Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/3574
18.01.80
Sachgebiet 2
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Amling, Batz, Büchner (Speyer), Klein
(Dieburg), Dr. Müller-Emmert, Müller (Bayreuth), Scheffler, Schirmer, Dr. Jens,
Dr. Nöbel, Walther, Dr. Penner, Egert, Frau Eilers (Bielefeld), Frau Renger, Frau
Steinhauer, Glombig, Hauck, Fiebig, Reuschenbach, Mischnick, Dr. Dr. hc. Maihofer,
Hoffie, Spitzmüller, Eimer (Fürth), Dr.-Ing. Laermann, Ludewig und der Fraktionen
der SPD und FDP
- Drucksache 8/3477 -
Sport für behinderte Mitbürger
Der Bundesminister des Innern - S 1 - 370 000/10 -
79/5 - hat mit Schreiben vom 17. Januar 1980 namens
der Bundesregierung die vorgenannte Kleine
Anfrage im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Arbeit und Sozialordnung, dem Bundesminister für
das Post- und Fernmeldewesen, dem Bundesminister
für Jugend, Familie und Gesundheit und dem
Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wie folgt
beantwortet:
Vorbemerkung
Beim „Sport für behinderte Mitbürger" sollte
unterschieden werden zwischen dem Sport als Behandlung
im Sinne einer aktiven Bewegungstherapie unter
ärztlicher Betreuung im Rahmen der Rehabilitation
und dem Behindertensport, der außerhalb dieser
Bereiche als Freizeit-, Breiten- und Leistungssport in
den Sportgemeinschaften und Vereinen des
Deutschen Behinderten-Sportverbandes, des Deutschen
Gehörlosen-Sportverbandes und des Deutschen
Blindenschachbundes oder der übrigen
Sportfachverbände betrieben wird. Alle inhaltlichen,
organisatorischen und finanziellen Maßnahmen zur Förderung
des „Sports für behinderte Mitbürger" sind an diesen
unterschiedlichen Zielvorstellungen auszurichten.
Für die Förderung und Ausgestaltung des Sports im
Rahmen der Rehabilitation sind die
Rehabilitationsträger (Rentenversicherung, Unfallversicherung,
Krankenversicherung, Sozialhilfe, Kriegsopferver
-
sorgung einschl. Kriegsopferfürsorge) zuständig.
Gesetzliche Grundlagen hierfür sind das Gesetz über
die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation
(Rehabilitationsangleichungsgesetz) vom 7. August
1974 (BGBl. I S. 1881), die entsprechenden
Leistungsvorschriften in der gesetzlichen Renten-, Unfall- und
Krankenversicherung, im Bundessozialhilfegesetz
sowie im Gesetz über die Versorgung der Opfer des
Krieges (Bundesversorgungsgesetz) in der Fassung
vom 22. Juni 1976 (BGBl. I S. 1633), zuletzt geändert
durch § 2 des Gesetzes vom 19. Januar 1979 (BGBl. I
S. 98) .
Für die Förderung des Sports in den
Sportgemeinschaften bzw. Vereinen der Behinderten-
Sportverbände gelten - soweit es sich nicht um Maßnahmen
der Rehabilitation handelt - die gleichen
Zuständigkeitsabgrenzungen wie bei der Förderung des
allgemeinen Sports. Demnach sind grundsätzlich die
Bundesländer für die Förderung des Behindertensports
zuständig. Der Bund fördert Vorhaben, die der
gesamtstaatlichen Repräsentation dienen (z. B.
Teilnahme deutscher Mannschaften an den Olympischen
Spielen der Behinderten, an den Weltspielen der
Gehörlosen, den Stoke-Mandeville-Spielen u. ä.). Er
finanziert darüber hinaus Maßnahmen der
Bundeszentralen Behindertensportorganisationen, die für
das Bundesgebiet als Ganzes von Bedeutung sind
und von einem Land allein nicht wirksam unterstützt
werden können.
1. Welche Erfahrungen und wissenschaftlichen
Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
gesundheitliche, soziale und gesellschaftliche
Bedeutung des Sports für behinderte Mitbürger
aller Altersgruppen, und wie beurteilt die
Bundesregierung derartige Gegebenheiten?
Die Bundesregierung ist auf Grund ihrer
Erfahrungen und der Ergebnisse der von ihr veranlaßten
Forschungsvorhaben der Auffassung, daß der Sport in
ganz besonderer Weise geeignet ist, behinderten
Mitbürgern eine wirkungsvolle Lebenshilfe zu sein.
Sportausübung kann sowohl innerhalb der
Sportgemeinschaft als auch im Rahmen der Rehabilitation
bei körperlich Behinderten die Schadensfolgen
mindern, die Funktionen des Kreislaufes anregen und
zur Ausbildung und Kräftigung des
Bewegungsapparates beitragen. Bei geistig Behinderten hilft der
Sport, Apathien aufzulösen und durch Nachvollzug
sportlicher Bewegungen bestimmte
Verhaltensweisen zu erlernen. Sportliche Aktivität kann' dem
behinderten Menschen helfen, sich individuell zu
entfalten, seine Erlebnisfähigkeit zu steigern und
dadurch neue Lebensfreude zu gewinnen. Zugleich hilft
der Sport, Behinderte aus ihrer unverschuldeten
Isolierung zu lösen und sie zu Aktivitäten in einer
Gruppe anzuregen. Dies kann sich auf die
Einzelpersönlichkeit und die Umgebung des Behinderten,
wie Familie und Beruf, positiv auswirken.
