Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/3473
10.12.79
Sachgebiet 23
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider,
Erpenbeck, Eymer (Lübeck), Francke (Hamburg), Kolb, Link, Metz, Dr. Möller, Niegel,
Schmidt (Wuppertal), Dr. George, Hauser (Bonn-Bad Godesberg), Neuhaus und
der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 8/3304 -
Verbesserung der Bausparförderung
Der Bundesminister der Finanzen — I A 1 — Vw 8620 — 12/79 — hat
die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Dezember namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Da die Bundesregierung nicht zu allen Fragen über ausreichendes
eigenes Datenmaterial verfügte, hat sie insoweit auf Angaben der
Bausparkassenverbände zurückgegriffen.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die personelle Verteilung der
Bausparguthaben im Verhältnis zu der personellen Verteilung von
anderen Vermögensgütern? Wie hat sich das Immobilienvermögen
relativ zu den sonstigen Vermögenswerten in der Nachkriegszeit
entwickelt?
Die zur Zeit umfassendste Untersuchung zur personellen
Vermögensverteilung stammt von Mierheim/Wicke aus dem Jahre 1978
und bezieht sich auf den Stand Ende 1973. Nach dieser
Untersuchung ist die Verteilung bei den Bausparguthaben von allen
Vermögensarten am breitesten.
Dieses Ergebnis zeigt. die Richtigkeit der von der
Bundesregierung verfolgten Politik, mit Hilfe der Bausparförderung breiten
Schichten der Bevölkerung die Möglichkeit. zur
Vermögensbildung zu geben.
Angaben über die Entwicklung des Immobilienvermögens relativ
zu den sonstigen Vermögenswerten in der Nachkriegszeit liegen
der Bundesregierung nicht vor.
2. Welchen Einkommensbeziehern fließen die für die Förderung des
Bausparens aufzuwendenden staatlichen Mittel zu?
Nach Berechnungen eines Instituts bezogen 1973 17,2 v. H. der
Haushalte, die Bausparprämien empfangen haben, ein
monatliches Nettoeinkommen von 2500 DM und mehr. In dieser
Einkommensklasse betrug der Anteil der die Steuervergünstigungen in
Anspruch nehmenden Haushalte 49,3 v. H.
Die Durchschnittsprämie betrug 1973 über alle
Einkommensklassen hinweg etwa 450 DM. Die Steuervergünstigungen aus dem
Sonderausgabenabzug von Bausparleistungen des Jahres 1973
beliefen sich demgegenüber für die Einkommensklasse von 1800
DM bis 2500 DM auf durchschnittlich 900 DM, für die
Einkommensklasse von 2500 DM bis 5000 DM auf 1373 DM und für die
Einkommensklasse über 5000 DM auf 2048 DM. Bei den oben
genannten Zahlenangaben ist die Arbeitnehmersparzulage nicht
berücksichtigt.
Seit 1975 haben sich allerdings die Rahmenbedingungen durch
die Einführung von Einkommensgrenzen zugunsten niedrigerer
Einkommensklassen verändert.
3. Wieviel Bausparverträge sind jährlich seit dem Jahre 1970
abgeschlossen worden, und wie hoch war das jährliche Volumen der neu
hinzugekommenen Bausparsummen?
Nach Angaben der Bausparkassen ergibt sich die Zahl der seit
dem Jahr 1970 jährlich abgeschlossenen Bausparverträge und das
Gesamtvolumen dieser Verträge aus nachfolgender Übersicht:
Jahr Zahl der Neuabschlüsse Volumen der Bausparsummen
in 1000 in Min DM
1970 2 135 52 817
1971 2 282 58 148
1972 2 305 64 412
1973 2 277 63 324
1974 2 143 59 621
1975 2 175 63 293
1976 2 536 77 583
1977 2 749 86 067
1978 2 901 94 205
4. Wieviel Bausparguthaben sind jährlich seit 1970 erst nach Ablauf
der Festlegungsfrist zur Auszahlung gekommen? Wie hoch waren
die ausgezahlten Beträge, und inwieweit wurden sie
wohnungswirtschaftlichen Zwecken zugeführt?
Über die Auszahlung und Verwendung von Bausparguthaben
nach Ablauf der Bindungsfrist liegen keine statistischen
Unterlagen vor. Nach Beobachtungen der Bausparkassen werden diese
Guthaben fast ausschließlich wohnungswirtschaftlichen
Verwendungszwecken, insbesondere der Finanzierung von
Modernisierungsmaßnahmen zugeführt.
5. Wie hoch waren die jährlichen Wohnungsbauprämienausgaben des
Bundes und der Länder seit dem Jahre 1970, und wie hat sich
seither ihre Kaufkraft entwickelt?
Die Aufwendungen für Wohnungsbauprämien werden je zur
Hälfte von Bund und Ländern getragen. Die Gesamtausgaben von
Bund und Ländern (Haushalts-Ist) seit dem Jahre 1970 ergeben
sich aus der nachstehenden Übersicht:
Wohnungsbauprämien insgesamt in Mio DM
1970 1 620 1973 2 915 1976 1 ) 2 240
1971 2 140 1974 3 074 1977 2 ) 1 851
1972 2 500 1975 3 168 1978 1 870
Angaben über die Kaufkraftentwicklung der jährlichen
Wohnungsbauprämienausgaben hält die Bundesregierung —
abgesehen von methodischen Schwierigkeiten — nicht für sinnvoll.
Solche Angaben könnten ebenso wie Angaben über die
Kaufkraftentwicklung der Sparleistungen irreführende Berechnungen über
Entwertungsverluste auslösen. Bausparleistungen und
Bausparprämien werden in der Regel angesammelt, um später zusammen
mit Mitteln aus einer Schuldenaufnahme
wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zu finanzieren. Bei anhaltender Preissteigerung
können sich für die Zeit der Verschuldung Realwertgewinne des
Bausparers ergeben, die vielfach viel höher sein dürften als evtl.
Kaufkraftverluste in der Ansparphase eines Bausparvertrages.
Eine Darstellung der Kaufkraftentwicklung der
Wohnungsbauprämienausgaben allein würde insofern zu einer einseitigen
Betrachtungsweise führen.
6. Wie hoch waren die jährlichen Steuermindereinnahmen durch
Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Ziff. 3 EStG (Steuerliche
Begünstigung von Beiträgen an Bausparkassen) seit dem Jahre 1970?
In der nachstehenden Übersicht sind die Steuermindereinnahmen
durch Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Ziff. 3 EStG sowohl
nach dem Jahr der Sparleistung (entstehungsmäßig) als auch nach
dem Jahr der haushaltsmäßigen Auswirkung dargestellt.
Jahr Steuermindereinnahmen durch Sonderausgabenabzug nach
§ 10 Abs. 1 Ziff. 3 EStG
entstehungsmäßig haushaltsmäßig
Mio DM Mio DM
1970 795 790
1971 760 800
1972 705 790
1973 625 750
1974 550 690
1975 765 610
1976 800 630
1977 780 780
1978 750 790
1) Einführung von Einkommensgrenzen (24 000 / 48 000 DM für Ledige /
Verheiratete) sowie Senkung des Grundprämiensatzes von 25 v.H. auf 23 v.H. zum
1. Januar 1975 (haushaltswirksam ab 1976)
2) Senkung des Grundprämiensatzes von 23 v.H. auf 18 v.H. im Rahmen des
Haushaltsstrukturgesetzes zum 1. Januar 1976 (haushaltswirksam ab 1977)
7. Wie hoch waren die jährlich ausgezahlten
Arbeitnehmersparzulagen für vermögenswirksame Leistungen in der Form von
Bausparkassenbeiträgen?
