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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Der deutsche Beitrag zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit (G-SIG: 16010801)

Entwicklungspolitische Bilanz des EEF, Schwerpunkte der Mittelverwendung, Beteiligung deutscher Durchführungsorganisationen, Verwaltungskosten, Höhe des deutschen Beitragssatzes, Einbeziehung der Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten in den EU-Haushalt, Haushaltsführung des EEF, deutscher Personalanteil bei EuropeAid <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

20.07.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/213229. 06. 2006

Der deutsche Beitrag zum Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit

der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Michael Link (Heilbronn), Dr. Werner Hoyer, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Europäische Entwicklungszusammenarbeit wird finanziert sowohl aus Beiträgen der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt als auch aus Beiträgen der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Mit dem EEF wird EU-Entwicklungszusammenarbeit nur mit den AKP-Staaten (Afrika-Karibik-Pazifik) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) finanziert.

Gegründet 1959 in einer Zeit, in der die damalige EWG weder über eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik noch über ein Eigenmittelsystem verfügte, diente der EEF als Hauptfinanzierungsinstrument der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft mit den AKP-Staaten und den ÜLG. Mit Inkrafttreten des Cotonou-Abkommens am 1. April 2003, welches das Abkommen von Lomé I-IV ablöste, werden erstmals Verhandlungen über neue Handelsabkommen in Form von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten sowie den ÜLG abgeschlossen.

Infolge seiner Fondsstruktur gelten für den EEF eigene Finanzvorschriften und spezifische Durchführungsmechanismen, die sich von der Haushaltsordnung für den EU-Gesamthaushaltsplan unterscheiden. Die Finanzierungsmittel werden von den Mitgliedstaaten auf direktem Wege zur Verfügung gestellt und richten sich nach einem zu verhandelnden Verteilungsschüssel für den Zeitraum von sechs Jahren. Das Fondskonzept beinhaltet, dass Mittelverpflichtungen und Zahlungen sowohl gehäuft als auch auf einen späteren Zeitpunkt verlagert werden können, ohne die Gefahr des Verfallens der zugeteilten Mittel.

Aufgrund mangelnder Absorptionskapazitäten der Empfängerländer und unzureichender Flexibilität des EEF-Systems haben sich Restsalden in Milliardenhöhe angehäuft. Diese Restsalden bilden heute ein finanzielles Risiko für die Haushalte der Geberländer, besonders für Deutschland. Die Bundesregierung hat über Jahre hinweg die nicht abgerufenen Mittel des EEF für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit verwendet. Die nicht abgerufenen Mittel des EEF könnten nun nachgefordert werden, was für den Bundeshaushalt Mehrbelastungen in Höhe von bis zu 2,4 Mrd. Euro bedeuten kann.

Der deutsche Beitrag zum 9. EEF, der für den Zeitraum von 2002 bis 2008 gilt, beträgt 23,36 Prozent und liegt als zweitgrößter Beitragszahler hinter dem Beitrag Frankreichs mit 24,3 Prozent. Der deutsche Beitrag zum 10. EEF für den Zeitraum 2008 bis 2013 wird 20,50 Prozent betragen. Damit ist Deutschland im 10. EEF der größte Beitragszahler noch vor Frankreich mit 19,55 Prozent. Deutschland zahlt einen höheren Satz in den EEF als in den EU-Haushalt. Der EEF ist nicht in den Haushalt der EU einbezogen und unterliegt damit nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Europäische Parlament. Insgesamt wird der Haushalt des 10. EEF massiv gegenüber dem 9. EEF ansteigen, von 13,7 Mrd. auf über 24 Mrd. Euro für den Zeitraum 2008 bis 2013. Der deutsche Beitrag steigt dadurch jährlich auf über 800 Mio. Euro an.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen61

1

Welchen Stellenwert hat der Europäische Entwicklungsfonds für die Bundesregierung im Verhältnis zu der allgemeinen europäischen Entwicklungszusammenarbeit, der multilateralen und der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit?

2

Hält die Bundesregierung die Einrichtung des Europäischen Entwicklungsfonds für zeitgemäß angesichts des Integrationsniveaus und der globalen Verantwortung der Europäischen Union, die ihrerseits nicht umhin kann, kollektive Beziehungen zu allen Regionen der Welt zu pflegen, ungeachtet der historischen Bindungen einzelner Mitgliedstaaten?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die entwicklungspolitische Bilanz des Europäischen Entwicklungsfonds? In welchem Verhältnis stehen die eingesetzten Mittel zu den erzielten Entwicklungsfortschritten in den Empfängerländern?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung den Mitteleinsatz des EEF, vor allem im Hinblick auf das Erreichen der Milleniumentwicklungsziele?

5

Ist der besonders wichtige Bereich der Gesundheit, den drei Millenium-Entwicklungsziele betreffen, auch ein Schwerpunkt der Mittelverwendung im EEF?

6

Wie hoch ist der Beitrag zur Bekämpfung von HIV/AIDS innerhalb des EEF?

