Förderung politischer Bildungsarbeit durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Langguth, Frau Benedix, Biechele, Dr. Hupka, Dr. Müller, Picard, Daweke, Dr. Waigel, Reddemann, Bühler (Bruchsal) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die besondere Notwendigkeit, politische Bildungsarbeit zu fördern, ist unbestritten. Eine einheitliche, ressortübergreifende Koordinierung hinsichtlich der Förderung politischer Bildungsarbeit ist aber bisher nicht erkennbar, obwohl in den Ressorts einzelner Ministerien zum Teil erhebliche Finanzmittel für die Förderung politischer Bildungsarbeit zur Verfügung stehen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Bundesressorts weisen in ihren Etats Mittel für politische Bildungsarbeit auf, die sowohl in eigener Regie des Ministeriums bzw. einer dem jeweiligen Ministerium unterstellten Einrichtung als auch in Verfügung freier Träger verwandt werden, und in welcher Höhe stehen diese Mittel 1978 zur Verfügung?
Nach welchen Richtlinien findet die gegenseitige Abstimmung der einzelnen mit politischer Bildungsarbeit befaßten Ressorts statt? In welchen Bereichen gibt es Kompetenzüberschneidung?
Gibt es innerhalb der Ressorts der Bundesregierung eine Koordinierung der Bemühungen der politischen Bildung im Interesse einer mittel- und langfristigen Schwerpunktbildung, und wenn ja, wann und unter Einschluß welcher Ressorts wurde eine solche Koordinierung durchgeführt?
Welche Zielgruppen werden im einzelnen von den von der Bundesregierung durchgeführten bzw. geförderten Maßnahmen politischer Bildungsarbeit erreicht?
Gibt es Überlegungen, Maßnahmen politischer Bildungsarbeit im Bereich einzelner Zielgruppen zu verstärken?
Welche Zielgruppen werden bisher von den von der Bundesregierung geförderten Maßnahmen der politischen Bildungsarbeit nicht erreicht?
In welchem prozentualen Anteil und mit welchen absoluten Beträgen werden in den einzelnen Ressorts die Maßnahmen politischer Bildungsarbeit durch freie Träger gefördert, und ist geplant, den prozentualen Anteil der freien Träger in den nächsten Jahren anzuheben oder zu vermindern?
Welche Maßnahmen freier Träger werden von welchen Ressorts gefördert? Inwieweit kann von einer Einheitlichkeit der Vergaberichtlinien der einzelnen Ressorts ausgegangen werden?