Die jährlich ausgezahlten Arbeitnehmer-Sparzulagen für
Bausparkassenbeiträge lassen sich annähernd auf der Basis von
Angaben der Verbände der Kreditwirtschaft sowie des Verbandes
der Lebensversicherungs-Unternehmen e. V. ermitteln.
Danach entfielen in den Jahren 1970 bis 1978 auf
Bausparkassenbeiträge etwa folgende Arbeitnehmer-Sparzulagen (Angaben in
Mio DM):
1970 150 1973 810 1976 830
1971 600 1974 840 1977 810
1972 740 1975 800 1978 780
8. In wieviel Fällen und mit welchen Beträgen sind jährlich seit 1970
wegen zweckwidriger Verwendung der Sparbeträge die
Wohnungsbauprämien und die Arbeitnehmersparzulagen von den
Finanzämtern zurückgefordert bzw. Nachversteuerungen gemäß
§ 10 Abs. 6 EStG durchgeführt worden?
Nur der Gesamtbetrag der an die Finanzämter zurückgezahlten
Prämienbeträge wird von den Bausparkassen statistisch erfaßt;
hierin sind ab 1976 auch Rückzahlungen enthalten, die aufgrund
des Überschreitens der Einkommensgrenzen erfolgt sind:
1970 8,7 Mio DM 1975 31,9 Mio DM
1971 10,5 Mio DM 1976 26,7 Mio DM
1972 12,6 Mio DM 1977 22,9 Mio DM
1973 20,4 Mio DM 1978 19,1 Mio DM.
1974 29,6 Mio DM
Mangels statistischer Unterlagen sind Angaben über die Höhe der
von den Finanzämtern zurückgeforderten Arbeitnehmer-
Sparzulagen und durchgeführte Nachversteuerungen gemäß § 10 Abs. 6
EStG nicht möglich.
9. Wieviel Bausparverträge sind jährlich seit 1970 mit welchen
Bausparsummen für folgende wohnungswirtschaftliche Maßnahmen
verwendet worden:
1. Neubau und Erwerb neuer Wohngebäude
a) Ein- und Zweifamilienhäuser.
b) Eigentumswohnungen,
c) Geschoßwohnungen (ohne Eigentumswohnungen);
2. Erwerb gebrauchter Wohnungen
a) Ein- und Zweifamilienhäuser,
b) Eigentumswohnungen,
c) Geschoßwohnungen (ohne Eigentumswohnungen);
3. Finanzierungsbeträge von Mietern zum Bau oder Erwerb eines
Gebäudes;
4. Verbesserungen eines Wohngebäudes
a) Modernisierungen einschließlich baulicher Maßnahmen zur
nachhaltigen Einsparung an Heizenergie (§ 3 Abs. 1 und 2
ModEnG),
b) Instandsetzungen zur Behebung baulicher Mängel,
c) Schönheitsreparaturen und sonstige Reparaturen, die keine
baulichen Maßnahmen darstellen;
5. Erwerb von Eigentum oder Erbbaurechten an einem Bauland;
6. Umschuldungen, insbesondere Ersetzung von
Kapitalmarktdarlehen durch Bausparkassendarlehen.
Nach Angaben der Bausparkassen sind seit 1970 von ihnen
folgende Auszahlungen vorgenommen worden:
1970 19,2 Mrd. DM 1975 28,9 Mrd. DM
1971 19,7 Mrd. DM 1976 33,0 Mrd. DM
1972 24,5 Mrd. DM 1977 36,8 Mrd. DM
1973 30,1 Mrd. DM 1978 40,4 Mrd. DM
1974 27,9 Mrd. DM
Die Anzahl der „verwendeten" Verträge wird nicht erfaßt.
Einen Anhaltspunkt für die Entwicklungstendenzen bieten jedoch
die Zahlen über die zugeteilten Verträge (siehe Angaben zu
Frage 14).
