Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/2951
11.06.79
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Spranger, Dr. Langguth, Dr. Miltner,
Biechele, Broil, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Laufs, Gerlach (Obernau), Berger
(Herne), Röhner, Schwarz, Dr. Lenz (Bergstraße), Hartmann, Helmrich, Dr. Stark
(Nürtingen) und der Fraktion der CDU/CSU
— Drucksache 8/2843 —
Bundesarchiv Koblenz
Der Bundesminister des Innern — VtK II 7 — 325 100/48 — hat mit
Schreiben vom 8. Juni 1979 die o. a. Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das im
Bundesarchiv vorhandene Material in wesentlich stärkerem Maße als
bisher geeignet ist, zur objektiven Darstellung unserer
Geschichte in Schulen und Volkshochschulen, im Fernsehen, bei
den Stiftungen der politischen Parteien und bei sonstigen
Bildungs- und Erziehungsinstitutionen eingesetzt zu werden, und
was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dies zu
ermöglichen?
Das Bundesarchiv beteiligt sich an der Vermittlung von
Informationen über deutsche Geschichte durch die Offenlegung
historischer Quellen und die Verbreitung wissenschaftlicher
Forschungsergebnisse. Die Grundlage hierfür bildet der dem
Bundesarchiv erteilte Auftrag der Übernahme, Bewertung,
Erschließung und Auswertung von Archivalien der deutschen
Zentralregierungen und -verwaltungen.
Das im Bundesarchiv vorhandene Material wird bereits in
hohem Maße wissenschaftlich und publizistisch genutzt. Es ist
wünschenswert, die Auswertung und Nutzung des historisch
und zeitgeschichtlich bedeutenden Materials in noch stärkerem
Maße zu fördern. Dies setzt aber eine deutliche Verstärkung der
Sach- und Personalmittel beim Bundesarchiv voraus.
Von den Aktivitäten des Bundesarchivs zur Erhellung geschicht
-
licher Vorgänge gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere
Drucksache 8/2.951 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode
über die Medien sowie die Bildungs- und
Erziehungsinstitutionen, sollen nur die folgenden erwähnt werden:
1. Wissenschaftliche Edition von Dokumenten zur deutschen
Geschichte:
a) Akten der Reichskanzlei von 1919 bis 1945,
b) Akten zur Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland
1945 bis 1949,
c) Akten und Protokolle des Parlamentarischen Rates 1948
bis 1949.
2. Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten zur
deutschen und europäischen Geschichte in der Schriftenreihe,
bisher 27 Bände. Zur Zeit befinden sich vier Bände im Druck
(Ludwig Quidde, Der Pazifismus im Weltkrieg. — Absolon,
Die Wehrmacht im Dritten Reich. — Majer, „Fremdvölkische"
im Dritten Reich. — Jacobsen, Karl und Albrecht Haushofer),
für zwei weitere Bände liegen abgeschlossene Manuskripte
vor.
3. Veröffentlichung von Findbüchern zu Beständen des
Bundesarchivs; anhand der Findbücher können
Mikrofilmaufnahmen der Archivalien erworben werden.
4. Veranstaltung von Vortragsabenden vor geladenen Gästen
und von öffentlichen Filmvorführungen; Themen der
Vorträge waren u. a.:
Die Stellung des Kaisers im Reich 1648 bis 1740, Versuch
einer Neubewertung
Die Münchner Ministerpräsidentenkonferenz vom Juni
1947 — Ein Meilenstein auf dem Weg zur Teilung
Deutschlands
Gustav Stresemann 1878 bis 1929, Sein Bild in der
Geschichte
Jugend im NS-Staat
Filmvorführungen mit jeweils sechs Vorstellungen:
„Autoritäre Muster — Kontinuität im deutschen Film vor
und nach 1945" (1975/1976)
„Deutschland in Trümmern — Filmdokumente der Jahre
1945 bis 1949" (1976/1977)
„Jugend im NS-Staat" (1977/1978)
„Stationen des deutschen Kriminalfilms 1913 bis 1951"
(1978/1979)
5. Monatlich vier bis sechs Führungen mit Vorträgen über die
Aufgaben des Bundesarchivs und seine Bestände sowie
quellenkritische Übungen an thematisch ausgewählten
Aktengruppen für Studenten, Schüler, Bundeswehrangehörige
unter vorheriger Anmeldung.
6. Bereitstellung von Filmen aus den Beständen des
Bundesarchivs u. a. an Universitäten, Schulen, Volkshochschulen,
Goethe-Instituten und anderen kulturellen Einrichtungen im
In- und Ausland zur Vorführung im Rahmen von Aus- und
Fortbildungsveranstaltungen, wenn insbesondere bei Filmen
aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 neben der Vorführung
eine fachlich kompetente Kommentierung und Analyse des
Filmmaterials sichergestellt ist.
2. Welche konkreten Maßnahmen, z. B. Wanderausstellungen, wird
die Bundesregierung im Jahre 1979 und den darauffolgenden
Jahren durchführen zur Darstellung der Geschichte des 19. und
20. Jahrhunderts, um Geschichtsfälschungen und -klitterung zu
begegnen?
Im Jahre 1979 und in den folgenden Jahren werden von der
Bundesregierung voraussichtlich u. a. folgende Maßnahmen
durchgeführt und unterstützt, die der Darstellung der Geschichte
des 19. und 20. Jahrhunderts gewidmet sind:
Bundesarchiv
Das Bundesarchiv hat im Jahr 1979 folgende Ausstellungen neu
gestaltet oder hält Ausstellungen, die früher eröffnet wurden,
weiterhin der Offentlichkeit zugänglich:
1. Ständige Ausstellung in der „Erinnerungsstätte für die
Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte" in Rastatt;
mit einer grundlegenden Umgestaltung und Erweiterung
aufgrund neuer ausstellungsmethodischer und didaktischer
Erkenntnisse wurde begonnen.
2. „Jugend im NS-Staat", bisher in diesem Jahr in Kassel,
Kaiserslautern, Rastatt und München gezeigt; als weitere
Ausstellungsorte sind für 1979 vorgesehen Dorsten, Daun,
Rosenheim und Landshut, für 1980 Augsburg, Bayreuth,
Nürnberg und Würzburg.
3. „Der Weg zum Grundgesetz", eröffnet im Mai 1979 im
Bundesministerium des Innern, vorgesehen Cuxhaven als
nächster Ausstellungsort.
4. „30 Jahre Bundesrepublik Deutschland", Eröffnung im
September 1979 im Wissenschaftszentrum in Bonn.
5. Sonderausstellung zum 150. Geburtstag von Carl Schurz in
der Außenstelle Rastatt im Herbst 1979.
6. „Deutsche Dichter im Kampf für Freiheit und Recht — von
Ulrich von Hutten bis Thomas Mann" (Arbeitstitel),
Sonderausstellung für 1980 in Rastatt und Marbach in
Zusammenarbeit mit dem dortigen Deutschen Literaturarchiv,
vorgesehen auch für Wissenschaftszentrum Bonn.
Bundeszentrale für politische Bildung
1. Es wurden ca. 150 Kopien der 20teiligen Fernsehserie „Der
Weg vom 19. ins 20. Jahrhundert" angekauft; diese werden
über die Filmverteilerstellen an Schulen, Volkshochschulen,
Institutionen der politischen Bildung usw. verliehen. Als
Ergänzung zu der Fernsehserie ist die Herausgabe eines.
Lesebuchs über das 19. Jahrhundert geplant.
2. Geplant sind für die Jahre 1979 und 1980 u. a.
— Veröffentlichungen und Veranstaltungen aus Anlaß des
30. Jahrestages der Verabschiedung des Grundgesetzes,
die die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
verdeutlichen,
— zeitgeschichtliche Aufklärung über den
Nationalsozialismus,
— eine Publikation über „Mythos und Ideologie des
Preußentums",
— Veröffentlichung in der Schriftenreihe „Deutschland -
Deutsche Nation - Wiedervereinigung",
— Ausgabe der „Information zur politischen Bildung" (ca.
1 Mio Auflage) mit den Titeln:
„Grundrecht - Recht und Freiheit in der Deutschen
Geschichte",
„Bundesrepublik Deutschland - DDR - Vergleich der
politischen Systeme",
„Das 19. Jahrhundert I: Monarchie - Demokratie -
Nationalstaat",
„Das 19. Jahrhundert II: Industrie und soziale Frage".
Bundesunmittelbare Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus in
Rhöndorf
1. Ständige Ausstellung, die das Werk und Leben Dr. Konrad
Adenauers und im Zusammenhang damit fast 100 Jahre
deutscher Geschichte verdeutlicht.
2. Tagungen mit zeitgeschichtlichen Themen, deren Ergebnisse
anschließend veröffentlicht werden.
Forschungen und Veröffentlichungen des Instituts für
Zeitgeschichte, dessen Arbeit in erheblichem Umfang auch vom
Bund gefördert wird.
Wanderausstellung „Drei Jahrzehnte Bundesrepublik
Deutschland im Buch"
Gemeinschaftsausstellung des Presse- und Informationsamtes
der Bundesregierung und des Börsenvereins des Deutschen
Buchhandels e. V.
Preußenausstellung 1981 in Berlin
3. Was tut die Bundesregierung, um die Länder,
Parteiorganisationen, Bildungsstätten und -stiftungen auf das im Bundesarchiv
lagernde Material hinzuweisen und dessen Benutzung zu
verstärken?
Das Bundesarchiv hat insbesondere durch die Veröffentlichung
möglichst detaillierter Beschreibungen seiner Bestände die
Öffentlichkeit über die hier verfügbaren historischen
Informationen unterrichtet. Der Band: Das Bundesarchiv und seine
Bestände, herausgegeben von G. Granier, J. Henke und K. Olden
-
hage, erschien 1977 neu bearbeitet in dritter Auflage. Zu nennen
ist weiterhin der Band: Aus der Arbeit des Bundesarchivs,
herausgegeben von H. Boberach und H. Booms (1977) und die
Broschüre: Das Bundesarchiv, Geschichte, Aufgaben, Probleme
(1977) .
Zu vielen der in der Frage angesprochenen Einrichtungen
bestehen enge fachliche Verbindungen, so z. B.
— zu den Parteien durch die Mitarbeit in Kuratorien oder
Beiräten von Stiftungen mit historisch-wissenschaftlicher
Aufgabenstellung,
— zu den Ländern durch die zweimal jährlich stattfindenden
Sitzungen der Konferenz der Archivreferenten der
Archivverwaltungen des Bundes und der Länder,
— zu Wissenschaftseinrichtungen durch die Mitarbeit von
Archivaren des Bundesarchivs in den Fachgremien, z. B. dem
Beirat des Instituts für Zeitgeschichte in München oder der
Arbeitsgemeinschaft der außeruniversitären historischen
Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik
Deutschland und nicht zuletzt durch Lehrverpflichtungen an
Universitäten, Fachhochschulen und anderen Ausbildungsstätten.
4. In welchem Jahr haben die USA erstmalig ihre Bereitschaft
erklärt, das in Berlin befindliche document center in deutsche
Hände zu übergeben? Welche Gründe haben die
Bundesregierung bisher von einer Übernahme abgehalten?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Übernahme
des document center durch das Bundesarchiv die sachgerechte
Lösung wäre, zumal bereits seit 1962 wichtige Sachakten auf
diese Behörde übergegangen und dort ausgewertet worden
sind und außerdem die vollständige Übernahme durch das
Bundesarchiv sowie die Unterstellung unter dessen
Benutzerordnung die Unkontrollierbarkeit des Zugangs zum document
center verhindern würde?
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, an Stelle der sachgerechten
Übernahme durch das Bundesarchiv das document center auf
eine Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes in Berlin zu
übertragen?
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Übernahme
des document center durch das Bundesarchiv mit dem
Viermächteabkommen vom 3. September 1971 über Berlin im
Einklang steht?
Die 1967 begonnenen Gespräche zwischen der Regierung der
Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesregierung
wegen der Übergabe des Berlin Document Center (BDC) in die
Verwaltung des Bundes sind noch nicht beendet. Ihr Abschluß
hat sich aus vielerlei Gründen, von denen hier nur Fragen zum
Standort, zur Organisationsform, zu der Benutzungsordnung
und personal- und haushaltswirtschaftliche Aspekte angeführt
werden, verzögert. Die Bundesregierung ist aus archivfachlichen
Gründen daran interessiert und grundsätzlich bereit, das BDC
in den Besitz der Bundesrepublik Deutschland zu übernehmen.
Eine Aussage, in welcher organisatorischen Form und
behördlichen Zuordnung dies geschehen wird, ist jedoch erst möglich,
wenn die Kontakte mit der amerikanischen Regierung zu einem
endgültigen Ergebnis geführt haben, was zur Zeit nicht der
Fall ist.
Mit Sicherheit werden archivfachliche Gesichtspunkte bei der
Entscheidung die ihnen gebührende Berücksichtigung finden.
Wenn es zur Übernahme des BDC in die Verwaltung des
Bundes kommt, wird eine Lösung gefunden werden, die in
Übereinstimmung mit der Rechtslage steht und dem
Viermächteabkommen über Berlin nicht widerspricht.
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Archivgesetz
einzubringen, wie es z. B. in den USA, England, Frankreich und
zahlreichen anderen Ländern der Fall ist, um eine eindeutige
Rechtslage für die Benutzung des Archivmaterials zu schaffen
und um Mißbräuche zu verhindern?
An einem Referentenentwurf für ein Gesetz über das
Archivwesen des Bundes wird gearbeitet. Wegen der Vielzahl der
regelungsbedürftigen Sachverhalte kann keine kurzfristige
Initiative der Bundesregierung zugesagt werden.
Die Benutzung des Archivmaterials wird zur Zeit durch die
Benutzungsordnung des Bundesarchivs geregelt, die ausreichende
rechtliche Vorkehrungen gegen Mißbräuche enthält.
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die
Kabinettprotokolle hinsichtlich ihrer Vertraulichkeit ebenso wie das
übrige Schriftgut der Bundesregierung nach der
Verschlußsachenanordnung des Bundes zu behandeln sind und nach
Ablauf bestimmter Fristen dahin zu überprüfen sind, ob der
Verschlußgrad noch beizubehalten ist? Wenn ja, ist diese
Überprüfung erfolgt und mit welchen Ergebnissen?
Die Vertraulichkeit der Beratungen des Bundeskabinetts und
der Sitzungsniederschriften ist in der Geschäftsordnung der
Bundesregierung (§ 22 Abs. 3) festgelegt. Die Bundesregierung
ist der Auffassung, daß diese Vertraulichkeit zeitlich zu
befristen ist. Es ist jedoch zu entscheiden
— über die zweckmäßige Frist,
— über ein Prüfungsverfahren, das gewährleistet, daß keine
außen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Interessen
der Bundesrepublik Deutschland gefährdet werden,
— über ein zweckmäßiges Verfahren, die älteren
Kabinettprotokolle der Öffentlichkeit, insbesondere für
Forschungszwecke, zugänglich zu machen.
Diese Entscheidungen sind weitgehend vorbereitet und sollen
in Kürze getroffen werden.
10. Wodurch unterscheiden sich die Protokolle des Bundeskabinetts
hinsichtlich des Persönlichkeitsrechtsschutzes von dem übrigen
Schriftgut der Bundesregierung, das nach 30 Jahren freigegeben
wird?
Unter dem Aspekt des Persönlichkeitsrechtsschutzes
unterscheiden sich die Protokolle des Bundeskabinetts nicht von Teilen
des übrigen offenen Schriftgutes der Bundesregierung und ihrer
Dienststellen. Dieses Schriftgut wird der Öffentlichkeit künftig
im Rahmen der Benutzungsordnung des Bundesarchivs (Erlaß
des Bundesministers des Innern vom 11. September 1969 - K 3 -
325 157/1 - in der Fassung vom 18. Mai 1978) zugänglich
gemacht werden. Diese untersagt eine Benutzung, wenn dadurch
„schutzwürdige Belange natürlicher Personen gefährdet
werden".
11. Trifft es zu, daß in den USA vertrauliche Akten bereits nach
20 Jahren, darunter auch solche, die das Verhältnis zur
Bundesrepublik Deutschland betreffen, veröffentlicht werden, so daß
bei der Veröffentlichung der Protokolle des Bundeskabinetts
Beziehungen zum Ausland nicht berührt werden?
Im Jahre 1977 erschien der Band „Foreign Relations of the
United States 1950 Vol. III: Western Europe", der zahlreiche,
bis dahin vertrauliche Dokumente über die Absichten der
Westalliierten hinsichtlich der Bundesrepublik Deutschland und
Berlins enthält. Ein weiterer Band (Vol. IV), der u. a. die Politik der
USA gegenüber der DDR im gleichen Jahr zum Gegenstand hat,
steht noch aus. Eine 20-Jahres-Frist kann insofern hinsichtlich
der amtlichen Publikationstätigkeit des State Departments nicht
bestätigt werden.
