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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Informationsaustausch mit Nachbarländern der Bundesrepublik Deutschland über Störfälle technischer Einrichtungen, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben können und besondere Schutzvorkehrungen erfordern (G-SIG: 00003086)

Austausch von Informationen zu Fragen der Reaktorsicherheit mit Frankreich und der Schweiz, Schutz der deutschen Bevölkerung vor Zwischenfällen im benachbarten französischen Kernkraftwerk Fessenheim, Aufklärung der Bevölkerung über kerntechnische Einrichtungen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.08.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/438907.07.80

Informationsaustausch mit Nachbarländern der Bundesrepublik Deutschland über Störfälle technischer Einrichtungen, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben können und besondere Schutzvorkehrungen erfordern

der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Pfeifer, Schwarz, Lenzer, Spranger, Benz, Broll, Bühler (Bruchsal), Engelsberger, Gerstein, Hanz, Dr. Hubrig, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Probst, Dr. Riesenhuber, Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Volmer, Frau Dr. Walz, Dr. Warnke und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage zum Sicherheitsstand von Kernkraftwerken in der DDR und in der Tschechoslowakei vom 27. März 1980 hat die Bundesregierung noch einmal bestätigt, daß Folgen technologischer Entwicklungen, z. B. auf den Gebieten der Chemie, Biologie und Kerntechnik, grenzüberschreitende Wirkungen haben können und deshalb internationale Abstimmung von Sicherheits- und Schutzvorkehrungen erforderlich ist.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen8

1

Aufgrund welcher verbindlicher Vereinbarungen mit welchen unserer Nachbarländer erhalten deutsche Stellen für Schutzvorkehrungen, insbesondere Notfall- und Katastrophenpläne zum Schutz der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland notwendige Informationen über technische Anlagen und Einrichtungen der Nachbarländer, die bei Unfällen und Störungen zu grenzüberschreitenden Auswirkungen auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland führen können, ausländische Stellen derartige Angaben über Einrichtungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland?

2

Hält die Bundesregierung den hierzu stattfindenden Informationsaustausch mit den Nachbarländern für zufriedenstellend, oder welche Verbesserungen hält sie für welche Gebiete mit welchen Nachbarländern für erforderlich und erzielbar?

3

Hält sie auch den Austausch von Informationen zu Fragen der Reaktorsicherheit, insbesondere mit Frankreich und der Schweiz, soweit er zum Schutz der in der Nähe französischer und schweizerischer Kernkraftwerke auf deutschem Gebiet lebenden Bevölkerung notwendig ist, durch alle Beteiligten bindende, Art und Umfang der zu übermittelnden Informationen sowie die Übermittlungswege hinreichend konkret festlegende Vereinbarungen für ausreichend gesichert?

4

Mit welchen Ergebnissen hat der Bundeskanzler in seinen regelmäßigen Gesprächen mit dem französischen Präsidenten und Regierungschef die für Teile der deutschen Bevölkerung entstandenen besonderen Schutzinteressen erörtert, die sich aus der zunehmenden Zahl mit einem von deutschen technischen Sicherheitsanforderungen abweichenden Sicherheitsstandard in großer Nähe zur deutsch-französischen Grenze errichteter kerntechnischer Anlagen, insbesondere in Anbetracht der von Vertretern der Bundesregierung im Zusammenhang mit Kernkraftwerken östlicher Nachbarländer als sicherheitsrelevant herausgestellten „überwiegenden westlichen Windrichtungshäufigkeit" ergeben?

5

Zwischen wem und auf welche Weise ist die vom BMI in der Antwort auf Fragen nach deutschen Notfallschutzmaßnahmen für das Kernkraftwerk Fessenheim in Anlage 15 zum Bundestags-Protokoll vom 21. Januar 1977 erwähnte Vereinbarung über die sofortige Information bei allen Zwischenfällen, die Auswirkungen auf deutsches Gebiet haben könnten, getroffen worden, und hat sich diese Vereinbarung als ausreichend erwiesen?

6

Wertet die Bundesregierung die in Teilen der Öffentlichkeit wiederholt entstandene Unruhe über Vorfälle im Kernkraftwerk Fessenheim, über deren Art und Bedeutung die für den Schutz der Bevölkerung in der deutschen Nachbarschaft Fessenheims zuständigen Stellen nicht oder nicht rechtzeitig unterrichtet wurden, als Beweis für die Notwendigkeit, Vereinbarungen auch insoweit zu treffen, daß Informationen auch über solche Vorkommnisse schneller über die Grenze übermittelt werden, die zwar unterhalb der Meldeschwelle für Notfallschutzmaßnahmen auslösende Ereignisse liegen, die aber bei einer nicht ausreichend informierten Öffentlichkeit Beunruhigung und Mißtrauen gegenüber der Kernenergienutzung und den für ihre Sicherheit verantwortlichen Stellen auslösen können, und was gedenkt sie zur schnellen erfolgreichen Lösung dieser Probleme mit Frankreich, wie sie von der Landesregierung Baden-Württemberg angeregt wurde, zu unternehmen?

7

Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Information der Öffentlichkeit über besondere Vorkommnisse und Störfälle in technischen Einrichtungen mit möglichen Gefahren für die Umgebung allgemein und in kerntechnischen Anlagen im Besonderen zu verbessern?

8

Teilt sie die Auffassung, durch sachliche und umfassende Darstellung technischer Risiken und der zum Schutz vor möglichen Gefahren kerntechnischer Einrichtungen getroffenen Vorkehrungen könne sie zu einer emotionsfreieren Einschätzung der Risiken der Kernenergienutzung entscheidendes beitragen?

Bonn, den 7. Juli 1980

Erhard (Bad Schwalbach) Pfeifer Schwarz Lenzer Spranger Benz Broll Bühler (Bruchsal) Engelsberger Gerstein Hanz Dr. Hubrig Dr. Laufs Pfeffermann Dr. Probst Dr. Riesenhuber Dr. Schwarz-Schilling Dr. Freiherr Spies von Büllesheim Dr. Stavenhagen Volmer Frau Dr. Walz Dr. Warnke Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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