Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst
der Abgeordneten Dr. Eyrich, Berger, Regenspurger, Volmer, Spranger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2186), das Zweite Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2209) und das Gesetz zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes vom 23. August 1976 (BGBl. I S. 2384) wurde vorgesehen, die Ausbildung für die Laufbahnen des gehobenen Justiz-, Verwaltungs- und Steuerdienstes als Studiengänge auf Fachhochschulebene mit berufspraktischer Ausbildung auszugestalten. Über den Zeitpunkt und die Art und Weise der Verwirklichung für den Bundesdienst ist seither wenig bekanntgeworden.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen4
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, Fachhochschulen für den gehobenen Dienst aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften einzurichten?
Ist eine umfassende einheitliche Grundausbildung mit dem Ziel einer möglichst großen Mobilität beabsichtigt?
Wurden Tätigkeitsanalysen durchgeführt oder sind solche geplant, um die Ausbildungsinhalte an den Fachhochschulen möglichst bedarfsgerecht zu gestalten?
Ist auch nach der Einführung der Fachhochschulen ein Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst möglich, und wie soll er geregelt werden?