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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Risiken bei Unfällen mit Raumflugkörpern und Möglichkeiten der Gefahrenabwehr (G-SIG: 00001623)

Beurteilung der von Raumflugkörpern mit nukleartechnischen Versorgungssystemen ausgehenden Gefahren, Kooperation mit den USA (NASA), dem Space Defense Center von NORAD und der ESA zur Abwendung von Gefahren bei Unfällen mit Raumflugkörpern, Leistungsfähigkeit des zivilen Katastrophenschutzes bei Unfällen mit Satelliten

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.08.1978

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/197405.07.78

Risiken bei Unfällen mit Raumflugkörpern und Möglichkeiten der Gefahrenabwehr

der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Dr. Stavenhagen, Pfeffermann, Frau Dr. Walz und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche anderen Start- und Betreiberstaaten von Raumflugkörpern mit nuklearen Versorgungssystemen gibt es neben den USA und der Sowjetunion; wieviel derartige Raumflugkörper befinden sich zur Zeit insgesamt in Betrieb bzw. in Erdumlaufbahnen, und wie verteilen sich diese zahlenmäßig auf die einzelnen Länder?

2

Hat sich die Bundesregierung darum bemüht, von den Start- und Betreiberstaaten, die zur Vorbereitung von eventuellen Maßnahmen zum Schutz für Leben und Umwelt notwendigen Detailinformationen, insbesondere über niedrig fliegende Raumflugkörper mit nuklearen Energieversorgungssystemen zu erhalten; welche Staaten haben Informationen gegeben?

3

Hat sich die Bundesregierung um Informationen über den maximalen Spaltprodukt-Inventar der nuklearen Energieversorgungssysteme in den zur Zeit existierenden Raumflugkörpern bemüht; wie groß ist dieser, aufgeschlüsselt nach angereichertem Uran, Plutonium usw.?

4

Was hat die Bundesregierung unternommen, um das Gefahrenrisiko auf Grund des Verlaufs der Flugbahnen unter besonderer Berücksichtigung der hohen Gefährdung bei extrem niedrigen Flugbahnen zwischen 200 und 80 km Flughöhe sowie auf Grund der speziellen Aufgabenstellung, des Typs und der Betriebsdauer der Raumflugkörper unter besonderer Berücksichtigung des Spaltprodukt-Inventars der nuklearen Energieversorgungssysteme abzuschätzen; welches sind im einzelnen die Ergebnisse?

5

Hat die Bundesregierung eine Analyse der größten theoretisch denkbaren Schadensfälle durch Absturz von Raumflugkörpern nach heute zugänglichen Informationen und Erkenntnissen durchgeführt; welches sind die Ergebnisse?

6

Gibt es eine Informations- oder Meldepflicht eines Start- bzw. Betreiberstaats für den Fall von Navigationsschwierigkeiten oder der Absturzgefahr eines Raumflugkörpers; in welchem Umfang muß sie erweitert und vertraglich festgelegt werden?

7

Wird für Raumflugkörper mit nuklearen Energieversorgungssystemen eine erhöhte Informationspflicht z. B. über Nuklearsystem, Start, Flugbahn, Wiedereintritt usw. für erforderlich gehalten; welche wesentlichen Detailinformationen müssen mindestens erteilt werden, damit ein möglicherweise von einem abstürzenden Raumflugkörper bedrohter Staat vorsorgliche Maßnahmen zum Schutz einleiten kann?

8

Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, daß allgemein verbindliche Regelungen bezüglich Unterrichtung und Hilfeleistung durch die Start- und Betreiberstaaten getroffen werden, damit für künftige Fälle sichergestellt wird, daß das optimal Mögliche zum Schutz von Leben und Umwelt getan wird?

9

In welchem Umfang können vorhandene eigene Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Erfassung, Bahnvermessung und Durchführung von Vorhersagen des Bahnverlaufs im Falle eines drohenden Absturzes eines Raumflugkörpers eingesetzt werden; welche Einrichtungen sind dies, und welche Hilfeleistungen und Informationen des Start- und Betreiberstaats bzw. Dritter sind dazu erforderlich?

10

Welche vertraglichen Regelungen oder sonstigen Absprachen sind über Informationsaustausch, Hilfeleistung bzw. Kooperation bezüglich der Abwendung von Gefahren bei Unfällen mit Raumflugkörpern mit den USA (NASA), dem Space Defense Center von NORAD, der Europäischen Weltraumorganisation ESA oder sonstigen Staaten bzw. Einrichtungen abgeschlossen worden; welche Schritte wurden seit dem 24. Januar 1978 diesbezüglich eingeleitet?

11

Ist der zivile Katastrophenschutz in der Bundesrepublik Deutschland für Unfälle mit Raumflugkörpern, insbesondere solchen mit nuklearen Energieversorgungssystemen ausreichend gerüstet; welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 24. Januar 1978 durchgeführt, um die Leistungsfähigkeit für solche Fälle zu verbessern?

12

Sowohl die USA als auch die Sowjetunion erachten den Einsatz von mit Nuklearenergie betriebenen Raumflugkörpern „unter voller Wahrung der Sicherheitsaspekte" auch in Zukunft für wertvoll und nützlich und werden nicht darauf verzichten; welche technischen Maßnahmen und Vorkehrungen werden nach Ansicht der Bundesregierung künftig notwendig sein, um die Sicherheitsaspekte voll zu wahren?

13

Hat die Bundesregierung mit den USA und der Sowjetunion Gespräche aufgenommen, mit dem Ziel, die Schäden bei etwaigen Unfällen nach dem Verursacherprinzip zu regeln?

Bonn, den 5. Juli 1978

Lenzer Pfeifer Dr. Probst Benz Engelsberger Gerstein Dr. Hubrig Dr. Riesenhuber Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Dr. Laufs Dr. Stavenhagen Pfeffermann Frau Dr. Walz Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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