Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/2845
11.05.79
Sachgebiet 212
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dürr, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-
Hohenstein, Spitzmüller und Genossen
- Drucksache 8/2770 -
Chlor im Wasser
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Jugend, Familie und Gesundheit — 014/416 — KA 8 — 86 — hat mit
Schreiben vom 10. Mai 1979 die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Wie werden Untersuchungsergebnisse, die für die USA in
Gebieten mit ungechlortem Trinkwasser deutlich niedrigere
Krebsraten ergeben und zur Festsetzung entsprechender Grenzwerte
führten, beurteilt?
In den USA sind epidemiologische Studien in einigen
ausgewählten Gebieten durchgeführt worden, deren Ergebnisse nicht
in allen Punkten eindeutig sind. Diese Studien sind nach
unserer Kenntnis noch nicht abgeschlossen und lassen daher noch
keine endgültige Schlußfolgerung zu. Es ist auch zu bedenken,
daß solche Studien schwer zu beurteilen sind, weil Krebs eine
lange Vorschädigungszeit hat und die unter diesem
Sammelbegriff zusammengefaßten Krankheiten sowohl sehr
unterschiedlicher Natur als auch Lokalisation sind. Zudem ist die
Bevölkerung gerade in den USA relativ mobil. Es ist deshalb schwer,
vergleichbare Bevölkerungsgruppen zu finden, bei denen außer
der Haloformkonzentration im Trinkwasser andere
Einflußgrößen, die die Erkrankungshäufigkeit beeinflussen können,
gleich oder auszuschließen sind. Heute wird allgemein
akzeptiert, daß die Entwicklung eines Krebses nicht monokausal ist.
Auf der Basis der vorliegenden vorläufigen Ergebnisse wird in
den USA für Trinkwasser ein Grenzwert von 100 Microgramm/1
für Haloforme vorgeschlagen. Dabei wurde berücksichtigt, daß
nur eine sehr geringe Zahl an Trinkwasserversorgungsanlagen
niedrigere Grenzwerte einhalten kann.
Die ersten Berichte aus den USA waren für das
Bundesgesundheitsamt und andere Untersucher Anlaß, diese Probleme in der
Bundesrepublik Deutschland zu überprüfen.
Bereits im Dezember 1977 fand im Institut für Wasser-, Boden-
und Lufthygiene des Bundesgesundheitsamtes eine Erörterung
über „Gesundheitliche Probleme der Wasserchlorung und
Bewertung der dabei gebildeten halogenierten organischen
Verbindungen" statt. Ziel dieser Veranstaltung war es, mit auf dem
Gebiet kompetenten Wissenschaftlern eine Bestandsaufnahme
der zu jener Zeit bekannten Fakten anzustellen und dabei auch
den Zielkonflikt zu erörtern, daß einerseits auf die Desinfektion
des Trinkwassers zur Verhütung übertragbarer Krankheiten
nicht verzichtet werden, andererseits aber die Verwendung von
Chlor zur Bildung gesundheitsbedenklicher Stoffe führen kann.
Aus den Vorträgen ergab sich u. a., daß zwischen den USA und
der Bundesrepublik Deutschland erhebliche Unterschiede bei
den zur Trinkwasseraufbereitung verwendeten Chlormengen
bestehen. Daher kann. der in den USA erörterte Grenzwert von
100 Microgramm/1 für uns außer Betracht bleiben, weil in der
Bundesrepublik Konzentrationen über 25 Microgramm/1 bereits
die Ausnahme sind. Die Ursache dieser Unterschiede ist darin
zu sehen, daß in den USA insbesondere bei Verwendung von
Oberflächenwasser zur Trinkwassergewinnung das Rohwasser
bereits sehr stark und das aufbereitete Wasser dann nochmals
stark gechlort wird.
2. Wie werden die Möglichkeiten, dem Wasser weniger oder kein
Chlor zuzusetzen bzw. Alternativen dazu beurteilt?
Möglichkeiten der geringeren Chlorurig ergeben sich aus einer
Vermeidung von Rohwasserchlorungen. Sie können nach
Untersuchungen des Bundesgesundheitsamtes und Befunden
anderer Sachverständiger auch bei der in der Bundesrepublik
Deutschland sehr seltenen Direktentnahme von Wasser aus
stärker belasteten Oberflächengewässern weitgehend
vermieden werden. In einigen wenigen Fällen sind dazu technische
Änderungen, in den meisten Fällen jedoch nur
verfahrenstechnische Umstellungen erforderlich. Auch Rohwasserchlorungen
bei der Aufbereitung von Grundwasser sind durch technische
Änderungen und verfahrenstechnischen Umstellungen in den
Wasserwerken vermeidbar. Diese Chlorurig dient meist nur der
Beschleunigung der Oxidation zweiwertigen Eisens. Diese kann
aber, wie durch Versuche und durch die Praxis festgestellt
werden konnte, durch Anhebung des ph-Wertes bei gleichzeitigem
Entzug eines Teils des Gehaltes an Calcium und teilweiser
Herabsetzung der Säurekapazität erreicht werden.
Auf eine Chlorung zur Desinfektion aufbereiteter Wässer und
solcher Grundwässer, die keiner Aufbereitung bedürfen, kann
allerdings nicht verzichtet werden. Die hierfür einzusetzenden
Clormengen sind jedoch so gering, daß die Konzentration der
als Reaktionsprodukte gebildeten Haloforme im allgemeinen
deutlich unter 10 Microgramm/l bleibt. Bei Wässern mit höherer
Belastung an Huminstoffen, bei denen durch eine Chlorung zur
Desinfektion auch höhere Gehalte an Haloformen auftreten,
sollten die Huminstoffe vor der Chlorung entfernt werden. Die
Verfahren hierzu (Aktivkohle und Ionenaustauscher) werden
z. Z. untersucht.
Ebenso laufen Untersuchungen, ob nicht auf die sogenannte
Sicherheitschlorung verzichtet werden kann, bei der minimale
Chlormengen solchem Wasser zugegeben werden, das an sich
keiner Desinfektion bedarf, bei dem aber eine Nachverkeimung
im Rohrnetz verhütet werden soll. Möglicherweise kann hier
durch einen höheren Aufwand bei der Rohrnetzpflege ein
Chlorzusatz ganz vermieden werden.
Praktisch keine Haloforme werden bei der Desinfektion des
Wassers mit Chlordioxid oder Chloramin gebildet. Bei
Chlordioxid entstehen jedoch andere Reaktionsprodukte, über deren
Art und gesundheitliche Bedeutung noch keine ausreichende
Klarheit besteht. Das Chloraminverfahren ist wegen seiner
geringen Keimtötungsgeschwindigkeit auf Wasser mit geringem
Gehalt an reduzierenden Stoffen (insbesondere an
Huminstoffen) beschränkt.
Bei der Desinfektion durch Ozon hat sich gezeigt, daß dessen
Anwendung in Gegenwart von Chlorid- und Bromid-Ionen im
Wasser ebenfalls zur Bildung von Haloformen führt, die in
nachgeschalteten Adsorbtionsanlagen entfernt werden müssen.
Alle genannten Stoffe und Verfahren sind für die Aufbereitung
von Trinkwasser grundsätzlich als geeignet anzusehen und
deshalb auch durch §' 1 Abs. 2 der Trinkwasser-Aufbereitungs-
Verordnung zugelassen worden. Für ihre gesundheitliche
Unbedenklichkeit ist entscheidend, daß das einzelne Wasserwerk die
für sein Wasser am besten geeigneten Stoffe und Verfahren
anwendet und dabei - ungeachtet möglicher finanzieller
Mehrbelastungen - alle technischen und verfahrensmäßigen
Möglichkeiten ausschöpft, den Gehalt an unerwünschten
Reaktionsprodukten so niedrig wie möglich zu halten.
