Langfristige Sicherung des Generationenvertrages in der Alterssicherung im Zusammenhang mit der Geburtenentwicklung
der Abgeordneten Franke, Müller (Remscheid), Müller (Berlin), Zink, Burger, Frau Geier, Schedl, Frau Schleicher, Kroll-Schlüter, Pohlmann, Höpfinger, Neuhaus, Geisenhofer, Hasinger, Bühler (Bruchsal), Frau Karwatzki, Dr. Blüm, Frau Verhülsdonk, Dr. George, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Frau Dr. Wex, Niegel und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In der Bevölkerung wachsen Beunruhigung und Unsicherheit hinsichtlich der langfristigen Finanzierbarkeit der Ansprüche aus den Alterssicherungssystemen (insbesondere gesetzliche Rentenversicherung und Beamtenversorgung) in Verbindung mit den nach wie vor anhaltenden Geburtenrückgängen und der sich immer schärfer abzeichnenden Überalterung der Bevölkerung. Nachstehend aufgezeigte Entwicklungen machen deutlich, daß Anlaß zu großen Besorgnissen besteht:
- Der in der Fünften koordinierten Bevölkerungsvorausschätzung errechnete Rückgang der Inlandsbevölkerung von rd. 58 Millionen im Jahre 1975 auf etwa 39 Millionen bis zum Jahre 2030 hat für die deutsche Bevölkerung für das Jahr 1977 eine Geburtenzahl von 533 100 unterstellt. Die tatsächliche Zahl lag mit 503 942 Geburten um 5,5 v. H. niedriger.
- Die Zahl der Gestorbenen bei der Inlandsbevölkerung lag 1977 andererseits mit 696 885 erfreulicherweise etwa 8 v. H. niedriger, als in der Fünften koordinierten Bevölkerungsvorausschätzung unterstellt wurde.
- Hieraus ergibt sich, daß die sogenannten „Sterbeüberschüsse" bei der deutschen Bevölkerung statt der vorausgeschätzten 222 600 nur 192 943 betrugen und damit um 29 657 niedriger als erwartet waren. Wenn diese Entwicklung anhält, vollzieht sich der Bevölkerungsrückgang unter sonst gleichen Voraussetzungen zwar zunächst etwas langsamer als erwartet, der Anteil der zu versorgenden älteren Menschen wächst aber prozentual noch stärker an, weil nach vorliegenden Daten die Steigerung der Lebenserwartung bei den Angehörigen älterer Jahrgänge besonders stark ausgeprägt ist.
- Nach Modellrechnungen in einer im Dezember 1977 von PROGNOS vorgelegten Studie, bei denen verschiedene Annahmen unterstellt wurden, sind im Jahre 2030 in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragssätze zwischen 26,6 v. H. und 41,5 v. H. gegenüber heute 18 v. H. erforderlich, um die Finanzierung von Leistungsansprüchen nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen gewährleisten zu können. Außerdem würden wegen des höheren Rentneranteils die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich angehoben werden müssen.
- Im 1. Vierteljahr 1978 sind die Geburtenzahlen erneut gesunken. Sie dürften bereits 6 bis 7 v. H. niedriger liegen als für 1978 in der Fünften koordinierten Bevölkerungsvorausschätzung angenommen wurde. Weitere Geburtenrückgänge sind wahrscheinlich, weil ein Rückgang der Zahl der Eheschließungen im 1. Vierteljahr 1978 um 9,3 v. H. einerseits und ein erheblicher Anstieg der Zahl der gesetzlich zulässigen Schwangerschaftsabbrüche andererseits nicht ohne Auswirkungen auf die Geburtenzahlen bleiben dürften.
- Die Tatsache, daß die Zahl der Ehepaare mit Kindern, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz beziehen, allein von 1975 auf 1976 um 13 v. H. gestiegen ist, belegt, daß auch die Verschlechterung der sozialen Lage als wesentliche Ursache für Geburtenrückgänge anzusehen ist. Dafür spricht auch die Tatsache, daß 1976 von 1000 Personen unter 21 Jahren 39 Sozialhilfeempfänger waren — gegenüber 25 im Jahre 1970 und 37 im Jahre 1975.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen12
Wie beurteilt die Bundesregierung die Modellrechnungen über die mögliche künftige Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung nach der von PROGNOS vorgelegten Studie vom Dezember 1977?
Hält die Bundesregierung immer noch an ihrer in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU zur langfristigen Bevölkerungsentwicklung erteilten Antwort vom 24. Juni 1977 (Drucksache 8/680) fest, daß die sich abzeichnende Entwicklung der deutschen Bevölkerung keinen Anlaß zu größten Besorgnissen gebe?
Wo liegen nach Auffassung der Bundesregierung die maßgeblichen Gründe für den nach wie vor anhaltenden Geburtenrückgang, für den Rückgang der Eheschließungen, für die Zunahme der Ehepaare, die gewollt auf Kinder verzichten?
Ist die Bundesregierung bereit, durch gezielte Umfragen oder durch wissenschaftliche Untersuchungen klären zu lassen, ob und wieweit die zurückgehende Bereitschaft zum Kind mitverursacht ist insbesondere durch
zurückgehende Wertschätzung der Institutionen Ehe und Familie in der Gesellschaft,
zunehmende Verunsicherung der Ehepartner durch das neue Ehe-, Ehescheidungs- und Scheidungsfolgenrecht,
größere Unsicherheit hinsichtlich der Erziehungsprobleme,
unzureichende staatliche Entlastungen und Leistungen für Kinder,
Unsicherheit hinsichtlich der Berufs- und Arbeitsmarktsituation, besonders bei 20- bis 35jährigen,
pessimistische Einschätzung der Zukunftserwartungen der Kinder?
