Die private Bertrand Russell Peace Foundation Ltd., Sitz: Gamble Street, Nottingham/England, hat bisher zwei sogenannte Russell-Tribunale durchgeführt: das erste 1966/1967 nach Verbot seiner Durchführung in- Frankreich in Stockholm unter dem Präsidium von Jean Paul Sartre über „Kriegsverbrechen in Vietnam", das zweite 1973/1976 in Brüssel und Rom unter dem Präsidium von Leilo Basso über „Unterdrückung in Brasilien, Chile und Lateinamerika". Nunmehr will sie eine dritte, wieder als Tribunal bezeichnete Veranstaltung über angebliche politische Unterdrükkung und Menschenrechtsverletzung in der Bundesrepublik Deutschland durchführen. Dazu ist der Bundesregierung folgendes bekannt: Seit 1976 bemühen sich insbesondere deutsche linksextremistische Gruppen vornehmlich aus dem Bereich der „Neuen Linken" darum, mit Hilfe der Russell-Foundation eine internationale Kampagne gegen die Bundesrepublik Deutschland und ihre freiheitlich rechtsstaatliche, demokratisch legitimierte Staatsordnung in Gang zu setzen. Zu diesem Zweck bereiten sie eine als 3. Russell-Tribunal bezeichnete Veranstaltung vor.
Das „Sozialistische Büro" (SB), Offenbach, das die „revolutionäre Umwälzung" unmittelbar, ohne Beschreitung des parlamentarischen Weges erreichen will (s. Verfassungsschutzbericht 1976, S. 106), führte im Juni 1976 in Frankfurt einen „Antirepressionskongreß" durch. Das SB und der weitgehend konspirativ arbeitende, Gewalt befürwortende, revolutionäre „Kommunistische Bund" (KB) (s. Verfassungsschutzbericht 1976, S. 101) befürworteten den von der französischen „Partie Sozialiste Unifie" (PSU) diesem Kongreß unterbreiteten Vorschlag, beim Aufbau eines „Internationalen Komitees gegen Berufsverbote" mitzuwirken.
In weiteren Treffen mit Vertretern der Russell-Foundation, auf denen von deutscher Seite u. a. teilnahmen: das Sozialistische Büro, der Kommunistische Bund, die trotzkistische „Gruppe Internationale Marxisten" (GIM) (vgl. Verfassungsschutzbericht 1976, S. 102) und Mitarbeiter des „Informationsdienstes zur Verbreitung unterbliebener Nachrichten" (ID), der insbesondere durch Veröffentlichungen von Erklärungen und Stellungnahmen terroristischer Gruppen, Äußerungen von Terroristen und Bekenntnissen zu Terrorakten, Aufrufen zu Spenden und anderen Unterstützungsaktionen zugunsten der inhaftierten terroristischen Gewalttäter bekanntgeworden ist (vgl. Verfassungsschutzbericht 1976, S. 118), wurde beschlossen, ein „Tribunal gegen die Repression in der BRD" durchzuführen. Folgendes taktische Vorgehen wurde vereinbart:
- In den westeuropäischen Ländern wird eine öffentliche Diskussion entfacht, bei der die Russell-Stiftung in zahlreichen Resolutionen gebeten werden soll, ein „Tribunal gegen Repression in der BRD" durchzuführen
- daraufhin erfolgt ein Aufruf der Russell-Stiftung, ein „Tribunal" abzuhalten
- in möglichst vielen Ländern werden nationale Unterstützungskomitees gegründet
Am 1. Februar 1977 rief dann diesen Plänen entsprechend die Russell-Foundation auf, ein „Tribunal gegen Repression in der BRD" vorzubereiten. In dem Aufruf wird um weltweite Unterstützung des „Russell-Tribunals" gebeten und gefordert, „Nationale Unterstützungskomitees" zu bilden, die die finanziellen Mittel für das Tribunal aufbringen und dokumentarisches Material über Repression sammeln sollen. Bereits zuvor, am 8. Januar 1977, hatte sich in der Bundesrepublik Deutschland ein „Initiativausschuß zur Unterstützung eines Russell-Tribunals" konstituiert.
Zahlreiche Konferenzen zur Vorbereitung des Tribunals haben stattgefunden u. a. am 26./27. März in Frankfurt, am 7./8. Mai in Hamburg, am 13. Juni in Berlin und am 25./26. Juni 1977 in Göttingen.
In dem Initiativausschuß und verschiedenen Unterstützungskomitees kam es zwischen beteiligten Gruppen zu derzeit noch anhaltenden Meinungsverschiedenheiten über die taktische Marschroute.
- Dem SB kam es auf eine breite Unterstützung des Tribunals durch „radikaldemokratische Kräfte" aus Gewerkschaften, Kirche, Kultur und auch demokratischen Parteien an
- Die GIM forderte, neben Gruppen der „Neuen Linken" auch die DKP sowie „demokratische" Kräfte für das Tribunal zu gewinnen. Im übrigen verlangte sie, das Tribunal auf die „Berufsverbote" zu beschränken
- KB und ID verlangten demgegenüber ein von den Vorstellungen der „Neuen Linken" bestimmtes Tribunal
- Die KB forderte außerdem, das Tribunal müsse die seiner Ansicht nach zunehmende faschistische Tendenz in der Bundesrepublik Deutschland behandeln
Im Mai 1977 hat die Russell-Foundation ein „vorläufiges Sekretariat" mit Sitz in Berlin (West) eingerichtet. Eine der Hauptaufgaben des Sekretariats ist nach dem Willen der Russel-Foundation die Sichtung des „belastenden Materials" und dessen Aufbereitung für das Tribunal, das nach Erklärungen des Sekretariats in seinem vierten und fünften Rundbrief Anfang 1978 mit seinen öffentlichen Sitzungen beginnen soll. Laut einer Gründungserklärung vom 16. Oktober 1977 hat das dritte Internationale Russell-Tribunal von diesem Tage an seine Arbeit aufgenommen. Die Russell-Foundation hat ein internationales „Richter"-Gremium für das Tribunal berufen. Diese Jury ist im Oktober zu einer ersten internen Sitzung zusammengetreten.
Auf einer Pressekonferenz am 28. Oktober 1977 in Bonn wurden die Namen der in der Öffentlichkeit zum Teil bereits in anderem Zusammenhang bekanntgewordenen 26 Jury-Mitglieder und der fünf Beiratsmitglieder mitgeteilt. Ferner wurden die Gründungserklärung vom 16. Oktober 1977 u. a. mit folgenden Fragen, die das Tribunal vornehmlich, wenn auch nicht ausschließlich, behandeln will, bekanntgegeben:
- Wird Bürgern der Bundesrepublik auf Grund ihrer politischen Überzeugung das Recht verwehrt, ihren Beruf auszuüben?
- Wird durch straf- und zivilrechtliche Bestimmungen und durch außerrechtliche Maßnahmen Zensur ausgeübt?
- Werden Grund- und Menschenrechte im Zusammenhang von Strafverfahren ausgehöhlt oder eliminiert?
Diese Fragestellung läßt es zu, die meisten der bisher als „Anklagepunkte" vorgeschlagenen Themen zu behandeln:
- „Berufsverbote" und deren Ausweitung über den öffentlichen Dienst hinaus
- Einschränkung der Rechte der Verteidiger und Strafgefangenen
- Abhör- und Lauschaktionen
- neue Polizeigesetze
- strafrechtliche Verfolgung politischer Meinungsäußerungen
- Verfolgung der Gegnerinnen und der Gegner des § 218 StGB
Die zur Begründung angeblicher Menschenrechtsverletzungen und der vorgeschlagenen Themen zirkulierenden Unterlagen sind zum Teil mit Kampfschriften und Parolen aus dem Bereich von Unterstützern des Terrorismus identisch (z. B. die von zwölf Russell-Initiativgruppen herausgegebene Schrift „Klassenkrieg in der BRD - Interview aus Stammheim").
Wie sich überhaupt zeigt, daß terroristische Gewalttäter und sie unterstützende Gruppen das Tribunal nutzen, um ihre kriminellen Ziele zu fördern. Auch andere das Tribunal unterstützende Gruppen, die sich zumindest verbal von terroristischen Gewaltakten distanzieren, tragen durch ihre verzerrte, die Wirklichkeit grob entstellende Darstellung der Verhältnisse in unserem Land dazu bei, ein geistig-politisches Klima zu schaffen, das terroristischen Gewalttaten Vorschub leistet.