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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Sanierung der Haushalte der Gebietskörperschaften (G-SIG: 00001362)

Höhe des strukturellen Defizits der Haushalte, insbesondere des Bundeshaushalts, im Jahre 1978, Zurückführung der Neuverschuldung auf die Höhe der Investitionsausgaben im angekündigten Nachtragshaushalt und innerhalb der Fortschreibung des Finanzplanes für die Jahre bis 1982, Konsequenzen für die mittelfristige Finanzplanung aus den neuesten Steuerschätzungen und aus der Inkraftsetzung eines neuen Einkommensteuertarifs mit durchgehendem Progressionsverlauf

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.04.1978

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache $/165020.03.78

Sanierung der Haushalte der Gebietskörperschaften

der Abgeordneten Dr. Waigel, Dr. Häfele, Windelen, Haase (Kassel), Dr. Althammer, Dr. Riedl (München), Glos, Schmidhuber, Dr. Bötsch, Carstens (Emstek), Regenspurger, Dr. Möller, Dr. Köhler (Duisburg) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat in einem Gutachten „zur Lage und Entwicklung der Staatsfinanzen in der Bundesrepublik Deutschland" vom 5. Juli 1975 unter anderem ausgeführt:

  • Die Haushalte der Gebietskörperschaften (ohne Sozialversicherung) werden nach den vorliegenden Plänen und Schätzungen im Jahre 1975 ein Defizit von über 60 Mrd. DM aufweisen ... In einer Größenordnung von etwa 30 Mrd. DM ist das Defizit Ausdruck eines strukturellen Ungleichgewichts der öffentlichen Haushalte, d. h., daß. dieser Teil des Defizits bei gleicher Staatsausgabenquote auch nach Erreichung der Vollbeschäftigung bestehen bleibt ... Das Defizit (wird) auch nach Überwindung der gegenwärtigen Rezession vermutlich zunächst noch erheblich über die obengenannte Größenordnung des strukturellen Defizits von 30 Mrd. DM hinausgehen. Ein Defizit in dieser Größenordnung ist ... auf mittlere Sicht schon von der Zinsbelastung her bedenklich.

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Teil des Defizits der Haushalte der Gebietskörperschaften im Jahre 1978, der nicht konjunkturbedingt ist, sondern als strukturelles Defizit im Sinne dieser Ausführungen angesehen werden muß?

2. Wie hoch ist der Anteil des Bundeshaushalts 1978 an diesem strukturellen Defizit?

3. Im Jahresgutachten 1977/1978 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist ausgeführt:

  • Die Konsolidierung neu auftretender struktureller Defizite als mittelfristige Aufgabe, sollte ... nicht aufgegeben werden.

Trifft die Feststellung in Tz 422 des Jahresgutachtens zu: „Es gibt offenbar auch keine klare Planung dafür, wie das in den öffentlichen Haushalten neu entstehende strukturelle Defizit während der folgenden Jahre voll konsolidiert werden soll."?

4. Der Bundesrat hat bei der Verabschiedung des Bundeshaushaltsplanes 1978 am 17. Februar 1978 folgende Entschließung gefaßt:

  • Gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes dürfen die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushalt veranschlagten Investitionsausgaben grundsätzlich nicht überschreiten. Nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages soll sich die Summe der Investitionsausgaben auf rund 29 Mrd. DM, die Neuverschuldung dagegen auf 30,8 Mrd. DM belaufen. Die Neuverschuldung übersteigt damit die Summe der Investitionsausgaben um rund 1,8 Mrd. DM. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem angekündigten Nachtragshaushalt alle Möglichkeiten zu Einsparungen ausschöpft, um die Neuverschuldung auf die Höhe der Investitionsausgaben zurückzuführen ...

Wie gedenkt die Bundesregierung, dieser Entschließung des Bundesrates hinsichtlich der Finanzierung des angekündigten Nachtragshaushalts 1978 zu entsprechen?

5. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat am 22. Februar 1978 einstimmig die Bundesregierung aufgefordert,

  • mit der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplanes für das Jahr 1978 und der Fortschreibung des Finanzplanes für die Jahre bis 1982 darauf hinzuwirken, daß der Haushalt des Bundes unter Berücksichtigung des Artikels 115 Grundgesetz dauerhaft konsolidiert wird; dazu muß der Schuldenzuwachs mittelfristig abgebaut werden und die Neuverschuldung niedriger liegen als bisher.

Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf diesen Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu treffen?

6. Welche Konsequenzen für die mittelfristige Finanzplanung des Bundes ergeben sich aus den neuesten Steuerschätzungen, und wie soll sich nach den Vorstellungen der Bundesregierung insbesondere der Schuldenzuwachs in den Jahren ab 1979 unter der Zielsetzung eines Abbaus des strukturellen Haushaltsdefizits entwickeln?

7. § 56 des Einkommensteuergesetzes schreibt vor:

  • Mit Wirkung ab 1. Januar 1978 soll ein Einkommensteuertarif mit durchgehendem Progressionsverlauf in Kraft gesetzt werden;...