Für die Forschungs- und Publikationstätigkeit von
Privatpersonen werden die Archive jedoch nach 20 Jahren generell
geöffnet und auch Verschlußsachen sollen nach der Absicht einer
Anordnung des Präsidenten der Vereinigten Staaten vom 29. Juni
1978 (die gleich ausgerichtete ältere Anordnungen ersetzte) in
größtmöglichem Umfang herabgestuft, offengelegt und der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Auch nach Ablauf dieser Frist ist der Fortbestand von VS-
Einstufungen zwar möglich, ist aber auf Ausnahmen beschränkt,
und zwar, soweit es die auswärtigen Beziehungen betrifft, auf
solche Dokumente, die für die nationale Sicherheit wesentlich
sind, sowie auf vertrauliche Mitteilungen fremder Regierungen.
Aus dieser Praxis der USA kann nicht gefolgert werden, daß bei
der Veröffentlichung der Protokolle der Bundesregierung
Beziehungen zum Ausland nicht berührt werden.
12. Wie ist die Praxis der Veröffentlichung von
Kabinettprotokollen in den westeuropäischen Staaten, den USA und Kanada?
Eine amtliche und/oder historisch-kritische Publikation älterer
Sitzungsniederschriften der Regierung gibt es in westeuro
-
päischen Staaten und in Kanada nicht. Die Regierung der USA
kennt kein Kabinett.
Die Praxis der Gewährung von Einsicht und der Gestattung von
Textwiedergaben in wissenschaftlichen Publikationen ist von
Land zu Land verschieden. Art und Inhalt der
Sitzungsniederschriften sind nicht ohne weiteres vergleichbar.
Soweit hier bekannt ist, werden die Protokolle zunächst überall
ganz oder teilweise (so in der Schweiz, Schweden und Kanada)
als Verschlußsachen behandelt.
Eine Einsichtnahme in die nicht als Verschlußsachen
eingestuften Teile wird in Schweden — dort infolge des Prinzips der
Aktenöffentlichkeit — sofort, in der Schweiz und in Kanada nach
35 bzw. 30 Jahren gewährt.
Die als Verschlußsachen eingestuften Niederschriften werden in
Großbritannien nach 30 Jahren, in den Niederlanden und Italien
nach 50 Jahren, in Schweden frühestens nach zwei, spätestens
nach 50 Jahren wie offenes Schriftgut für jedermann zugänglich.
Für wissenschaftliche Zwecke können diese Verschlußsachen
(ausnahmsweise) eingesehen werden in den Niederlanden
(frühestens nach 20 Jahren), Norwegen, Österreich und der Schweiz.
Von den übrigen Ländern ist teils bekannt, daß sie ihre
Regierungsprotokolle bisher ohne zeitliche Begrenzung als
Verschlußsachen behandeln (Belgien, Luxemburg, Portugal), teils
sind die Regelungen nicht bekannt oder neue Regelungen in
Vorbereitung (so z. B. in Frankreich und Spanien).
13. Wieviel Planstellen für Beamte und Stellen für Arbeiter und
Angestellte sowie Sachmittel in welcher Höhe stehen dem
Bundesarchiv (getrennt nach Einzeltiteln) für die Durchführung
der in Frage 2 genannten Wanderausstellungen im Haushalt
1979 und in den darauffolgenden Jahren nach der
mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung?
Unter den bei der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Aktivitäten
des Bundesarchivs befindet sich nur eine Wanderausstellung
(„Jugend im NS-Staat"). Hierfür sind keine Planstellen oder
Sachmittel im Haushalt des Bundesarchivs gesondert
ausgewiesen. Jedoch muß erneut — wie schon bei Beantwortung einer
Schriftlichen Frage des Abgeordneten Dr. Langguth
(Sitzungsniederschrift der 146. Sitzung vom 30. März 1979, S. 11732 zur
Frage B 22) — darauf hingewiesen werden, daß eine weitere
Verstärkung der Ausstellungs- und sonstigen Informationstätigkeit
des Bundesarchivs nur möglich ist, wenn in angemessenem
Umfang zusätzliche Personal- und Sachmittel zur Verfügung
gestellt werden können.]