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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Verschärfung der Sicherheitsüberprüfung und Neufassung der Verschlußsachenanweisung (G-SIG: 00002144)

Stärkung der Stellung der Geheimschutzbeauftragten in allen Dienststellen, Neufassung der Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Bundesbediensteten, Anwendung der Richtlinien auch auf Mitarbeiter von Abgeordneten, der Fraktionen, auf Angestellte von Parteien und auf Unternehmen der Wirtschaft in sicherheitsempfindlichen Funktionen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.05.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/274106.04.79

Verschärfung der Sicherheitsüberprüfung und Neufassung der Verschlußsachenanweisung

der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Spranger und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die jüngsten Spionagefälle haben gezeigt, daß die Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeitern bei Bundesdienststellen, Abgeordneten, Parteien und Unternehmen unzureichend sind.

Angesichts der materiellen und Vertrauens-Schäden, die durch Spionagedelikte angerichtet werden, ist eine Verbesserung der Sicherheitsbestimmungen mit dem Ziel wirksamerer Überprüfungen und zum wirksameren Schutz von Verschlußsachen erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist es zutreffend, daß bereits im Oktober 1975 das Bundesinnenministerium einen Referentenentwurf für die Neufassung der Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung vorgelegt hat, in dem insbesondere die Stellung der Geheimschutzbeauftragten in allen Dienststellen gestärkt und eine Verbesserung des Überprüfungsverfahrens erreicht werden soll?

Aus welchen Gründen ist bisher eine Verabschiedung der Richtlinien unterblieben?

2

Wann ist mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Bundesbediensteten zu rechnen?

3

Was beabsichtigt sie zu tun, um zu erreichen, daß die Richtlinien in der Neufassung auch auf Mitarbeiter von Abgeordneten der Fraktionen und auf Angestellte von Parteien und Unternehmen der Wirtschaft in sicherheitsempfindlichen Funktionen angewendet werden?

Sollen diese Bestimmungen auch von den Ländern übernommen werden?

4

Ist es zutreffend, daß seit dem Frühjahr 1974 beim Bundesinnenministerium eine Vorlage zur Änderung bzw. Neufassung der Verschlußsachenanweisung für die Bundesbehörden mit dem Ziel liegt, die Verschlußsachenanweisung den heute zu stellenden Sicherheitsanforderungen anzupassen?

Aus welchen Gründen ist bis heute eine Verabschiedung des Entwurfs durch die Bundesregierung unterblieben?

5

Wann ist mit einer Verabschiedung der Neufassung der Richtlinien für die Sicherheitsüberprüfung von Bundesbediensteten durch die Bundesregierung zu rechnen?

6

Kann die Bundesregierung irgendwelche Gründe dafür nennen, daß eine unverzügliche Verbesserung der Richtlinien für die .Sicherheitsüberprüfung von Bundesbediensteten und der Verschlußsachenanweisung trotz der offenkundigen Bedrohung durch Agenten nicht dringend erforderlich ist?

Bonn, den 6. April 1979

Erhard (Bad Schwalbach) Spranger Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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