Die Bundesregierung verfolgt zusammen mit den Auslandsvertretungen kontinuierlich das Bild der Bundesrepublik Deutschland in der öffentlichen und veröffentlichten Meinung des Auslands; das gilt wegen der engen Nachbarschaft besonders für die Länder der Europäischen Gemeinschaft und Skandinavien.
Die gewonnenen Erkenntnisse zeigen eine in diesen Ländern zunehmende Informationsdichte über die Bundesrepublik Deutschland; darin schlägt sich auch die lebendige und vielfältige Diskussion innerhalb der Bundesrepublik nieder. Interessierten Bürgern in diesen Ländern steht somit ein ausreichendes Informationsangebot zur Verfügung. Das betrifft auch Informationen über die Prüfung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst. Die Intensität der Diskussionen im europäischen Ausland war unterschiedlich; von einer allgemeinen „Berufsverbote-Kampagne" kann nicht die Rede sein. Tatsache ist allerdings, daß in einigen Ländern bestimmte Medien und Personengruppen dieses Thema kontinuierlich negativ behandelt und kommentiert haben.
Eine polemische und unqualifizierte Kritik an der Praxis bei der Einstellung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst kam etwa im Frühjahr 1976 auf. Schon damals war diese Art Kritik auf wenige Länder Europas und dort auf einige Medien und Personengruppen begrenzt. Doch schon damals kamen auch Stimmen zu Gehör, die mehr Verständnis für unsere Position zeigten. Dieses Verständnis ist nach den von der Bundesregierung am 17. Januar 1979 verabschiedeten Grundsätzen für die Prüfung der Verfassungstreue deutlich merkbar gewachsen. Bedauert wird jedoch, daß eine einheitliche bundesweite Regelung noch nicht erreicht wurde.
Die Bundesregierung hat von Anfang an die vereinzelt zu beobachtende überzogene und bösartige Polemik aufmerksam verfolgt und die Maßnahmen und Instrumente der politischen Öffentlichkeitsarbeit Ausland entsprechend gestaltet. Dies hat vielerorts dazu geführt, daß unsere Position differenzierter betrachtet wurde und teilweise auf Verständnis stieß. Im Licht der jüngsten, verständnisvolleren Kritik an einer durch die Grundsätze der Bundesregierung spezifizierten notwendigen Überprüfungspraxis bewahrheitet sich einmal mehr, daß Informationspolitik nicht losgelöst von der ihr vorgegebenen allgemeinen Politik erfolgreich sein kann.
Das „Russel-Tribunal" hat im Ausland keinerlei wirklich vermerkbares Echo gefunden. Hier hat sich vielmehr die Auffassung der Bundesregierung als richtig erwiesen, dem Tribunal nicht durch unnötige Diskussionen erst zu einer gelungenen Publizität zu verhelfen.
Unter diesen Gesichtspunkten sind die stetigen und umfangreichen Maßnahmen gezielter Informationsarbeit zu sehen, die von der Bundesregierung im Verein mit den Auslandsvertretungen auch in Zukunft wahrgenommen werden.
1. a) welche Angehörigen der Deutschen Botschaften oder sonstigen Beauftragten der Bundesregierung haben mit Vertretern welcher Medien oder anderen Multiplikatoren in den genannten Staaten das Thema erörtert, Erklärungen dazu abgegeben oder Beiträge veröffentlicht;
Die Vertretungen waren mit der Problematik vertraut; sie haben ihre Aktivitäten den jeweiligen Gegebenheiten im Gastland angepaßt. Es war genügend Informationsmaterial vorbereitet und bereitgestellt worden. Das Thema wurde in Pressekonferenzen und Einzelgesprächen mit Journalisten, Vertretern von Funk und Fernsehen erörtert, die Haltung der Bundesregierung erläutert und die besondere Problematik aufgezeigt. Auch wurden zahlreiche Gespräche mit ausländischen Ministern, Abgeordneten und Publizisten geführt. Botschafter, politische Referenten, Rechts- und Konsularreferenten, Kulturreferenten, Sozialreferenten und Pressereferenten stellten sich Diskussionen in Gewerkschaftsversammlungen, Schulen, Volkshochschulen und Universitäten. Vielfach wurde auf Protestaktionen und Einzelanfragen gezielt durch Gespräche, die Verteilung von Informationsmaterial und ad-hoc-Diskussionen reagiert.
