Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/4456
25.08.80
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vogelsang, Neumann (Bramsche), Hauck,
Fiebig, Kuhlwein, Jaunich, Eimer (Fürth), Spitzmüller und Genossen und der
Fraktionen der SPD und FDP
- Drucksache 8/4406 -
Schutz der Kinder
Der Bundesminister für Jugend, Familie und
Gesundheit - 014/231 - KA 8 - 140 - hat mit Schreiben
vom 21. August 1980 die Kleine Anfrage namens
der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Welche Veranstaltungen zum Jahr des Kindes
hat die Bundesregierung gefördert, und wo
lagen die Schwerpunkte?
In Übereinstimmung mit der Entschließung der
Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr des
Kindes hat die Bundesregierung Veranstaltungen mit
dem Ziel gefördert, mehr Verständnis für die
Bedürfnisse von Kindern in allen Bereichen des
öffentlichen und privaten Lebens zu wecken und die
Bereitschaft zu stärken, an der Gestaltung einer
kinderfreundlichen Umwelt mitzuwirken. Die zentralen
Veranstaltungen wurden unter der Verantwortung
der Nationalen Kommission für das Internationale
Jahr des Kindes unter dem Vorsitz des
Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit
durchgeführt.
Ein Teil der Veranstaltungen diente dazu, auf die
besonderen Probleme behinderter Kinder,
ausländischer Kinder und Kinder in der Dritten Welt
hinzuweisen und Anregungen zur Verbesserung zu
geben. Es haben folgende Veranstaltungen
stattgefunden:
1. Auftaktveranstaltung zum Internationalen Jahr
des Kindes am 12. Januar 1979.
Mit dieser ganztägigen, jedermann zugänglichen
Veranstaltung in der Beethovenhalle Bonn
wurde in Anwesenheit des Bundespräsidenten
das Internationale Jahr des Kindes in der
Bundesrepublik Deutschland eröffnet. Sie bot
Verbänden und Organisationen, Vertretern der
Wissenschaft und Verwaltung die Gelegenheit für
einen breiten Informations- und
Erfahrungsaustausch. Kinder wurden durch künstlerische
Aktionen und Mitmach-Angebote einbezogen. Diese
Veranstaltung, die von rd. 500 Erwachsenen und
rd. 1000 Kindern besucht wurde, fand große
Resonanz in der Berichterstattung von Rundfunk,
Fernsehen und Zeitungen und gab Impulse für
ähnliche Veranstaltungen auf regionaler und
örtlicher Ebene.
2. Woche des behinderten Kindes vom 5. bis 12.
Juni 1979
Die am 5. Juni 1979 in Hannover ausgerichtete
Auftaktveranstaltung zu dieser Aktionswoche
setzte ihren Programmschwerpunkt auf den
Abbau von Vorurteilen und Anregung von
Aktivitäten zur Verbesserung der Lebens- und
Entwicklungschancen behinderter Kinder im Sinne
einer' gesellschaftlichen Integration. Vielfältige
Spielangebote ermöglichten die Begegnung von
behinderten mit nichtbehinderten Kindern.
Mit der Veranstaltung gelang es,
Wissenschaftler, öffentliche Aufgabenträger und Fachkräfte
aus der Behindertenarbeit zu einem
interdisziplinären Erfahrungsaustausch
zusammenzubringen.
Drucksache 8/4456
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode
3. Entwicklungspädagogischer Workshop „Die
Dritte Welt in Schule und Jugendarbeit" vom
31. August bis 2. September 1979.
Dieser Workshop in Essen diente der Information
über Stand und neue Ansätze in
entwicklungspolitischer Bildung in Schule und Jugendarbeit
sowie der Fortentwicklung von Methodik und
Organisation. Anhand von 30 Modellprojekten
wurde den Teilnehmern — Lehrern, Mitarbeitern
von Jugendverbänden, entwicklungspolitischen
Organisationen und Aktionsgruppen —
Praxiserfahrung aus vielseitigen
entwicklungspolitischen Arbeitsfeldern vermittelt. Die Teilnehmer
forderten insbesondere eine Erweiterung und
Qualifizierung entwicklungspolitischer
Bildungsangebote im Elementarbereich, in Haupt- und
Berufsschule.
4. Fachtagung „Kunst für Kind er" vom 5. bis 7.
Oktober 1979.
Diese Fachtagung in Frankfurt diente der
Auseinandersetzung mit theoretischen Ansätzen,
praktischen Erfahrungen und unterschiedlichen
Auffassungen im Bereich ästhetischer Erziehung
und kultureller Bildung in Schule und
Jugendarbeit. Lehrer, Mitarbeiter der kulturellen
Jugendbildung und der Verbandsarbeit,
Wissenschaftler und Künstler unterstrichen die
Bedeutung ästhetischer Erziehung für die kindliche
Entwicklung. Ergebnis ihrer Diskussionen war ein
vielfältiger Forderungskatalog zu Ausbau,
Erweiterung, Fortführung und finanzieller
Absicherung ästhetischer Erziehung und kultureller
Bildung in Kindergarten, Schule und
außerschulischer Bildung.
5. Kongreß „Ausländische Kinder in der
Bundesrepublik Deutschland" am 16./17. Dezember 1979.
Dieser Kongreß in Stuttgart diente der
Aufarbeitung bisheriger Erfahrungen und Diskussionen
vorliegender Integrationskonzepte, insbesondere
im Hinblick auf ihre Verwirklichung in
Kindergarten, der schulischen und beruflichen Bildung
sowie im Bereich der Jugendarbeit. Hohe
Anerkennung fand, daß neben öffentlichen und
privaten Aufgabenträgern die Vertreter ausländischer
Organisationen an der Diskussion beteiligt
waren.
Die in- und ausländischen Referenten bezogen
sich in ihren Beiträgen besonders auf das
Memorandum des Bundesbeauftragten der
Bundesregierung für die Integration der ausländischen
Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen.
Auf Empfehlung der Nationalen Kommission hat die
Bundesregierung die von der Arbeitsgemeinschaft
der Verbraucher durchgeführte Tagung „Kind und
Werbung" sowie die Gemeinschaftsveranstaltung
von öffentlichen und freien Trägern zum Thema
„Erziehung gegen Gewalt — Kriegsspielzeug in der
aktuellen Diskussion" gefördert.
Im Einklang mit den Anliegen der Nationalen
Kommission stehen auch die Veranstaltungen, die die
Bundesregierung unabhängig von ihr gefördert hat.
Hierzu zählt die zwölfmonatige Kampagne „Auslän
-
dische Kinder — unsere Freunde", mit der sich die
Aktion Gemeinsinn insbesondere an Kirchen,
Jugend- und Sportverbände, Kommunen,
Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände wandte. Die
Ausstellungs- und Messe-GmbH des Börsenvereins des
Deutschen Buchhandels und die internationale
Jugendbibliothek veranstaltete anläßlich der
Frankfurter Buchmesse 1978 mit Unterstützung des Bundes
ein internationales Seminar über das Thema
„Kinder ausländischer Mitbürger und ihre Literatur". Die
Veranstaltung hat die Notwendigkeit eines besseren
Literaturangebots für Ausländerkinder
herausgestellt und gab auf diesem Gebiet Impulse für das
Internationale Jahr des Kindes.