7

Hält die Bundesregierung den Beitrag zur Bekämpfung von HIV/AIDS für ausreichend angesichts der Tatsache, dass gerade in den AKP-Staaten diese Bedrohung besonders groß ist?

8

Für welche Schwerpunkte wurden die Mittel des EEF bisher verwendet, und wie ist die Mittelverwendung zukünftig geplant?

9

Welche Projekte, die aus Mitteln des EEF finanziert werden, sind nach Meinung der Bundesregierung exemplarisch für die Mittelverwendung des EEF?

10

Welche Projekte, die aus Mitteln des EEF finanziert werden, sind nach Meinung der Bundesregierung besonders geeignet, das Erreichen der Milleniumentwicklungsziele zu befördern?

11

Gibt es Projekte, die aus Mitteln des EEF finanziert werden, die nach Meinung der Bundesregierung nicht geeignet sind, das Erreichen der Milleniumentwicklungsziele zu befördern?

12

Wie ist sichergestellt, dass die Mittel des EEF zukünftig effizient und effektiv verwendet werden?

13

Werden die Projekte des EEF evaluiert und auf ihren entwicklungspolitischen Nutzen hin überprüft?

14

Wenn ja, wie werden diese Projekte evaluiert und durch wen?

15

Wenn ja, wie werden die Ergebnisse dieser Evaluationen öffentlich gemacht?

16

Fließen Mittel aus dem EEF an internationale Institutionen wie die Weltbank oder die Vereinten Nationen?

17

Wenn ja, an welche, wie viel jeweils und warum?

18

Wenn Mittel des EEF an internationale Institutionen fließen, ist dann gewährleistet, dass diese Mittel in Ergänzung zu den Mitteln des EEF eingesetzt werden?

19

Wenn ja, wie werden die Projekte der internationalen Institutionen und die des EEF koordiniert?

20

Werden Projekte des EEF von deutschen Durchführungsorganisationen durchgeführt?

21

Wenn ja, welche und in welchem Umfang?

22

Wenn nein, wieso nicht?

23

Wie hoch ist der Anteil von Budgethilfe, die aus den Mitteln des EEF geleistet wird?

24

Werden aus den Mitteln des EEF militärische Projekte finanziert bzw. unterstützt?

25

Wenn ja, welche?

26

Da nach den jeweiligen Landesverfassungen die ÜLG zu den vier Mitgliedstaaten (Dänemark, Frankreich, Niederlande und Vereinigtes Königreich) gehören und keine unabhängigen Staaten darstellen, wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, dass mit Geldern der deutschen Steuerzahler über den Europäischen Entwicklungsfonds Entwicklungshilfe an diese überseeischen Gebiete gezahlt werden, für die eigentlich die Mutterländer aufkommen müssten?

27

Wie begründet die Bundesregierung den Mittelzuwachs vom 9. zum 10. EEF?

28

Ist der Bundesregierung bewusst, dass der Verwaltungskostenanteil am 10. EEF deutlich höher geplant ist als in allen bisherigen EEF, und wie beurteilt sie diesen Anstieg?

29

Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass Deutschland größter Zahler innerhalb des 10. EEF ist und erstmals auch einen größeren Beitragssatz als Frankreich hat?

30

Wie erklärt die Bundesregierung, dass der deutsche Beitrag dabei noch über dem Beitragssatz für den EU-Haushalt liegt?

31

Welche Auswirkungen hat die Erweiterung der EU um zehn bzw. bald zwölf Mitgliedstaaten auf das Finanzvolumen des EEF und den Beitragssatz der Mitgliedstaaten?

32

Welche Auswirkungen hat die Erweiterung der EU auf den Beitragssatz Deutschlands innerhalb des 10. EEF gehabt?

33

Hält die Bundesregierung die getrennte Finanzierung der EU-Entwicklungszusammenarbeit aus einem eigens hierfür eingerichteten Fonds als Ausdruck der privilegierten Stellung der AKP-Staaten und ÜLG noch für zeitgemäß?

34

Wenn ja, welche Gründe gibt es für die Aufrechterhaltung eines eigenen Fondssystems neben dem allgemeinen Haushaltsrahmen, welches sich zudem jeglicher parlamentarischer Kontrolle entzieht?

35

Wie schätzt die Bundesregierung die Tatsache ein, dass die Kommission die vollständige Einbeziehung der Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten in den EU-Haushalt bereits empfohlen hat (Kommissionsdokument KOM (2003) 590 endg.)?

36

Teilt die Bundesregierung die Feststellung, dass die Zusammenführung aller Ressourcen für Entwicklungszusammenarbeit im EU-Haushalt, die regionale Zusammenarbeit zwischen AKP- und Nicht-AKP-Staaten erleichtern und Synergien fördern würde?

37

Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko einer Marginalisierung der AKP-Staaten und ÜLG ein, da sie von den zentral auf Unionsebene geführten Haushaltsdiskussionen und den dabei gesetzten Prioritäten ausgeschlossen sind?

