Rechtsextremismus
der Abgeordneten Dr. Dregger, Spranger, Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Langguth, Dr. Klein (Göttingen), Dr. Wittmann (München), Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Broll, Berger (Herne), Dr. Bötsch, Regenspurger, Dr. Laufs und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Zwar stellt nach der jüngsten Erklärung der Bundesregierung der organisierte Rechtsextremismus „wegen scharfer Ablehnung durch die ganz überwiegende Mehrheit der Bürger, bisher niedrigsten Mitgliederstandes, Gruppenstreitigkeiten und Aufspaltung keine Gefahr für die Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland dar".
Aber die politische Bekämpfung extremistischer Organisationen und die geistig-politische Auseinandersetzung mit ihren verfassungsfeindlichen Zielsetzungen setzt eine möglichst umfassende Aufklärung der Bevölkerung über die Ziele solcher Organisationen und eine klare Begründung ihrer Verfassungsfeindlichkeit voraus.
Präzise und eingehende Aufklärung und Begründung hinsichtlich der verfassungsfeindlichen Zielsetzung rechtsextremistischer Gruppen fehlen; das wird durch obergerichtliche Entscheidungen bestätigt. Die Verfassungsschutzberichte geben nur unzulängliche Aufklärung. Auch die jüngste Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktionen der SPD und FPD zum Rechtsextremismus hat an diesem Mangel nichts geändert.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen1
Welche Tatsachen, insbesondere welche programmatischen Aussagen und welche Aktivitäten der Organisationen und ihrer führenden Funktionäre, tragen im einzelnen die Feststellung, daß a) die Nationaldemokratische Partei Deutschlands und die JN, b) die „National-Freiheitliche Rechte", c) die 17 im Verfassungsschutzbericht genannten „neonazistischen Gruppen" verfassungsfeindliche Ziele verfolgen?