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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

EWG/EFTA-Ursprungsregelung (G-SIG: 00002118)

Einheitliche Auslegung und Anwendung sowie Vereinfachung der geltenden Ursprungsregeln im Warenverkehr zwischen den EWG- und EFTA-Staaten; unvertretbare Belastungen der betroffenen Firmen durch die Nachprüfungsverfahren der deutschen Zollverwaltung, Senkung der Kosten von Präferenznachweisen vor allem für mittelständische Unternehmen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

25.04.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/273202.04.79

EWG/EFTA-Ursprungsregelung

der Abgeordneten Spilker, Dr. Warnke, Röhner, Dr. Unland, Niegel, Dr. Waigel, Kiechle, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Rose, Schedl und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die seit dem 1. Juli 1977 bestehende Zollfreiheit für sogenannte Ursprungswaren im Warenverkehr zwischen der EWG und den EFTA-Staaten bringt für eine Vielzahl von Firmen insofern erhebliche Belastungen mit sich, als die im Protokoll Nr. 3 der Freihandelsabkommen „EWG/EFTA/Staaten" festgelegten Ursprungsregeln aufgrund ihrer Kompliziertheit äußerst detaillierte Nachweisverfahren bedingen.

Teilweise wird deren Einhaltung von der deutschen Zollverwaltung zudem in einer Form überwacht, die bei den betroffenen Firmen einen Kostenaufwand verursacht, der in keinem Verhältnis zu dem durch die Präferenzregelung erzielbaren Zollkostenvorteil steht und zu wirtschaftlichen Schäden führen kann. Bei den betroffenen Wirtschaftsunternehmen besteht der Eindruck, daß die Ursprungsbestimmungen durch die deutsche Zollverwaltung besonders eng ausgelegt werden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen5

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die geltenden Ursprungsregeln zu kompliziert sind, und ist die Bundesregierung bereit, bei der EG-Kommission auf eine erhebliche Vereinfachung hinzuwirken?

2

Ist die Bundesregierung bereit darauf hinzuwirken, daß die geltenden Ursprungsregeln in allen EG-Staaten einheitlich ausgelegt und angewandt werden?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der mit Nachprüfungsverfahren der deutschen Zollverwaltung für die betroffenen Firmen verbundene Arbeits- und Kostenaufwand in einem unvertretbaren Verhältnis zu dem Nutzen aus der Präferenz steht?

4

Wo sieht die Bundesregierung eventuell weitere Möglichkeiten, die Belastungen aus den Präferenznachweisen zu verringern im Interesse einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vor allem mittlerer und kleinerer Unternehmen?

5

Kann die Bundesregierung Zahlen über eigene bzw. ausländische Nachprüfungsersuchen vorlegen?

Bonn, den 2. April 1979

Spilker Dr. Warnke Röhner Dr. Unland Niegel Dr. Waigel Kiechle Dr. Kunz (Weiden) Dr. Rose Schedl Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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