Die Bundesregierung vertritt seit 1975 die Auffassung, daß auch für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland entsprechend der internationalen Entwicklung zunächst Sicherheitsrichtlinien für Arbeiten zur Neukombination genetischen Materials erarbeitet werden sollten.
Eine im Jahre 1975 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft in Abstimmung mit dem BMFT eingesetzte Senatskommission kam Ende 1976 zu dem Ergebnis, die Deutsche Forschungsgemeinschaft könne im Hinblick auf die notwendige umfassende Geltung solcher Richtlinien ein Konzept hierfür nicht vorschlagen.
Nach Auffassung der Bundesregierung haben die Allgemeinheit aus den Gesichtspunkten des Seuchen-, Gesundheits- und Umweltschutzes und das Forschungspersonal außerdem aus dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes Anspruch auf Schutz vor den möglichen Gefahren, die von den Forschungsarbeiten ausgehen könnten.
Im Hinblick darauf, daß es sich hierbei nach allen bisherigen Erkenntnissen nur um hypothetische Risiken handelt, ist auf der anderen Seite das Anliegen der auf diesem Gebiet der Grundlagenforschung tätigen Wissenschaftler verständlich, möglichst keine reglementierenden Eingriffe des Staates und auch keine Verzögerungen bei solchen Forschungsarbeiten hinnehmen zu müssen, bei denen ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden können.
Es gilt daher sowohl den notwendigen Gefahrenschutz zu erreichen als auch die Weiterführung wichtiger Forschungsarbeiten zu ermöglichen.
Zunächst ist deshalb die Überprüfung der Verantwortbarkeit und der Sicherheit laufender und geplanter Forschungsprojekte durch Einzelfallentscheidungen noch notwendig. Für künftige Entscheidungen hat der BMFT mit einer von ihm berufenen Sachverständigenkommission Sicherheitsrichtlinien für Arbeiten über die in-vitro-Neukombination von Nukleinsäuren erarbeitet. Der Entwurf dieser Richtlinien war in Form eines Berichtes des Sachverständigenausschusses den Kultusministerien der Länder, den wissenschaftlichen Gesellschaften, den Organisationen der Forschungsförderung und wichtigen Verbänden zur Stellungnahme übersandt worden. Diese Stellungnahmen wurden inzwischen ausgewertet. Die Veröffentlichung der Richtlinien ist noch für dieses Jahr vorgesehen. Zuvor sollen sie den Bundestagsausschüssen für Forschung und Technologie und für Jugend, Familie und Gesundheit zur Kenntnis gebracht werden.
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung, ob auf mittlere Sicht eine gesetzliche Regelung notwendig ist. Mit den Vorarbeiten für einen Gesetzesvorschlag wurde begonnen. Wenn sich eine gesetzliche Regelung als notwendig erweist, könnte das in den Sicherheitsrichtlinien vorgeschlagene System kombinierter Sicherheitsvorkehrungen durch Gesetz und ergänzende Verordnung rechtsverbindlich gemacht werden.