Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/1666
22.03.78
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Laufs, Spranger, Dr. Eyrich, Biechele,
Krey, Broll, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Stark (Nürtingen), Petersen, Susset, Volmer,
Gerlach (Obernau), Hartmann, Dr. Langguth, Dr. Bötsch, Regenspurger
und der Fraktion der CDU/CSU
— Drucksache 8/1465 —
Konzept für das polizeiliche Informations- und Auskunftssystem
Der Bundesminister des Innern - OS 6 - 006 123 010 - 7/1
hat mit Schreiben vom 22. März 1978 namens der
Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
1. Hat sich das gemeinsam von Bund und Ländern entwickelte und
getragene polizeiliche Informations- und Auskunftssystem
(INPOL) bisher bewährt?
Im Programm für die Innere Sicherheit in der Bundesrepublik
Deutschland vom 16. Juni 1972 hat die Ständige Konferenz der
Innenminister/-senatoren des Bundes und der Länder festgelegt,
daß auf der Basis des vom Bundesminister des Innern im Januar
1972 vorgelegten Konzepts ein gemeinsames Informations- und
Auskunftssystem für die gesamte Polizei in der Bundesrepublik
Deutschland mit dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle
geschaffen wird. Das System soll für die Befriedigung sämtlicher
Informationsbedürfnisse der Polizei ausgelegt sein.
Aufgabengebiete des Verbundsystems sind
Fahndung
— Personenfahndung
— Sachfahndung
— Haftdatei
— Straftaten/Straftäter-Datei
— Daktyloskopie
— Zentrale Fundstellen-Dokumentation in umfangreichen
Ermittlungskomplexen (PIOS-Verfahren)
— Dokumentation kriminalistischer-kriminologischer
Literatur und kriminaltechnischer Verfahren.
Der Bereich der Fahndung nach Personen und
alphanumerischen Sachen ist im Verbundsystem voll realisiert.
Der Aufbau der Haftdatei ist soweit vorbereitet, daß er in Kürze
erfolgen kann.
Die Errichtung einer Straftaten-/Straftäterdatei zur
automatischen Verarbeitung der Daten über von der Polizei bearbeitete
Straftaten und ermittelte Tatverdächtige ist bundesweit noch
nicht erfolgt. Das in der Datenverarbeitungsanlage des
Bundeskriminalamtes eingerichtete Verfahren befindet sich in der
Erprobung, und zwar bundesweit in den Deliktsbereichen Raub,
Erpressung, Geiselnahme, Scheckbetrug (Teilerprobung) und im
Bereich des Saarlandes in allen Deliktsbereichen
(Gesamterprobung) .
Auf dem Gebiet der Daktyloskopie (Identifizierung von
Personen sowie Feststellung von Tatzusammenhängen anhand von
Fingerabdrücken und Spuren) ist ein teilautomatisiertes
Verfahren mit zentraler Eingabe und Abfrage beim
Bundeskriminalamt in den wesentlichsten Komponenten entwickelt und in
Betrieb. Eine Übernahme in das Verbundsystem, d. h.
Abfragemöglichkeit von jedem INPOL-Terminal, konnte noch nicht
vorgenommen werden.
Mit dem System PIOS stellt das Bundeskriminalamt den
Ländern eine zentrale Fundstellendokumentation für umfangreiche
Ermittlungskomplexe mit dezentraler Eingabe- und
Abfragemöglichkeit zur Verfügung, die für den Ermittlungsbereich
Terrorismus bereits umfassend angewandt und für
Rauschgiftbereiche vorbereitet wird.
Die zentrale Dokumentation zur Erschließung und
Wiedergewinnung kriminalistisch-kriminologischer Literatur und
kriminaltechnischer Verfahren ist verfahrensmäßig realisiert, die
Datenerfassung in Teilbereichen bereits vorgenommen. Eingabe
und Abfrage geschieht zur Zeit noch ausschließlich beim
Bundeskriminalamt.
Schon der bisher erreichte Ausbaustand, eine gemeinsame
Leistung der Polizeien des Bundes und der Länder mit dem
Bundeskriminalamt als Zentralstelle, stellt ein Ergebnis dar, das
weltweit Anerkennung gefunden hat. Das Polizeiliche
Informationssystem INPOL ist ein ebenso wirksames wie unentbehrliches
Hilfsmittel der Verbrechensbekämpfung geworden. Das gilt
insbesondere für das polizeiliche Fahndungswesen und die zentrale
Fundstellendokumentation im Bereich Terrorismus. Durch
INPOL hat das Fahndungswesen, das früher auf inaktuelle und
schwerfällig zu handhabende Fahndungsbücher angewiesen
war, jetzt dagegen grundsätzlich jedem Polizeibeamten in
wenigen Sekunden eine hochaktuelle Auskunft zur Verfügung stellt,
ganz erheblich an Wirksamkeit gewonnen. Die Beherrschung
der umfangreichen Ermittlungsergebnisse im Bereich
Terrorismus, insbesondere das Erkennen aller Zusammenhänge und der
daraus resultierenden Fahndungshinweise, wäre ohne die
zentrale Fundstellendokumentation PIOS nicht möglich gewesen.
2. In welchem Umfang werden gegenwärtig Terminalanfragen an
das INPOL-System abgewickelt; welche technischen Probleme
sind dabei aufgetreten, die die Kommunikation innerhalb des
Rechnerverbundes beeinträchtigen?
Von Bund und Ländern werden zur Zeit 1298 Terminals
unterhalten. Davon sind allein 500 direkt an die
Datenverarbeitungsanlage im Bundeskriminalamt angeschlossen. Die Zahl der
monatlichen Anfragen, die über Terminals an das
Gesamtsystem gerichtet werden, liegt knapp über 6 Millionen
(Dezember 1977: 6 030 385). Die Gesamtzahl der in einem Monat
anfallenden Aktivitäten (Eingaben, Änderungen, Löschungen,
Abfragen usw.) dürfte 15 Millionen betragen (rd. 500 000 täglich).
Die Innenministerkonferenz hat eine Vermehrung der Zahl der
Terminals beschlossen. Eine weitere Verstärkung der Wirkung
des Gesamtsystems ergibt sich aus ,dem Einsatz von Datenfunk
-
teminals, die bereits jetzt eine drahtlose direkte Systemabfrage
aus den Einsatzfahrzeugen der Polizei ermöglichen. Die
Datenfunkterminals sollen künftig so gestaltet sein - die
Bundesregierung fördert einen entsprechenden Entwicklungsauftrag -,
daß sie von einzelnen Polizeibeamten mitgeführt werden
können.
Die Frage, welche technischen Probleme aufgetreten sind, die
die Kommunikation innerhalb des Rechnerverbundes
beeinträchtigen, wird unter Nummer 3 beantwortet.
3. Gibt es Sachverhalte, wenn ja welche, die zwingend dazu
veranlassen, von der bisherigen Form der Zusammenarbeit
(einvernehmliche Entscheidungen von Bund und Ländern,
Gestellung aller Einrichtungen je im eigenen Bereich) abzuweichen
und zum Beispiel dem Bund die Bestimmung der Dateninhalte
und technischen Standards des Nachrichtenaustausches zu.
übertragen oder durch den Bund die bisher von den Ländern
betriebenen Datenverarbeitungs-Anlagen zu übernehmen?
Die Sachverhalte, die eine Neuordnung der
Zusammenarbeitsformen und gewisse technische Zentralisationen nahelegen,
ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen und aus
Notwendigkeiten des weiterhin zielgerichteten Ausbaus des
Gesamtsystems, insbesondere dem Aufbau der Straftaten-/
Straftäterdatei.
Im einzelnen ist zu bemerken:
a) Um den unterschiedlichen Planungen in den Ländern
Rechnung zu tragen, wurde im Verbundsystem INPOL
grundsätzlich nur der Informationsaustausch auf den
Leitungswegen zwischen dem zentralen Rechner beim
Bundeskriminalamt und den Landesrechnern genormt. Dies hat dazu
geführt, daß für die Landesrechner landesspezifische Normen
gelten.
b) Die im INPOL-Verbund eingesetzten DV-Anlagen und
Programme werden teils in polizeieigenen Rechenzentren, teils
in Rechenzentren betrieben, die gemeinsam mit anderen
Aufgabenträgern genutzt werden. Insgesamt sind 18 DV
Anlagen zweier Hersteller eingesetzt, die auch bei gleichen
Herstellern mit unterschiedlichen Betriebssystemen,
Realtime-Steuersystemen und Datenbanksystemen betrieben
werden.