Die Bundesregierung hat die Bundesgartenschau, die
im Internationalen Jahr des Kindes in Bonn
stattfand, dazu genutzt, mit einer von ihr geförderten
Modellspielanlage fortschrittliche, pädagogisch
sinnvolle Spieleinrichtungen für Kinder zu
veranschaulichen. Die Spielanlage ist während der
Bundesgartenschau von ca. einer halben Million Kinder
genutzt worden.
Ein Schwerpunkt der Offentlichkeitsarbeit auf dem
Gebiet der Verkehrssicherheit war die Aufklärung
über bessere Schulwegsicherung. Einem gemeinsam
vom Bundesminister für Verkehr und den Ländern
getragenem Programm lagen Erkenntnisse aus der
Forschungsarbeit der Bundesanstalt für
Straßenwesen über die Ursachen von Schulwegunfällen
zugrunde. Für die Durchführung des Programms, das
1980 weitergeführt wird, wurden bisher
Bundesmittel in Höhe von 2,6 Mio DM eingesetzt. Zur
Verbesserung der Sicherheit der Kinder von drei bis acht
Jahren im allgemeinen Straßenverkehr wurde mit
Unterstützung des Bundesministers für Verkehr vom
Deutschen Verkehrssicherheitsrat das Konzept für
ein Programm „Kind im Verkehr" entwickelt.
2. Welche Initiativen im Bereich der
Gesundheitsvorsorge sind mit Unterstützung der
Bundesregierung ergriffen worden, um
a) die Säuglingssterblichkeit zu mindern, die
nach Ansicht von Fachleuten teilweise
darauf zurückzuführen ist, daß
Vorsorgeuntersuchungen nicht genügend wahrgenommen
werden?
Auf eine Frage des Abgeordneten Vogelsang in der
Fragestunde des Deutschen Bundestages wurde in
der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs
Buschfort am 9. November 1979 (184. Sitzung —
Plenarprotokoll 8/184) bereits ausgeführt, daß die
Bundesregierung gezielten Bemühungen um eine weitere
Senkung der Säuglingssterblichkeit große Bedeutung
beimißt. Dieses Ziel soll durch eine Verbesserung
der Versorgung von Mutter und Kind erreicht
werden.
Zahlreiche Untersuchungen im Auftrag der
Bundesregierung bestätigen die Auffassung, daß eine enge
Beziehung zwischen der Höhe der
Säuglingssterblichkeit einerseits und der Beteiligung an
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen andererseits besteht.
Europäische Nachbarländer mit niedrigen Säuglings-
Sterbeziffern haben durch eine viel stärkere
Einbeziehung von Hebammen in die
Schwangerschaftsbetreuung und in die Nachbetreuung von Mutter und
Kind nach der Geburt eine fast lückenlose
Beteiligung an mehr als zehn Vorsorgeuntersuchungen
erreichen können. Durch ein Modellvorhaben in
Bremen wird z. Z. im Auftrag der Bundesregierung
untersucht, wie weit durch eine noch engere
Kooperation zwischen Ärzten und Hebammen auch in der
Bundesrepublik Deutschland eine Steigerung der
Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen in
der Schwangerschaft erreicht werden kann.
Zusätzlich läßt die Bundesregierung untersuchen,
welche Gruppen von Schwangeren besonders wenig
von den Vorsorgeuntersuchungen Gebrauch machen,
um diese gezielt ansprechen zu können. Auch in den
Informationsmaterialien der Bundesregierung wird
immer wieder auf die Wichtigkeit von
Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere hingewiesen, z. B.
in „Jede werdende Mutter hat ein Recht auf Hilfen"
und „Das Baby".
Die Broschüre „Das Baby" wird noch im Laufe d. J.
auch in portugiesischer, spanischer, . italienischer,
serbo-kroatischer, griechischer und türkischer
Fassung vorliegen.
Auch in einem Merkblatt für junge Eltern mit Kin
-
dern bis zum 18. Monat, dem „Entwicklungskalen
der", wird wiederholt zur Inanspruchnahme der
kostenlosen Vorsorgeuntersuchung aufgefordert.
Dieses Medium ist ebenfalls in den sechs Sprachen
der ausländischen Arbeitnehmer erhältlich.
Die Sterblichkeit von Frühgeborenen ist wesentlich
höher als die von ausgereiften Neugeborenen. Die
Bundesregierung hat daher ein Forschungsvorhaben
„Forschung zur Verbesserung der Prävention bei
Frühgeburten" vergeben. Das Vorhaben dient dem
Zweck, die Ursachen für die hohen
Frühgeburtenziffern näher zu untersuchen und eine
Früherkennung von Risikogruppen zu erreichen, damit gezielte
Präventivmaßnahmen ergriffen werden können.
Bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Senkung
der Säuglingssterblichkeit stellt die Verbesserung
der Situation in der Geburtshilfe einen weiteren
Schwerpunkt dar. 1977 ist im Auftrag der
Bundesregierung bereits mit einem Vorhaben „Geburten
verlauf und frühkindliche Entwicklung" begonnen
worden, das eine Verbesserung der
Leistungsfähigkeit geburtshilflicher und pädiatrischer Kliniken zum
Ziel hat.
2. Welche Initiativen im Bereich der
Gesundheitsvorsorge sind mit Unterstützung der
Bundesregierung ergriffen worden, um
b) dem Konsum von Suchtmitteln (Alkohol,
Tabak, Drogen) bei Kindern und
Jugendlichen vorzubeugen?
Über das Ausmaß und die Entwicklung der
Suchtproblematik bei Jugendlichen und jungen
Erwachsenen in der Bundesrepublik Deutschland hat die
Bundesregierung dem Deutschen Bundestag in der
Vergangenheit verschiedentlich Bericht erstattet
(vgl. Bundestagsdrucksachen 7/620 vom 24. Mai 1973,
8/922 vom 21. September 1977, 8/3347 vom 9. No
vember 1979). Auf Grund der aus zahlreichen
Erhebungen und Analysen gewonnenen Erkenntnisse
hat die Bundesregierung der Eindämmung der
Gefahren illegaler Drogen, des Alkohol- und
Medikamentenmißbrauchs sowie des Rauchens,
insbesondere der frühestmöglichen Verhütung solcher
Gefahren, größte Bedeutung zugemessen. Die folgenden
Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren
eingeleitet und ständig fortgeschrieben oder sind
noch für das Jahr 1980 vorgesehen:
1. In Abstimmung mit dem „Ständigen Arbeitskreis
der Drogenbeauftragten des Bundes und der
Länder" werden seit 1971, zunächst als
„Großmodell", ab 1978 im „Psychosozialen
Anschlußprogramm", Modellprogramme durchgeführt. Diese
von der Bundesregierung geförderten
Modelleinrichtungen sind zur Durchführung von
Präventionsmaßnahmen ausdrücklich verpflichtet.
2. Die dem Bundesminister für Jugend, Familie und
Gesundheit nachgeordnete Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung führt eine seit 1975
ständig fortgeschriebene „Kampagne zur
Verhütung des Alkoholmißbrauchs" durch, die in
besonderem Maße auf die Zielgruppe der
Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugeschnitten ist.
3. In Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und
Pädagogen hat die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung Unterrichtswerke für die
Grundschule und die Sekundarstufe I, zu den
Problembereichen „Drogen, Alkohol, Rauchen,
Selbstmedikation" und anderen
Gesundheitsfragen erstellt, die über die Kultusminister der
Bundesländer jeder infrage kommenden Schule in
der Bundesrepublik Deutschland kostenlos zur
Verfügung gestellt werden.
4. Zur Eindämmung der Gefahren durch das
Rauchen hat die Bundesregierung im Jahr 1978 ein
„Nichtraucherschutzprogramm" initiiert und die
Entwicklung von inzwischen in breitem Maße
angewendeten Nichtrauchertrainingsprogrammen
gefördert.
5. Die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung hat in Zusammenarbeit mit
Expertengruppen im Jahre 1980 ein neues Konzept zur
Drogenprävention entwickelt. Der Schwerpunkt
dieser neuen Konzeption wird im Bereich der
Primärprävention, also der frühestmöglichen
Vorbeugung, liegen. In einem Verbundsystem werden
eine große Zahl von Medien (Broschüren,
Informations- und Lehrgangsmaterialien, Filme)
angeboten.
6. Im Auftrage des Bundesministers für Jugend,
Familie und Gesundheit entwickelt das Max-
Planck-Institut für Psychiatrie, Projektgruppe
„Rauschmittelabhängigkeit", bereits seit zwei
Jahren Programme zur Evaluation und
Durchführung von Präventionsmaßnahmen. Die Ergebnisse
dieser Forschungsarbeiten werden in Kürze
veröffentlicht werden.
7. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und
Gesundheit fördert ab Oktober 1980 ein auf drei
Jahre angelegtes Modellprojekt, bei dem in
einem Landkreis die Effektivität von gezielten
Präventionsmaßnahmen gegen
Suchtmittelmißbrauch wissenschaftlich überprüft werden soll.
3. Welchen Stand haben die Bemühungen erreicht,
Eltern und Erziehern Informationsmaterial zur
Gesundheitsvorsorge an die Hand zu geben,
welche Medien kamen dabei zum Einsatz?
Der Bund hat bisher rd. 11 Mio DM für die
Förderung von Informationsmaterial zur
Gesundheitsvorsorge im Rahmen der Kampagne „Familie - jeder für
jeden" eingesetzt. Für die von der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung im Auftrag des
Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit
herausgegebenen Informationsmaterialien ist dabei
der Grundgedanke entscheidend, daß aufklärende
und erzieherische Maßnahmen so frühzeitig
einsetzen müssen, daß Gesundheitsschäden bereits in der
kindlichen Entwicklung vermieden werden. Die
Aufklärung muß sich daher besonders an die Familie
wenden.
Mit der breit angelegten Kampagne „Familie - jeder
für jeden" trägt die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung zur Verbesserung
gesundheitsfördernder Lebensbedingungen in der Familie bei.
Die Kampagne bedient sich aller in Frage
kommenden Medien und wendet sich an die entsprechenden
Zielgruppen. In Broschüren, Anzeigen und
Fernsehfilmen werden die physischen, psychischen und
sozialen Aspekte der Gesundheit in ihrem
Zusammenwirken behandelt. Gleichzeitig wird
gesundheitsförderliches Verhalten aufgezeigt.
Die wichtigsten Probleme der • Psychohygiene
behandelt die Broschüre „Familienbilder", die seit Juli
1978 gestreut wird und eine Auflagenhöhe von 1,5
Mio erreicht hat. Die Verteilerliste umfaßt
insbesondere Beratungsstellen, Frauen-, Familien- und
Berufsverbände, Fachhochschulen,
Volkshochschulen, Pfarrämter sowie kommunale Spitzenverbände.
Mit Anzeigen in Publikums-Zeitschriften, in Tages-
und Sonntagszeitungen werden Eltern selbst
angesprochen. Nach der Mediaanalyse, die die Verlage
herausgeben, haben die Anzeigen eine Reichweite
von 75 v. H. in bezug auf die gewünschten
Zielgruppen.
Im Rahmen der Kampagne „Familie - jeder für
jeden" wurden im Weihnachtsprogramm von NDR,
WDR, SFB, RB (III. Programm) 1979 die ersten 13
Folgen der Fernsehserie „Kopfball" ausgestrahlt.
Eine zweite Staffel mit wiederum 13 Folgen ist in
Kürze fertiggestellt, eine dritte Folge wird derzeit
erarbeitet.
Im Wechsel von Spiel- und Informationsteilen
behandelt die Fernsehserie „Kopfball" insbesondere
Fragen gesundheitsgerechten Handelns in der
Familie. Die einzelnen Folgen der Serie sind auch für
den Einsatz in der Erwachsenenbildung und
Jugendarbeit vorgesehen.
Darüber hinaus wird ein Ausstellungsstand
„Familie - jeder für jeden" bei Veranstaltungen, Foren,
Seminaren, Kongressen und Messen eingesetzt.
Großen Anklang findet daneben ein Familienfragespiel
„Machen Sie das beste aus Ihrer Familie?", das auch
als Poster benutzt werden kann.
Zur Abrundung des Medienverbundes läßt die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus den
Schlagzeilen der Anzeigen der Kampagne „Familie -
jeder für jeden" Fernseheinblendungen produzieren.
Fünf- bis siebenminütige Spielszenen dienen als
Problemaufriß. Die Szenen sollen dann im Rahmen eines
Familienmagazins der ARD mit Familien aus dem
Zuschauerkreis und Fachleuten diskutiert werden.
Die als Arbeitsgrundlage für die Aktion „Eltern
helfen Eltern" entwickelte gleichnamige Broschüre
regt zur Bildung von und zum Beitritt in
Elterngruppen an. Das Projekt, das im September 1979 vom
Bundesverband neue Erziehung e. V. in
Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung begonnen wurde, geht von der
Erfahrung aus, daß Familien ihre Alltagsprobleme durch
gemeinsame Aktivitäten und Gespräche weitgehend
ohne fremde Hilfe lösen können. Die Broschüre
wurde in einer Auflage von 300 000 Exemplaren
gedruckt.
Einen weiteren Schwerpunkt präventiver
Gesundheitserziehung stellt die vorschulische und schulische
Gesundheitserziehung dar. Im Jahre 1980 hat die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Materialien zur Gesundheitserziehung von Kindern im
Alter von drei bis sechs Jahren herausgegeben, die
in familienergänzenden Erziehungseinrichtungen
eingesetzt werden. Diese Materialien behandeln
gesundheitserzieherische Probleme auf den Gebieten
der. Körperhygiene, Kleiderhygiene und
Wohnhygiene vor allem unter psychosozialen Aspekten.
Jeder Kinderbetreuungseinrichtung, deren Träger
die Streuung der Materialien genehmigt hat, wurde
ein Exemplar kostenlos zur Verfügung gestellt. Zum
Ende dieses Jahres werden weitere Materialien für
die Gesundheitserziehung in vorschulischen
Erziehungseinrichtungen erscheinen. Sie greifen Probleme
auf dem Gebiet der Ernährung und Zahnpflege auf.
