BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Ausgaben des Bundes für externe Öffentlichkeitsarbeit, Werbe- und Public-Relations-Agenturen sowie Kommunikationsberatung in den Haushaltsjahren von 2020 bis 2025

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Datum

26.06.2026

Aktualisiert

06.07.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/672126.06.2026

Ausgaben des Bundes für externe Öffentlichkeitsarbeit, Werbe- und Public-Relations-Agenturen sowie Kommunikationsberatung in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025

der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Mirco Hanker, Jürgen Koegel, Thomas Ladzinski, Sergej Minich, Julian Schmidt, Georg Schroeter, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Bundesministerien und Bundesbehörden greifen für ihre Öffentlichkeitsarbeit in auch auf externe Werbe- und Public-Relations-Agenturen sowie auf Kommunikations- und Strategieberatungen zurück. In der öffentlichen Debatte wird wiederholt über Umfang und Kosten der Beauftragung solcher Agenturen und Kommunikationsberater durch den Bund diskutiert. Nach Auffassung der Fragesteller unterliegt die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung verfassungsrechtlichen Grenzen; sie hat sachlich zu informieren und darf nicht der parteipolitischen oder der persönlichen Darstellung einzelner Amtsträger dienen. Angesichts der angespannten Haushaltslage besteht bei den Fragestellern ein erhebliches Interesse an Transparenz über Umfang, Empfänger, Gegenstand und Rechtsgrundlage dieser Ausgaben. Die erbetenen Angaben liegen den Ressorts aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie aus dem Haushaltsvollzug vor und sind nach Auffassung der Fragesteller daher mit zumutbarem Aufwand darstellbar. Um eine ressortübergreifend einheitliche und auswertbare Antwort zu ermöglichen, bitten die Fragesteller durchgehend um eine titelscharfe Aufschlüsselung nach Haushaltstiteln in maschinenlesbarer Form.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

In welcher Höhe hat der Bund in den Haushaltsjahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 Leistungen externer Anbieter im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, der Werbung, der Public Relations sowie der Kommunikations- und Strategieberatung in Anspruch genommen (bitte die Gesamtausgaben getrennt für jedes Haushaltsjahr sowie zusätzlich aufgeschlüsselt nach Einzelplänen angeben, einschließlich des Bundeskanzleramtes und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung)?

2

Welche externen Agenturen, Beratungsunternehmen und sonstigen Dienstleister wurden in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 mit solchen Leistungen beauftragt (bitte je Auftrag oder Vertrag einzeln und in maschinenlesbarer Form auflisten, jeweils mit beauftragender Stelle, Name und Sitz des Auftragnehmers, Gegenstand der Leistung, beauftragtem und tatsächlich gezahltem Volumen, Laufzeit, Haushaltstitel sowie Art des Vergabeverfahrens)?

3

Wie viele verschiedene externe Dienstleister wurden in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 mit solchen Leistungen beauftragt (bitte nach Ressort einschließlich des jeweiligen Geschäftsbereichs und nach Haushaltsjahr aufschlüsseln)?

4

Welche zehn Auftragnehmer haben in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 insgesamt die höchsten Zahlungen für solche Leistungen erhalten (bitte je Auftragnehmer die kumulierte Gesamtsumme sowie die beauftragenden Ressorts angeben)?

5

Wie viele der in Frage 2 erfassten Aufträge wurden öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben, und wie viele wurden freihändig oder im Wege einer Direktvergabe erteilt (bitte nach Ressort, Haushaltsjahr und Auftragswert aufschlüsseln)?

6

In welchen Fällen und in welcher Höhe wurden externe Dienstleister in den Haushaltsjahren 2020 bis 2025 mit Medientraining, Coaching, Image- oder Reputationsberatung für einzelne Mitglieder der Bundesregierung oder für beamtete oder parlamentarische Staatssekretäre beauftragt (bitte je Fall mit beauftragender Stelle, Auftragnehmer, Gegenstand, Höhe und Haushaltstitel auflisten)?

7

Nach welchen Kriterien und durch welche Vorkehrungen stellt die Bundesregierung sicher, dass extern beauftragte Kommunikationsleistungen den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an die Sachlichkeit und Neutralität staatlicher Öffentlichkeitsarbeit genügen?

8

Aus welchen Haushaltstiteln werden die in den vorstehenden Fragen genannten Leistungen finanziert, und auf welcher haushaltsrechtlichen Grundlage erfolgt die Beauftragung externer Kommunikationsdienstleister (bitte nach Ressort darstellen)?

Berlin, den 23. Juni 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen