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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Demokratischer Kulturbund Deutschlands (DKBD) (G-SIG: 00002071)

Rechtsgültigkeit des Verbots des DKBD, Verflechtung des DKBD mit der DKP, Rechtsgrundlage des Fortbestehens des DKBD sowie Vereinbarkeit seiner Duldung mit dem Vereinsgesetz, Unterbindung der verbotswidrigen Tätigkeit des DKBD

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.06.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/267115.03.79

Demokratischer Kulturbund Deutschlands (DKBD)

des Abgeordneten Dr. Langguth und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung gegen die Rechtsgültigkeit des am 02.03.1959 erlassenen und am 04. 12. 1973 unanfechtbar gewordenen Verbots des DKBD als gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Vereinigung aus dem Einflußbereich der verbotenen KPD irgendwelche Bedenken?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, daß die dem Verbot des DKBD zugrundeliegenden Erkenntnisse, nämlich sie sei eine der „zahlreichen Vereinigungen, mit deren Hilfe das kommunistisch ausgerichtete sowjetzonale System innerhalb der Bundesrepublik den Boden für eine Übernahme des in der Zone herrschenden gesellschaftlichen Aufbaus vorzubereiten und damit die hier bestehende verfassungsmäßige Ordnung zu beeinträchtigen sucht", nicht mehr zutreffen?

3

Trifft es .zu, daß der DKBD trotz Verbotes in Hamburg, Bremen, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Bochum, Marburg, Frankfurt, Mainz, Karlsruhe und Stuttgart örtliche Gruppen unterhält, Bundesvorstandssitzungen und Bundeskongresse abhält und als eigene Zeitschrift „Kultur und Gesellschaft" herausgibt?

4

Trifft es zu, daß der Bundessekretär des DKBD, Dr. Peter Schütt, Mitglied des Parteivorstandes der DKP ist, zahlreiche weitere Funktionäre der DKP angehören und der DKBD die verfassungsfeindlichen Ziele der an die Stelle der verbotenen KPD getretenen DKP verfolgt?

5

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das tatsächliche Fortbestehen des DKBD? Wie ist seine Duldung mit den Bestimmungen des Vereinsgesetzes zu vereinbaren? Treffen Pressemeldungen zu, daß dem DKBD die Duldung in einem gerichtlichen Vergleich zugesichert worden ist, und welches sind gegebenenfalls die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen eines solchen Vergleichs?

6

Was gedenkt die Bundesregierung, gegebenenfalls im Zusammenwirken mit einer Landesregierung zu tun, um die nicht nur verfassungsfeindlichen Zielen dienende, sondern auch verbotswidrige Tätigkeit des DKBD zu unterbinden?

Bonn, den 15. März 1979

Dr. Langguth Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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