a) Die verfassungsfeindliche Zielsetzung der NPD ist durch einen der nationalsozialistischen Ideologie entliehenen völkischen Kollektivismus geprägt, der biologisch gerechtfertigt wird und deutlich auch rassistische Züge aufweist (vgl. Verfassungsschutzberichte 1974, S. 20f.; 1975, S. 18f.; 1976, S. 23; 1977, S. 28) .
Die pauschale Überbewertung der „Volksgemeinschaft" zielt letztlich auf eine Unterordnung der Einzelinteressen unter die nicht näher definierten Gemeinschaftsinteressen und ist daher mit der Achtung der in den Grundrechten konkretisierten Menschenrechte nicht vereinbar.
Darüber hinaus verherrlichen die Verlautbarungen der Partei immer wieder das NS-Regime. Sie dokumentieren die mangelnde Distanz zum Nationalsozialismus und lassen erkennen, welche Staatsform hinter der angestrebten „volksgemeinschaftlichen Neuordnung" steht (vgl. Verfassungsschutzberichte 1974, S. 22; 1975, S. 19; 1976, S. 24; 1977, S. 28) - .
In letzter Zeit strebt die NPD einen kämpferischen Kurs an. Wie in der Antwort zur Kleinen Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP (Drucksache 8;2184 S. 3) bereits ausgeführt, forderte die „Strategiekommission" der Partei eine „Umschichtung der Partei von einer Partei der Wähler, einer auf den Erlöser wartenden Partei zur Kaderpartei, einer Kampfgemeinschaft" (vgl. Verfassungsschutzbericht 1977, S. 26).
Die „Jungen Nationaldemokraten" .(JN), die Jugendorganisation der NPD, vertreten die Ideen der Mutterpartei, nehmen aber eine aggressive Haltung ein. Sie halten den Kurs der NPD für zu wenig kämpferisch. In Teilbereichen der JN sind auch neonazistische Tendenzen (vgl. unter Ziff. II c) deutlich erkennbar. Es wurde wiederholt festgestellt, daß Mitglieder der JN an Aktionen neonazistischer Gruppen mitwirkten und an rechtsextremistischen Ausschreitungen beteiligt waren (vgl. Verfassungsschutzberichte 1976, S. 30; 1977, S. 27; Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP - Drucksache 8/2184 - S. 3).
b) Der „National-Freiheitlichen Rechten" um Dr. Frey, insbesondere der „Deutschen Volksunion" (DVU) und der „Deutschen Nationalzeitung" (DNZ) fehlt es weitgehend an einer ideologischen Ausrichtung. Ihre Agitation hat mehr tagespolitischen Bezug und beschränkt sich im wesentlichen darauf, in polemischer Übertreibung Institutionen und Repräsentanten der Demokratie verächtlich zu machen. Ähnlich wie bei der NPD enthalten auch die Veröffentlichungen der „National-Freiheitlichen Rechten" Huldigungen für Hitler und das totalitäre NS-Regime. Ferner offenbaren die Publikationen des Dr. Frey einen aggressiven Antisemitismus (vgl. hierzu die Verfassungsschutzberichte 1975, S. 25 ff.; '1976, S. 32 ff.; 1977, S. 41 ff.).
c) Für die neonazistischen Gruppen, z. B. die „Deutsche Bürgerinitiative" , die „Bürger- und Bauerninitiative", der „Kampfbund Deutscher Soldaten", die „Aktionsfront nationaler Sozialisten" und die örtlichen NS- und NSDAP-Gruppen steht die Wiedererrichtung eines dem NS-Staat vergleichbaren oder zumindest ähnlichen Systems im Vordergrund, sie bekennen sich offen zur Ideologie des Nationalsozialismus. Konsequenterweise ist ihre Agitation durch Verherrlichung von Institutionen und Personen der Hitlerdiktatur, durch Verniedlichung und Leugnung der NS-Verbrechen und durch unverhohlenen Antisemitismus gekennzeichnet. Sie fordern offen die Abschaffung des Grundgesetzes und der Demokratie und streben einen ,,Machtwechsel" an, der nach ihrer Vorstellung in eine Wiedergeburt des Nationalsozialismus münden muß (vgl. die Verfassungsschutzberichte 1974, S. 30 ff.; 1975, S. 31 ff.; 1976, S. 35 ff.; 1977, S. 35 ff.).