3. Werden deutsche bzw. europäische Grenzwerte für notwendig
gehalten?
Die Bundesregierung hält es z. Z. nicht für notwendig, daß
Grenzwerte für Haloforme durch Rechtsvorschriften festgelegt
werden. Zum einen fehlen dafür Grundlagen, die es
ermöglichten, einen wissenschaftlich begründbaren Wert zu finden, zum
anderen soll der Wert, wie zu Frage 2 ausgeführt ist, so niedrig
wie örtlich möglich sein.
Das Bundesgesundheitsamt hat nach Beratung mit seiner
Trinkwasserkommission einen Jahresmittelwert bis zu 25
Microgramm/1 für vertretbar gehalten. Die Empfehlung des Bundes
-
gesundheitsamtes zum Problem „Trihalogenmethane im
Trinkwasser" ist im Bundesgesundheitsblatt 22 (1979), S. 102,
abgedruckt und hat den folgenden Wortlaut:
,Empfehlung des Bundesgesundheitsamtes zum Problem
„Trihalogenmethane im Trinkwasser"
In Fortführung früherer Diskussionen und in Anbetracht der in
der letzten Zeit durch Pressemeldungen und Veröffentlichungen
bei der Bevölkerung hervorgerufenen Unsicherheit über
Umfang und Auswirkungen des Entstehens von
Trihalogenmethanen bei der Trinkwasserchlorung gibt das
Bundesgesundheitsamt folgende Empfehlung:
1. Das Bundesgesundheitsamt ist sich über das Problem im
klaren, daß bei einer Reihe von Wasserwerken dadurch
entstanden ist bzw. entsteht, daß zur Sicherstellung eines
bakteriologisch einwandfreien Trinkwassers eine Chlorung
vorgenommen werden muß. Durch eine solche Maßnahme
erhöht sich die Sicherheit der Trinkwasserversorgung in
seuchenhygienischer Hinsicht. Bei einer Reihe von Wässern
bilden sich dabei im Trinkwasser aber gleichzeitig
Trihalogenmethane.
2. In den USA wurde ein vorläufiger Grenzwert für
Trihalogenmethanverbindungen von 100 µg/1 vorgeschlagen. Nach den
vorliegenden Untersuchungsergebnissen wird dieser Wert
in der Bundesrepublik Deutschland immer erheblich
unterschritten. In Abwägung der seuchenhygienischen und
toxikologischen Risiken sowie der in der Bundesrepublik
Deutschland gegebenen günstigeren Strukturierung der
Wassergewinnung und des derzeitigen Standes der
Wasseraufbereitungstechnik hält das Bundesgesundheitsamt nach
dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnis einen
Jahresmittelwert von 25 µg/1 für vertretbar.
3. Alle Maßnahmen, die zu einer Erniedrigung der
Konzentration an organischen Halogenverbindungen im Trinkwasser
führen, sind dann zu begrüßen, wenn dadurch keine anderen
nachteiligen gesundheitlichen Folgen zu erwarten sind. In
diesem Zusammenhang weist das Bundesgesundheitsamt
darauf hin, daß bei der Verwendung von Chlordioxid erheb
-
lich kleinere Mengen an organischen Halogenverbindungen
entstehen. Das Bundesgesundheitsamt empfiehlt, den in der
DIN 2000 vorerst genannten max. Zugabewert für
Chlordioxid von 0,1 mg/1 im Trinkwasser zu überprüfen. In den
USA werden Zugabemengen bis zu 1 mg/1 C102 empfohlen.
4. In einer ad-hoc-Arbeitsgruppe der Trinkwasserkommission
des Bundesgesundheitsamtes sollen die gesundheitlichen
Risiken sowie die technischen Möglichkeiten zur Vermeidung
von „Organische Halogenverbindungen" im Wasser
behandelt werden. Die vorhandenen zahlreichen Unterlagen
sollen als Grundlage für eine Bewertung dienen.']