Die Bundesregierung ist dieser Verpflichtung für 1978 nicht nachgekommen. Ist sie sich darüber im klaren, daß sie bei Beachtung dieser Vorschrift nicht daran vorbeikommen wird, in der Finanzplanung wenigstens ab 1979 einen neuen Einkommensteuertarif zu berücksichtigen, welcher weitere heimliche Steuererhöhungen und die Verschärfung der progessiven Besteuerung vermeidet?

Fragen7

1

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat in einem Gutachten „zur Lage und Entwicklung der Staatsfinanzen in der Bundesrepublik Deutschland" vom 5. Juli 1975 unter anderem ausgeführt: „Die Haushalte der Gebietskörperschaften (ohne Sozialversicherung) werden nach den vorliegenden Plänen und Schätzungen im Jahre 1975 ein Defizit von über 60 Mrd. DM aufweisen ... In einer Größenordnung von etwa 30 Mrd. DM ist das Defizit Ausdruck eines strukturellen Ungleichgewichts der öffentlichen Haushalte, d. h., daß. dieser Teil des Defizits bei gleicher Staatsausgabenquote auch nach Erreichung der Vollbeschäftigung bestehen bleibt ... Das Defizit (wird) auch nach Überwindung der gegenwärtigen Rezession vermutlich zunächst noch erheblich über die obengenannte Größenordnung des strukturellen Defizits von 30 Mrd. DM hinausgehen. Ein Defizit in dieser Größenordnung ist ... auf mittlere Sicht schon von der Zinsbelastung her bedenklich." Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Teil des Defizits der Haushalte der Gebietskörperschaften im Jahre 1978, der nicht konjunkturbedingt ist, sondern als strukturelles Defizit im Sinne dieser Ausführungen angesehen werden muß?

2

Wie hoch ist der Anteil des Bundeshaushalts 1978 an diesem strukturellen Defizit?

3

Im Jahresgutachten 1977/1978 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist ausgeführt: „Die Konsolidierung neu auftretender struktureller Defizite als mittelfristige Aufgabe, sollte ... nicht aufgegeben werden." Trifft die Feststellung in Tz 422 des Jahresgutachtens zu: „Es gibt offenbar auch keine klare Planung dafür, wie das in den öffentlichen Haushalten neu entstehende strukturelle Defizit während der folgenden Jahre voll konsolidiert werden soll."?

4

Der Bundesrat hat bei der Verabschiedung des Bundeshaushaltsplanes 1978 am 17. Februar 1978 folgende Entschließung gefaßt: „Gemäß Artikel 115 des Grundgesetzes dürfen die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushalt veranschlagten Investitionsausgaben grundsätzlich nicht überschreiten. Nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages soll sich die Summe der Investitionsausgaben auf rund 29 Mrd. DM, die Neuverschuldung dagegen auf 30,8 Mrd. DM belaufen. Die Neuverschuldung übersteigt damit die Summe der Investitionsausgaben um rund 1,8 Mrd. DM. Der Bundesrat erwartet, daß die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem angekündigten Nachtragshaushalt alle Möglichkeiten zu Einsparungen ausschöpft, um die Neuverschuldung auf die Höhe der Investitionsausgaben zurückzuführen ...". Wie gedenkt die Bundesregierung, dieser Entschließung des Bundesrates hinsichtlich der Finanzierung des angekündigten Nachtragshaushalts 1978 zu entsprechen?

5

Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat am 22. Februar 1978 einstimmig die Bundesregierung aufgefordert, „mit der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplanes für das Jahr 1978 und der Fortschreibung des Finanzplanes für die Jahre bis 1982 darauf hinzuwirken, daß der Haushalt des Bundes unter Berücksichtigung des Artikels 115 Grundgesetz dauerhaft konsolidiert wird; dazu muß der Schuldenzuwachs mittelfristig abgebaut werden und die Neuverschuldung niedriger liegen als bisher". Welche konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf diesen Beschluß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zu treffen?

6

Welche Konsequenzen für die mittelfristige Finanzplanung des Bundes ergeben sich aus den neuesten Steuerschätzungen, und wie soll sich nach den Vorstellungen der Bundesregierung insbesondere der Schuldenzuwachs in den Jahren ab 1979 unter der Zielsetzung eines Abbaus des strukturellen Haushaltsdefizits entwickeln?

7

§ 56 des Einkommensteuergesetzes schreibt vor: „Mit Wirkung ab 1. Januar 1978 soll ein Einkommensteuertarif mit durchgehendem Progressionsverlauf in Kraft gesetzt werden;...". Die Bundesregierung ist dieser Verpflichtung für 1978 nicht nachgekommen. Ist sie sich darüber im klaren, daß sie bei Beachtung dieser Vorschrift nicht daran vorbeikommen wird, in der Finanzplanung wenigstens ab 1979 einen neuen Einkommensteuertarif zu berücksichtigen, welcher weitere heimliche Steuererhöhungen und die Verschärfung der progessiven Besteuerung vermeidet?

Bonn, den 20. März 1978

Dr. Waigel Dr. Häfele Windelen Haase (Kassel) Dr. Althammer Dr. Riedl (München) Glos Schmidhuber Dr. Bötsch Carstens (Emstek) Regenspurger Dr. Möller Dr. Köhler (Duisburg)

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