Die in Zusammenarbeit mit Lehrern verschiedener
Schularten entwickelten Lehrmaterialien zur
Gesundheitserziehung sind von den Kultusministern der
Länder geprüft und zur Verwendung im Unterricht
freigegeben worden. Die Unterrichtseinheiten sind
als Unterrichtsvorschläge konzipiert. Praxisbezogene
Stundenausarbeitungen und beigefügte Medien er
-
leichtern die Gestaltung und Durchführung des
Unterrichts. Die vier Curricula für verschiedene
Klassenstufen haben alle Schulen (Grundschule bzw.
Sekundarstufe I) und alle Pädagogischen Hochschulen
erhalten.
Zur Vorbereitung auf spätere Erziehungs- und
Familienaufgaben hat die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung für den Berufsschulunterricht
eine spezielle Unterrichtseinheit über
Erziehungsfragen entwickeln lassen.
Das für die Sekundarstufe II (5. bis 10. Schuljahr)
entwickelte Curriculum über Drogenprobleme, das
die Themen illegale Drogen, Arzneimittelmißbrauch,
Alkohol und Rauchen umfaßt, liegt gegenwärtig den
Kultusminstern bzw. Schulsenatoren zur Prüfung und
Genehmigung vor.
4. In welcher Weise hat die Bundesregierung sich
den Kindern ausländischer Arbeitnehmer
gewidmet, in welcher Weise wird sie die
Integration der zweiten und dritten Generation künftig
fördern?
Seit einer Reihe von Jahren werden mit finanzieller
Unterstützung des Bundes Integrationsmaßnahmen
für die ausländische Bevölkerung, insbesondere für
die ausländischen Kinder und Jugendlichen
durchgeführt. Hierzu gehören Sprachkurse, die inhaltlich
und organisatorisch vom Sprachverband „Deutsch für
ausländische Arbeitnehmer e. V." in Mainz
koordiniert werden, außerschulische Maßnahmen in Form
von Hausaufgabenhilfen, spezielle
berufsvorbereitende Maßnahmen sowie kombinierte sprachliche
und berufliche Bildungsangebote. Dazu kommt die
Beschäftigung von Sozialberatern für Ausländer und
besonderen Jugendberatern vor allem bei den
Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege.
Die Bundesregierung hat seit 1972 etwa 80
Modellversuche gefördert, die sich ausschließlich mit
Fragen der Förderung und Eingliederung ausländischer
Kinder, Jugendlicher und Erwachsener befassen. Eine
Reihe der im Rahmen dieses Programms
entwickelten Maßnahmen ist inzwischen in die Praxis mancher
oder aller Länder übernommen worden:
— Stützkurse im Fach Deutsch,
- Stützkurse in Sachfächern,
— Lehrbücher im Fach Deutsch als Fremdsprache
für den Unterricht an Grundschulen,
Hauptschulen und Berufsschulen,
— Unterrichtsorganisationen mit gemeinsamem
Unterricht von deutschen und ausländischen
Schülern, überwiegend gemeinsamem Unterricht und
überwiegend getrenntem Unterricht,
— Unterricht mit zwei Unterrichtssprachen,
— außerunterrichtliche Fördermaßnahmen
(Hausaufgabenhilfe, Freizeitangebote),
— Lehrerfortbildung,
— berufsvorbereitende Maßnahmen,
— Lehrmaterialien für Kindergärten,
— Kinderliteratur aus den Herkunftsländern für
Bibliotheken,
— mobile Bibliotheksversorgung,
— Weiterbildung für ausländische Erwachsene.
Auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaften hat
sich die Bundesregierung für den Erlaß der Richtlinie
des Rates über die schulische Betreuung der Kinder
von Wanderarbeitnehmern vom 25. Juli 1977
eingesetzt. Durch diese Richtlinie werden die
Mitgliedsländer verpflichtet, Unterrichtsangebote in der
Muttersprache zu machen. Angehörige aus Drittländern
werden gleichbehandelt.
Der Übergang von der Schule in den Beruf ist für
ausländische Jugendliche mit besonderen Problemen
verbunden. Den „Maßnahmen zur
Berufsvorbereitung und sozialen Eingliederung junger Ausländer"
(MBSE) kommt daher besondere Bedeutung zu. Diese
Kurse werden seit Januar 1980 unter finanzieller
Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und
Sozialordnung, der Bundesanstalt für Arbeit und
der Länder als einjährige Vollzeitmaßnahme
angeboten. Sie umfassen rd. 1000 Stunden
Berufsvorbereitung einschließlich Fachsprache, 500 Stunden
Sprachunterricht einschließlich Allgemeinbildung
und 350 Stunden Berufsschulunterricht. Sie dienen
dem Ziel, die Chancen für die Aufnahme eines
Ausbildungsverhältnisses sowie die gesellschaftliche
Handlungsfähigkeit zu verbessern. Nach den
Beschlüssen der Bundesregierung zur
Weiterentwicklung der Ausländerpolitik vom 19. März 1980 sollen
die MBSE innerhalb der nächsten beiden Jahre zu
einem bedarfsorientierten, flächendeckenden
Angebot von 20 000 Plätzen ausgebaut werden. MBSE-
Absolventen erhalten durch die am 30. Mai 1980
verkündete Änderung der
Arbeitserlaubnisverordnung einen Rechtsanspruch auf Arbeitserlaubnis.
Dies erhöht die Motivation zur Teilnahme an den
MBSE. Ferner wurde ein Rechtsanspruch auf
Arbeitserlaubnis für ausländische Jugendliche eingeführt,
die einen Schulabschluß einer allgemeinbildenden
Schule oder den Abschluß einer anerkannten
Berufsausbildung erworben haben.
Die Entwicklungschancen ausländischer Jugendlicher
werden auch im Rahmen der außerschulischen
Jugendarbeit verstärkt gefördert. Um die
Ansatzpunkte der Jugendhilfe zu erkunden und
weiterzuentwickeln, fördert das Bundesministerium für
Jugend, Familie und Gesundheit im Rahmen des
Bundesjugendplans seit den Jahren 1976/77 mehrere
wissenschaftlich begleitete Modelle der
Jugendsozialarbeit und der Jugendverbände. Die
Weiterförderung ist geplant.
Bei der Jugendsozialarbeit handelt es sich um
Projekte, in deren Rahmen die jungen Menschen und
ihre Angehörigen eine auf ihre Pläne abgestellte,
umfassende, individuelle sozialpädagogische
Beratung erfahren, in denen die jungen Ausländer auch
in überschaubaren Gruppen an Sprach- und
Informationskursen, Ferienfreizeiten, Freizeitaktivitäten in
Jugendzentren, Jugendclubs, multinationalen
Kindertagesstätten sowie Lern- und Spielstuben
teilnehmen. — Die Projekte der Jugendverbände dienen
insbesondere der Eingliederung ausländischer
Jugendlicher in die Jugendgruppenarbeit durch Bildung von
Kinder- und Jugendgruppen mit ausländischen und
deutschen Teilnehmern, gemeinsamen
Ferienfreizeiten, der Information über die Situation in der
Bundesrepublik und der individuellen Hilfe zur
Betreuung der jungen Menschen.
Das Programm ist mit jährlich 2,4 Mio DM
ausgestattet.
Maßnahmen der Bundesregierung beschränken sich
nicht auf die Verbesserung der Situation im
außerfamilialen Erziehungs- und Bildungsbereich. Ebenso
dringlich ist die Unterstützung der ausländischen
Eltern selbst in ihrer Erziehungskompetenz. Dieser
Aufgabe dient das Modellprojekt „Frühkindliche
Erziehung ausländischer Kleinkinder". Durch Beratung
der Eltern in erzieherischen und pflegerisch-
medizinischen Fragen, durch eine aktivierende
interkulturelle Elternbildung und Heranführung an Angebote
der Familien- und Jugendhilfe werden familiale
Erziehungsbedingungen verbessert. Für dieses Projekt
stellt der Bund rd. 2 Mio DM zur Verfügung. Die
Bundesregierung prüft zur Zeit, in welcher Weise
die seit Jahren geförderten Elternbriefe für
ausländische Eltern überarbeitet werden können. Da
Erziehung durch kulturelle Werte und
Verhaltensmuster beeinflußt ist, können die „Elternbriefe" nicht
einfach übersetzt werden.
Bei Kindern ausländischer Familien liegt vielfach ein
Informations- und Aufklärungsdefizit hinsichtlich
der Gefahren des Straßenverkehrs vor, das zu
besonderen Verkehrserziehungs- und -
aufklärungsmaßnahmen herausfordert. Mit dieser Aufgabe haben
sich vor allem der Deutsche Verkehrssicherheitsrat
und seine Mitglieder befaßt. Dank der finanziellen
Unterstützung durch die Berufsgenossenschaften und
die Bundesregierung war es möglich, die 1975
begonnene Arbeit fortzusetzen. Die über die deutschen
Verhältnisse aufklärenden Informationen des
Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) werden in
Form mehrsprachiger Schriften und in den
zahlreichen Presseorganen vermittelt. Auf Grund der
Mithilfe der Rundfunk- und Fernsehanstalten wurden
in zunehmendem Umfang Film- und Funkspots für
Ausländer gesendet.
Die Bundesregierung hat am 19. März 1.980 in ihren
Beschlüssen zur Weiterentwicklung der
Ausländerpolitik die soziale Integration der zweiten und
dritten Ausländergeneration zur Schwerpunktaufgabe
der künftigen Ausländerpolitik erklärt. Im
Bildungsbereich speziell hat sie folgende Maßnahmen
beschlossen:
— Im Rahmen der gemeinsamen Bildungsplanung
von Bund und Ländern wirkt die
Bundesregierung darauf hin, daß den ausländischen Kindern
und Jugendlichen verbesserte Angebote in
Kindergarten, Schule und Berufsschule gemacht
werden, damit sie die gleichen Bildungschancen wie
deutsche Kinder erhalten.
— Das Modellversuchsprogramm des
Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur
Entwicklung und Erprobung von Maßnahmen im
vorschulischen, schulischen, berufsbildenden Bereich
zur Eingliederung und Förderung ausländischer
Kinder und Jugendlicher wird verstärkt
fortgeführt. Seit Anfang dieses Jahres fördert der
Bundesminister für Bildung und Wissenschaft
Modellvorhaben zur Entwicklung geeigneter
Unterrichtsmaterialien und zur verstärkten Aus- und
Fortbildung von Lehrern, Ausbildern und
Kindergartenpersonal für zwei Jahre mit 90 v. H. und
für weitere zwei Jahre mit 75 v. H. der Kosten
(gegenüber der bei Modellvorhaben üblichen
Bund-Länder-Quote von jeweils 50 v. H.).
— Durch ein neues „Modellversuchsprogramm zur
Förderung der Ausbildung von ausländischen
Jugendlichen in anerkannten
Ausbildungsberufen" werden ab 1980 die erforderlichen
ausbildungsbegleitenden Hilfen für eine erfolgreiche
betriebliche Ausbildung von jungen Ausländern
mit Sprachschwierigkeiten und Mängeln in der
Schulbildung entwickelt und erprobt.
— Durch einen weiteren Ausbau des in diesem Jahr
anlaufenden Programms für die Förderung der
Berufsausbildung von benachteiligten
Jugendlichen sollen für solche jungen Ausländer, denen
trotz Förderung durch berufsvorbereitende
Maßnahmen und Intensivierung der Berufsberatung
kein Ausbildungsplatz vermittelt werden kann, in
überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen
zusätzliche Förderangebote zur Ausbildung in
anerkannten Ausbildungsberufen geschaffen
werden.
Die Beschlüsse der Bundesregierung vom 19. März
1980 gewährleisten auch in anderen Politikbereichen
die gezielte Verbesserung der Integration der
ausländischen Kinder und ihrer Familien.
5. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit,
die zahlreichen Arbeitskreise, die sich
uneigennützig mit der Bewertung von Kinder- und
Jugendbüchern befassen, in ihrer Arbeit zu
unterstützen?
Die Bundesregierung fördert bereits seit Jahren die
gemeinnützige Arbeit zahlreicher Verbände und
Institutionen im Bereich der Kinder- und
Jugendliteratur. Zu den Trägern der Jugendbucharbeit, die
laufend aus Mitteln des Bundesjugendplans
unterstützt werden, gehören u. a. das Deutsche
Jugendschriftenwerk, die Arbeitsgemeinschaft
„Jugendschrifttum für Blinde", der Borromäusverein, der
Friedrich-Bödecker-Kreis, der Börsenverein des
Deutschen Buchhandels und das Institut für
Jugendbuchforschung in Frankfurt.
Besondere Bedeutung kommt der vom Bund
geförderten Tätigkeit des Arbeitskreises für
Jugendliteratur und der Internationalen Jugendbibliothek in
München zu. Der Arbeitskreis für Jugendliteratur
richtet den vom. Bundesminister für Jugend, Familie
und Gesundheit gestifteten Deutschen Jugendbuch
-
preis aus und gibt alljährlich mit finanzieller
Unterstützung des Bundes die „Auswahlliste zum
Deutschen Jugendbuchpreis" heraus, die sich als
hilfreiches Instrument bei der Vermittlung guter
Kinder- und Jugendliteratur erwiesen hat. Die
Internationale Jugendbibliothek unterhält ein umfassendes
Archiv deutscher und ausländischer Kinder- und
Jugendliteratur. Sie beobachtet den internationalen
Jugendbuchmarkt, analysiert und bespricht
Neuerscheinungen und richtet internationale
Jugendbuchmessen aus. Darüber hinaus berät sie Autoren,
Verleger, Buchhändler, Jugendbüchereien, Eltern
und Erzieher.
In die Reihe der besonderen Bemühungen um die
Förderung des guten Jugendbuchs gehört auch der
vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels mit
finanzieller Unterstützung des Bundesministers für
Jugend, Familie und Gesundheit alljährlich
veranstaltete Vorlesewettbewerb für Schüler.
Die Bundesregierung sieht in der Förderung und
Vermittlung guter Jugendliteratur eine
Schwerpunktaufgabe kultureller Jugendarbeit. Sie wird die
Initiativen und Bemühungen auf diesem Gebiet auch
künftig nach Kräften unterstützen.
6. Welche Planungshilfen und
Förderungsmaßnahmen scheinen der Bundesregierung geeignet,
Wohnungen, vor allem des sozialen
Wohnungsbaues, kindgerechter zu gestalten?
