Der Bundesminister der Finanzen — I A 4 — Vw 8001 — 37/78 — hat mit Schreiben vom 25. April. 1978 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung im Einvernehmen mit dein Bundesminister für Arbeit und Sozialordung und dem Bundesminister für Wirtschaft wie folgt beantwortet:
I. Staatsquote
Nach den seit dem Frühjahr 1977 für die Jahre ab 1960 vorliegenden Ergebnissen der Revision der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung hatten die Ausgaben des Staates in den Jahren 1960 bis 1977 folgenden Anteil am Bruttosozialprodukt in jeweiligen Preisen:
davon: Staatsquote insgesamt Gebietskörperschaften Sozialversicherung 2) - Anteile der Ausgaben am Bruttosozialprodukt in v. H. - 1960 1) 32,5 23,8 8,7 1961 34,4 25,6 8,8 1962 35,6 26,6 9,0 1963 36,2 27,0 9,2 1964 36,1 27,2 8,9 1965 36,8 27,7 9,1 1966 36,9 27,2 9,7 1967 38,6 27,9 10,7 1968 37,9 27,2 10,7 1969 37,9 27,2 10,7 1970 38,0 27,6 10,4 1971 39,2 28,5 10,7 1972 40,2 28,9 11,2 1973 40,9 29,2 11,8 1974 43,9 30,9 13,1 1975 3) 47,9 33,4 14,5 1976 3) 47,1 32,4 14,6 1977 3) 47,3 32,2 15,1 1) Ab 1960 einschließlich Saarland und Berlin 2) Um den Verrechnungsverkehr bereinigt (Belastungsprinzip) 3) Vorläufige Ergebnisse
Für die Jahre vor 1960 liegen entsprechend revidierte Ergebnisse der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht vor. Die - allerdings nur bedingt vergleichbaren - Angaben nach dem Stand vor der Revision der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung lauten: davon: Staatsquote 1) Gebietskörper- Sozialverinsgesamt schaften sicherung 2) 3) - Anteile der Ausgaben am Bruttosozialprodukt in v. H. - 1951 30,7 22,9 7,7 1955 30,2 22,3 7,9 1960 33,2 23,2 10,1 1) Ohne Saarland und Berlin; die entsprechenden Werte einschließlich Saarland und Berlin lauten für 1960: Staatsquote insgesamt 32,5, Gebietskörperschaften 22,4, Sozialversicherung 10,1. 2) Einschließlich Beamtenpensionen 3) Um den Verrechnungsverkehr bereinigt (Belastungsprinzip)
Zur Interpretation der Staatsquote ist einleitend auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen vom 30. Juli 1976 (Bulletin 90/76, S. 849) zur Aussagefähigkeit staatswirtschaftlicher Quoten zu verweisen. Staatswirtschaftliche Quoten beschreiben immer nur Ausschnitte der Staatstätigkeit, ein Maß für die gesamte staatliche Aktivität und für die Intensität der Staatstätigkeit stellen Staatsquoten nicht dar. Die dargestellten Anteile der Ausgaben des Staates am Bruttosozialprodukt sind zudem als sog. unechte Quoten der Gefahr von Fehlinterpretationen ausgesetzt. So darf z. B. eine Staatsquote von 47,3 v. H. im Jahre 1977 nicht so interpretiert werden, als beanspruche der Staat fast die Hälfte des Bruttosozialprodukts, denn die Ausgaben enthalten nicht nur die unmittelbare Endnachfrage, wie den Staatsverbrauch (Personalausgaben und Sachaufwand) und die staatlichen Bruttoanlageinvestitionen, sondern auch Transferleistungen (Renten, Pensionen, Arbeitslosenunterstützung, Kindergeld, Subventionen und Investitionszuschüsse und anderes mehr). Durch diese Transferleistungen werden andere Sektoren der Volkswirtschaft, namentlich die privaten Haushalte und die Unternehmen, in die Lage versetzt, ihrerseits Endnachfrage zu tätigen, eine Endnachfrage, die diesen Sektoren, nicht aber dem Staat zuzurechnen ist.
Zur Entwicklung der Staatsquote ist anzumerken: Das Ansteigen der Staatsquote ist seit den fünfziger Jahren zu beobachten und sowohl von den Gebietskörperschaften als auch dem Sozialversicherungsbereich getragen worden. Eine in den sechziger Jahren zu beobachtende Stagnation der Staatsquote der Gebietskörperschaften wurde von 1969 bis 1973 durch eine Phase rascheren Anstiegs abgelöst, da die Ausgaben des Bundes im Durchschnitt dieser Jahre etwa so stark wie das Bruttosozialprodukt, die der Länder und Gemeinden erheblich stärker zunahmen. Das Ansteigen der Staatsquote in den Jahren 1974 und 1975 war in erster Linie 1) konjunkturell bedingt. Einerseits stiegen die Ausgaben infolge von Mehrausgaben für Arbeitslosengeld und -hilfe sowie für Konjunkturprogramme stark an, zugleich nahm das Bruttosozialprodukt infolge der schwachen Konjunktur nur wenig zu. Im Jahre 1976 sind die öffentlichen Ausgaben deutlich geringer als das Bruttosozialprodukt angestiegen, so daß sich für dieses Jahr eine rückläufige Tendenz des Anteils ergibt. Im Jahre 1977 kam die gesamtwirtschaftliche Entwicklung nicht so voran wie erwartet und angestrebt; hieraus resultierte ein Wiederanstieg der Staatsquote auf 47,3 v. H.
