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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst (G-SIG: 00000560)

Einrichtung von Fachhochschulen für den gehobenen Dienst aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften, Gestaltung der Ausbildungsinhalte, Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.07.1977

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/64821.06.77

Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst

der Abgeordneten Dr. Eyrich, Berger, Regenspurger, Volmer, Spranger und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2186), das Zweite Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2209) und das Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes vom 23. August 1976 (BGBl. I S. 2384) wurde vorgesehen, die Ausbildung für die Laufbahnen des gehobenen Justiz-, Verwaltungs- und Steuerdienstes als Studiengänge auf Fachhochschulebene mit berufspraktischer Ausbildung auszugestalten. Über den Zeitpunkt und die Art und Weise der Verwirklichung für den Bundesdienst ist seither wenig bekanntgeworden.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wann beabsichtigt die Bundesregierung, Fachhochschulen für den gehobenen Dienst aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften einzurichten?

2

Ist eine umfassende einheitliche Grundausbildung mit dem Ziel einer möglichst großen Mobilität beabsichtigt?

3

Wurden Tätigkeitsanalysen durchgeführt oder sind solche geplant, um die Ausbildungsinhalte an den Fachhochschulen möglichst bedarfsgerecht zu gestalten?

4

Ist auch nach der Einführung der Fachhochschulen ein Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst möglich, und wie soll er geregelt werden?

Bonn, den 21. Juni 1977

Dr. Eyrich Berger Regenspurger Volmer Spranger Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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