Der Bund kann seine Finanzhilfen für den sozialen
Wohnungsbau den Ländern nur global, allerdings
unter starker Priorität u. a. auch für kinderreiche
Familien, zur Verfügung stellen. Wie die
Finanzhilfen förderungsmethodisch im einzelnen eingesetzt
werden, ist Angelegenheit der Länder, denen nach
der verfassungsmäßigen Ordnung die Durchführung
aller Förderungsmaßnahmen im sozialen
Wohnungsbau obliegt.
Zu begrüßen ist es, daß bei Ländern und Gemeinden
bereits Förderungsmodelle zu beobachten sind, die
bei Eigentumsförderung nicht nur auf den
Familienstand bei Antragstellung abstellen, sondern dem
künftigen Familienwachstum Rechnung zu tragen
suchen und für den Fall zunehmender Kinderzahl
Möglichkeiten zur Senkung der Zinsen — soweit
erforderlich — vorsehen.
Von den vom Bund vergebenen Forschungsarbeiten,
die den Grundriß und die Ausstattung von
Wohnungen zum Inhalt haben, befaßt sich eine im Jahr
1979 vergebene Arbeit vorrangig mit der
Entwicklung kindgerechter Wohngrundrisse. In dieser
Arbeit wurden alle relevanten Daten aus der
sozialwissenschaftlichen und baufachlichen Literatur
erfaßt, ein Kriterienkatalog entwickelt und
beispielhafte Grundrisse aus der Wohnungsbaupraxis
zusammengestellt. Der Forschungsbericht wird in
Kürze in der Schriftenreihe des Bundesministers für
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
veröffentlicht. Insbesondere die Grundrißsammlung ist
geeignet, bei künftigen Planungen als Anregung und
Anhalt für kindgerechten Wohnungsbau zu dienen.
Der Weiterentwicklung und Verbesserung des
Wohnwertes von Mehrfamilienhäusern dient der
Bundeswettbewerb „Familienwohnung und
Familienheim", der im August dieses Jahres vom
Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und
Städtebau ausgeschrieben wurde.
7. Welchen Stand haben die Bemühungen erreicht,
verkehrsberuhigte Zonen zu schaffen, in denen
Kinder auch auf öffentlichen Straßen spielen
können?
Nach der Verordnung zur Änderung der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 21. Juli 1980 wurden
folgende Zeichen neu eingeführt: Zeichen 325
(Beginn), Zeichen 326 (Ende) eines verkehrsberuhigten
Bereichs.
Innerhalb der verkehrsberuhigten Bereiche gilt:
1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen
Breite benutzen; Kinderspiele sind überall
erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muß
Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder
gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen
sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht
unnötig behindern.
5. Das Parken ist außerhalb der dafür
gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum
Einoder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung sind für die Ausweisung
von verkehrsberuhigten Bereichen die angestrebte
Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie
Gesichtspunkte des Städtebaus maßgeblich. In Betracht
kommen für die Regelung sowohl alle Straßen eines
abgegrenzten Gebietes als auch einzelne Straßen und
Straßenabschnitte.
Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung
und der gleichzeitigen Änderung der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung
sind auf der Grundlage der Novelle zum
Straßenverkehrsgesetz vom 6. April 1980 die
straßenverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen für
Einrichtung und Kennzeichnung verkehrsberuhigter Be
-
reiche geschaffen worden. Es ist jetzt Sache der
Gemeinden und der zuständigen
Straßenverkehrsbehörden, die nur im Einvernehmen mit der
Gemeinde verkehrsberuhigte Bereiche anordnen
können, die gegebenen Möglichkeiten in der Praxis aus
zuschöpfen und damit insbesondere
Spielmöglichkeiten und Verkehrssicherheit für die Kinder zu
verbessern.
8. Wann rechnet die Bundesregierung mit ersten
Ergebnissen zu dem Forschungsauftrag über
Maßnahmen zur Reduzierung von
Kinderunfällen im Straßenverkehr, den sie am 1. Oktober
1979 an die Bundesanstalt für Straßenwesen
vergeben hat?
Der Forschungsbericht wird voraussichtlich Anfang
1981 bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
eingehen.
Nach Auswertung des Forschungsberichtes werden
die Ergebnisse etwa im Mai 1981 zur Verfügung
stehen.
9. Ist die Bundesregierung bereit,
Führerscheinbewerbern und Kraftfahrern verstärkt die
Einsicht zu vermitteln, daß sich Kinder häufig
impulsiv im Straßenverkehr verhalten und somit
nicht immer die bestehenden Regeln beachten,
und welche Möglichkeit sieht sie, die
Autofahrer für ein entsprechendes Verhalten zu
gewinnen?
Motorisierte Verkehrsteilnehmer, insbesondere
Autofahrer, müssen in verstärktem Maße und unter
Nutzung effektiver Verfahren darauf aufmerksam
gemacht werden, daß Kinder völlig anders reagieren
können als Erwachsene. Ihnen muß die Bereitschaft
vermittelt werden, auf Kinder im Straßenverkehr
prinzipiell defensiv zu reagieren. Diese Aufgabe
fällt der Fahrausbildung, der Nachschulung, der
Verkehrsaufklärung und der Öffentlichkeitsarbeit
der großen Verbände und Institutionen zu.
Mit dem seit dem 1. April 1980 gültigen
Bundesfragenkatalog für Fahrerlaubnisprüfungen ist man der
Erkenntnis, daß sich Kinder im Straßenverkehr
häufig impulsiv verhalten, gerecht geworden. Deshalb
sind die Fragen über das Verhalten von
Kraftfahrern gegenüber Kindern auf 21 vermehrt worden.
Das hat auch eine intensivere Behandlung dieses
Stoffes im Fahrschulunterricht zur Folge.
Durch die Änderung der StVO vom 21. Juli 1980
(vgl. auch Ziffer 7) wird u. a. vorgeschrieben, daß
die Fahrzeugführer sich gegenüber Kindern,
Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere
durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und
durch Bremsbereitschaft, so verhalten müssen, daß
eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer
ausgeschlossen ist.
Bei Fassung dieses neuen Absatzes der StVO ist
klargestellt worden, daß die Verminderung der
Geschwindigkeit und die Bremsbereitschaft für sich
allein nicht genügen; vielmehr wird durch die
Formulierung „Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer
ausgeschlossen" deutlich gemacht, daß von dem
Fahrzeugführer das Äußerste an Sorgfalt verlangt
wird, um eine Gefährdung der Kinder,
Hilfsbedürftigen und älteren Menschen zu vermeiden.
10. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung
sichergestellt werden, daß die Belange der
Kinder auch über das Jahr des Kindes hinaus in
der Öffentlichkeit wirksam vertreten werden?
Die Bundesregierung wird auf Grund der im
Internationalen Jahr des Kindes gewonnenen
Erfahrungen durch ihre Öffentlichkeitsarbeit weiter auf eine
kinderfreundlichere Einstellung der Bevölkerung
hinwirken und Anregungen dafür geben, wie die
Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kin
-
dern verbessert werden können. Impulse werden
insbesondere von folgenden beabsichtigten
Maßnahmen erwartet:
— Herausgabe einer „Kinderfibel", in der die
Rechte und Pflichten von Eltern und Kindern
dargestellt und praktische Hinweise zu der
Rechtslage nach der Neuordnung des Rechts der
elterlichen Sorge gegeben werden.