Den Multiplikatoren der print-Medien wurde besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Weiterhin wurden Funk und Fernsehen berücksichtigt. Viele ausländische Journalisten und andere Multiplikatoren sind von den Auslandsvertretungen zu Informationsreisen zu diesem Thema in die Bundesrepublik eingeladen worden. Erklärungen und Beiträge, die den Standpunkt der Bundesregierung zum Inhalt hatten, wurden nur selten veröffentlicht. Hier zeigte sich, daß die pressemäßige Behandlung des Themas die Problematik oft nicht zur Kenntnis nehmen wollte. Es müßte aber auch bedacht werden, daß eine zu breit angelegte Diskussion den Angriffen eine nicht erwünschte Publizität verschafft hätte.
1. b) welche eigenen Veranstaltungen der Botschaften oder anderer offizieller deutscher Einrichtungen, die ganz oder überwiegend diesem Thema gewidmet waren, haben stattgefunden, und an welchen Veranstaltungen haben sich Vertreter der Botschaften oder der Bundesregierung beteiligt;
Unter Berücksichtigung der erwähnten Schwerpunkte wurden auch die Veranstaltungen organisiert. Sie erwiesen sich an einigen Orten als nicht opportun, weil sie lediglich die Kritik verstärkt hätten, oder mangels nennenswerter Diskussion als überflüssig. Angehörige der Botschaften haben aber jeweils an Veranstaltungen anderer teilgenommen. In den Ländern, in denen umfassende Veranstaltungen möglich und notwendig waren, wurden sie auch durchgeführt. Dabei hatten Podiumsdiskussionen und Vorträge Vorrang. Vielerorts wurden Veranstaltungen auch von den örtlichen Goethe-Instituten initiiert. Zahlreiche Persönlichkeiten aus den verschiedenen Bereichen unseres öffentlichen Lebens konnten für Vortragstätigkeit und Diskussion im Ausland gewonnen werden.
Beispiele:
- Italien: Pressegespräche Ministerpräsident Filbinger am 20. Dezember 1977 und Ende Oktober 1978 Bundesminister Baum. Intensive Vortragstätigkeit des Botschafters in Rom, Mailand, Bologna und Palermo. Seminar und Podiumsgespräch am 1. April 1977 mit Herrn MdB Ehmke, Bundesminister Graf Lambsdorff, MdB K.-H. Narjes, italienischen Parlamentariern und den Journalisten Arrigo Levi und Barbara Spinelli. Teilnahme von Bundestagsmitgliedern an Seminaren in Italien. Vortragstätigkeit von MdB Prof. Dr. Schweitzer 1976 bis 1977.
- In Paris stellten sich Bundestagspräsident Carstens am 9. Dezember 1977 und Staatsminister Wischnewski am 26. Oktober 1978 zu Informationsgesprächen. Die Initiative dazu ging von unserer Botschaft aus. 1977 und 1978 sprach der stellvertretende Regierungssprecher Dr. Grünewald in Paris mit zahlreichen französischen Redakteuren einflußreicher Regionalzeitungen und regionalen Fernsehanstalten.
1. c) welche Materialien sind von den Deutschen Botschaften oder sonst von der Bundesregierung oder in ihrem Auftrag in welchem Umfang und an welche Adressaten in den genannten Staaten verteilt worden, und welche Erfolgskontrolle hinsichtlich dieser Materialverteilung hat es gegeben;
Folgende Materialien standen zur Verfügung: Texte des Auswärtigen Amtes und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Broschüren, Gesetzestexte, Bulletins der Bundesregierung, Schriften von Inter Nationes („Der aktuelle Artikel") und umfangreiche Informationsmappen: Dienst aus Deutschland, Pressespiegel u. ä. Mehrere Botschaften haben eigene Publikationen herausgegeben. Sämtliches Material, das sich für die Aufklärung der ausländischen Öffentlichkeit verwenden ließ, wurde zusammengetragen, zu Thesenpapieren verarbeitet und in die jeweilige Landessprache übersetzt.
Empfänger dieser Materialien sind maßgebliche Multiplikatoren, Teilnehmer an Veranstaltungen und Einzelfragende. Zahlreiche Schüler und Studenten haben auf diese Materialien zurückgegriffen. Weitere Adressaten waren Juristen und Organisationen in den Bereichen Medien, Kultur und Politik. Die gezielte Verteilung des Informationsmaterials hat zu einer erkennbaren Versachlichung der Diskussionen beigetragen.
Erfolgskontrollen wurden im Rahmen von Einzelgesprächen und Beobachtungen durchgeführt; bei manchen Botschaften gingen sogar Dankesschreiben ein.
1. d) wann und mit welchem wesentlichen Inhalt haben die Botschaften der Bundesregierung über die „Berufsverbote"-Kampagne in den genannten Staaten berichtet;
Alle Botschaften haben laufend die Entwicklung im Gastland beobachtet und über entsprechende Vorgänge berichtet. Die Berichterstattung begann Ende 1975 und war regelmäßig und ausführlich. Berichtet wurde u. a. über Protestveranstaltungen, Pressekommentare, Beteiligung offizieller ausländischer Stellen und Persönlichkeiten an Veranstaltungen gegen den „Radikalenerlaß" und Unterschriftensammlungen. Dabei wurde tendenziell eine zunehmende Kampagne gegen ein angebliches Berufsverbot in der Bundesrepublik Deutschland erkennbar, allerdings weitgehend beschränkt auf linksorientierte Medien.
