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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Schutz des Gemeinschaftsfriedens (G-SIG: 00000321)

Zahl der friedlichen und unfriedlichen Demonstrationen seit 1970; Ziele, Teilnehmer, Initiatoren, Gewaltanwendung und Waffengebrauch bei unfriedlichen Demonstrationen; Festnahmen, Inhaftierungen, Ermittlungsverfahren, Anklagen und Verurteilungen gewalttätiger Teilnehmer; verletzte Polizisten, Kosten des Polizeieinsatzes und sonstige Schäden unfriedlicher Demonstranten sowie Schadensersatzleistung durch Demonstranten

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.04.1977

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/24629.03.77

Schutz des Gemeinschaftsfriedens

der Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Dr. Eyrich, Dr. Wittmann (München), Dr. Pinger, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Hennig, Spranger, Dr. Warnke und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

Schutz des Gemeinschaftsfriedens

Wie fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele a) friedliche, b) unfriedliche Demonstrationen haben seit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts in den einzelnen Bundesländern stattgefunden?

2

Welche Zielrichtungen hatten diese Demonstrationen nach den Angaben der Anmelder?

3

Wie hoch waren die Teilnehmerzahlen durchschnittlich bei den unfriedlichen Demonstrationen?

4

Sind bestimmte Gruppierungen wiederholt sowohl örtlich als auch überörtlich als Teilnehmer bei den gewalttätigen Demonstrationen festgestellt worden, gegebenenfalls welche?

5

Welche Erkenntnisse liegen über Gewalttätigkeiten durch Gebrauch von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen bei den Demonstrationen vor, und welche Strafbestimmungen wurden in diesem Zusammenhang verletzt?

6

In wie vielen Fällen sind gewalttätige Teilnehmer festgenommen worden? Gegen wie viele von ihnen erging anschließend Haftbefehl?

7

Wie viele Ermittlungsverfahren sind eingeleitet worden? Wie viele dieser Verfahren sind eingestellt worden, in wie vielen Fällen ist Anklage erhoben worden?

8

Wie viele Fälle, in denen Anklage erhoben wurde, haben zur Verurteilung geführt, in wie vielen Fällen ist ein Freispruch erfolgt?

9

In wie vielen Fällen haben Beweisschwierigkeiten zur Einstellung von Verfahren oder zu Freisprüchen geführt, weil sich nicht feststellen ließ, ob ein Demonstrant selbst Gewalttätigkeiten begangen hatte oder ob er nur ein Mitläufer war?

10

Wie viele Polizeibeamte sind in dem genannten Zeitraum in Ausübung ihres Dienstes bei Demonstrationen verletzt worden?

11

Welche Kosten sind in den einzelnen Bundesländern a) durch den erforderlichen Polizeieinsatz, b) durch Schäden bei den unfriedlichen Demonstrationen entstanden?

12

In welchem Umfang haben die Schadensverursacher schon Schadensersatz geleistet?

Bonn, den 29. 3. 1977

Vogel (Ennepetal) Dr. Eyrich Dr. Wittmann (München) Dr. Pinger Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Lenz (Bergstraße) Dr. Hennig Spranger Dr. Warnke Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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