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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Verbesserung der Bausparförderung (G-SIG: 00002535)

Anteil der Bausparverträge am Volksvermögen, Zahl und Volumen der seit 1970 abgeschlossenen Bausparverträge, Entwicklung der Ausgaben für Wohnungsbauprämien, Steuermindereinnahmen durch § 10 Abs.1 Ziffer 3 EStG, Höhe der Arbeitnehmersparzulagen, Fälle von zweckwidriger Verwendung der Sparbeträge und Form der Kontrolle durch die Finanzämter, Auswirkungen der Bausparförderung auf die Wohnungsbaukonjunktur

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

10.12.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/330430.10.79

Verbesserung der Bausparförderung

der Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Erpenbeck, Eymer (Lübeck), Francke (Hamburg), Kolb, Link, Metz, Dr. Möller, Niegel, Schmidt (Wuppertal), Dr. George, Hauser (Bonn-Bad Godesberg), Neuhaus und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bildung privaten Wohneigentums muß auch weiterhin vordringliches Ziel der Wohnungsbaupolitik bleiben. Der Wunsch breiter Schichten der Bevölkerung auf Erwerb von Eigentum an der Wohnung, sei es in Form des Familienheims, sei es in der Form der eigengenutzten Eigentumswohnung, ist von Jahr zu Jahr stärker geworden. Aufgabe des Staates ist es, besonders bei den jungen und kinderreichen Familien möglichst frühzeitig den Erwerb von Eigentum an der Wohnung zu fördern. Dabei verdient die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum zugunsten der Wohnungsinhaber besondere Förderung.

Da diese vorgenannten Ziele nur erreichbar sind, wenn in ausreichendem Maße Eigenkapital zur Verfügung steht, müssen Sparbereitschaft und Sparwille der Bevölkerung durch geeignete Maßnahmen angeregt werden, wie es bereits in der programmatischen Vorschrift des § 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ausdrücklich hervorgehoben wird. Eine besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Bausparförderung durch Wohnungsbauprämien und Steuererleichterungen zu. Die Preis- und Einkommensentwicklung der letzten Jahre hat aber dazu geführt, daß die Förderungen auf Grund der bestehenden gesetzlichen Vorschriften unzureichend sind. Dies gilt insbesondere für das Wohnungsbauprämiengesetz. Viele Familien sind aus den Einkommensgrenzen der Bausparförderung herausgewachsen. Der reale Wert der Bausparprämie hat immer mehr abgenommen. Deshalb sind von verschiedenen Seiten insbesondere die Anhebung der Einkommensgrenzen und die Erhöhung der Wohnungsbauprämien für bestimmte Zielgruppen gefordert worden (vgl. z. B. den Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg zur Verbesserung der Familienförderung BR-Drucksache 41/79).

Eine verbesserte und im Ergebnis effektivere Bausparförderung würde allerdings — ist ein höherer Einsatz von Haushaltsmitteln nicht erreichbar — eine Überprüfung der Prioritäten innerhalb der Bausparförderung erforderlich machen.

Als Ausgangsbasis für Überlegungen über Möglichkeiten einer Verbesserung der Bausparförderung sind nähere Informationen über Aufkommen und Verwendung der Bauspargelder erforderlich.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die personelle Verteilung der Bausparguthaben im Verhältnis zu der personellen Verteilung von anderen Vermögensgütern? Wie hat sich das Immobilienvermögen relativ zu den sonstigen Vermögenswerten in der Nachkriegszeit entwickelt?

2

Welchen Einkommensbeziehern fließen die für die Förderung des Bausparens aufzuwendenden staatlichen Mittel zu?

3

Wieviel Bausparverträge sind jährlich seit dem Jahre 1970 abgeschlossen worden und wie hoch war das jährliche Volumen der neu hinzugekommenen Bausparsummen?

4

Wieviel Bausparguthaben sind jährlich seit 1970 erst nach Ablauf der Festlegungsfrist zur Auszahlung gekommen? Wie hoch waren die ausgezahlten Beträge und inwieweit wurden sie wohnungswirtschaftlichen Zwecken zugeführt?

5

Wie hoch waren die jährlichen Wohnungsbauprämienausgaben des Bundes und der Länder seit dem Jahre 1970 und wie hat sich seither ihre Kaufkraft entwickelt?

