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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Bekämpfung des Fluglärms (G-SIG: 00002643)

Erfahrungen mit den bisherigen gesetzlichen Regelungen, Stand der Maßnahmen zur Durchführung des Fluglärmgesetzes, Ergebnisse von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Lärmminderung von Fluggerät und Flugverfahren, Vorschläge für Änderungen des Fluglärmgesetzes, u.a. erweiterte Erstattungsmöglichkeiten für Lärmschutzmaßnahmen, Verringerung der Lärmbelastung durch militärischen Flugbetrieb, u.a. Entwicklung geräuscharmer Triebwerke, Überwachung der Tiefflugregeln des BMVg

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.02.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/354503.01.80

Bekämpfung des Fluglärms

der Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein), Schwarz, Volmer, Dr. Laufs, Dr. Riesenhuber, Biehle, Dr. Langguth, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Feinendegen, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Lenzer, Spranger, Weiskirch (Olpe), de Terra, Ernesti, Dr. Jenninger, Erhard (Bad Schwalbach) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Lärm ist insbesondere durch zunehmenden Einsatz mechanischtechnischer Geräte in allen Lebensbereichen ein immer mehr Menschen belastendes Umweltproblem geworden. Fluglärm trägt einen wesentlichen Teil hierzu bei.

Dieser Einsicht folgend haben wir das Fluglärmgesetz von 1970 als einen ersten Schritt zur Eindämmung der durch Fluglärm entstehenden Probleme mitgetragen. Inzwischen ist hinreichend Zeit zur Sammlung von Erfahrungen mit diesem Gesetz gewesen, so daß eine Prüfung unumgänglich ist, welche Änderungen und Ergänzungen der bestehenden gesetzlichen Regelungen notwendig ist.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen16

1

Erfahrungen mit bestehenden Regelungen bis Ende 1979

1.1

Welche, insbesondere die Menschen in der Umgebung von Flugplätzen belastenden Fluglärmprobleme konnten mit dem vom Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 oder durch andere Gesetze, wie das Luftverkehrsgesetz, bereitgestellten Instrumentarium nicht gelöst werden?

1.2

Wie ist der Stand der Maßnahmen zur Durchführung des Fluglärmgesetzes?

Für welche Flugplätze steht insbesondere die Festsetzung von Lärmschutzbereichen oder deren bereits als notwendig erkannte Änderung noch aus?

Wann werden diese Neufestsetzungen jeweils erfolgen, und ist bei der Neufestsetzung sichergestellt, daß künftig die nicht nachvollziehbare Zuordnung einzelner kleiner, zusammenhängender Ortschaften oder gar einzelner kleiner Grundstücke zu zwei verschiedenen Lärmschutzbereichen unterbleiben wird?

1.3

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund der von ihr für die erste Hälfte des Jahres 1979 angekündigten Untersuchungsergebnisse über die Auswirkungen der Verordnung über die zeitliche Einschränkung des Flugbetriebs mit Leichtflugzeugen und Motorseglern an Landeplätzen ergriffen, und wie beurteilt sie deren Erfolg?

1.4

Wodurch hat sich die von der Bundesregierung in ihrem Fluglärmbericht vom 7. November 1978 selbst als bei weitem noch nicht befriedigend gekennzeichnete Fluglärmsituation gebessert?

1.5

Welche praktisch verwertbaren Ergebnisse haben die von der Bundesregierung mit erheblichen Mitteln geförderten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Lärmminderung von Fluggerät und Flugverfahren bisher gehabt?

2

Änderungen und Ergänzungen bestehender Gesetze

2.1

Wann wird die Bundesregierung die von ihr wiederholt angekündigten Vorschläge für die schon vom 6. Deutschen Bundestag erwarteten Änderungen des Fluglärmgesetzes vorlegen?

2.2

In welchen, nicht schon im Fluglärmbericht vom 7. November 1978 genannten Punkten hält die Bundesregierung eine Verbesserung des Gesetzes für notwendig?

Wird sie insbesondere dem Verursacherprinzip entsprechende erweiterte Erstattungsmöglichkeiten für Lärmschutzmaßnahmen z. B. an Gebäuden, die erst nach Inkrafttreten der jeweiligen Lärmschutz-Verordnung genehmigt wurden oder im Lärmschutzbereich II liegen, vorschlagen?

2.3

Wann und wie soll die Regelung des § 9 Abs. 3 des Fluglärmgesetzes der eingetretenen weiteren Baukostensteigerung angepaßt werden?

3

Lärmbelastungen aus militärischem Flugbetrieb

3.1

Welche über die unter Ziffer B 2. Anlage 4 ihres Fluglärmberichts genannten Maßnahmen hinausgehenden Möglichkeiten zur Verringerung der Lärmbelastung durch militärischen Flugbetrieb will die Bundesregierung nutzen?

Mit welchen zusätzlichen Verhaltensregeln wird sie insbesondere die bei Start und Landung entstehenden Lärmemissionen einschränken?

Inwieweit ist sie bereit, die Erfahrungen der zivilen Luftfahrt mit solchen Verhaltensregeln stärker zu nutzen?

3.2

Aufgrund welcher Feststellungen konnte die Bundesregierung bislang erklären, daß die Lärmbelastung durch Tiefflüge sich nicht auf einige wenige Gebiete der Bundesrepublik Deutschland konzentrieren?

Seit wann existieren Übersichten, mit deren Hilfe sich die Häufung von Tiefflügen in einigen Bereichen vermeiden läßt?

3.3

Inwieweit hat die Bundesregierung die Erfahrungen der zivilen Luftfahrt mit geräuscharmen, die Leistung nicht wesentlich mindernden Triebwerken beim Bau von Luftwaffen-Flugzeugen genutzt?

Inwieweit bemüht sich das Bundesministerium der Verteidigung um die Entwicklung solcher geräuscharmer Triebwerke?

3.4

Wie und insbesondere mit welchen Hilfsmitteln ist bislang die Einhaltung der u. a. dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm dienenden Flug-, insbesondere Tiefflugregeln des Bundesministeriums der Verteidigung überwacht worden?

Läßt sich feststellen, ob die Einführung derartiger Hilfsmittel die Zahl der Verstöße gegen die Regeln zu verringern vermochte?

Ist gewährleistet, daß diese Überwachungseinrichtungen den gesamten Luftraum der Bundesrepublik Deutschland erfassen?

3.5

Welche zusätzlichen technischen Kontrollmöglichkeiten, die bislang noch nicht genutzt wurden, ließen sich nach Ansicht der Bundesregierung künftig einsetzen?

Falls es nach Ansicht der Bundesregierung solche zusätzlichen Kontrollmöglichkeiten gibt: Wie beurteilt sie ihre Wirksamkeit?

Inwieweit bemüht sich das Bundesministerium der Verteidigung um die Entwicklung neuer Überwachungseinrichtungen?

Bonn, den 3. Januar 1980

Dr. Mertes (Gerolstein) Schwarz Volmer Dr. Laufs Dr. Riesenhuber Biehle Dr. Langguth Dr. Jentsch (Wiesbaden) Feinendegen Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) Lenzer Spranger Weiskirch (Olpe) de Terra Ernesti Dr. Jenninger Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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