38

Da seit Inkrafttreten des 9. EEF die Beiträge der Mitgliedstaaten sowohl von der Europäischen Investitionsbank (EIB) als auch von der Europäischen Kommission verwaltet werden, hält die Bundesregierung die finanzielle Trennung in Investitionsfazilität und Zinsvergütung auf der einen Seite und Risikokapital und Zinsvergütung auf der anderen Seite für effektiv?

39

Wenn nein, werden Verhandlungen über eine vereinfachte Verwaltung der Beiträge geführt?

40

Hält die Bundesregierung die mehrfache Schätzung für Mittelbindungen und Auszahlungen gemäß Artikel 8 der Finanzregelung für den 9. EEF sowohl durch die Europäische Investitionsbank (EIB) als auch die Kommission für sinnvoll?

41

Wenn nein, werden Verhandlungen über die Vereinfachung der Schätzungen geführt?

42

Wie gewährleistet die Bundesregierung die Koordination, Kohärenz und Komplementarität deutscher Entwicklungszusammenarbeit in den Bereichen bilaterale Entwicklungszusammenarbeit, europäische Budgetfinanzierung und Entwicklungszusammenarbeit über den Europäischen Entwicklungsfonds?

43

Wie stellt die Bundesregierung die Koordinierung deutscher Entwicklungszusammenarbeit hinsichtlich des Europäischen Entwicklungsfonds bei fehlender Transparenz und parlamentarischer Kontrolle sicher?

44

Wie beurteilt die Bundesregierung den tatsächlichen Mittelabruf im Verhältnis zum Mittelbedarf innerhalb des 9. EEF?

45

Wie schätzt die Bundesregierung den Verwendungsgrad der durch das Cotonou-Abkommen verfügbar gewordenen Mittel, sowohl der auf den 9. EEF übertragenen Restmittel des 6., 7. und 8. EEF, bis Ende 2007 ein?

46

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der Umwidmung der Mittel, um einen höheren Verwendungsgrad der verfügbar gewordenen Mittel zu ereichen?

47

Welche verbleibenden Zahlungsverpflichtungen ergeben sich aus den bisher nicht abgerufenen Mitteln der vorangegangenen EEF?

48

Wie sind die nicht abgerufenen Mittel der vergangenen EEF verwendet worden?

49

Hat die Bundesregierung Vorsorge gebildet, um den Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem EEF nachzukommen, die sich aus den nicht abgerufenen Mitteln ergeben?

50

Wenn nein, wie will die Bundesregierung diese Mittel aufbringen?

51

Wie wurde der Mehrbedarf des EEF im Haushaltsjahr 2005 von 97 Mio. Euro aufgebracht, und in welchen Haushaltstiteln musste die Bundesregierung aus diesem Grunde Einsparungen vornehmen?

52

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass auch für den EEF das Jährlichkeitsprinzip der Haushaltsführung gelten sollte, dass also nicht abgerufene Mittel verfallen sollten?

53

Führt die Bundesregierung Verhandlungen über die Verwendung der bisher nicht abgerufenen Mittel des EEF?

54

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die angehäuften Zahlungsverpflichtungen aus den vorangegangenen EEF im Einverständnis mit der Europäischen Kommission zu streichen, vor allem in Anbetracht der Situation, dass Deutschland auch in den kommenden Jahren den größten Beitrag des EEF finanzieren wird?

55

Wie werden vor dem Hintergrund, dass Deutschland zu den größten Beitragszahlern gehört, deutsche Interessen vertreten, und welchen Einfluss hat die Bundesregierung auf die Mittelverwendung des EEF?

56

Wie beurteilt die Bundesregierung die umfassende organisatorische Neuordnung des Bereichs Außenhilfe durch die Europäische Kommission im Hinblick auf die Schaffung eines kommissionsinternen Amtes (EuropeAid)?

57

Wie erklärt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Wahrnehmung deutscher Interessen und der Tatsache, dass Deutschland im 10. EEF der größte Beitragszahler ist, dass sich innerhalb von EuropeAid bei sieben Direktoren und 44 Referatsleitern lediglich eine deutsche Referatsleiterin befindet?

58

Was unternimmt die Bundesregierung, um einen besseren deutschen Personalanteil bei EuropeAid zu erreichen?

59

Wie beurteilt die Bundesregierung die mit EuropeAid einhergehende Verwaltungseinheit von Entwicklungszusammenarbeit mit AKP-Staaten und ÜLG innerhalb der Direktion C und mit Nicht-AKP-Staaten innerhalb der Direktionen A, B, D, E, F, G?

60

Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten der EU-AKP-Verhandlungen über neue Handelsabkommen im Rahmen des Cotonou-Abkommens ein, und welche Erwartungen knüpft sie an das neue Handelsabkommen?

61

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen im Hinblick auf die laufenden WTO-Verhandlungen?

Berlin, den 26. Juni 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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