Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/2618
06. 03. 79
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dregger, Erhard (Bad Schwalbach),
Spranger, Dr. Langguth, Dr. Marx, Biechele, Dr. Laufs und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 8/2368 -
Conföderation Iranischer Studenten - National Union
Der Bundesminister des Innern — I S 2 — 618 060 — J 4/2 — hat mit
Schreiben vom 27. Februar 1979 die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Die Anfrage wird in einem Zeitpunkt beantwortet, in dem im
Iran tiefgreifende Veränderungen geschehen. Welche
Auswirkungen diese Ereignisse auf Ziele, Strategie und
Organisationsstruktur der CISNU-Gruppierungen haben, läßt sich heute noch
nicht beurteilen.
1. Wie ist die CISNU in der Bundesrepublik Deutschland
organisiert?
Wie viele Gruppen mit wie vielen Mitgliedern gehören ihr an?
Wie viele der in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen
iranischen Studenten sind in der CISNU organisiert?
Die „Conföderation Iranischer Studenten/National-Union"
(CISNU) wurde im Jahr 1961 als Dachverband von in den
verschiedensten Ländern der Welt existierenden Vereinigungen
iranischer Staatsangehöriger, vorwiegend Studenten, gegründet.
Sitz des Dachverbandes ist Frankfurt/Main. Sein Ziel und das
der ihm angehörenden Vereinigungen — im Bundesgebiet die
„Föderation Iranischer Studenten" (FIS) — war es, zum Sturz
von Schah Reza Pahlevi im Iran beizutragen.
Ideologische Richtungskämpfe in den letzten drei Jahren haben
dazu geführt, daß der Dachverband und dementsprechend auch
die „Föderation Iranischer Studenten" (FIS) in der
Bundesrepublik Deutschland mehr und mehr in rivalisierende
Gruppierungen zerfielen, die sich allerdings — jedenfalls zum Teil - zu
gemeinsamen. Aktionen zusammenfinden. Es sind auch
Bestrebungen zu erkennen, die Zersplitterung zu überwinden. Derzeit
besteht jedenfalls der Dachverband nur noch nominell. Zu einer
förmlichen Auflösung ist es bisher nicht gekommen.
CISNU-Angehörige sprechen daher nicht mehr von einem
Dachverband, sondern von einer „CISNU-Bewegung". Insgesamt
haben sich sieben größere Gruppierungen mit eigenen
Vorständen, Publikationsorganen und Untergliederungen gebildet, die
oft nebeneinander in den einzelnen Städten der Bundesrepublik
Deutschland unter dem Namen „CISNU" auftreten. Nachweislich
betätigen sich vier von diesen Gruppierungen international,
indem sie vom Bundesgebiet aus ihnen angeschlossene Gruppen
in anderen Staaten unterstützen.
Auch im Bundesgebiet unterhalten diese Gruppierungen meist
mehrere, in einem Falle 16 Studentenvereinigungen an
deutschen Hochschulen. Insgesamt bestehen etwa 30 solcher
Gruppen. Es ist kennzeichnend für diese Gruppierungen, daß sie
kaum eine festgefügte Organisationsstruktur aufweisen. Etwa
1000 Iraner haben sich den Gruppierungen der „CISNU-
Bewegung" fester angeschlossen.
Daneben gibt es kleinere Gruppen, die sich um einzelne
Personen gebildet haben und um Einfluß auf die „CISNU-
Bewegung" bemüht sind.
2. Sind auch nicht studierende iranische Staatsangehörige
Mitglieder der CISNU oder einer mit ihr politisch verwandten Aus
-länder-Organisation?
Innerhalb der „CISNU-Bewegung" sind auch iranische
Staatsangehörige aktiv, die nicht oder nicht mehr studieren. Gleiches
gilt auch für andere iranische Organisationen außerhalb der
„CISNU-Bewegung". Hierzu gehört z. B. die maoistische
„Conföderation Iranischer Studenten" (CIS).
3. In welchen westlichen Ländern gibt es der CISNU
vergleichbare Organisationen iranischer Studenten oder sonstiger
iranischer Staatsangehöriger?
Sind diese Organisationen ähnlich militant und aggressiv wie
die CISNU in der Bundesrepublik Deutschland?
Soweit bekannt, existieren u. a. auch in Belgien, Frankreich,
Großbritannien, Italien, Osterreich, Schweden, der Schweiz, der
Türkei und in den USA Gruppen der „CISNU-Bewegung". Sie
sind bei vergleichbarer ideologischer Zersplitterung in ähnlicher
Weise wie in der Bundesrepublik Deutschland tätig.
4. Wie finanziert sich die CISNU?
Woher stammt insbesondere das Geld, das den Gewalttätern
in Frankfurt am Ende der bürgerkriegsähnlichen Krawalle zur
Rückfahrt mit der Deutschen Bundesbahn ausgehändigt wurde?
Die verschiedenen CISNU-Gruppierungen finanzieren sich aus
Beiträgen, dem Verkauf von Publikationen, Erlösen aus
Veranstaltungen sowie Spenden.
Zur Finanzierung der An- und Abreise von Teilnehmern an der
gewaltsam verlaufenen Demonstration am 25. November 1978
in Frankfurt/Main liegen Erkenntnisse darüber vor, daß
finanzielle Mittel z. T. von dritter Seite zur Verfügung gestellt wur
-
den. Danach wurde an mehreren Universitäten im Bundesgebiet,
teilweise unter Verbreitung eines Flugblattes des ASTA
Frankfurt mit dem Angebot kostenloser Busfahrt, zur Teilnahme an
der Demonstration aufgerufen. Des weiteren sollen nach der
Demonstration in abfahrtbereiten Bussen befindliche Iraner
unter Hinweis auf zu erwartende Polizeikontrollen aufgefordert
worden sein, auf andere Verkehrsmittel auszuweichen; zur
Kostendeckung wurde - wie zumindest in einem Fall durch
Angaben bestätigt ist - an Ort und Stelle Bargeld ausgezahlt.
In welchem Umfang auf diese Weise Geldmittel ausgegeben
wurden und woher sie stammen, ist nicht geklärt.
5. Welche gewalttätigen Aktionen hat die CISNU bisher in der
Bundesrepublik Deutschland und anderswo selbst unternommen,
und an welchen gewalttätigen Aktionen war sie beteiligt?
Zu der Besetzung folgender iranischer Einrichtungen haben sich
einzelne CISNU-Gruppierungen in öffentlichen Erklärungen
bekannt:
—8. März 1974 Botschaft in Wassenaar bei Den Haag
—8. März 1974 Botschaft in Brüssel
-8. März 1974 Botschaft in Stockholm
— 27. Januar 1976 Iran. Fernsehstudio Paris
— 28. Januar 1976 Botschaft in Bonn
— 1. Juni 1976 Generalkonsulat in Genf
— 17. August 1978 Botschaft in Brüssel
— 23. August 1978 Botschaft in Wassenaar bei Den Haag.
Außerdem waren einzelne Mitglieder der CISNU-Bewegung an
der Besetzung der iranischen Botschaften in London (29. April
1975), in Kopenhagen (14. Dezember 1977), in Rom (9. Dezember
1977) und in Berlin/Ost (27. Februar 1978) sowie an der Beset
zung des Generalkonsulats in Münchén (6. November 1978) und
ferner - im Jahre 1978 - bei Ausschreitungen im Bundesgebiet
im Zusammenhang mit öffentliche n. und
Demonstrationen beteiligt:
— 16. September in Frankfurt/Main
— 17. November in Aachen und
— 25. November wiederum in Frankfurt/Main.
6. Wie ist die CISNU politisch einzuordnen?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung insbesondere
aus der im Verfassungsschutzbericht 1977 berichteten Tatsache,
daß starke Kräfte in der CISNU dieser Organisation die
„Ideologie der Guerilla-Organisation" aufzwingen wolle?
Wie beurteilt die Bundesregierung darüber hinaus die
Tatsache, daß seitens der CISNU zum „bewaffneten Kampf, dem
einzigen Weg der Befreiung" aufgerufen wurde?
Trotz ideologischer Zersplitterung der „CISNU-Bewegung" im
einzelnen besteht Übereinstimmung über die in ihren
Agitationsschriften wie folgt formulierten Ziele:
— „Sturz des Schah-Regimes durch revolutionären Kampf und
politischen Streik"
— „Permanenter Kampf gegen den internationalen
Imperialismus, an der Spitze des US-Imperialismus"
- „Solidarität mit Befreiungsbewegungen in aller Welt".
Einzelne Grupierungen vertreten sozialrevolutionäre und
maoistisch orientierte Vorstellungen verschiedener Ausprägungen.
Sie unterhalten Verbindungen zu den Gruppierungen der
deutschen „Neuen Linken", wie Kommunistischer Bund West
-
deutschland, Kommunistischer Bund, Kommunistische Partei
Deutschlands, Kommunistische Partei Deutschlands/Marxisten-
Leninisten.
Wie auch im Verfassungsschutzbericht 1977 dargelegt, haben
Anhänger der sozialrevolutionären iranischen Organisation
„19. Bahman" innerhalb der „CISNU-Bewegung" erheblich an
Einfluß gewonnen. Ihren Anhängern innerhalb der CISNU-
Bewegung wurde allerdings von anderen CISNU-Angehörigen
vorgeworfen, der CISNU die Ideologie einer Guerilla-
Organisation aufzwingen zu wollen. Der in der Frage zitierte Aufruf
zum „bewaffneten Kampf" geht auf das von der Organisation
„19. Bahman" gesteuerte „Unterstützungskomitee für die neue
revolutionäre Bewegung des iranischen Volkes in der BRD"
zurück. Es handelt sich somit nicht um einen Aufruf der „CISNU-
Bewegung"
Die Gruppierungen der „CISNU-Bewegung" und ihre
Entwicklung werden von den zuständigen Behörden der Bundesrepublik
Deutschland weiterhin mit besonderer Aufmerksamkeit
beobachtet.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die massive Einmischung
der CISNU in die deutsche Innenpolitik, indem sie von einer
„wilden Hetzkampagne" gegen „Terroristen" spricht und der
Bundesregierung vorwirft, sie schränke „die in der Verfassung
verankerten demokratischen Grundrechte der Bürger" ein und
ebne damit „den Weg für eine zunehmende Faschisierung" ?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diesen
unqualifizierten Äußerungen nicht das Gewicht einer Einmischung in die
deutsche Innenpolitik zukommt.
8. Was hat die Bundesregierung bewogen, das von ihr schon
einmal vorbereitete Verbot der CISNU schließlich doch nicht
auszusprechen, wodurch die zwischenzeitlich erfolgten weiteren
Gewaltaktionen der CISNU hätten verhindert werden können?
9. Hat die Bundesregierung gegenwärtig irgendwelche Zweifel
daran und wenn ja, welche, daß die Voraussetzungen für ein
Verbot der CISNU vorliegen?
10. Wann wird die Bundesregierung dieses Verbot erlassen?
Die Bundesregierung hält sich an den bewährten Grundsatz,
Erwägungen über Verbotsmaßnahmen nicht in der
Öffentlichkeit anzustellen.]