Entgiftung von Autoabgasen
der Abgeordneten Dr. Riesenhuber, Dr. Laufs, Volmer, Gerstein, Schwarz, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Dollinger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Entgiftung der Automobilabgase als Beitrag zur Reinhaltung der Luft wird von Medizinern als wesentlicher Beitrag zur Minderung einer Umweltbelastung angesehen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigt.
Die Autoabgasentgiftung zählt daher zu den erklärten Zielen deutscher Umweltpolitik.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Was hat die Bundesregierung getan, um ihre eigenen Ziele gemäß Umweltprogramm der Bundesregierung vom 14. Oktober 1971 zu erfüllen, nämlich „bis 1980 die Schadstoffe im Abgas von Kraftfahrzeugen mit Ottomotoren schrittweise auf ein Zehntel der Durchschnittswerte von 1969 zu reduzieren" (Drucksache VI/2710, Seite 45)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussagen des Sachverständigenrats für Umweltfragen:
2.1 Zur Entgiftung der Automobilabgase sind für Kraftfahrzeuge mit Ottomotoren weitere Schritte zur Senkung der Kohlenwasserstoff-, Kohlenmonoxyd- und Stickoxydemissionen fällig (Umweltgutachten, Seite 160, Tz. 545).
2.2 Die terminliche Einhaltung und Abstimmung der weiteren Schritte innerhalb der EG ist fraglich (Umweltgutachten, Seite 161, Tz. 546 und Seite 517, Tz. 517).
2.3 Ein Eingriff bei den bisher nicht limitierten Stickoxydemissionen ist besonders notwendig und dringend (Umweltgutachten, Seite 161, Tz. 550).
2.4 Zur Sicherung der Einhaltung der Grenzwerte im laufenden Einsatz der Kraftfahrzeuge sind Strategien zu erarbeiten, um sicherzustellen, daß die Einhaltung der Emissionen im laufenden Betrieb kontrolliert werden kann (Umweltgutachten, Seite 163, Tz. 558).
2.5 Notwendig ist eine Erweiterung der Meßsysteme insbesondere für Ballungsräume, um ausreichende Informationen für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zu gewinnen (Umweltgutachten, Seite 162, Tz. 557).
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Ansicht, daß Automobilabgase in einem solchen Maß eine Gesundheitsgefährdung darstellen können, daß ihre Entgiftung eine vorrangige politische Aufgabe ist?
Welche Erkenntnisse zur Gesundheitsgefährdung durch Autoabgase liegen der Bundesregierung im einzelnen vor?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung einer Vorschrift zur Abgasentgiftung bei neuen Automobilen auf die deutsche Automobilindustrie?
Wie beurteilt die Bundesregierung Aussagen von Fachleuten, nach denen in absehbarer Zeit Katalysatoren zur Verfügung stehen werden, die auch beim derzeitigen Verbleiungsgrad des Benzins eine ausreichende Lebensdauer bei einem Entgiftungsgrad über 50 v. H. aufweisen?
Trifft es zu, daß bei der Rechtfertigung der Aufwendungen für das Benzinbleigesetz die Überlegung eine Rolle gespielt hat, daß hierdurch auch die Voraussetzungen zu einer katalytischen Entgiftung der Autoabgase geschaffen werden?
Geht die Bundesregierung davon aus, daß durch andere Methoden als die katalytische Abgasentgiftung, etwa durch Umstellung der Verbrennungsbedingungen des Benzins im Motor oder durch Mischkraftstoffe, eine hinreichende Entgiftung der Abgase erreicht werden kann, und bei welchen Werten liegt dieser Entgiftungsgrad?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die europäischen Partnerländer zu einem gemeinsamen Vorgehen zu veranlassen, so daß keine tatsächlichen Behinderungen des Automobilverkehrs in Europa und keine Handelsbeschranken für Automobile in Europa entstehen?
Sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen Autoabgasentgiftung und Benzineinsparung, und wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Aussichten einer Entwicklung neuer, benzinsparender Motoren hinsichtlich des Gehalts der Abgase an Schadstoffen?