Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/1784
08.05.78
Sachgebiet 223
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benz, Pfeifer, Biechele
und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 8/1709 -
Ausbau Europäischer Schulen
Der Staatsminister im Auswärtigen Amt — 011 - 300.14 — hat mit
Schreiben vom 5. Mai 1978 die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Europäischen
Schulen besonders bewährte Institutionen. Sie eignen sich
vorzüglich, in der jüngeren Generation auf der Grundlage des
gemeinsamen kulturellen Erbes das Bewußtsein der politischen
Zusammengehörigkeit der neun Partnerstaaten wirkungsvoll zu
fördern.
Nach über 20 Jahren der Entwicklung und Erprobung hat die
Bundesregierung im letzten Jahr wiederholt Initiativen
ergriffen, um den Europäischen Schulen neue Impulse zu geben,
die geeignet sind, sie in ihren Bildungsgehalten und im
schulischen Zusammenleben „europäischer" werden zu lassen (vgl.
Frage 2).
Zu den einzelnen Fragen nimmt die Bundesregierung wie folgt
Stellung:
1. Die Errichtung Europäischer Schulen war bisher stets
verbunden, bzw. abhängig von dem Standort einer Institution der
Europäischen Gemeinschaft. Wird dies auch in Zukunft so sein oder
denkt die Bundesregierung daran, sich für die Errichtung
weiterer Europäischer Schulen unabhängig von den Standorten
europäischer Institutionen einzusetzen?
Die Bundesregierung hat sich stets für die Gründung neuer
Europäischer Schulen energisch eingesetzt. Besonders begrüßte
sie daher die Eröffnung der Europäischen Schule im November
vergangenen Jahres in München im Zusammenhang mit dem
Aufbau des Europäischen Patentamtes sowie die im Obersten
Rat der Europäischen Schulen am 17. März 1978 beschlossene
Gründung einer Europäischen Schule im Herbst d. J. in Culham/
England im Zusammenhang mit dem JET-Projekt.
Die Errichtung weiterer Europäischer Schulen unabhängig von
dem Standort europäischer Institutionen würde eine Änderung
des Protokolls über die Gründung Europäischer Schulen vom
13. April 1962 erforderlich machen. Auf Grund der sehr hohen
Kosten, die mit dem Betrieb Europäischer Schulen verbunden
sind, kann im Augenblick nicht mit der Bereitschaft der anderen
acht Mitglieder des Obersten Rates der Europäischen Schulen
für eine derartige Ausweitung des Systems gerechnet werden.
Deshalb bereitet die Bundesregierung unabhängig davon für
den nächsten Rat der EG-Bildungsminister eine Anregung vor,
in allen Mitgliedstaaten mehrsprachige Schulen nach dem
Modell der Europäischen Schulen zu errichten.
2. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Europagedanke
in den Europaschulen ausreichend vertreten und gelehrt wird?
Was unternimmt die Bundesregierung gegebenenfalls, um eine
stärkere „Europäisierung" der Lehrpläne, der Schulbücher und
des Unterrichts sicherzustellen?
Die Bundesregierung hat im Benehmen mit dem Präsidenten
der Kultusministerkonferenz der Länder für die bevorstehende
Frühjahrstagung des Obersten Rates der Europäischen Schulen
am 9. und 10. Mai 1978 in Bonn durch die deutsche Delegation
einen Antrag vorbereiten lassen, in dem um eingehende
Prüfung der Frage gebeten wird, welche Möglichkeiten bestehen,
das Bewußtsein der Schüler der Europäischen Schulen für
gegenwärtige und künftige Probleme der europäischen
Zusammenarbeit zu entwickeln, um sie in die Lage zu versetzen, den
Aufbau eines gemeinsamen Europas mit kritischem Verständnis zu
verfolgen und an ihm mitzuwirken. Dabei wird es unter
anderem darum gehen,
— die vorhandenen Lehrpläne geeigneter Fächer auf
Möglichkeiten der Behandlung europäischer Probleme zu
überprüfen,
— die Information und den Gedankenaustausch aller am
Schulleben beteiligten Gruppen der Lehrer, Eltern und Schüler zu
verbessern,
— die kulturellen und gesellschaftlichen Begegnungen zwischen
den Schülern der verschiedenen Sprachsektionen der
Europäischen Schulen zur Behandlung europäischer
Themenstellungen zu intensivieren,
— Studientage für geeignete Jahrgangsstufen zum
Kennenlernen europäischer Institutionen, wo immer dies möglich
ist, einzurichten,
— solche Persönlichkeiten aus Politik und Verwaltung, die mit
Fragen der europäischen Zusammenarbeit befaßt sind, an
die Schulen einzuladen,
— Partnerschaften mit Schulen des jeweiligen Sitzlandes einer
Europäischen Schule mit dem Ziel der Begegnung im
Rahmen gemeinsamer Veranstaltungen zu entwickeln,
— einen „Europäischen Schultag" in jedem Partnerland
einzurichten.
3. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich des
zeitlichen Rahmens für die Entsendung von deutschen Lehrern
an Europäische Schulen? Hält sie die gegenwärtige Praxis, die
eine Tätigkeit an Europaschulen von maximal neun Jahren
vorsieht, für richtig oder wird sie sich für eine Verlängerung dieser
Zeit im Rahmen der Möglichkeiten des Statuts über die
Europäischen Schulen einsetzen?
Die Regelbeurlaubung für deutsche Lehrer an Europäischen
Schulen beträgt neun Jahre. Es gibt aber die Möglichkeit, eine
weitere Beurlaubung bis zu vier Jahren auszusprechen, wenn
der Direktor der Schule diese Verlängerung vorschlägt und der
deutsche Vertreter im zuständigen Inspektionsausschuß für die
Europäischen Schulen sie mit einer ausführlichen Begründung
befürwortet. Diese Regelung beruht auf einem Beschluß der
Kultusministerkonferenz der Länder. Die Bundesregierung
bemüht sich im Auslandsschulausschuß der
Kultusministerkonferenz darum, daß die Maximalbeurlaubung von 13 Jahren durch
die zuständigen Landeskultusministerien und Senatoren
möglichst großzügig gehandhabt wird.
4. Kann die Bundesregierung Überlegungen bestätigen, denen zur
Folge die Sekundarstufe II zukünftig so gestaltet werden soll,
daß sie auch mit einem Berufsbildungsabschluß abgeschlossen
werden kann? Wenn ja, wie wird die Bundesregierung sich
gegenüber diesen Änderungsvorschlägen zur Ausgestaltung der
Sekundarstufe II verhalten?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es unbedingt
erforderlich ist, neue Bildungswege und neue Bildungsabschlüsse
für Schüler aller Begabungsrichtungen zu schaffen, wobei
besonders an Berufsbildungsabschlüsse gedacht wird. Diese
Fragen werden in der Reformkommission des Obersten Rates für
die Höhere Schule ausführlich diskutiert. Der deutsche
Vertreter in der Kommission hat die Dringlichkeit dieser Frage
wiederholt vorgetragen. Die Bundesregierung wird durch Frau
Staatsminister Dr. Hamm-Brücher bei der Eröffnung der
bevorstehenden Frühjahrskonferenz des Obersten Rates der
Europäischen Schulen am 9. Mai 1978 in Bonn ausdrücklich auf
dieses wesentliche Problem hinweisen.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die neue Schulstruktur der
Europäischen Schulen, die eine fünfjährige Grundschule und eine
anschließende dreijährige Beobachtungsstufe vorsieht und in
einer ca. zweijährigen Erprobungsphase erprobt werden soll?
Hat die Bundesregierung diesem Modell zugestimmt? Wenn ja,
wie begründet sie ihre Zustimmung, angesicht der
gegenwärtigen Entwicklung der Struktur des Schulwesens der
Bundesrepublik Deutschland?
Die Dauer des Unterrichts an den Europäischen Schulen beträgt
in der Grundschule fünf Jahre und in der Höheren Schule
sieben Jahre. Die kürzlich eingeleiteten Reformen bezogen sich
auf eine Veränderung im Grundschulbereich sowie auf die
Einrichtung der dreijährigen Beobachtungsstufe. In der
Grundschule handelt es sich dabei u. a um die Einführung von
Gruppenunterricht, um die Schaffung von Möglichkeiten,
schwächeren Schülern aus ihren Schwierigkeiten zu helfen und um die
Neugestaltung des Beurteilungssystems. Diesen Reformen
wurde zugestimmt, damit eine grundlegende neue, den Kindern
gemäße und auf individuelle Förderung angelegte pädagogische
Konzeption verwirklicht wird, die den in allen Ländern der
Bundesrepublik Deutschland vertretenen pädagogischen
Auffassungen entspricht.]