c) Bremen und Saarland haben keine eigenen Rechner; die
dort installierten Terminals sind direkt an den BKA-Rechner
angeschlossen. Baden-Württemberg hat seine
Fahndungsterminals ebenfalls direkt an den BKA-Rechner
angeschlossen und verwendet seinen Rechner für andere
Aufgabenbereiche. Soweit Länder Landesrechner unterhalten,
speichern sie die Fahndungsdaten parallel, d. h. der
Zentralrechner des BKA hat jede eingehende Fahndungsnotierung
gleichzeitig allen Landesrechnern zur Doppelspeicherung
zuzustellen.
d) Diese historisch gewachsene Struktur in Hardware und
Software hat zur Vielfachentwicklung gleichartiger
Verfahrenskomponenten und zu einem vielfachen Anpassungsaufwand
zur Realisierung der Verbundschnittstellen geführt.
Programmiergemeinschaften von Bund und Ländern oder der
Länder untereinander sind wegen der Unterschiede in der
Hardware und der Grundsoftware praktisch nicht zustande
gekommen. Daraus haben sich z. B. auch unterschiedliche
Ein- und Ausgabeformate entwickelt. Einheitliche
Bedienungsrichtlinien für die eingebenden oder abfragenden
Polizeibeamten bestehen nicht.
e) Die nur in den Grundzügen dargestellten
Unterschiedlichkeiten führen zu einer teilweisen Kapazitätsbindung des
BKA-Rechners, der die fehlende, Einheitlichkeit häufig
technisch ausgleichen und Veränderungen bei Beteiligten
vielfach mitvollziehen muß. Der Aufwand für die Bewirkung der
Parallelspeicherungen in 8 Landesrechnern ist erheblich.
Diese Vorgänge sind außerdem technisch äußerst kompliziert
und daher leicht auslösendes Moment für ein instabiles
Systemverhalten.
f) Die bestehenden Unterschiede führen auch zu erheblichen
Anpassungsschwierigkeiten bei notwendigen Ergänzungen
oder Änderungen des Systems. Sie können nur dezentral
nach Maßgabe der jeweils vorhandenen personellen und
technischen Kapazitäten, also zumindest nicht zeitgleich
vollzogen werden. Dadurch wird die Flexibilität des Systems vor
allem bei den kurzfristig notwendigen Änderungen stark
eingeschränkt.
g) Beim Aufbau des Systems ist zunehmend deutlich geworden,
daß viele Probleme sich daraus ergeben, daß bei der
Projektentwicklung stets die Zustimmung aller Beteiligten — auch in
sekundären, aber für das technische Zusammenwirken
dennoch wichtigen Fragen — notwendig ist. Zeitverzögerungen
im Fortschreiten des Projekts sind die Folge.
h) Die aufgezeigten Nachteile werden insbesondere beim
Aufbau der sich noch in der Erprobungsphase befindlichen
Straftaten-/Straftäterdatei, der wegen ihres Umfangs und der zu
erwartenden Anfragedichte nicht in einem zentralen Rechner
erfolgen kann, spürbar werden und u. U. den Aufbau
unmöglich machen. Entsprechendes gilt für die Bereiche
Daktyloskopie und Dokumentationsverfahren, die noch nicht im
Verbund betrieben werden.
4. Gibt es ein Konzept der Bundesregierung für die
Fortentwicklung von INPOL, wenn nicht, bis zu .welchem Zeitpunkt liegt
ein solches Konzept vor? Was hat die Bundesregierung bisher
daran gehindert, es vorzulegen?
Die Notwendigkeit der Fortschreibung des INPOL-Systems, die
die genannten Mängel beseitigt und damit den weiteren,
zügigen Ausbau des Systems ermöglicht, ist nicht nur von der
Bundesregierung gesehen worden. Die Innenministerkonferenz hat
am 2. September 1977 den Bundesminister des Innern um die
Vorlage eines Gesamtkonzepts gebeten. Die
Arbeitsgemeinschaft Kripo, der die Leiter der Landeskriminalämter und der
Präsident des Bundeskriminalamtes angehören, hat am 28.