Der Sport kann somit einen wichtigen Beitrag zur
Therapie und gesellschaftlichen Eingliederung
behinderter Menschen leisten.
2. In welchem Umfang, mit welchen
Zielsetzungen und Erfolgen wurde bisher das
Bundesinstitut für Sportwissenschaft in die
Bemühungen um verbesserte Sportmöglichkeiten für
behinderte Mitbürger einbezogen?
Vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft wurden
seit 1972 folgende Projekte zum Behindertensport
gefördert:
— „Sportunterricht und kindliches Verhalten. Der
Einfluß eines therapeutischen Sportunterrichts
auf das Verhalten geistig behinderter Kinder".
P. van der Schoot, Deutsche Sporthochschule Köln
— „Untersuchungen zum Verhalten von
erziehungsschwierigen Kindern bei gezielter
sportpädagogischer Beeinflussung".
Hecker/Hölter, Deutsche Sporthochschule Köln
— „Behindertensport und Rehabilitation –
Dokumentation und Aufarbeitung des
wissenschaftlichen Forschungsstandes".
Jochheim/v. d. Schoot, Deutsche Sporthochule
Köln
— „Sportunterricht mit geistig behinderten Kindern
und Jugendlichen – Analyse und Erprobung von
Unterrichtsversuchen".
Gabler/Gay/Volck/Wigger, Universität Tübingen
— „Anlagen und Geräte für den Behindertensport".
P. van der Schoot, Deutsche Sporthochschule Köln.
Für diese Forschungsvorhaben wurden vom
Bundesinstitut für Sportwissenschaft insgesamt 361 500 DM
bereitgestellt.
Die geförderten Projekte hatten im wesentlichen die
wissenschaftliche Zielsetzung, plausible und
praxisrelevante Hypothesen zu überprüfen. Die
Dokumentationsstudie von Jochheim/v. d. Schoot hat gezeigt,
daß im Bereich wissenschaftlich experimenteller
Hypothesenüberprüfungen das Gesamtgebiet
„Behindertensport" mit wenigen Ausnahmen abgedeckt ist.
Dagegen wurde festgestellt, daß die Bedingungen
und Wirkungszusammenhänge des
Behindertensports außerhalb der experimentellen Situation, also
in der Alltagspraxis, noch weitgehender
Untersuchungen bedürfen. Zukünftige Aufgabenstellung
aus wissenschaftlicher Sicht für die Erforschung des
Behindertensports wird in erster Linie sein, zur
Entwicklung routinisierter Modelle für den täglichen
Einsatz im Behindertensport zu kommen.
Insbesondere gilt dies für den Bereich des Freizeitsports der
Behinderten, für den sowohl unter pädagogischen
Gesichtspunkten als auch unter dem Aspekt einer
hinreichenden ärztlichen Kontrolle Modelle
erarbeitet werden müssen. Im Rahmen dieser
Dokumentationsstudie wurden auch umfängliche Gutachten über
das therapeutische Reiten, zum Schul-Sonderturnen
und zur Ausbildungssituation auf dem Gebiet des
Behindertensports erstellt. Somit sind wesentliche
Teilbereiche aufgearbeitet und für zukünftige
Koordinationsaufgaben sportwissenschaftlicher
Forschung verfügbar gemacht worden.
Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft wird
darüber hinaus bei der Planung von Sport- und
Freizeiteinrichtungen beratend herangezogen. Es achtet
dabei insbesondere darauf, daß die Sportstätten
behindertengerecht gebaut werden. Zu diesem Thema hat
das Bundesinstitut für Sportwissenschaft im Mai 1978
in Bonn und im September 1979 in Heidelberg zwei
Seminare „Behindertengerechte Sport- und
Freizeiteinrichtungen" durchgeführt.
Im Rahmen des genannten, über mehrere Jahre
geförderten Forschungsvorhabens „Anlagen und
Geräte für den Behindertensport" (P. van der Schoot)
sollen insbesondere Orientierungswerte über die
Leistungsfähigkeit, das physische und psychische
Verhalten der Behinderten gewonnen werden, um so
über die Einzelberatung hinaus generelle Leitlinien
zu erarbeiten. Als Ergebnis der Arbeit werden ein
Sportgeräte-Index sowie Planungshinweise für
Sporthallen, Schwimmbäder und Freianlagen
dargestellt.
Die Forschungsergebnisse werden der interessierten
Öffentlichkeit weitgehend zugänglich gemacht. Das
Vorhaben „Sportunterricht und kindliches
Verhalten" von v. d. Schoot wurde in der Schriftenreihe des
Bundesinstituts für Sportwissenschaft veröffentlicht.
Die Ergebnisse der Arbeit von Hecker/Hölter
„Untersuchungen zum Verhalten von
erziehungsschwierigen Kindern bei gezielter
sportpädagogischer Beeinflussung" wurden unter dem gleichen
Titel in der Dissertation von Hölter dargestellt. Die
Dokumentationsstudie von Jochheim/v. d. Schoot und
die Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Anlagen
und Geräte für den Behindertensport" werden im
Laufe des Jahres 1980 in der Schriftenreihe des
Bundesinstituts für Sportwissenschaft veröffentlicht. Die
Bundesregierung wird zusammen mit den
zuständigen Stellen prüfen, welche weiteren Konsequenzen
aus den Ergebnissen dieser Forschungsarbeiten
gezogen werden müssen.
3. In welcher Weise und nach welchen Kriterien
fördert die Bundesregierung den
Behindertensport, und welche Möglichkeiten sieht die
Bundesregierung, damit den Trägern des
Behindertensports künftig zusätzliche finanzielle
und organisatorische Hilfe gewährt werden
kann?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihrer Zu
-
ständigkeiten den Wettkampfsport der Behinderten
sportverbände und den Sport im Bereich der Reha
bilitation.
Die Förderung der Vorhaben der bundeszentralen
Behindertensportorgansiationen richtet sich
grundsätzlich nach den gleichen Kriterien, die auch für die
Förderung der anderen Spitzensportverbände des
Deutschen Sportbundes maßgebend sind. Dabei
werden allerdings die Besonderheiten der
Sportausübung durch Behinderte gebührend berücksichtigt.
Zu den vom hierfür zuständigen Bundesminister des
Innern geförderten Maßnahmen gehören
insbesondere internationale Sportwettkämpfe und
Leistungsvergleiche, Trainings- und Ausbildungslehrgänge,
die medizinische und physiotherapeutische
Betreuung der Behindertensportler sowie organisatorische
Maßnahmen. So erhält der Deutsche Gehörlosen-
Sportverband Mittel für die Personalkosten eines
hauptamtlichen Geschäftsführers. Dem Deutschen
Behinderten-Sportverband werden Bundesmittel für
die Bezahlung eines hauptamtlich tätigen Sport- und
Organisationsleiters bereitgestellt, zu dessen
Tätigkeitsgebiet in erster Linie das Ausbildungs- und
Lehrgangswesen im Bereich des Behindertensports
gehören.
Die finanzielle Förderung der
Behindertensportverbände durch die Bundesregierung stellt sich wie
folgt dar:
1977 1978 1979 1980
DM DM DM DM
Deutscher
Behinderten-
Sportverband 220 000 245 000 285 000 295 000
Deutscher
Gehörlosen-
Sportverband 80 000 140 000 190 000 200 000
Deutscher
Blindenschachbund 7 500 8 000 9 800 13 600
Darüber hinaus erhält der Deutsche Behinderten
Sportverband für die Vorbereitung und Entsendung
von Mannschaften zu den Olympischen Spielen der
Behinderten 1980 in Geilo/Norwegen (Winterspiele)
und Arnheim/Niederlande (Sommerspiele) eine
weitere Bundeszuwendung in Höhe von 450 000 DM. An
den Kosten für die Durchführung der 14. Weltspiele
der Gehörlosen 1981 in Köln wird sich die
Bundesregierung mit einem Anteil von voraussichtlich
500 000 DM, verteilt auf die Jahre 1979, 1980 und
1981, beteiligen. Eine Kostenbeteiligung des Bundes
ist auch bei der Durchführung der Europäischen
Sportspiele der Blinden 1981 in Fulda vorgesehen.
Die Zuwendungen der Bundesregierung an die
Behindertensportorganisationen sind in den letzten
Jahren ständig gestiegen und haben sich im
Vergleich zu den übrigen Spitzenverbänden des Sports
überproportional erhöht. Eine zusätzliche finanzielle
Förderung und organisatorische Hilfen sind
angesichts der begrenzten Zuständigkeiten des Bundes
nur noch in einzelnen Teilbereichen möglich und
müßten ggf. — auch unter Berücksichtigung der
jeweiligen Haushaltssituation — in partnerschaftlichem
Zusammenwirken mit den betroffenen
Sportverbänden vereinbart werden.
Soweit Behindertensport als ergänzende Leistung
zur Rehabilitation von den Trägern der gesetzlichen
Krankenversicherung, der gesetzlichen
Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung
erbracht wird, setzt sich die Bundesregierung im
Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür ein, den
Behindertensport durch eine einheitliche Ausgestaltung,
insbesondere durch Vereinheitlichung der Leistungen und
durch eine zweckmäßige und sachgerechte
Organisation weiter zu fördern.
Im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts
(insbesondere Kriegsopferversorgung) gehören
Versehrtenleibesübungen zu den Versorgungsleistungen. Die
nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den
Gesetzen, die dieses Gesetz für anwendbar erklären,
berechtigten Personen besitzen einen
Rechtsanspruch, zur Wiedergewinnung und Erhaltung der
körperlichen Leistungsfähigkeit an
Versehrtenleibesübungen teilzunehmen.
Die Versehrtenleibesübungen werden im Auftrag
der Versorgungsbehörden von anerkannten
Versehrtensportgemeinschaften als Gruppenbehandlung
unter ärztlicher Überwachung durchgeführt. Derzeit
bestehen etwa 1 200 Versehrtensportgemeinschaften
mit rd. 44 000 kriegsbeschädigten Teilnehmern. Den
Versehrtensportgemeinschaften werden nach dem
Bundesversorgungsgesetz die Kosten zur
Durchführung der Versehrtenleibesübungen in angemessener
Höhe aus dem Bundeshaushalt erstattet. Im Jahre
1979 standen hierfür 11 100 000 DM zur Verfügung;
1980 werden es 11 300 000 DM sein.
Soweit bei der Durchführung der
Versehrtenleibesübungen den Trägern des Versehrtensports
Verwaltungskosten entstehen, werden diese von den
Ländern in angemessenem Umfang ersetzt. Die
Verwaltungskosten, die dem Deutschen Behinderten-
Sportverband als Dachorganisation auf Bundesebene im
Zusammenhang mit der Durchführung der
Versehrtenleibesübungen entstehen, werden aus dem
Bundeshaushalt getragen. Im Jahre 1979 sind aus dem
Bundeshaushalt insgesamt 62 000 DM gezahlt
worden. Für 1980 ist ein Betrag in ähnlicher
Größenordnung vorgesehen.