Hinsichtlich der Verwendungszwecke der Auszahlungen läßt sich
folgendes feststellen:
A ufteilung der Auszahlungen
(in v. H. nach verwendungszwecken 1 )
Neubau Andere Verwendungszwecke
private öffentliche private öffentliche
Bausparkassen Bausparkassen
1970
1971
1972
1973 65,0 65,0 35,0 35,0
1974
1975
1976
1977 62,5 60,0. 37,5 40,0
1978 60,0 55,0 40;0 45,0
Eine Aufschlüsselung der Auszahlungen für „andere
Verwendungszwecke", d. h. insbesondere für Kauf, Modernisierung und
Umschuldung ist bisher nicht möglich. Es sind derzeit jedoch
Bestrebungen im Gange, die Statistiken in der gesamten
Kreditwirtschaft so weit zu verbessern, daß künftig detailliertere
Aussagen möglich sind.
Weitergehende Erkenntnisse, insbesondere über die erfragte
Struktur der in den Bereich „andere Verwendungszwecke" f
allenden Auszahlungen, bietet die schon vorhandene Statistik,
soweit sie sich auf die Mitfinanzierung von Wohnungsneubauten
unter Einschluß von Ersterwerben sowie auf die Mitfinanzierung
von Erwerben gebrauchter Wohnungen beziehen.
In der angefügten Tabelle 1 ist dazu der von den Bausparkassen
mitfinanzierte Neubau von Wohnungen, in der Tabelle 2 der von
den Bausparkassen mitfinanzierte Erwerb gebrauchter
Wohnungen dargestellt.
Ein Vergleich der mitfinanzierten Erwerbe gebrauchter
Wohnungen mit der Gesamtzahl der hiernach mitfinanzierten Wohnungen
zeigt, daß sich der Anteil der mitfinanzierten
Gebrauchtwohnungen von 19 v. H. in 1970 auf bereits 27 v. H. in 1978 erhöht hat,
mithin die zu beobachtende Steigerung der Auszahlungen für
„andere Verwendungszwecke" vor allem durch die Steigerung
1 ) Schätzung aufgrund von Repräsentativerhebungen der Bausparkassen
der mitfinanzierten Erwerbe gebrauchter Wohnungen verursacht
ist. Da die steuerliche Förderung des Erwerbs gebrauchter
Wohnungen erst 1977 wirksam geworden ist, muß damit gerechnet
werden, daß diese Entwicklungstendenz anhält.
Tabelle 1
Von den Bausparkassen mitfinanzierter Neubau und Erwerb
neuer Wohngebäude bzw. Wohnungen 1970 bis 1978
Anzahl der mitfinanzierten Wohngebäude bzw. Wohnungen
Jahr
Gebäude
Ein- und Zweifamilien
-
häuser
Wohnungen
Eigentums
wohnungen
Geschoßwohnungen
(ohne Eigentumswohnungen)
Gebäud
Wohnungen
1970 122 060 153 734 38 279 16 572 92 832
1971 139 385 173 487 47 899 17 574 92 606
1972 168 609 210 088 61 516 20 902 102 024
1973 185 005 236 765 58 537 22 006 104 928
1974 187 712 243 868 39 246 18 196 87 725
1975 179 978 229 297 27 192 13 401 62 316
1976 192 915 236 533 21 788 10 731 47 383
1977 177 959 225 355 20 305 9 109 39 196
1978 164 814 211 770 17 918 7 979 31 320
Anmerkung zu Tabelle 1 und 2
Zu beachten ist, daß diese Angaben Doppelzählungen enthalten können, wenn
öffentliche und private Bausparkassen an der Finanzierung ein und desselben
Objektes beteiligt sind. Die Tatsache, daß möglicherweise mehrere private
Bausparkassen an einem Objekt beteiligt sind, ist durch repräsentativ ermittelte
Abschläge berücksichtigt.
Wegen des Regionalprinzips ist es in der Regel auszuschließen,
daß mehrere öffentliche Bausparkassen an der Finanzierung eines
Objektes beteiligt sind.
