Deutsch-polnischer Jugendaustausch
der Abgeordneten Polkehn, Engelhard und Genossen und der Fraktionen der SPD, FDP
Vorbemerkung
Der am 7. Dezember 1970 geschlossene Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer Beziehungen stellt fest, daß in beiden Ländern eine neue Generation herangewachsen ist, der eine friedliche Zukunft gesichert werden soll.
Das seinerzeit unterzeichnete gemeinsame Kommuniqué ordnete der jungen Generation im Prozeß der Normalisierung eine besondere Rolle zu.
Nach nahezu acht Jahren stellt sich die Frage, welche Maßnahmen beide Regierungen eingeleitet haben, um dieser Forderung gerecht zu werden, um das gegenseitige Verständnis und die Achtung der besonderen Merkmale, der Traditionen, der Geschichte und der nationalen Kulturen der beiden Völker in der jungen Generation zu fördern und um den Austausch von Ideen unter jungen Bürgern zu gewährleisten.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen3
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um den gegenseitigen Jugendaustausch zu fördern und die Aktivitäten der Jugendverbände in beiden Ländern zu unterstützen?
Wie bewertet die Bundesregierung in dieser Hinsicht die Ergebnisse des 1. Deutsch-Polnischen Jugendforums in Bonn vom 22. bis 26. Mai 1978?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine aktive Beteiligung deutscher Jugendorganisationen an der Arbeit bilateraler und multilateraler Jugendbegegnungsstätten in Polen?