1) Außerdem stieg der BSP-Anteil 1975 um etwa l1/2 v. H.-Punkte durch die Reform des Familienlastenausgleichs. Davon entfällt '/2 v. H. auf die rein buchmäßigen Auswirkungen der Kindergeldreform. Bis 1974 wurde das Kindergeld als Steuerfreibetrag gewährt. Ab 1975 wird es als Transferleistung gezahlt, ist also eine Ausgabe. Aus der Änderung in der Zahlungsweise resultiert daher ein höherer BSP-Anteil von 1/2 v. H. - Punkt, ohne daß eine materiell höhere Ausgabe getätigt wird.
II. Abgabenquote
Nach den seit dem Frühjahr 1977 für die Jahre ab 1960 vor liegenden Ergebnissen der Revision der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung hatten die Steuern (einschließlich der im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung als Steuern verbuchten sonstigen Abgaben wie z. B. des sogenannten Kohlepfennigs) und die Sozialbeiträge in den Jahren 1960 bis 1978 folgenden Anteil am Bruttosozialprodukt in jeweiligen Preisen:
davon: Abgabenquote insgesamt - Anteile am Bruttosozialprodukt in v. H. - Steuern der Gebietskörper- schaften Tatsächliche Sozialbeiträge der Sozialversicherung 1960 1) 32,2 23,0 9,2 1961 33,3 24,1 9,2 1962 33,7 24,4 9,4 1963 33,9 24,4 9,5 1964 33,5 24,3 9,2 1965 32,9 23,5 9,3 1966 33,3 23,6 9,7 1967 33,6 23,8 9,8 1968 33,3 23,2 10,0 1969 35,2 24,8 10,4 1970 34,4 23,6 10,9 1971 35,1 24,0 11,2 1972 35,7 24,0 11,7 1973 37,9 25,5 12,5 1974 38,2 25,4 12,9 1975 2) 37,8 24,3 13,5 1976 2) 39,1 25,1 14,0 1977 2) 40,4 26,3 14,1 1978 3) 39,0 25,5 14,0 1) Ab 1960 einschließlich Saarland und Berlin 2) Vorläufige Ergebnisse 3) Schätzung
Für die Jahre vor 1960 liegen entsprechende revidierte Ergebnisse der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht vor. Die - allerdings nur bedingt vergleichbaren - Angaben nach dem Stand vor der Revision der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung lauten: davon: Abgabenquote 1) Steuern der Tatsächliche Sozialinsgesamt Gebietskörper- beiträge der schaften Sozialversicherung - Anteile am Bruttosozialprodukt in v. H. - 1951 30,1 22,4 7,7 1955 30,6 22,7 7,9 1960 32,2 23,0 9,2 1 ) Ohne Saarland und Berlin; die entsprechenden Werte einschließlich Saarland und Berlin lauten für 1960: Abgabenquote insgesamt 32,2, Gebietskörperschaften 23,0, Sozialversicherung 9,2.
Zur Entwicklung der Abgabenquote ist folgendes anzumerken: Die Steuerreform hat im Jahre 1975 die gesamtwirtschaftliche Abgabenquote gesenkt. Die Auswirkungen der Steuer- und Kindergeldreform kommen in den Angaben nur unvollkommen zum Ausdruck, da mit der Kindergeldreform - wie erwähnt - der Übergang von Steuererleichterungen zu unmittelbaren Transferleistungen verbunden war. Hätte man das System der Steuervergünstigungen beim Familienlastenausgleich beibehalten, so hätte die Steuerquote im Jahre 1975 und in den Folgejahren um 1 1/2 v. H.-Punkte niedriger gelegen. Die Abgabenquote 1976 ist durch den konjunkturellen Anstieg der Steuereinnahmen bestimmt. In der Abgabenquote 1977 kommen auch die beschlossenen Steuererhöhungen bei der Tabaksteuer und beim Branntweinmonopol sowie die (einmaligen) Mehreinnahmen aus der Reform der Körperschaftsteuer zum Ausdruck. Im laufenden Jahr ergibt sich als Folge der 1977 beschlossenen steuerlichen Maßnahmen per Saldo ein Rückgang der Abgabenquote um 1 v. H.-Punkt.