Tabelle 2
Von den Bausparkassen mitfinanzierter Erwerb gebrauchter
Wohngebäude bzw. Wohnungen 1970 bis 1978
Anzahl der mitfinanzierten Wohngebäude bzw. Wohnungen
Jahr
Gebäude
Ein- und Zweifamilien
häuser
Wohnungen
Eigentums
wohnungen
Gebäude
Geschoßwohnungen
(ohne Eigentumswohnungen)
Wohnungen
1970 29 789 36 251 8 400 7 128 33 662
1971 29 251 35 152 13 101 6 212 28 648
1972 33 645 40 263 17 155 6 762 30 560
1973 37 530 44 638 23 915 7 527 32 854
1974 41 566 49 237 26 972 6 918 29 553
1975 48 146 56 750 30 297 6 977 32 500
1976 62 629 70 724 30 797 7 569 34 646
1977 70 531 80 625 32 499 8 145 37 723
1978 67 630 78 278 37 203 7 823 36 628
10. In welcher Weise sind durch die Finanzämter die Verwendung der
Bausparsummen nach Nummer 7 kontrolliert worden?
Für die Inanspruchnahme der Bausparvergünstigungen ist bis
zum Ablauf der sieben- bzw. zehnjährigen Sperrfristen
Voraussetzung, daß ausgezahlte Bausparmittel zum Wohnungsbau
verwendet werden. Die Verwendung zu den begünstigten Zwecken ist
grundsätzlich von den Bausparkassen zu prüfen. Sie sind
gesetzlich verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt die Fälle
anzuzeigen, in denen Bausparer Bausparmittel vor Ablauf der
Festlegungsfristen zu nichtbegünstigten Zwecken verwenden.
Aufgrund dieser Anzeigen fordern die Finanzämter sodann die
gewährten Vergünstigungen zurück.
Die Verwendung der Bausparsummen wird also — soweit
erforderlich — in erster Linie von den Bausparkassen selbst kontrolliert, die
dabei die maßgebenden Rechtsvorschriften und
Verwaltungsanweisungen zu beachten haben. Die Bausparkassen lassen sich zur
Prüfung des Verwendungszwecks insbesondere die
Baurechnungen vorlegen.
11. Wie hoch sind nach den Schätzungen der Bundesregierung in den
Jahren bis 1984 die zu erwartenden
Wohnungsbauprämienausgaben, Steuermindereinnahmen und Arbeitnehmersparzulagen?
Schätzungen über die zu erwartenden Ausgaben für
Wohnungsbauprämien und Steuermindereinnahmen durch
Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Ziff. 3 EStG liegen z. Z. bis zum Jahr
1983 vor.
Die anteilige Arbeitnehmer- Sparzulage auf Bausparleistungen
wurde auf der Basis der zuletzt für die Jahre 1971 bis 1976
ermittelten Verwendungsarten der vermögenswirksamen
Leistungen hochgerechnet.
Jahr
Wohnungsbauprämie
(Haushalts-Soll
für Bund und Länder)
Steuermindereinnahmen
durch Sonderausgaben
-
abzug nach § 10 Abs. 1
Ziff. 3 EStG
Auf Bausparlei
stungen entfallende
Arbeitnehmer-Spar
zulage
entstehungs-
haushaltsmäßig mäßig
Mio DM Mio DM Mio DM Mio DM
1979 1 900 720 770 760
1980 1 880 690 740 730
1981 1 840 650 705 690
1982 1 800 600 675 630
1983 1 760 550 630 560
Die Ansätze in der vorstehenden Übersicht stellen nach neuesten
Schätzungen die Untergrenze der zu erwartenden finanziellen
Auswirkungen dar. Für 1979 hat der Bund bei der
Wohnungsbauprämie inzwischen überplanmäßig 40 Mio DM bewilligt (für Bund
und Länder gemeinsam beträgt die voraussichtliche
Mehrausgabe demnach 80 Mio DM).
12. Wieviel Bausparverträge sind jährlich seit 1970 abgeschlossen
worden und mit welchen Summen, bei denen bereits im Zeitpunkt des
Abschlusses oder im zeitlichen Zusammenhang damit eine
Vorfinanzierung in Anspruch genommen wurde?
Statistiken hierüber liegen nach Angabe der Bausparkassen nicht
vor. Größtenteils dürften hiervon Bausparverträge betroffen sein,
auf die bei Vertragsabschluß oder im zeitlichen Zusammenhang
damit die Mindestansparsumme von 40 v. H. der Bausparsumme
eingezahlt wird. Diese Verträge sind — zusammen mit den
Großverträgen — nach § 2 der Bausparkassenverordnung
kontingentiert: Ihr Anteil darf, gemessen am gesamten nicht zugeteilten
Bausparsummenbestand einer Bausparkasse, nicht höher als
15 v. H., gemessen an der gesamten Bausparsumme der in diesem
Jahr von der Bausparkasse abgeschlossenen Bausparverträge
nicht höher als 30 v. H. sein. Diese Kontingente sind zudem bei
allen Bausparkassen bei weitem nicht ausgeschöpft.
13. Welchen Anteil hatten seit 1970 die jährlichen Bausparleistungen
an der jährlichen Gesamtbausparleistung,
a) die prämienbegünstigt waren,
b) für die Steuervergünstigungen in Anspruch genommen
wurden?
Die Anteile der prämien- bzw. steuerbegünstigten
Bausparleistungen an der Gesamtbausparleistung (Bruttobausparleistung
einschließlich Guthabenzinsen) haben sich wie folgt entwickelt:
Davon
Bruttobauspar- prämienbegünstigt als Sonderausgaben nach Begünstigte Bauspar-
Jahr
leistung
einschließlich
§ 10 Abs. 1 Ziff. 3 EStG
geltend gemacht
leistungen insgesamt
Guthaben- Mio DM in v.H. Mio DM
I
in v.H. Mio DM in v.H.
zinsen von Sp. 2 von Sp. 2 von Sp. 2
1 2 3 4 5 6 7 8
1970 14 670 7 764 52,9 2 565 17,5 10 329 70,4
1971 16 181 9 012 55,7 2 375 14,7 11 387 70,4
1972 19 660 10 506 53,4 2 136 10,9 12 642 64,3
1973 20 580 10 407 50,6 1 838 8,9 12 245 59,5
1974 20 838 11 384 54,6 1 571 7,5 12 955 62,1
1975 22 086 9 214 41,7 2 186 9,9 11 400 51,6
1976 24 280 9 374 38,6 2 286 9,4 11 660 48,0
1977 26 106 9.421 36,1 2 229 8,5 11 650 44,6
1978 28 296 9 657 34,1 2 143 7,6 11 800 41,7
14. Wie hoch sind z. Z. die Vertragsbestände bei den Bausparkassen
unterteilt nach zugeteilten und noch nicht zugeteilten Verträgen,
und wie haben sich diese Vertragsbestände in den letzten zehn
Jahren nominell und real entwickelt?
Die Vertragsbestände und Bausparsummen haben sich nach
Angaben der Bausparkassen seit dem Jahre 1969 wie folgt
entwickelt:
Bausparverträge
nichtzugeteilte zugeteilte insgesamt
Anzahl Bausparsumme Anzahl Bausparsumme Anzahl Bausparsumme
Jahresende 1000 Mio DM 1000 Mio DM 1000 Mio DM
1969 6 192 134 864 2 170 62 566 8 362 197 430
1970 7 292 165 414 2 421 72 342 9 712 237 756
1971 8 354 196 114 2 739 83 888 11 093 280 002
1972 9 292 228 477 3 105 99 888 12 397 328 364
1973 10 189 258 489 3 586 117 728 13 774 376 217
1974 10 778 278 523 4 186 139 643 14 964 418 166
1975 11 396 302 614 4 663 157 781 16 059 460 395
1976 12 191 337 044 5 140 174 634 17 331 511 678
1977 13 019 373 727 5 579 191 796 18 599 565 522
1978 13 932 412 787 5 956 208 292 19 888 621 079
Berechnungen über die reale Entwicklung der Vertragsbestände
bei den Bausparkassen sind nach Meinung der Bundesregierung
methodisch ähnlich unbefriedigend und irreführend wie Angaben
über die Kaufkraftentwicklung der
Wohnungsbauprämienausgaben (siehe daher auch Antwort zu Frage 5).
