Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drucksache 8/448) ausgeführt hat, hält sie einen schnelleren Abschluß der Asylverfahren für dringend geboten. Dies soll sowohl durch entsprechende personelle Verstärkung der mit der Entscheidung der Asylanträge befaßten Instanzen als auch durch gesetzgeberische Maßnahmen erreicht werden.
Die Bundesregierung hat in ihrem Zuständigkeitsbereich auf beiden Gebieten entsprechende Initiativen ergriffen:
1. Wie in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 8/448) dargelegt, ist eine personelle Verstärkung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bereits in die Wege geleitet und z. T. schon erfolgt. Aufgrund des Arbeitsbeschaffungsprogramms (ABM-Programm) sind dem Bundesamt 19 Arbeitskräfte, und zwar 6 des vergleichbar höheren Dienstes, 8 des vergleichbar gehobenen Dienstes und 5 Schreibkräfte zugewiesen worden. Mit der Arbeitsverwaltung wurde darüber hinaus abgesprochen, daß weitere Arbeitskräfte aus diesem Programm für das Bundesamt bereitgestellt werden.
Diese personelle Verstärkung des Bundesamtes läßt bereits erste Auswirkungen erkennen. Obgleich die Zahl der Asylanträge in den ersten fünf Monaten dieses Jahres gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 1216 Anträge höher liegt, konnte die Zunahme der Zahl der am 1. Juni 1977 beim Bundesamt anhängigen Asylverfahren gegenüber dem 1. Januar 1977 auf 350 begrenzt werden. Seit dem 1. April 1977 ist ein Rückgang der beim Bundesamt anhängigen Verfahren festzustellen.
Demgegenüber hat die Zahl der bei den bayerischen Gerichten anhängigen Asylverfahren in der Zeit vom 1. Januar 1977 bis 1. Juni 1977 um insgesamt 807 Verfahren zugenommen. Einer entsprechenden Personalverstärkung des Verwaltungsgerichts Ansbach und des Verwaltungsgerichtshofs in München durch den Freistaat Bayern kommt deshalb für die Frage einer Beschleunigung der Asylverfahren entscheidende Bedeutung zu.
2. Der Bundesminister des Innern hat ferner eine Reihe von gesetzgeberischen Lösungsmöglichkeiten entwickelt und - da das Problem nur von Bund und Ländern gemeinsam gelöst werden kann - in dem von der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder eingesetzten Staatssekretärsausschuß zur Diskussion gestellt.
Die Verkürzung des Instanzenzuges durch Wegfall der Berufung im Asylrecht und in vergleichbaren Rechtsgebieten ist nur eine von mehreren möglichen Lösungen.
Eine weitere Lösungsmöglichkeit wäre z. B. eine Dezentralisierung des Asylverfahrens. Einerseits hat die derzeitige Konzentration der Entscheidungskompetenz in Asylverfahren bei einer Behörde, einem Verwaltungsgericht und einem Oberverwaltungsgericht die Vorteile der besonderen Sachkunde der Gerichte und der Einheitlichkeit der Entscheidungen. Andererseits ist diese Zentralisierung aber auch eine der wesentlichen Ursachen für die lange Verfahrensdauer, da jeder Anstieg der Zahl der Asylanträge zu einer Arbeitsvermehrung dieser einen Behörde und dieser zwei Gerichte führt.
Durch eine Übertragung der Entscheidungsbefugnisse über Asylanträge auf die Ausländerbehörden – oder zur Vermeidung einer zu großen Zersplitterung auf zentrale Landesbehörden – würde die Arbeitslast sowohl auf mehrere Behörden als auch auf mehrere Gerichte verteilt.
Eine andere vom Bundesminister des Innern in dem Staatssekretärsausschuß am 17. März 1977 aufgezeigte Lösungsmöglichkeit einer Verkürzung des Instanzenzuges wäre der Wegfall des Widerspruchsverfahrens bei gleichzeitiger Dezentralisierung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.
Für Klagen im Bereich der Asylverfahren könnte die örtliche Zuständigkeit in der Weise bestimmt werden, daß nicht mehr das für den Sitz des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zuständige Verwaltungsgericht Ansbach, sondern das Verwaltungsgericht zuständig ist, in dessen Bezirk der Asylbewerber seinen Wohnsitz hat.
Beide Lösungsmöglichkeiten fanden jedoch bei den Ländern keine Unterstützung.
Die Dauer verwaltungsgerichtlicher Verfahren nimmt im übrigen nicht nur auf dem Gebiet des Asylrechts, sondern allgemein infolge der steigenden Belastung der Gerichte immer mehr zu.
Die Bundesregierung hat deshalb am 3. Juni 1977 den „Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit" (BR-Drucksache 276/ 77) beschlossen. Er sieht Maßnahmen vor, die die Gerichte in die Lage versetzen sollen, zügiger als bisher über die bei ihnen anhängigen Streitsachen zu entscheiden:
- Die Verwaltungsgerichte können danach in einfach gelagerten Fällen ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid mit Urteilswirkung entscheiden.
- Die Oberverwaltungsgerichte können Berufungen durch Beschluß zurückweisen, wenn sie das Rechtsmittel einstimmig für unbegründet halten.
- Für die Begründung gerichtlicher Entscheidungen sind Vereinfachungen vorgesehen.
Diese allgemeinen Beschleunigungsmaßnahmen werden sich auch auf die Dauer der Asylverfahren auswirken.
Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wird zu entscheiden sein, ob darüber hinaus in das Entlastungsgesetz Vorschriften über Berufungsausschluß oder -beschränkung für bestimmte Sachgebiete oder andere Maßnahmen aufzunehmen sind.