Veröffentlichung von Vorgängen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz
der Abgeordneten Spranger, Dr. Miltner, Dr. Eyrich, Dr. Langguth, Berger (Herne), Broll, Dr. Müller und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Veröffentlichung von Vorgängen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Hat der Bundesinnenminister bei der Durchsicht der ihm zugeleiteten Auszüge des Manuskripts zu dem Buch „Das Amt" von Dr. G. Nollau unter dem Gesichtspunkt der Amtsverschwiegenheit auch kompetente Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz herangezogen? Wenn nein, auf welche Weise haben sich die durchsehenden Personen die erforderliche fachliche Kompetenz insbesondere auch im Hinblick auf länger zurückliegende und solche Vorgänge beschafft, die sich überwiegend oder ausschließlich im Bereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz abgespielt haben?
Auf welche Weise glaubt die Bundesregierung sichergestellt, daß auch fachkundige Personen außerhalb des amtlichen Bereichs aus bestimmten Schilderungen in dem Nollau-Buch zum Beispiel nicht auf die Person geheimer Mitarbeiter des Verfassungsschutzes schließen können?
Auf Grund welcher Tatsachen ist die Bundesregierung gewiß, daß durch Nollaus Darstellung einer Aktion gegen die illegale KPD keine Personen oder nachrichtendienstlichen Zugänge gefährdet werden? Hält die Bundesregierung die strikte Gepflogenheit, auch über abgeschlossene nachrichtendienstliche Operationen nicht öffentlich zu berichten oder dazu Stellung zu nehmen, für überholt oder überflüssig?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung ihres Staatssekretärs Dr. Schüler, die jüngsten Auslassungen Nollaus seien „ein ganz schlechter, ungehöriger Stil"?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß zu gleicher Zeit zweien von drei unter der Verantwortung des früheren Bundeskanzlers Brandt ernannten Geheimdienstchefs – außer Dr. Nollau auch Herrn Scherer – „ein ganz schlechter, ungehöriger Stil" bescheinigt werden muß?