— Veröffentlichung der Ergebnisse des mit
Bundesmitteln geförderten Modellprojekts
„Tagesmütter". Die Erkenntnisse der wissenschaftlichen
Begleituntersuchungen bieten eine Grundlage für die
Fortentwicklung familienergänzender Erziehung
in Tagespflegestellen.
— Unterrichtung der Öffentlichkeit über die
Nutzung der vom Bund geförderten
Modellspielanlage im Bereich der Bundesgartenschau Bonn
1979. Die Veröffentlichung gibt denjenigen, die
Spielplätze planen, unterhalten und betreuen,
Hinweise für die Gestaltung von Spieleinrich
tungen, die bei Kindern vielfältige
Spielaktivitäten fördern.
— Fortführung der Fernsehserie „Kopfball" im
Rahmen der Kampagne „Familie — jeder für jeden".
In 13 Folgen behandelt diese Fernsehserie im
Wechsel von Spiel- und Informationsteilen
familien- und gesundheitsbezogene Themen.
— Veröffentlichung der vom Bundesminsterium für
Jugend, Familie und Gesundheit geförderten
Orientierungsmaterialien für Eltern- und
Familienbildung. Die Orientierungsmaterialien sollen
den Trägern von Eltern- und Familienbildung
eine Hilfe geben, durch inhaltlich,
organisatorisch und methodisch auf den Alltag der Familien
aus allen Bevölkerungsschichten ausgerichtete
Angebote bestehende Barrieren gegenüber
Elternbildung abzubauen.
Nach dem Internationalen Jahr des Kindes sind
insbesondere folgende Maßnahmen zur wirksamen
Vertretung der Belange der Kinder in der
Öffentlichkeit bereits getroffen worden:
- Herausgabe der Broschüre „Miteinander —
Füreinander", die über das neue Recht der
elterlichen Sorge in den Einzelheiten wie im
Gesamtzusammenhang informiert.
— Förderung des vom Aktionskomitee „Kind im
Krankenhaus" e. V. entwickelten Ratgebers
„Kinder im Krankenhaus", der Eltern Tips zur Lösung
von Problemen bei einem
Krankenhausaufenthalt ihres Kindes gibt.
— Herausgabe der von der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung in Zusammenarbeit mit
der Aktion „Das sichere Haus" entwickelten
Broschüre „Sicherheitsfibel", die. Eltern
Möglichkeiten zur Verhütung von Kinderunfällen aufzeigt.
— Herausgabe der Broschüre „Hilfen für die
Familie", die die häufigsten Familienprobleme
darstellt, wo Beratung und Hilfe angeboten wird
oder wie man sich selber helfen kann.
— Herausgabe des vom Kinderschutzzentrum Berlin
mit Bundesmitteln geförderten Handbuchs
„Kindesmißhandlung — Erkennen und Helfen". Das
Handbuch richtet sich an Angehörige von
Berufsgruppen, die sich mit Problemen der
Kindesmißhandlung befassen. Es stellt dar, unter welchen
Bedingungen Kindesmißhandlungen entstehen
können und weist Gesichtspunkte und
Möglichkeiten des Helfens auf. Für interessierte Bürger
ist eine Kurzbroschüre entwickelt worden. Sie
will zu Sachlichkeit und zu wissenschaftlich
fundierter Hilfe ermutigen.
— Veröffentlichung des Berichts der Nationalen
Kommission über die Aktivitäten im
Internationalen Jahr des Kindes. Diese Dokumentation
stellt Aspekte und Beispiele von Aktivitäten dar,
die von öffentlichen und freien Trägern in der
Bundesrepublik Deutschland im Internationalen
Jahr des Kindes durchgeführt worden sind.
Einer dauerhaft verbesserten Berücksichtigung der
Belange von Kindern und Jugendlichen werden auch
die gesetzgeberischen Maßnahmen auf dem Gebiet
des Kindschaftsrechts zugute kommen. So gibt das
am 1. Januar 1980 in Kraft getretene Gesetz zur
Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge (BGBl.
1979 I S. 1061) die Vorstellung von der „elterlichen
Gewalt" auf und stellt statt dessen Regeln für einen
partnerschaftlichen und von gegenseitiger
Rücksichtnahme getragenen Umgang von Eltern und Kindern
bereit. Zugleich wird durch die Neuregelungen der
Schutz sozial gefährdeter Kinder verstärkt. Nach
früherem Recht konnte das Vormundschaftsgericht
nur eingreifen, wenn die Eltern ihre Pflichten
schuldhaft verletzten. Nach jetzigem Recht kann das
Vormundschaftsgericht die erforderlichen Maßnahmen
auch treffen, wenn das Wohl des Kindes durch
unverschuldetes Versagen der Eltern — etwa wenn
diese unter Drogeneinfluß schuldunfähig sind —
gefährdet ist. Das Gesetz trägt auch den Belangen von
Kindern in Pflegefamilien Rechnung. Ein Kind, das
sich in einer Pflegefamilie eingelebt hat, darf dort
nicht mehr zur Unzeit herausgenommen werden.
Im Bereich des Unterhaltsrechts sind zum 1. Januar
1980 durch die Regelbedarfs-Verordnung 1979 (BGBl.
I S. 1601) die Regelbedarfssätze für nichteheliche
Kinder und durch die Anpassungsverordnung 1970
(BGBl. I S. 1603) die Anpassungssätze für eheliche
Kinder entsprechend der Entwicklung der
Lebenshaltungskosten erhöht worden. Über die Änderun
-
gen im Unterhaltsrecht 'informieren Faltblätter des
Bundesministers der Justiz. Im internationalen
Bereich ist nach der Neuordnung des deutschen
Adoptions- und Adoptionsvermittlungsrechts das Gesetz
zu dem Europäischen Übereinkommen über die
Adoption von Kindern verabschiedet worden, das
die Vereinheitlichung der Adoptionsregelungen der
Mitgliedstaaten des Europarats zum Ziel hat. Das
Vertragsgesetz wird in diesen Wochen verkündet
werden.
Die in den vorangegangenen Antworten auf diese
Kleine Anfrage genannten Maßnahmen und
Programme werden ebenfalls wesentliche Beiträge
dabei leisten, daß die Impulse aus den Aktionen des
Internationalen Jahres des Kindes so fortwirken, daß
die Belange der Kinder in unserer Gesellschaft
stärker als früher beachtet werden. Im übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
11. Wo sieht die Bundesregierung Schwerpunkte
ihrer Arbeit zum Schutz und Wohl der Kinder
in den kommenden Jahren?
Die Bundesregierung wird den Schutz und das Wohl
der Kinder wie bisher in den Mittelpunkt ihrer
familienpolitischen Maßnahmen stellen. Das Wohl des
Kindes sieht sie insbesondere gefördert durch
— die Stärkung der wirtschaftlichen Lage der
Familie
- die Unterstützung der Familie bei der Erziehung
von Kindern
- eine Gestaltung der Arbeitswelt, die stärker auf
die Belange der Familien bezogen ist
— die Förderung familienergänzender Erziehung
— die familienfreundlichere Gestaltung der
Wohnverhältnisse und der Wohnumwelt.