Die Bundesregierung ist darüber hinaus bemüht, daß
in den von ihr geförderten Einrichtungen der
Rehabilitation (Berufsförderungswerke,
Berufsbildungswerke, Werkstätten für Behinderte, medizinisch-
berufliche Rehabilitationszentren) auf der Grundlage
besonders entwickelter Programme und im Rahmen
der Freizeitgestaltung Sport ausgeübt werden kann.
Die vorstehend genannten Zahlen stellen nur einen
Teilbetrag der Summe dar, die in der
Bundesrepublik Deutschland insgesamt für den Behindertensport
aufgewandt wird. Eine Zusammenstellung der
Fördermittel der Bundesländer und der Leistungen der
einzelnen Rehabilitationsträger liegt bisher noch
nicht vor.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die
gegenwärtigen gesetzlichen
Förderungsbestimmungen für den Behindertensport — unterteilt
nach Kriegs- und Zivilbehinderten —, und
welche Bemühungen hat die Bundesregierung
unternommen oder vorgesehen, um
beispielsweise die Bestimmungen für den
Behindertensport als ergänzende Leistungen zur
Rehabilitation im Sinne des Rehabilitations-
Angleichungsgesetzes baldmöglichst zu
vereinheitlichen?
Die Bundesregierung hält die gegenwärtigen
gesetzlichen Förderungsbestimmungen für den
Behindertensport sowohl für die Zivil- als auch für die
Kriegsbehinderten für ausreichend. Allerdings hat
die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in
die Praxis noch nicht den gewünschten Erfolg
gezeigt. Die Rehabilitationsträger sind jedoch bemüht,
dem Behindertensport den erforderlichen
Stellenwert zu verschaffen.
Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
haben „Grundsätze für die Förderung von
Behindertensport" verabschiedet, die zu einem weitgehenden
Abbau der im Bereich der gesetzlichen
Krankenversicherung beobachteten Schwierigkeiten bei der
Förderung des Behindertensports geführt haben.
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung füh
-
ren Behindertensport unter ärztlicher Aufsicht
während stationärer medizinischer und berufsfördernder
Maßnahmen zur Rehabilitation als Teil der Therapie
durch. Der Behindertensport ist damit Bestandteil
der Rehabilitationsmaßnahme.
Die Voraussetzungen für die Beteiligung der
Unfallverletzten am Behindertensport sind mit Wirkung
vom 1. Juli 1978 durch die „Gemeinsamen Richtlinien
der Unfallversicherungsträger zur Gewährung von
Behindertensport" auf eine neue Grundlage gestellt
worden. Die Richtlinien stellen eine einheitliche
Verwaltungsübung der Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung sicher.
Eine wesentliche organisatorische, finanzielle und
verwaltungsmäßige Verbesserung des
Behindertensports erhofft sich die Bundesregierung durch die
vorgesehene Gesamtvereinbarung der
Rehabilitationsträger über den ambulanten Behindertensport.
Mit dieser Gesamtvereinbarung soll der wachsenden
Bedeutung des Behindertensports im Rahmen der
Rehabilitation Rechnung getragen werden. Die
Bundesregierung geht davon aus, daß diese
Gesamtvereinbarung im Frühjahr 1980 zustande kommen wird.
Darauf wird sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten
hinwirken. Bei all diesen Bemühungen muß eine
gerechte Verteilung der Kosten auf die einzelnen
Rehabilitationsträger angestrebt werden.
5. Ist die Bundesregierung bereit, eigene
Maßnahmen zu ergreifen und auf die Bundesländer,
die Kranken-, Unfall- und
Rentenversicherungsträger sowie die Sport-, Jugend- und
Sozialorganisationen einzuwirken, damit das
sportliche Angebot für behinderte Mitbürger
ausgebaut sowie finanziell und organisatorisch
noch verbessert und verwaltungsmäßig
vereinfacht werden kann?
Die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer
Zuständigkeiten weiterhin bemühen, die
Behindertensportverbände finanziell und organisatorisch zu
fördern (vgl. Antwort zur Frage 3). Ihr ist nicht
bekannt, ob und ggf. welche Defizite im Bereich der
Bundesländer bei der Förderung des
Behindertensports im einzelnen bestehen. Der Deutsche
Sportbund hat bei seinem Wissenschaftlichen Beirat eine
ad hoc-Kommission eingerichtet, die sich mit Fragen
des Behindertensports befassen, wird. Die
Bundesregierung ist bereit, ihre Kenntnisse und
Erfahrungen auf dem Gebiet des Behinderterisports in die
Arbeit dieser Kommission einzubringen.
Im Bereich der Rehabilitation wirkt die
Bundesregierung seit langem im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf
die Rehabilitationsträger ein, die Leistungen des
Behindertensports zu vereinheitlichen und für eine
zweckmäßige und sachgerechte Organisation zu
sorgen. Dadurch sollen gleichzeitig die
Voraussetzungen für einen Ausbau des sportlichen Angebots für
behinderte Mitbürger sowie eine verbesserte
finanzielle Förderung des Behindertensports geschaffen
werden. Die Bundesregierung hat insbesondere mit
den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung
die Frage erörtert, ob und ggf. wie der
Behindertensport organisatorisch noch verbessert und
verwaltungsmäßig vereinfacht werden kann. Die
angeforderte Stellungnahme werden die Spitzenverbände
der gesetzlichen Krankenversicherung
voraussichtlich im Frühjahr 1980 vorlegen.
Im übrigen wirken die Bundesländer, die Kranken-,
Unfall- und Rentenversicherungsträger sowie die
Sport-, Jugend- und Sozialorganisationen zusammen
mit der Bundesregierung in der von der Nationalen
Kommission zur Vorbereitung des Internationalen
Jahres der Behinderten gebildeten Arbeitsgruppe
„Behindertensport mit, die sich u. a. auch
schwerpunktmäßig damit befassen wird, Konzeptionen für
eine angemessene Weiterentwicklung des
Behindertensports und hierbei auch für eine Ausweitung des
Sportangebotes für behinderte Mitbürger zu
entwikkeln (vgl. Antwort zu Frage 12) .
6. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß
die behindertengerechten Sportanlagen
ausreichen und genügend entsprechende
Sportgeräte in der Bundesrepublik Deutschland
vorhanden sind; welche Maßnahmen sind
gegebenenfalls zur weiteren Verbesserung für die
Zukunft erforderlich, und wie können sie
realisiert werden?
Das Schwergewicht der Zuständigkeit für die
Förderung von Sportanlagen – und damit auch
behindertengerechter Sportanlagen - liegt bei den
Bundesländern und vor allem bei den kommunalen
Gebietskörperschaften.
Die Bundesregierung fördert jedoch im Rahmen ihrer
Finanzierungszuständigkeit nach § 6 Abs. 1
Zonenrandförderungsgesetz vom 9. August 1971 (BGBl. I
S. 1237) Sportanlagen des Breitensports im
Zonenrandgebiet (Finanzierungsanteil des Bundes im
Jahre 1979: 37 Mio DM). Voraussetzung für die
Förderung ist hierbei, daß die geförderten Anlagen,
soweit möglich, behindertengerecht gebaut werden.
Weiterhin unterstützt die Bundesregierung im
Rahmen ihrer Möglichkeiten mit erheblichem
finanziellen Einsatz Modellvorhaben im Zonenrandgebiet und
in Berlin (West), die neben anderen Zielsetzungen
auch Wege zur Verwirklichung behindertengerechter
Sportanlagen demonstrieren sollen. Bei der Planung
dieser Modellvorhaben wird jeweils das
Bundesinstitut für Sportwissenschaft beteiligt.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das
Angebot behindertengerechter Sportanlagen ständig
erweitert und verbessert werden muß. Hierbei
kommt es entscheident darauf an, daß die Anlagen
nicht nur von der Funktionalität, sondern auch von
der Attraktivität her so beschaffen sein sollen, daß
sie von den Behinderten auch tatsächlich
angenommen werden. Die Bundesregierung hält es für
sinnvoll, daß vermehrt Einrichtungen zur Kombination
therapeutischer und rehabilitativer Maßnahmen mit
Sport und Freizeit vorgesehen werden müssen. Sie
ist der Auffassung, daß der Komplex
„behindertengerechte Sportanlagen" weiterer gründlicher
Aufarbeitung bedarf. So haben die in der Antwort zu
Frage 2 genannten Seminare „Behindertengerechte
Sport- und Freizeiteinrichtungen" des
Bundesinstituts für Sportwissenschaft zahlreiche wichtige
Lösungsansätze ergeben. Hervorzuheben sind
insbesondere folgende Anregungen für die Verbesserung
der Gesamtsituation:
— Umfassende Information der für Planung, Bau,
Ausstattung und Realisierung zuständigen
Verantwortlichen über Art und Umfang der
notwendigen Ergänzungsmaßnahmen in „herkömmlichen
Anlagen". Dabei sollte der Versuch
unternommen werden, weitestgehendst die Belange der
Behinderten in eine herkömmliche Anlage mit
einzubeziehen.
— Ergänzende Aussagen über behindertengerechte
Sport- und Freizeiteinrichtungen auch in bezug
auf die unterschiedlichen Behinderungsarten und
Aufnahme in Planungsgrundlagen, Normen sowie
in die Versammlungsstätten-Verordnung.
— Ergänzung der DIN 18024 durch Aussagen über
„Sportanlagen" und „Sportorientierte
Freizeitanlagen".
Die Bundesregierung ist bemüht, diese und ähnliche
Vorschläge im Rahmen ihrer Möglichkeiten im
Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen zu
realisieren. Insbesondere wird sie diese in der in der
Antwort zu Frage 12 angesprochenen Arbeitsgruppe
„Behindertensport" zum Gegenstand der Beratungen
machen.
Die gesetzliche Krankenversicherung, die
Rentenversicherung und die Unfallversicherungen übernehmen
ggf. auch die Kosten für die behinderungsbedingten
Hilfsmittel, die der Behinderte für die Ausübung des
verordneten Behindertensports benötigt. Den
anerkannten Versehrtensportgemeinschaften, die für die
Versorgungsbehörden die Versehrtenleibesübungen
durchführen, werden die Kosten für die Beschaffung,
Aufbewahrung, Änderung und Instandsetzung von
Turn- und Sportgeräten aus dem Bundeshaushalt
erstattet. Weitere Maßnahmen sind insoweit nicht
erforderlich.
Dagegen erscheint teilweise die Gerätesituation bei
den übrigen Behindertensportgruppen
verbesserungsbedürftig. Auch diesen Komplex beabsichtigt
die Bundesregierung in der vorgenannten
Arbeitsgruppe „Behindertensport" näher zu erörtern.
7. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit,
daß bei der Ausbildung von Sportpädagogen,
Trainern und Übungsleitern sowie dem
sozialpädagogischen Fachpersonal mehr als bisher
die sportlichen Bedürfnisse der behinderten
Mitbürger berücksichtigt werden; welche
zusätzlichen Maßnahmen hält die
Bundesregierung gegebenenfalls für erforderlich, wird sie
anregen und fördern?
Für Fragen der Ausbildung von Sportlehrern und
sozialpädagogischem Fachpersonal sind
grundsätzlich die Länder zuständig. Die Ausbildungsgänge für
den Behindertensport sind nicht einheitlich.
Nach Auffassung der Bundesregierung besteht
daher die Notwendigkeit, die Vielfalt der
Ausbildungsgänge der Sportlehrer zu vereinheitlichen und
gleichzeitig sicherzustellen, daß Sport zu einem
unverzichtbaren Bestandteil aller Ausbildungsgänge wird,
die mit einer Qualifikation für die Arbeit mit
Behinderten abschließen. Nach den Erfahrungen der
Bundesregierung bietet sich für den Bereich der
Sportlehrer im Behindertensport eine
Zusatzausbildung an, die an schon bestehende Ausbildungsgänge
anschließt. Ein nur auf den Behindertensport
bezogener, verselbständigter Ausbildungsgang erscheint
nach den bisherigen Erfahrungen nur für Sportlehrer
an Sonderschulen zweckmäßig.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die vielfältigen
Bestrebungen zur Verbesserung der
Ausbildungssituation durch die Förderung von Modellversuchen
im Rahmen der Bund-Länder-Kommission für
Bildungsplanung und Forschungsförderung zu
unterstützen. So fördert der Bundesminister für Bildung
und Wissenschaft seit 1978 den Versuch eines
Bundeslandes (Hessen), Sportlehrer durch eine
Einführung in die psychomotorische Erziehung zu
befähigen, den schwächeren, motorisch unbegabten,
behinderten, ängstlichen und kontaktarmen Kindern zu
helfen. Neben den Schulsonderkursen sollen vor
allem Übungsprogramme zur Überwindung von
Koordinationsstörungen eingeübt werden.
Die Bundesregierung wird prüfen und ggf. anregen,
ob bei der in Arbeit befindlichen Fortschreibung des
Aktionsprogramms für den Schulsport von 1972
erstmals die Ausbildung von Sportlehrern für den
Behindertensport berücksichtigt werden soll. Dadurch
könnte den sportlichen Bedürfnissen der
behinderten, vor allem der jüngeren Mitbürger besser
entsprochen werden.
Wegen der besonderen Bedeutung des Sports für Be
-
hinderte ist die Bundesregierung der Auffassung,
daß in den Ausbildungsbestimmungen für Sozial
pädagogen und sozialpädagogisches Fachpersonal
Sport stärker berücksichtigt wird.
Die Ausbildung von Trainern und Übungsleitern
unter besonderer Berücksichtigung des Sports für
behinderte Mitbürger ist Angelegenheit der
Organisationen des Sports selbst. Eine Ausbildung für den
Behindertensport erscheint jedoch nur dann sinnvoll,
wenn die auszubildenden Trainer und Übungsleiter
auch für die Betreuung behinderter Sportler
eingesetzt werden sollen. Sie erfolgt auf der Grundlage
der Rahmenrichtlinien des Deutschen Sportbundes.
Bei den Behindertensportverbänden erhalten die
Trainer und Übungsleiter auf Grund von
Sonderausbildungsgängen eine speziell auf die
Sportausübung behinderter Menschen ausgerichtete
Ausbildung. Diese Ausbildung orientiert sich in erster
Linie nicht an einzelnen Fachsportarten, sondern
befaßt sich hauptsächlich mit sportartübergreifenden
Trainings- und Übungsmodellen, bei denen der
behinderte Mensch im Mittelpunkt steht. Die Kosten
für die Ausbildung der Trainer der
Behindertensportverbände trägt voll der Bundesminister des Innern;
die Ausbildung der Übungsleiter wird im Rahmen
bundeszentraler Maßnahmen gefördert. Lediglich in
Teilbereichen besteht noch ein weiterer Bedarf an
entsprechend ausgebildetem Fachpersonal. Dies
hängt im wesentlichen damit zusammen, daß der
Deutsche Behinderten-Sportverband zunehmend
Personengruppen mit besonderen Behinderungsarten,
z. B. geistig Behinderte und spastisch Gelähmte, in
seine Organisation aufgenommen hat. Die
Bundesregierung ist bereit, entsprechende
Ausbildungsmaßnahmen in diesem Bereich zusätzlich zu fördern.
Trainer und Übungsleiter ; die in nicht den
Behindertensportorganisationen angehörenden Sportvereinen
behinderte Mitbürger bei der Sportausübung
betreuen, erhalten zu ihrer Fachausbildung für eine
bestimmte Sportart zusätzlich eine Sonderausbildung
für den Behindertensport. Für die Ausbildung dieses
Personenkreises sind die Landessportbünde bzw. die
Sportfachverbände zuständig.
8. Welche Erfahrungen wurden mit der Tätigkeit
von ,Zivildienstleistenden im Bereich des
Behindertensports gemacht, und welche
Möglichkeiten sieht die Bundesregierung,
Zivildienstleistende mehr noch als bisher im Bereich des
Behindertensports einzusetzen?
