Bundesarchiv Koblenz
der Abgeordneten Spranger, Dr. Langguth, Dr. Miltner, Biechele, Broll, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Laufs, Gerlach (Obernau), Berger (Herne), Röhner, Schwarz, Dr. Lenz (Bergstraße), Hartmann, Helmrich, Dr. Stark (Nürtingen) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Bundesarchiv in Koblenz ist für die historische und zeitgeschichtliche Forschung und Information der Bevölkerung von hervorragender Bedeutung.
Die dort geleistete Arbeit kann einer Geschichtslosigkeit oder einer einseitigen, verfälschenden Darstellung der deutschen Geschichte entgegenwirken. Ihr kommt daher besonderer Vorrang zu. Das im Bundesarchiv lagernde Material sollte insbesondere der Jugend in weitaus stärkerem Maße als bisher zugänglich gemacht werden. Die Bundesregierung sollte dafür die personellen, finanziellen und sachlichen Voraussetzungen verbessern und das Bundesarchiv nicht weiter nur als Aufbewahrungsort für abgelegte Akten behandeln.
Auf vier konkrete schriftliche Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth hat die Bundesregierung am 29. März 1979 nur unvollständig und ausweichend geantwortet.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
- Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das im Bundesarchiv vorhandene Material in wesentlich stärkerem Maße als bisher geeignet ist, zur objektiven Darstellung unserer Geschichte in Schulen und Volkshochschulen, im Fernsehen, bei den Stiftungen der politischen Parteien und bei sonstigen Bildungs- und Erziehungsinstitutionen eingesetzt zu werden, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dies zu ermöglichen?
- Welche konkreten Maßnahmen, z. B. Wanderausstellungen wird die Bundesregierung im Jahre 1979 und den darauffolgenden Jahren durchführen zur Darstellung der Geschichte des 19. und des 20. Jahrhunderts, um Geschichtsfälschungen und -klitterung zu begegnen?
- Was tut die Bundesregierung, um die Länder, Parteiorganisationen, Bildungsstätten und -stiftungen auf das im Bundesarchiv lagernde Material hinzuweisen und dessen Benutzung zu verstärken?
- In welchem Jahr haben die USA erstmalig ihre Bereitschaft erklärt, das in Berlin befindliche document center in deutsche Hände zu übergeben? Welche Gründe haben die Bundesregierung bisher von einer Übernahme abgehalten?
- Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Übernahme des document center durch das Bundesarchiv die sachgerechte Lösung wäre, zumal bereits seit 1962 wichtige Sachakten auf diese Behörde übergegangen und dort ausgewertet worden sind und außerdem die vollständige Übernahme durch das Bundesarchiv sowie die Unterstellung unter dessen Benutzerordnung die Unkontrollierbarkeit des Zugangs zum docement center verhindern würde?
- Beabsichtigt die Bundesregierung an Stelle der sachgerechten Übernahme durch das Bundesarchiv das document center auf eine Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes in Berlin zu übertragen?
- Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Übernahme des document center durch das Bundesarchiv mit dem Viermächteabkommen vom 3. September 1971 über Berlin im Einklang steht?
- Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Archivgesetz einzubringen, wie es z. B. in den USA, England, Frankreich und zahlreichen anderen Ländern der Fall ist, um eine eindeutige Rechtslage für die Benutzung des Archivmaterials zu schaffen und um Mißbräuche zu verhindern?
- Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Kabinettprotokolle hinsichtlich ihrer Vertraulichkeit ebenso wie das übrige Schriftgut der Bundesregierung nach der Verschlußsachenanordnung des Bundes zu behandeln sind und nach Ablauf bestimmter Fristen dahin zu überprüfen sind, ob der Verschlußgrad noch beizubehalten ist? Wenn ja, ist diese Überprüfung erfolgt und mit welchen Ergebnissen?
- Wodurch unterscheiden sich die Protokolle des Bundeskabinetts hinsichtlich des Persönlichkeitsrechtsschutzes von dem übrigen Schriftgut der Bundesregierung, das nach 30 Jahren freigegeben wird?
- Trifft es zu, daß in den USA vertrauliche Akten bereits nach 20 Jahren, darunter auch solche, die das Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland betreffen, veröffentlicht werden, so daß bei der Veröffentlichung der Protokolle des Bundeskabinetts Beziehungen zum Ausland nicht berührt werden?
- Wie ist die Praxis der Veröffentlichung von Kabinettprotokollen in den westeuropäischen Staaten, den USA und Kanada?
- Wieviel Planstellen für Beamte und Stellen für Arbeiter und Angestellte sowie Sachmittel in welcher Höhe stehen dem Bundesarchiv (getrennt nach Einzeltiteln) für die Durchführung der in Frage 2 genannten Wanderausstellungen im Haushalt 1979 und in den darauffolgenden Jahren nach der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung?
Fragen13
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das im Bundesarchiv vorhandene Material in wesentlich stärkerem Maße als bisher geeignet ist, zur objektiven Darstellung unserer Geschichte in Schulen und Volkshochschulen, im Fernsehen, bei den Stiftungen der politischen Parteien und bei sonstigen Bildungs- und Erziehungsinstitutionen eingesetzt zu werden, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dies zu ermöglichen?
Welche konkreten Maßnahmen, z. B. Wanderausstellungen wird die Bundesregierung im Jahre 1979 und den darauffolgenden Jahren durchführen zur Darstellung der Geschichte des 19. und des 20. Jahrhunderts, um Geschichtsfälschungen und -klitterung zu begegnen?
Was tut die Bundesregierung, um die Länder, Parteiorganisationen, Bildungsstätten und -stiftungen auf das im Bundesarchiv lagernde Material hinzuweisen und dessen Benutzung zu verstärken?
In welchem Jahr haben die USA erstmalig ihre Bereitschaft erklärt, das in Berlin befindliche document center in deutsche Hände zu übergeben? Welche Gründe haben die Bundesregierung bisher von einer Übernahme abgehalten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Übernahme des document center durch das Bundesarchiv die sachgerechte Lösung wäre, zumal bereits seit 1962 wichtige Sachakten auf diese Behörde übergegangen und dort ausgewertet worden sind und außerdem die vollständige Übernahme durch das Bundesarchiv sowie die Unterstellung unter dessen Benutzerordnung die Unkontrollierbarkeit des Zugangs zum docement center verhindern würde?
Beabsichtigt die Bundesregierung an Stelle der sachgerechten Übernahme durch das Bundesarchiv das document center auf eine Außenstelle des Bundesverwaltungsamtes in Berlin zu übertragen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Übernahme des document center durch das Bundesarchiv mit dem Viermächteabkommen vom 3. September 1971 über Berlin im Einklang steht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Archivgesetz einzubringen, wie es z. B. in den USA, England, Frankreich und zahlreichen anderen Ländern der Fall ist, um eine eindeutige Rechtslage für die Benutzung des Archivmaterials zu schaffen und um Mißbräuche zu verhindern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Kabinettprotokolle hinsichtlich ihrer Vertraulichkeit ebenso wie das übrige Schriftgut der Bundesregierung nach der Verschlußsachenanordnung des Bundes zu behandeln sind und nach Ablauf bestimmter Fristen dahin zu überprüfen sind, ob der Verschlußgrad noch beizubehalten ist? Wenn ja, ist diese Überprüfung erfolgt und mit welchen Ergebnissen?
Wodurch unterscheiden sich die Protokolle des Bundeskabinetts hinsichtlich des Persönlichkeitsrechtsschutzes von dem übrigen Schriftgut der Bundesregierung, das nach 30 Jahren freigegeben wird?
Trifft es zu, daß in den USA vertrauliche Akten bereits nach 20 Jahren, darunter auch solche, die das Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland betreffen, veröffentlicht werden, so daß bei der Veröffentlichung der Protokolle des Bundeskabinetts Beziehungen zum Ausland nicht berührt werden?
Wie ist die Praxis der Veröffentlichung von Kabinettprotokollen in den westeuropäischen Staaten, den USA und Kanada?
Wieviel Planstellen für Beamte und Stellen für Arbeiter und Angestellte sowie Sachmittel in welcher Höhe stehen dem Bundesarchiv (getrennt nach Einzeltiteln) für die Durchführung der in Frage 2 genannten Wanderausstellungen im Haushalt 1979 und in den darauffolgenden Jahren nach der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung?