Voraussetzungen für die Impfung gegen den H1N1-Virus in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Frank Spieth, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Inge Höger, Katja Kipping, Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem Ausbruch der als „Schweinegrippe“ bekannt gewordenen Influenza des Typs H1N1 werden in Deutschland Pläne aufgestellt, wie einer drohenden Pandemie begegnet werden kann. Wurden zunächst Medikamente zur antiviralen Therapie bevorratet, so wird voraussichtlich ab dem Herbst 2009 auch eine Impfung gegen den Erreger zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung plant, zunächst 22,5 Millionen Menschen in Deutschland impfen zu lassen.
Zwischen den Krankenkassen und der Bundesregierung ist ein Streit darüber entbrannt, wer für die anstehenden Impfungen die Kosten tragen soll. Die Kosten für eine Impfung gegen die „Schweinegrippe“ sind nicht bei der Berechnung der Ausgaben der Krankenkassen und der finanziellen Ausstattung des Gesundheitsfonds einkalkuliert worden. Deshalb warnen die Krankenkassen nun vor einem möglichen Defizit im Gesundheitsfonds und dadurch drohenden Zusatzbeiträgen, die ausschließlich von den Versicherten zu tragen wären.
Die 50 Millionen bestellten Impfdosen würden nach den Schätzungen der Krankenkassen von Ende Juli an etwa 600 Mio. Euro kosten. Bei einer „Durchimpfung“ der gesamten Bevölkerung sind nach Schätzungen sogar 2 Mrd. Euro zu veranschlagen. Diese Kosten können die gesetzlichen Krankenkassen aus den laufenden Fondseinnahmen nicht finanzieren. Sie fordern eine Verständigung darüber, wie die außerplanmäßigen Ausgaben – etwa mit Steuermitteln – ausgeglichen werden können. Die Seuchenbekämpfung ist eine öffentliche Aufgabe. Deshalb müssen Bund und Länder die im Herbst anstehenden Impfungen von über 22,5 Millionen Menschen als hoheitliche Aufgabe finanzieren.
Die Vorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung, Doris Pfeiffer, warnte: „Entziehen sich die Länder, die private Krankenversicherung und Beihilfeträger ihrer Verpflichtung, würde der Fonds entsprechend höher belastet und damit auch die Beitragszahler.“ Die Kassen seien bereit, sich an den Kosten für die Impfung zu beteiligen. Ebenso müssten sich auch die Länder ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung stellen.
Mehrere Arzneimittelexperten haben vor möglicherweise schwerwiegenden Nebenwirkungen bei der geplanten Massenimpfung gegen die „Schweinegrippe“ gewarnt. Die Sicherheitstests der Musterimpfstoffe seien darauf ausgelegt, nur Nebenwirkungen, die bei mindestens einem von 100 Geimpften auftreten, zu erkennen. Bei 25 Millionen, die in Deutschland ab Herbst geimpft werden sollen, könnten also fast 250 000 Menschen heftige Impfreaktionen erleiden, ohne dass dies bei der Testung des Impfstoffs aufgefallen wäre. Das Zulassungsverfahren sei bisher an der Annahme orientiert, dass man eine sehr gefährliche Pandemie zu befürchten und daher nur wenig Zeit habe. Angesichts der Erfahrung, dass die Erkrankung aber meist harmlos verlaufe, müsse man weitere Sicherheitsstufen vor der allgemeinen Impfung einbauen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie weit ist die Bundesregierung mit ihrer Rechtsverordnung, um die Voraussetzungen für die Impfungen zu regeln?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten insgesamt für den Impfstoff, die Applikation, Lagerung/Transport und die Dokumentation?
Wer hat nach Auffassung der Bundesregierung die Kosten für die Impfungen zu tragen? Wie hoch soll für den Fall einer Beteiligung durch Bund und Länder ihr jeweiliger Anteil ausfallen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Kosten der gesamten Impfaktion auf die Gesetzlichen Krankenversicherungen zu verlagern? Wenn ja, ist beabsichtigt den Bundeszuschuss zu erhöhen?
Sollte die Bundesregierung die Kostenübernahme ablehnen, wie ist dann gesichert, dass die Privaten Krankenversicherungen entsprechend ihrem Versichertenanteil die Impfkosten übernimmt?
Wer ist für die Ausführung der Impfungen verantwortlich? Welche Rolle spielt dabei der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD)?
Sieht die Bundesregierung den ÖGD in der Lage, die Impfungen vorzunehmen? Wenn nein, welche weiteren Einrichtungen können an den Impfungen beteiligt werden?
Wie hoch wird die Vergütung pro Impfung ausfallen, wenn niedergelassene Ärzte an den Impfungen beteiligt werden?
Wie wird gewährleistet, dass in der ersten Impfaktion die entsprechenden Risikogruppen erreicht und vorrangig geimpft werden?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Informationspflicht sichergestellt werden, und wie ist der Datenschutz bei der Information der Risikogruppen zu gewährleisten?
Nach welchen gesundheitlichen und/oder anderen Kriterien wurden die genannten 22,5 Millionen Menschen ausgewählt?
Wie soll aus Sicht der Bundesregierung die Dokumentation des Impfvorgangs angemessen sichergestellt werden (da ja davon nicht nur Abrechnungs-, sondern auch Haftungsfragen später betroffen sein könnten)?
Für wie hoch hält die Bundesregierung angesichts der Kritik an der vorgesehenen Massenimpfung das aktuelle Impfrisiko?
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, die Impfungen nicht im September beginnen zu lassen, sondern erst ausführliche Tests mit dem neuen Impfstoff durchzuführen?
Mit wie vielen Erkrankungs- und Todesfällen rechnet die Bundesregierung im Falle eines Ausbruchs einer Grippewelle?