Die Bundesregierung bemüht sich seit einigen
Jahren, Zivildienstleistende im Rahmen sozialer
Tätigkeiten auch im Behindertensport einzusetzen. Die
Erfahrungen bei den Behinderteneinrichtungen sind
gut. Im Haus der Behinderten in Bonn sind zum
Beispiel die dort tätigen Zivildienstleistenden den
Behinderten bei den sportlichen Übungen behilflich;
der Schwimmbetrieb wäre ohne ihren Einsatz nicht
durchzuführen. Bei der individuellen
Behindertenbetreuung in schulischen Einrichtungen für
Behinderte sind Zivildienstleistende als Helfer bei der
sportlichen Betreuung eingesetzt. Vereine mit
Abteilungen für Behindertensport oder andere
Behinderteneinrichtungen sollten — sofern nicht eine
Sonderausbildung (vgl. Antwort zu Frage 7) erforderlich
ist — die Möglichkeit nutzen, beim Bundesamt für
den Zivildienst in Köln einen Antrag auf
Anerkennung als Beschäftigungsstelle einzureichen. Das
Bundesamt wird bemüht sein, für die Zuweisung
Zivildienstleistender zu sorgen.
9. Hat die Bundesregierung konkrete Absichten,
Sport als Beitrag zur gesellschaftlichen
Integration für behinderte und sozialgeschädigte
Kinder und Jugendliche verstärkt zu fördern,
und welche gemeinsamen Maßnahmen wird sie
gegebenenfalls den Bundesländern, den Sport-,
Jugend- und Sozialorganisationen vorschlagen?
Der Sport für behinderte und sozialgeschädigte
Kinder und Jugendliche fällt — soweit er außerhalb der
Rehabilitation in' Behindertensportvereinen oder
allgemeinen Sportvereinen ausgeübt wird —
grundsätzlich in die Förderungskompetenz der Bundesländer.
Die Bundesregierung kann daher nur modellhafte
bzw. überregionale Projekte fördern, insbesondere
auch Forschungsvorhaben mit übergreifenden
Konsequenzen für den Sportbetrieb und seine
Differenzierung hinsichtlich einzelner Behinderungsarten. Sie
hat verschiedentlich auf Kinder und Jugendliche
bezogene Forschungsvorhaben gefördert und ist
bereit, dies auch weiterhin zu tun (vgl. Antwort zu
Frage 2) .
Die Frage der gesellschaftlichen Integration
behinderter und sozialgeschädigter Kinder und
Jugendlicher wird ein Arbeitsthema in der von der
Nationalen Kommission zur Vorbereitung des
Internationalen Jahres der Behinderten eingesetzten
Arbeitsgruppe „Behindertensport" sein (vgl. Antwort zu
Frage 12). Hierbei bieten sich der Bundesregierung
Möglichkeiten, die Problematik zusammen mit den
Bundesländern, den Sport-, Jugend- und
Sozialorganisationen zu erörtern und gemeinsam geeignete
Konzeptionen zu entwickeln.
10. In welcher Weise ist sichergestellt, daß die
Teilnehmer an den Olympischen Spielen 1980
für Behinderte in Oslo und Arnheim sowie
den Weltspielen der Gehörlosen 1981 in Köln
eine vergleichbare Förderung erhalten werden
wie die Sportler, die an den Olympischen
Spielen 1980 in Lake Placid, Moskau und
Tallinn teilnehmen?
Die Bundesregierung übernimmt 1980 erstmals die
vollen Kosten für die Vorbereitung und die
Entsendung einschließlich der Einkleidung der deutschen
Mannschaften zu den Olympischen Spielen der
Behinderten in Geilo/Norwegen und Arnheim/
Niederlande. Der Deutsche Behinderten-Sportverband er
-
hält hierfür eine Bundeszuwendung in Höhe von
450 000 DM. Die gleiche Regelung ist auch für die
Teilnahme deutscher Behindertensportler an den
14. Weltspielen der Gehörlosen 1981 in Köln * und
an den Europäischen Sportspielen der Blinden 1981
in Fulda vorgesehen. Bei den beiden letztgenannten
Veranstaltungen trägt die Bundesregierung darüber
hinaus auch den überwiegenden Teil der
Organisationskosten (vgl. auch Antwort zu Frage 3).
Somit ist sichergestellt, daß die deutschen
Teilnehmer an den herausragenden Behindertensport-
Veranstaltungen der Jahre 1980 und 1981 aus
Bundesmitteln eine vergleichbare Förderung erhalten wie
die Sportler, die an den Olympischen Spielen 1980
in Lake Placid, Moskau und Tallinn teilnehmen.
11. Ist die Bundesregierung bereit, den
Bundesländern und Sportorganisationen
vorzuschlagen, die für den Sport zweckgebundenen
Zuweisungen aus dem Lotteriewesen und der
Sportbriefmarke stärker als bisher für die
sozialen Aufgaben des Sports — insbesondere
des Behindertensports — zu verwenden, und
hält es die Bundesregierung für berechtigt,
daß Spitzensportler der Behinderten-
Sportverbände auch daraus noch mehr als bisher
gefördert werden?
Das Lotteriewesen liegt im Kompetenzbereich der
Länder. Die Erlöse aus dem Lotteriewesen fließen,
soweit deren Zweckerträge dem Sport zugute
kommen, vor allem den Landessportbünden zu. Am
Gesamtaufkommen sind die Sportorganisationen auf
Bundesebene nur' zum geringen Teil betroffen, und
zwar durch Erlöse aus der bundeseinheitlichen
Fernsehlotterie „Glücksspirale".
Die Bundesregierung würde einen Vorschlag i. S. d.
Fragestellung in Erwägung ziehen, wenn für die
sozialen Aufgaben des Sports ein zusätzlicher
Finanzbedarf erforderlich sein sollte.