Allgemein ist festzustellen:
Sämtliche Stellungnahmen der Botschaften haben zum Ausdruck gebracht, daß die politische Öffentlichkeitsarbeit Ausland klar gezogene und unüberschreitbare Grenzen hat. Extreme Kreise verschlossen sich vielfach einer Diskussion, da es ihnen nur um eine propagandistische Ausschlachtung ihrer vorgefaßten Meinungen ging. Die Stellungnahmen gehen überwiegend dahin, daß besonders in Ländern mit relativ geringem Interesse an der Thematik eine Initiative der Botschaften kontraproduzent gewirkt und den ideologischen Gegnern nur die von ihnen gewünschte Publizität verschafft hätte.
Einzelne Vertretungen haben darauf hingewiesen, daß die Berichterstattung in den erwähnten Ländern weitgehend durch die in Bonn akkreditierten Korrespondenten der Medien bestimmt wird, auf deren ausführliche Unterrichtung die Bundesregierung besonderen Wert legt.
1. e) in welcher Höhe und aus welchen Einzeltiteln des Bundeshaushalts sind Haushaltsmittel seit 1972 bereitgestellt worden
— für die Aufklärung der Öffentlichkeit in den genannten Staaten insgesamt;
— für die einzelnen Maßnahmen?
Die von den deutschen Botschaften durchgeführten Maßnahmen sind aus Zweckmitteln finanziert worden, die den Auslandsvertretungen für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Ausland (Kapitel 04 03 Titel 531 32) zur Verfügung gestellt werden. Eine Ermittlung der Ausgabenteile, die auf die Aufklärungsarbeit der Auslandsvertretungen zum Problem der Fernhaltung von Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst entfielen, ist nicht möglich, da die Auslandsvertretungen nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen nicht gehalten sind, ihre Ausgaben unter dem speziellen Gesichtspunkt der Fragestellung aufzuschlüsseln.
Die unter Ziffer 1 c) genannten Materialien wurden 1976/77 bei Kapitel 04 03 Titel 531 04 veranschlagt und werden seit 1978 aus den betreffenden Einzeltiteln der Haushaltsmittel für die politische Öffentlichkeitsarbeit Ausland finanziert; insbesondere werden folgende Einzeltitel herangezogen:
- Titel 513 31 - Informationsfunk für die deutschen Auslandsvertretungen
- Titel 531 31 - Periodische und nichtperiodische Druckschriften
- Titel 685 31 - Einladung publizistisch und kulturpolitisch wichtiger Persönlichkeiten des Auslands
- Titel 685 35 - Presse- und Bilderdienste.
In den Ländern der Europäischen Gemeinschaft und in Skandinavien wurden von 1972 bis 1978 die nachstehenden Mittel für die politische Öffentlichkeitsarbeit Ausland insgesamt aufgewendet:
Länder Aufwendungen
1972 1973 1974 1975
- Belgien 550 000 557 800 537 900 557 600
- Dänemark 275 000 286 400 269 000 278 800
- Frankreich 2 956 500 2 916 000 2 891 300 2 997 100
- Großbrit. 1 856 400 1 856 900 1 815 500 1 881 900
- Irland 137 500 147 900 134 500 139 400
- Italien 1 581 400 1 551 500 1 546 500 I 603 100
- Luxemburg 68 800 48 000 67 200 69 700
- Niederlande 343 800 322 300 336 200 348 500
- Finnland 1 100 100 1 053 400 1 075 800 1 115 200
- Norwegen 412 500 408 500 403 400 418 200
- Schweden 893 900 900 700 874 100 906 100
- insgesamt 10 175 900 10 049 400 9 951 400 10 315 600
Länder Aufwendungen
1976 1977 1978
- Belgien 770 900 776 700 818 300
- Dänemark 313 800 282 500 297 600
- Frankreich 2 912 600 2 895 100 3 050 000
- Großbritannien 2 085 300 2 118 400 2 231 700
- Irland 181 900 211 800 223 200
- Italien 1 793 400 1 765 300 1 859 700
- Luxemburg 57 600 70 600 74 400
- Niederlande 428 200 706 100 743 400
- Finnland 645 600 635 500 669 500
- Norwegen 312 400 353 100 371 900
- Schweden 679 300 706 100 743 400
- insgesamt 10 136 000 10 521 200 11 083 100