Veröffentlichung von Vorgängen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz
der Abgeordneten Spranger, Dr. Eyrich, Schwarz, Biechele, Dr. Miltner, Berger, Volmer, Krey, Dr. Laufs, Dr. Langguth, Regenspurger, Broll und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Spranger, Dr. Eyrich, Schwarz, Biechele, Dr. Miltner, Berger, Volmer, Krey, Dr. Laufs, Dr. Langguth, Regenspurger, Broll und der Fraktion der CDU/CSU
Veröffentlichung von Vorgängen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Mitarbeiter von Verfassungsschutzbehörden auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt uneingeschränkt Geheimhaltungsvorschriften unterliegen, und gilt dies auch für journalistische oder schriftstellerische Tätigkeiten solcher ehemaliger Mitarbeiter?
Ist es richtig, daß der „Spiegel" in seinen Vorberichten über die demnächst erscheinenden Memoiren des ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Dr. Günther Nollau, Tatsachen und Behauptungen veröffentlicht hat, die vom Bundesinnenminister nicht für die Veröffentlichung freigegeben worden waren, und wenn ja, haben insoweit Dr. Nollau oder der „Spiegel" Verstöße gegen Geheimhaltungsbestimmungen begangen?
Inwieweit sind die vom „Spiegel" abgedruckten Auszüge aus den Memoiren Dr. Nollaus zutreffend oder nicht, inwieweit sind sie unvollständig oder mißverständlich, und inwieweit stimmen sie mit den Aussagen Dr. Nollaus vor dem zweiten Untersuchungsausschuß des 7. Deutschen Bundestages ganz, teilweise oder nicht überein?
Vermag die Bundesregierung auszuschließen, daß die Darstellung innerdienstlicher Vorgänge, Arbeitsweisen und Erörterungen durch Dr. Nollau, selbst wenn die entsprechenden Tatsachen schon einmal durch die Presse teilweise enthüllt wurden, als quasi-amtliche Bestätigung geeignet ist, die Arbeit des Verfassungsschutzes, insbesondere die Nachrichtengewinnung und Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, zu beeinträchtigen?
Ist zu erwarten, daß auch andere Mitarbeiter der Nachrichtendienste geheimhaltungsbedürftige Tatsachen veröffentlichen, nachdem der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz dafür ein Beispiel gab?
Ist der Bundesregierung bekannt, welches Honorar Dr. Nollau für seine Enthüllungen vom „Spiegel" erhält?
Unter welchen Umständen und nach welchen Sicherheitsüberprüfungen wurde der im Jahre 1950 aus Ostberlin kommende Journalist Hans-Georg Faust 1955 beim Bundesamt für Verfassungsschutz als Mitarbeiter beschäftigt?
Was ist der Bundesregierung über die Motive von Dr. Nollau bekannt, und welche Bemühungen zur Aufklärung der Motive hat sie unternommen, die Dr. Nollau bewogen haben, seinem früheren Mitarbeiter Faust, der angeblich belastendes Material über ihn an den Bundesnachrichtendienst gegeben und bei der Veröffentlichung solchen Materials mitgewirkt hatte, nun ein Interview zu geben und ihm ein von ihm verfaßtes Buch mit persönlicher Widmung zu überreichen, obwohl nicht auszuschließen war, daß Faust die ihm von Dr. Nollau gegebenen Hinweise gegen den Verfassungsschutz verwendete?
Was wird die Bundesregierung tun, um die Befürchtung zu widerlegen, ihre Untätigkeit gegenüber rechtswidrigem Handeln Dr. Nollaus und des „Spiegel" im Fall der Veröffentlichung der Memoiren Dr. Nollaus und im Fall Traube sei darauf zurückzuführen, daß beide zu viel über die Bundesregierung, über wichtige Mitglieder der sie tragenden Parteien sowie über deren Arbeitsmethoden wissen, als daß die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien noch gegenüber dem „Spiegel" und Dr. Nollau frei handlungsfähig wären?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob, wie in verschiedenen Presseveröffentlichungen angedeutet, im Zusammenhang mit der Beschaffung der Geheimakten im Fall Traube Geldzahlungen geleistet worden sind, und ist in diesem Zusammenhang über die bisher anstehenden strafrechtlich relevanten Sachverhalte hinaus ein Ermittlungsverfahren gegen den Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz Dirnhofer wegen des Verdachtes der passiven Beamtenbestechung eingeleitet worden?
Ist die Bundesregierung bereit, in dieser Richtung Ermittlungen anstellen zu lassen und erforderlichenfalls weitere Konsequenzen auch strafrechtlicher Art aus dem Ermittlungsergebnis zu ziehen?