Konkretisierte Vorstellungen der
Sportorganisationen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Zudem
ist der Bundesregierung das Mittelaufkommen aus
den Länderlotterien sowie dessen Verwendung für
bestimmte Zwecke innerhalb des Sports — jedenfalls
zur Zeit — nicht im einzelnen bekannt. Wie die
Bundesregierung im Zusammenhang mit der
Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage des
Abgeordneten Dr. Müller-Emmert mit vergleichbarer
Zielsetzung vom Mai 1978 (Antwort der
Bundesregierung: Plenarprotokoll 8191 vom 12. Mai 1978 S. 7242)
in Erfahrung brachte, konnten auch auf Anfrage
weder die Bundesländer noch der Deutsche Sportbund
detaillierte Angaben über die Verwendung der
Lotterieerlöse machen. Der Deutsche Sportbund hat
in einer Stellungnahme vom 18. September 1978
allerdings die Auffassung vertreten, „daß die
Landessportbünde und Vereine die verstärkten sozialen
Anforderungen an den Sport angemessen in ihr
Förderungskonzept einbeziehen, wovon sich der DSB
mittels einer Umfrage in Zusammenhang mit den
Fragen von Herrn Müller-Emmert, MdB, bei den
Landessportbünden überzeugen konnte". Unter
Berücksichtigung des Gesichtspunktes der Autonomie
des Sports möchte sich die Bundesregierung zu dem
in der Frage angesprochenen Vorschlag erst konkret
äußern, wenn ihr weitere Informationen vorliegen
und die Sportorganisationen entsprechende
Vorstellungen entwickelt haben.
Der gesamte Zuschlagserlös der Sportbriefmarken
fließt der Stiftung Deutsche Sporthilfe zu. Nach der
Verfassung (Stiftungsurkunde vom Mai 1967) dient
die Stiftung „ausschließlich und unmittelbar dem
gemeinnützigen Zweck, Spitzensportler und
Spitzensportlerinnen zum Ausgleich für ihre
Inanspruchnahme durch die Gesellschaft und bei der nationalen
Repräsentation zu fördern". Das Schwergewicht der
Förderung liegt dabei im Bereich der sozialen
Betreuung der Spitzensportler. Obgleich der
Stiftungszweck den Kreis der von der Förderung erfaßten
Athleten eng begrenzt, hat die Stiftung bereits 1976
in Gesprächen mit dem Deutschen Behindertensport
Verband geprüft, ob behinderte Leistungssportler
eine individuelle Förderung benötigen. Das war
seinerzeit nicht der Fall. Der Bundesminister des Innern
hat in seiner Ansprache bei der 8.
Kuratoriumssitzung im November 1978 die Stiftung Deutsche
Sporthilfe erneut um Prüfung gebeten, ob und inwieweit
behinderte Leistungssportler in die Förderung der
Sporthilfe einbezogen werden können. Nach
vorheriger Fühlungnahme der Stiftung mit dem
Deutschen Behindertensport-Verband hat der
Stiftungsvorstand im April 1979 beschlossen, behinderte
Leistungssportler nicht generell in die Förderung
einzubeziehen, sich jedoch für eine Förderung aus
sozialen Gesichtspunkten im Einzelfall
ausgesprochen.
Die Bundesregierung wird auch weiterhin die
Belange der behinderten Leistungssportler im Auge
behalten und, wenn nötig, sich für eine
weitergehende Förderung einsetzen.
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß
im Hinblick auf das von den Vereinten
Nationen für 1981 proklamierte „Jahr der
Behinderten" auch in der Bundesrepublik Deutschland
verstärkt für den Behindertensport geworben
und die Möglichkeiten zu dessen Ausübung
verbessert werden sollten; dies insbesondere
zur Aktivierung noch nicht sporttreibender
Behinderter und im Zusammenwirken mit dem
Deutschen Behinderten-Sportverband sowie
den Bundesländern?
In dem von den Vereinten Nationen für das Jahr
1981 proklamierten „Internationalen Jahr der
Behinderten" sieht die Bundesregierung eine
willkommene Gelegenheit, verstärkt in der Öffentlichkeit
für den Behindertensport zu werben und zugleich
zu prüfen, ob seine gesetzlichen Grundlagen und
Möglichkeiten zu verbessern sind. Dabei ist zu
berücksichtigen, ob der Sport organisatorisch imstande
ist, eine denkbare verstärkte Nachfrage mit der
notwendigen Differenziertheit zu bewältigen.
Die vom Bundesminister für Arbeit und
Sozialordnung zur Vorbereitung des Internationalen Jahres
der Behinderten berufene Nationale Kommission
hat eine Arbeitsgruppe „Behindertensport" gebildet.
In dieser Gruppe haben sich zahlreiche sachkundige
Persönlichkeiten unter Vorsitz des Präsidenten des
Deutschen Behindertensportverbandes
zusammengefunden, um gemeinsam mit der Bundesregierung und
den Bundesländern Zielvorstellungen und
Empfehlungen für eine angemessene Weiterentwicklung des
Behindertensports auszuarbeiten.
Das Internationale Jahr der Behinderten 1981 wird
darüber hinaus Gelegenheit bieten, insbesondere
durch sportliche Veranstaltungen auf die
Notwendigkeit und Nützlichkeit des Behindertensports
hinzuweisen. Eine Reihe sportlicher Veranstaltungen
stehen für 1981 bereits fest oder sind bisher geplant:
Die 14. Weltspiele der Gehörlosen im Juli in Köln,
die Europäischen Sportspiele der Blinden im
September in Fulda und eine bundesweite
Sportveranstaltung zur Demonstration behindertengerechten
Leistungssports am „Tag des Behindertensports" in
Dortmund.]