Der Familienlastenausgleich bedarf der
Weiterentwicklung. Hierbei wird auch angestrebt, Kindergeld,
Steuervergünstigungen und kindbezogene
Leistungen in unterschiedlichen Sozialgesetzen noch besser
aufeinander abzustimmen, zu vereinfachen und
durchschaubarer zu machen.
Um Eltern die Möglichkeit zu geben, sich auf die
Erziehung von Kindern vorzubereiten und bei der
Lösung von Schwierigkeiten im Erziehungsalltag
sicherer zu werden, wird die Bundesregierung auf
den weiteren Ausbau der Eltern- und
Familienbildung, Familien- und Erziehungsberatung hinwirken.
Durch wissenschaftlich erarbeitete
Orientierungsmaterialien soll eine Eltern- und Familienbildung und
-beratung gefördert werden, die sich mit neuen
Formen und Methoden mit den heutigen Problemen
in der Familie auseinandersetzt und sich am
Erziehungsalltag der in durchschnittlichen Verhältnissen
lebenden Familien orientiert.
Die Bundesregierung hält es für notwendig, daß die
Arbeitswelt in ihren Strukturen und Abläufen
verstärkt Belange der Familien berücksichtigt, um es
Eltern zu erleichtern, die Kinderbetreuung
weitgehend selbst zu übernehmen. Das
Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit geht in
einer wissenschaftlichen Untersuchung den Fragen
nach, welche Möglichkeiten einer flexibleren und auf
familiäre Belange besser abgestimmten Arbeitszeit
bestehen, insbesondere wie Arbeitszeiten und
Öffnungs- und Schließungszeiten von
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen besser vereinbar
sind. Verbesserungsmöglichkeiten sollen im Rahmen
des Projekts erprobt werden.
Die Bundesregierung wird unter Berücksichtigung
der im Tagesmütterprojekt gewonnenen
Erkenntnisse in einem weiteren Modell, an dem sich die
Länder und 36 Jugendhilfeträger beteiligen, der
Verbesserung der Erziehung in Pflegestellen widmen.
Schwerpunkt des Modellprojekts ist die Beratung
und Weiterbildung der Pflegeeltern sowie die
Fortbildung der Mitarbeiter der Jugendhilfeträger in der
Pflegestellenbetreuung.
Im Rahmen der gemeinsamen Bildungsplanung mit
den Ländern setzt sich die Bundesregierung dafür
ein, daß das Angebot an Kindergartenplätzen den
Kindern aller Bevölkerungsgruppen zugute kommt,
daß durch kleinere Schulklassen eine bessere
Förderung des einzelnen Kindes möglich wird und daß —
trotz sinkender Jahrgangsstärken — ein wohnnahes
Bildungsangebot erhalten bleibt. Wo es den
Bedürfnissen und Wünschen der Eltern entspricht, sollten
Ganztagsangebote in Kindergärten und Schulen
gemacht werden. Eltern sollten auch darüber
entscheiden können, auf welche Schulform sie ihr Kind im
Anschluß an die Grundschule schicken wollen. Im
Interesse der Familien muß ein Mindestmaß an
Einheitlichkeit des Bildungswesens zwischen den
Bundesländern sichergestellt werden.
Was die familienfreundlichere Gestaltung der
Wohnverhältnisse und der Wohnumwelt anbelangt, wird
auf die Antworten zu Fragen 6 und 3 verwiesen.
Die Voraussetzung für weitere Fortschritte in der
Verkehrssicherheit ist neben wissenschaftlich
fundiertem, gezieltem staatlichen Handeln die
Bereitschaft der Verkehrsteilnehmer, der Sicherheit im
Straßenverkehr durch mehr Rücksichtnahme Vorrang
einzuräumen. Um diese Einsicht muß beständig
weiter geworben werden.
Die Bundesregierung wird daher Maßnahmen der
Verkehrserziehung und -aufklärung mit dem
Programm „Kind und Verkehr" unter Mithilfe des
Deutschen Verkehrssicherheitsrats verstärken. Hauptziel
dieses Programms ist die bessere Vorbereitung von
Kindern auf den Straßenverkehr durch die Eltern
sowie die Anpassung des gesamten Straßenverkehrs
an die Lebensbedürfnisse der Kinder.
Im Bereich der Gesundheitsvorsorge wird ein
Schwerpunkt sein, den schulärztlichen und
schulzahnärztlichen Dienst sowie die Untersuchungen im
Kindergarten zu intensivieren. Hierzu hat der Bund
mit der finanziellen Förderung eines
Modellgesundheitsamtes im Landkreis Marburg-Biedenkopf, in
dem die Beratungs- und Untersuchungsdienste
besonders ausgebaut worden sind, einen Beitrag.
geleistet.
Im Bereich der Gesetzgebung wird die
Bundesregierung überprüfen, ob sich zum Schutz der Kinder in
Pflegefamilien eine eigenständige Regelung des
Pflegekindverhältnisses im Bürgerlichen Gesetzbuch
empfiehlt. Im internationalen Bereich wird die
Bundesregierung die Aktivitäten u. a. des Europarats zu
Vorkehrungen gegen das sogenannte „legal
kidnapping" - das Verbringen eines Kindes gegen den
Willen des sorgeberechtigten Elternteils durch den
anderen Elternteil in ein anderes Land -
unterstützen. Dabei ist vor allem von Bedeutung, ob die
Gerichte des früheren Aufenthaltsstaates des Kindes
oder die Gerichte des neuen Aufenthaltsstaates für
den Streit der Eltern um das Kind zuständig sind.
Die Bundesregierung strebt eine Regelung an,
wonach regelmäßig die sofortige Rückführung des
Kindes an den früheren Aufenthaltsort erfolgen soll,
wenn das Gericht feststellt, daß das Kind gegen den
Willen des Inhabers der elterlichen Sorge in ein
anderes Land gebracht worden ist.
Den fachlich beteiligten Bundesressorts, den Ländern
sowie den Fach- und Interessenverbänden wurde
Anfang 1980 ein Referentenentwurf zur
Novellierung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der
Öffentlichkeit zugeleitet. Die Novelle soll vor allem
der Anpassung des Gesetzes an die heutigen
Verhältnisse dienen. Die Einbringung des
Regierungsentwurfs im Deutschen Bundestag ist für die nächste
Legislaturperiode vorgesehen.
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Mai 1980 das
von der Bundesregierung eingebrachte
Jugendhilfegesetz verabschiedet. Die Bundesregierung hat zur
Klärung von Fragen, die den Bundesrat veranlaßt
haben, dem Gesetz nicht zuzustimmen, den
Vermittlungsausschuß angerufen. Damit ist die Möglichkeit
geschaffen, das Jugendhilfegesetz, dem die
Bundesregierung große Bedeutung im Hinblick auf den
Schutz und das Wohl der Kinder beimißt, noch in
dieser Legislaturperiode zu verabschieden.
Die Leistungen des Jugendhilfegesetzes sollen die
Erziehung des Kindes in der Familie unterstützen
und ergänzen und dazu beitragen, soziale
Benachteiligung abzubauen. Durch das Angebot
rechtzeitiger und bedarfsgerechter Hilfen soll erreicht werden,
daß Probleme in der Erziehung und Entwicklung von
Kindern stärker als bisher in und mit der Familie
gelöst werden und daß die Herausnahme von
Kindern aus der Familie vermieden werden kann.]