Hält es die Bundesregierung für hinnehmbar, daß zur Zeit bei der deutschen Bevölkerung nur etwa 60 v. H. der zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Bevölkerungszahl notwendigen Geburtenzahlen erreicht werden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung und welche Maßnahmen hält sie für notwendig, um unter Respektierung der individuellen Entscheidungsfreiheit über die Zahl der Kinder
einer den Generationenvertrag gefährdenden Überalterung der Bevölkerung und
nicht vertretbaren Rückgängen der Inlands- und der Wohnbevölkerung
entgegenzuwirken?
Welche Perspektiven ergeben sich bei anhaltenden Geburtenrückgängen für
das wirtschaftliche Wachstum,
die Arbeitsmarktsituation,
die Berufsaussichten für die Erwerbstätigen und besonders den Nachwuchs in erzieherischen, pädagogischen, kinderbetreuenden und kindbezogenen sozialen und medizinischen Berufen,
Wohnungsbau und Wohnungswirtschaft,
die regionale Wirtschaftsstruktur und die öffentliche Infrastruktur und ihre Finanzierung?
Welche Perspektiven ergeben sich insbesondere für Bevölkerungszahl und Altersstruktur im Land Berlin, sobald ab etwa 1985 geburtenschwache Jahrgänge ins Erwerbsleben nachrücken und es dementsprechend für Wirtschaft und öffentliche Einrichtungen im Land Berlin noch schwerer als bisher weiden wird, den dann noch wachsenden Fehlbedarf an jüngeren Erwerbstätigen durch Zuwanderung aus den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland auszugleichen?
Wie hoch muß nach Auffassung der Bundesregierung der durchschnittliche wirtschaftliche Produktivitätszuwachs ausfallen, um bei der sich abzeichnenden Schrumpfung und Überalterung der Bevölkerung unter Aufrechterhaltung eines angemessenen Lebensstandards der arbeitenden Bevölkerung bedarfs- und leistungsgerechte Alterseinkommen der aus dem Erwerbsprozeß Ausgeschiedenen in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung, in der Gesamtversorgung der Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes, in den sonstigen existenztragenden Alterssicherungssystemen und in der betrieblichen Alterssicherung unter Zugrundelegung der derzeitigen Altersgrenzenregelungen zu gewährleisten?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang - insbesondere aus der Interessensphäre aller Rentenversicherten, die heute 33 Jahre alt oder jünger sind - die folgende Äußerung des Obmanns der SPD-Fraktion im Bundestagsausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit, Udo Fiebig, MdB, in „Sozialdemokratischer Pressedienst" vom 30. März 1978:
„Es ist kaum vorstellbar, daß die Altersgrenze in 30 Jahren unter der heutigen liegen kann, eher umgekehrt. Dafür wird die Altersgrenze nach oben im echten Sinne flexibel werden, d. h. eine längere, u. U. auf Teilzeitarbeit beschränkte Erwerbstätigkeit auch der älteren Mitbürger wird üblich werden, was bei entsprechender Ausgestaltung durchaus ein sozialpolitischer Fortschritt sein kann"?
Teilt die Bundesregierung im Hinblick auf den Geburtenrückgang in der Bundesrepublik Deutschland die nachstehende Äußerung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit, Frau Huber, in den Sozialpolitischen Nachrichten von dpa vom 24. April 1978 unter langfristigen Aspekten:
„Die Deutschen sind kein sterbendes Volk. Kein ernstzunehmender Bevölkerungswissenschaftler projiziert die derzeitige Geburtenrate auf so lange Zeiträume. Es gibt unleugbar Probleme. Doch hängt die Wirtschaftskraft eines Volkes - und damit natürlich auch die Höhe und der Umfang der Sozialleistungen - nur zu einem geringen Teil von der Größe des Volkes ab. Wichtiger sind die Indikatoren Erwerbstätigkeit pro Einwohnerzahl und Höhe des pro Erwerbstätigen Erwirtschafteten. Wenn man so simpel denkt wie einige Oppositionspolitiker, dann müßte Indien zum Beispiel herrliche Zustände haben"?
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß Mehrkinderfamilien mit nur einem etwa durchschnittlich verdienenden Ernährer vielfach einkommensmäßig nicht die Leistungsschwelle der Sozialhilfe erreichen, die Darstellung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit, Frau Huber, gegenüber dpa am 24. April 1978, es sei „ein Irrtum anzunehmen, mit materiellen Anreizen allein ließe sich ein Baby-Boom erzeugen. Ausländische Erfahrungen beweisen das Gegenteil. So hat Irland mit dem geringsten Kindergeld innerhalb der EG die höchste Geburtenrate. Belgien mit dem zweithöchsten liegt nur an siebter Stelle. (Irland: zwei Kinder 24 Mark, Geburtenrate je 1000 Einwohner). Die kanadische Provinz Quebec hat ein besonders hohes Kindergeld und die geringste Geburtenrate. Da der Rückgang der Geburten nicht nur eine Ursache hat, kann man ihn auch nicht nur mit einer Maßnahme angehen"?
Wie bewertet die Bundesregierung Feststellungen anderer Länder, daß u. a. auch der Ausbau der materiellen Förderung der Familien mit Kindern zu einer Erhöhung der Geburtenzahlen beigetragen habe?