6

Wie hoch waren die jährlichen Steuermindereinnahmen durch Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Ziff. 3 EStG (Steuerliche Begünstigung von Beiträgen an Bausparkassen) seit dem Jahre 1970?

7

Wie hoch waren die jährlich ausgezahlten Arbeitnehmersparzulagen für vermögenswirksame Leistungen in der Form von Bausparkassenbeiträgen?

8

In wieviel Fällen und mit welchen Beträgen sind jährlich seit 1970 wegen zweckwidriger Verwendung der Sparbeträge die Wohnungsbauprämien und die Arbeitnehmersparzulagen von den Finanzämtern zurückgefordert bzw. Nachversteuerungen gemäß § 10 Abs. 6 EStG durchgeführt worden?

9

Wieviel Bausparverträge sind jährlich seit 1970 mit welchen Bausparsummen für folgende wohnungswirtschaftliche Maßnahmen verwendet worden:

1. Neubau und Erwerb neuer Wohngebäude

a) Ein- und Zweifamilienhäuser,

b) Eigentumswohnungen,

c) Geschoßwohnungen (ohne Eigentumswohnungen) ;

2. Erwerb gebrauchter Wohnungen

a) Ein- und Zweifamilienhäuser,

b) Eigentumswohnungen,

c) Geschoßwohnungen (ohne Eigentumswohnungen) ;

3. Finanzierungsbeträge von Mietern zum Bau oder Erwerb eines Gebäudes;

4. Verbesserungen eines Wohngebäudes

a) Modernisierungen einschließlich baulicher Maßnahmen zur nachhaltigen Einsparung an Heizenergie (§ 3 Abs. 1 und 2 ModEnG),

b) Instandsetzungen zur Behebung baulicher Mängel,

c) Schönheitsreparaturen und sonstige Reparaturen, die keine baulichen Maßnahmen darstellen;

5. Erwerb von Eigentum oder Erbbaurechten an einem Bauland;

6. Umschuldungen, insbesondere Ersetzung von Kapitalmarktdarlehen durch Bausparkassendarlehen.

10

In welcher Weise sind durch die Finanzämter die Verwendung der Bausparsummen nach Nummer 7 kontrolliert worden?

11

Wie hoch sind nach den Schätzungen der Bundesregierung in den Jahren bis 1984 die zu erwartenden Wohnungsbauprämienausgaben, Steuermindereinnahmen und Arbeitnehmersparzulagen?

12

Wieviel Bausparverträge sind jährlich seit 1970 abgeschlossen worden und mit welchen Summen, bei denen bereits im Zeitpunkt des Abschlusses oder im zeitlichen Zusammenhang damit eine Vorfinanzierung in Anspruch genommen wurde?

13

Welchen Anteil hatten seit 1970 die jährlichen Bausparleistungen an der jährlichen Gesamtbausparleistung, a) die prämienbegünstigt waren, b) für die Steuervergünstigungen in Anspruch genommen wurden?

14

Wie hoch sind z. Z. die Vertragsbestände bei den Bausparkassen unterteilt nach zugeteilten und noch nicht zugeteilten Verträgen und wie haben sich diese Vertragsbestände in den letzten zehn Jahren nominell und real entwickelt?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die durch den bauspar- geförderden selbstversorgerischen Wohnungsbau ausgelösten Sickereffekte?

16

Wie viele Bürger haben ein Haus oder eine Wohnung gebaut bzw. erworben, ohne öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen, obwohl sie die Bedingungen des sozialen Wohnungsbaus erfüllt haben? Wie viele dieser Bürger waren Bausparer?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Bausparförderung auf die Wohnungsbaukonjunktur, d. h. auf die Beschäftigung der Arbeitskräfte im Baubereich, auf die Ausnutzung der maschinellen Produktionskapazitäten der Bauwirtschaft im Konjunkturablauf und damit auf die Baupreisentwicklung?

Bonn, den 30. Oktober 1979

Dr. Jahn (Münster) Dr. Schneider Erpenbeck Eymer (Lübeck) Francke (Hamburg) Kolb Link Metz Dr. Möller Niegel Schmidt (Wuppertal) Dr. George Hauser (Bonn-Bad Godesberg) Neuhaus

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