Folgerungen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Dienstbezüge kinderreicher Beamten, Richter und Soldaten
der Abgeordneten Dr. Eyrich, Dr. Häfele, Franke, Schwarz, Spranger, Berger, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 30. März 1977 festgestellt, daß die beamten-, richter- und soldatenrechtlichen Dienstbezüge, zusammen mit dem geltenden Kindergeld- und Steuerrecht, Beschäftigten mit mehr als zwei Kindern „nicht mehr ein auch nur annähernd gleiches Lebensniveau wie ihren nicht durch die Kosten des Unterhalts und der Schul- und Berufsausbildung der Kinder belasteten Kollegen in vergleichbaren Ämtern" gewährleisten.
Diese Lage sei dadurch entstanden, „daß gleichzeitig die allgemeine soziale Kindergeldregelung auf Beamte und Richter erstreckt worden ist, die bisherigen Steuerfreibeträge für Kinder beseitigt worden sind, der Ortszuschlag im Besoldungsrecht geändert worden ist und der Kinderzuschlag im Besoldungsrecht entfallen ist". Das verfassungsrechtliche Mindestmaß an Angemessenheit der Nettodienstbezüge, über die nach Abzug der Steuern verfügt werden kann, sei dadurch gegenwärtig „eindeutig unterschritten". Die bestehende Rechtslage sei verfassungswidrig, der Gesetzgeber müsse sie durch eine verfassungsgemäße Regelung ersetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Parlament Gesetzesänderungen vorzuschlagen, die dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden, und welche Lösungsmöglichkeiten kommen nach Ansicht der Bundesregierung in Betracht?
Inwieweit zieht die Bundesregierung rechtliche oder politische Folgerungen für die Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes?
Inwieweit zieht die Bundesregierung außerhalb des öffentlichen Dienstes rechtliche oder politische Folgerungen für Familien mit mehreren Kindern?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen tragenden Gründen, die für alle Staatsorgane verbindlich sind, für die Beurteilung der Angemessenheit der Bezüge das Nettoeinkommen für maßgeblich erklärt, über das nach Abzug der Steuern verfügt werden kann. Zieht die Bundesregierung im Hinblick hierauf die Wiedereinführung von Steuerfreibeträgen für Kinder in Betracht?