Zahlungen an die Vereinten Nationen
der Abgeordneten Wohlrabe, Dr. Häfele, Windelen, Haase (Kassel), Dr. Riedl (München), Picard und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Zahlungen – aufgegliedert nach Haushaltsjahren – hat die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1970 bis einschließlich 1978 an die Vereinten Nationen (VN) mit Einrechnung der Hingabe von Schuldscheinen zum Zweck des Ersatzes oder der zeitlichen Verschiebung von Barleistungen geleistet, und zwar insgesamt und aufgeschlüsselt nach Einzelpositionen für die VN einschließlich ihrer Unterorgane, VN-Sonderprogramme, Hilfswerke, Sonderaktionen sowie Konventionen, die Sonderorganisationen der VN?
Welche Leistungen an die Vereinten Nationen (aufgeschlüsselt wie in Frage 1) sind im Bundeshaushalt 1979 und im Finanzplan des Bundes für die Jahre bis 1982 vorgesehen?
In welchen Fällen sind in welchen Jahren und in welcher Höhe Barleistungen durch die Hingabe von Schuldscheinen ersetzt worden? Wann und in welcher Höhe werden diese Schuldscheine fällig?
Welche Quote steht der Bundesrepublik Deutschland bei der Besetzung von Stellen in der Verwaltung der Vereinten Nationen und bei ihren Unterorganisationen zu, und wie wird diese Quote derzeit ausgenutzt (jeweils aufgegliedert wie in Anlage 2 zur Drucksache 7/4977)?