Oktober 1977 folgenden Beschluß einstimmig gefaßt, mit dem sie
einen Vorschlag für die jetzt anstehende Diskussion machen
wollte:
„Das Bundeskriminalamt ist die Informations- und
Kommunikationszentrale der deutschen Polizei.
Es hat einheitliche technische Einrichtungen für alle Formen des
Datenverbundes und des Nachrichtenaustausches zwischen Bund
und Ländern zu unterhalten; die Rechner und sonstigen
Schnittstellen sind von den Ländern zu verwalten. Das
Bundeskriminalamt bestimmt die Inhalte der zu speichernden und
auszutauschenden Nachrichten sowie Art und Weise ihrer
Anlieferung. Die von den Ländern zu verwaltenden Rechner müssen so
ausgelegt sein, daß länderspezifische Polizeiprogramme möglich
sind. Ziel ist es, die Polizeien von Bund und Ländern zu
befähigen, die von ihnen benötigten Nachrichten in Echtzeit
unmittelbar ans dem Informationssystem abzurufen oder in diesem zu
transportieren. Die Überführung in ein vereinheitlichtes, vom
Bundeskriminalamt zu unterhaltendes Informationssystem
bedarf eines Stufenplanes. Die Schrittfolge ist zu beschreiben, die
Realisierung zu terminieren."
Die sehr gründlich vorzubereitende Konzeption des
Bundesministers des Innern, für die es u. a. notwendig war, das
Gutachten eines Universitätsinstituts über Probleme bei der
Realisierung der Straftaten-/Straftäterdatei einzuholen, wird in Kürze
der Innenministerkonferenz vorgelegt werden können. Sie wird
die notwendige technische Vereinheitlichung durch gewisse
Zentralisation der Ausrüstung und Programmierung und eine
stärkere Stellung des Bundeskriminalamtes bei der Bestimmung
der Form und der Art und Weise der auszutauschenden
Nachrichten anstreben. Diese Konzeption soll auch der
beabsichtigten Novellierung des BKA-Gesetzes mit einer den sachlichen
Bedürfnissen wie der technischen Entwicklung angepaßten
Neufassung der Vorschriften über die Aufgabe des
Bundeskriminalamtes als Zentralstelle für das polizeiliche Auskunfts- und
Nachrichtenwesen zugrundeliegen. Die Realisierung des
abgestimmten Konzepts wird, wie der bisherige Aufbau von INPOL,
im Zusammenwirken von Bund und Ländern erfolgen.
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die alsbaldige
Errichtung eines neuen digitalen Nachrichtennetzes für das
Funktionieren von INPOL von entscheidender Bedeutung ist?
Welche Möglichkeiten außer dem Transport aller digitaler
Nachrichten, dem wahlweisen Anschluß von Datensichtgeräten
und Fernschreibern und dem Zugang zu allen polizeirelevanten
Datensammlungen muß dieses Netz mindestens bieten?
Bund und Länder sind gemeinsam der Auffassung, daß die
alsbaldige Errichtung eines neuen digitalen Nachrichtennetzes
für den weiteren Ausbau von INPOL von entscheidender
Bedeutung ist. Der Bundeshaushalt 1978 enthält Mittel für die
Inangriffnahme dieses Vorhabens. Eine unter Federführung des
Bundesministeriums des Innern eingesetzte Bund-Länder-
Arbeitsgruppe hat Rahmenrichtlinien für das Digitale
Sondernetz (Dispol) erarbeitet. Sie werden jetzt in den zuständigen
Gremien der IMK beraten werden.
Außer den in der Anfrage bereits genannten Möglichkeiten soll
das Netz auch den Aufbau eines Bildinformationssystems
zulassen, weil die Kriminalpolizei in zunehmendem Maße auf
sofort verfügbare Bilder von Personen und Sachen für
Fahndungs-, Identifizierungs- und Beweiszwecke angewiesen ist. Das
Digitale Sondernetz muß außerdem ein vermaschtes Netz sein,
das u. a. durch automatisch gesteuerten Umwegverkehr
Leitungsausfälle überbrückt, prioritätsgesteuerten
Nachrichtenverkehr zuläßt und unabhängig vom jeweiligen Betriebszustand
einzelner Rechner funktionsfähig bleibt.]