Die methodischen Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere
daraus, daß der Realwert eines Bausparvertrags abhängig ist von
der beabsichtigten Verwendung der Mittel. Neben der
Finanzierung von reinen Baukosten können Bausparverträge
vertragsunschädlich für eine Reihe von anderen Zwecken eingesetzt werden
(u. a. Grundstückserwerb, Modernisierungsmaßnahmen,
Hypothekentilgung). Darüber hinaus enthalten die Vertragsbestände
bei den Bausparkassen auch solche Verträge, die im Endeffekt
nicht zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwendet werden.
Da über die Anteile an der Endverwendung keine hinreichend
exakten Unterlagen vorliegen, könnte auch kaum ein
angemessener Maßstab für die Ermittlung des Realwertes der
Vertragsbestände gefunden werden.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung die durch den
bauspargeförderten selbstversorgerischen Wohnungsbau ausgelösten
Sickereffekte?
Durch den Bezug von neuerstellten Wohnungen werden
zusätzlich mittelbare Verbesserungen der Wohnungsversorgung bei den
Haushalten erzielt, die in die jeweils freigewordenen
Vorwohnungen nachrücken. Diese Sickereffekte treten bei allen
Neubauinvestitionen auf.
Mittelbare Verbesserungen sind nach der Untersuchung eines
Institutes am stärksten bei Eigentumswohnungen im zweiten
Förderungsweg und bei Eigenheimen im ersten Förderungsweg zu
beobachten. Danach folgen die bauspargeförderten
Eigentumswohnungen außerhalb des sozialen Wohnungsbaus.
Bauspargeförderte Eigenheime ziehen dagegen relativ geringere mittelbare
Wohnwertverbesserungen nach sich.
Unter Einbeziehung der unmittelbaren Wirkungen beim Investor
treten überdurchschnittliche Verbesserungen auch bei bauspar
-
geförderten Eigenheimen auf.
Untere Einkommensgruppen, auf die die staatliche
Wohnungspolitik in besonderem Maße zielt, nehmen in der zitierten
Untersuchung in sehr unterschiedlichem Ausmaß am Bezug von neuen
Wohnungseinheiten teil. Sehr hoch ist dieser Anteil bei
preisgebundenen Mietwohnungen, besonders niedrig bei
bauspargeförderten Eigenheimen. Betrachtet man alle durch eine neu erstellte
Wohnung ausgelösten Umzüge, so weisen die durch
preisgebundene Mietwohnungen ausgelösten Umzugsketten ebenfalls den
höchsten Anteil von einkommensschwachen Haushalten aus. Der
Anteil der unteren Einkommensgruppen an den Umzugsketten,
die durch bauspargeförderte Eigenheime und
Eigentumswohnungen ausgelöst wurde, ist allerdings auch hier bedeutsam.
Die Ergebnisse zeigen, daß durch die Sickereffekte die
unmittelbaren Wirkungen der wohnungspolitischen Instrumente deutlich,
jedoch mit jeweils unterschiedlicher Intensität, verstärkt werden.
Die Vermögensbildung über die Bausparförderung, verbessert
mittelbar auch die Wohnungsversorgung von nicht direkt
begünstigten Haushalten.
Die Sickereffekte allein können jedoch nach Auffassung der
Bundesregierung kein Maßstab für eine umfassende Bewertung von
Fördermaßnahmen sein. Hierzu ist es erforderlich, den jeweiligen
Subventionsaufwand mit in die Analyse einzubeziehen, ebenso
wie die Frage nach den Wirkungen für die Vermögensbildung,
den regionalen Wirkungen der Instrumente und die Frage,
inwieweit die Förderung die Neubauinvestitionen auslöst.
16. Wie viele Bürger haben ein Haus oder eine Wohnung gebaut bzw.
erworben, ohne öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen, obwohl
sie die Bedingungen des sozialen Wohnungsbaus erfüllt haben?
Wie viele dieser Bürger waren Bausparer?
Da auf die im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gewährten
direkten staatlichen Hilfen grundsätzlich kein Rechtsanspruch
besteht und wegen des begrenzten Mittelvolumens die Auswahl
der Förderungsfälle unter Einbeziehung von
Dringlichkeitskriterien erfolgt, ergibt sich zwangsläufig, daß nicht alle
förderungsberechtigten Haushalte bei der Vergabe von Mitteln aus öffentlichen
Haushalten berücksichtigt werden können. Die nicht direkt
geförderten Bauherren erhalten aber über vielfältige Formen der
indirekten Förderung spürbare Hilfen bei der Bildung von
Wohneigentum. Wie die Untersuchung einer Bausparkasse zeigt, ist ein
nicht geringer Teil dieser förderungsberechtigten Haushalte auch
ohne öffentliche Mittel, unter anderem durch Ausnutzung der
Abschreibungsvergünstigungen nach § 7 b EStG, der
Bausparvergünstigungen und der Grundsteuerermäßigungen in den
vergangenen Jahren in der Lage gewesen, Wohneigentum zu bilden.
Nach dieser Untersuchung wurden 1977 fast 22 v. H. aller von
Bausparkassen mitfinanzierten Eigenheime und Eigentumswoh
nungen ohne Inanspruchnahme von Mitteln aus öffentlichen
Deutscher Bundestag — 8 Wahlperiode Drucksache 8/3473
Haushalten gebaut, obwohl die Einkommen der Bausparer
innerhalb der Einkommensgrenze des ersten Förderungsweges lagen.
Beim zweiten Förderungsweg betrug der entsprechende Anteil rd.
20 v. H.
Von den Bauherren bzw. Investoren der von Bausparkassen 1977
mitfinanzierten rd. 300 000 Eigentumswohnungen und
Eigenheimen waren also rd. 65 000 nach dem ersten Förderungsweg
und weitere 60 000 nach dem zweiten Förderungsweg
förderungsberechtigt, ohne daß eine Förderung im Rahmen des
sozialen Wohnungsbaus in Anspruch genommen werden konnte.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der
Bausparförderung auf die Wohnungsbaukonjunktur, d. h. auf die
Beschäftigung der Arbeitskräfte im Baubereich, auf die Ausnutzung der
maschinellen Produktionskapazitäten der Bauwirtschaft im
Konjunkturablauf und damit auf die Baupreisentwicklung?
Die Bausparkassen haben nicht zuletzt dank der
Bausparförderung einen kontinuierlichen Zufluß von Ersparnissen zu
verzeichnen. Da ihr geschlossenes Finanzierungssystem von den
Schwankungen am Kapitalmarkt unabhängig ist, sind auch ihre
Darlehenszusagen in der Vergangenheit relativ wenig von
konjunkturellen Entwicklungen beeinflußt gewesen. Damit übt die
Bausparfinanzierung auf den Ablauf der Wohnungsbaukonjunktur einen
stabilisierenden Einfluß aus; sie trägt zur Verstetigung der
Beschäftigung der Arbeitskräfte im Baubereich, der Ausnutzung
der maschinellen Produktionskapazitäten und der
Baupreisentwicklung bei.]