Extremisten im öffentlichen Dienst
der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Dregger, Dr. Langguth, Broll, Dr. Miltner, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Krey und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Zahl der im öffentlichen Dienst beschäftigten Extremisten hat in dieser Legislaturperiode besorgniserregende Ausmaße angenommen. Zwar sind ausweislich des Verfassungsschutzberichts der Bundesregierung die Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst von 533 im Jahr 1976 auf 389 in 1979 zurückgegangen. In dem gleichen Zeitraum ist aber die Zahl der Linksextremisten im öffentlichen Dienst nach dem Verfassungsschutzbericht von 1944 im Jahr 1976 auf 2454 im Jahr 1979 angestiegen. Ob diese Zahlen vollständig sind, erscheint mehr als zweifelhaft. Der Verfassungsschutzbericht 1979 räumt selbst ein, daß „Kaderstatistiken" linksextremistischer Organisationen sich gar einer Gesamtzahl von etwa 4500 Linksextremisten im öffentlichen Dienst rühmen. Des weiteren sind offensichtlich nicht erfaßt die Mitglieder der nach Hunderten zählenden Sekundärorganisationen, auf deren Behandlung der Verfassungsschutzbericht verzichtet.
Trotz dieses von Jahr zu Jahr feststellbaren kontinuierlichen Anstiegs der Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst und der damit verbundenen Gefahren für unser Staatswesen hat die Bundesregierung mit den am 1. April 1979 in Kraft getretenen Grundsätzen angeordnet, bei der Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst nur dann beim Verfassungsschutz nachzufragen, wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen. Damit ist in der Regel die Anfrage beim Verfassungsschutz ausgeschlossen. Die Einstellungsbehörde wird im Normalfall keine konkreten Verdachtsgründe haben. Die Bundesregierung hat außerdem beschlossen, einstweilen keine Disziplinarverfahren gegen aktive DKP-Mitglieder im Bundesdienst durchzuführen. Die Entwicklung zeigt, daß hierdurch bereits großer Schaden für unseren Staat eingetreten ist.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen9
Welches sind die Gründe, die dazu geführt haben, daß die Zahl der Linksextremisten im öffentlichen Dienst von 1944 im Jahr 1976 auf mindestens 2454 im Jahr 1979 angestiegen ist, obwohl im gleichen Zeitraum nach dem Verfassungsschutzbericht 1979 der Bundesregierung die Zahl der Mitglieder in diesen Organisationen angeblich im gleichen Zeitraum zurückgegangen ist.
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor,
a)wie viele Mitglieder in etwa die im Verfassungsschutzbericht 1979 nicht erfaßten linksextremistischen Sekundärorganisationen haben und
b) wie viele dieser Personen Angehörige des öffentlichen Dienstes sind, die den in Frage 1. aufgeführten Linksextremisten im öffentlichen Dienst zugerechnet werden müssen?
Worauf sind die hohen Anteile der linksextremistischen Lehrer zurückzuführen (1979: 1044), und welches sind die Gründe für das anhaltende Anwachsen der Zahl der linksextremistischen Lehrer (1976: 701)?
Wie verteilen sich die Links- und Rechtsextremisten und hierbei gesondert die extremistischen Lehrer auf die einzelnen Bundesländer?
Weshalb hat die Bundesregierung. am 20. Juni 1980 den Beschluß gefaßt, bis zur höchstrichterlichen Entscheidung über zwei anhängige Verfahren gegen aktive DKP-Beamte im Bundesdienst das Bundesdisziplinargericht in vergleichbaren Fällen nicht mehr anzurufen, obwohl nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Disziplinargerichte bereits die nominelle Zugehörigkeit zu einer verfassungsfeindlichen Partei ein objektives Dienstvergehen darstellt?
Hält die Bundesregierung den am 20. Juni 1980 gefaßten Beschluß für vereinbar mit dem gesetzlichen Auftrag, Disziplinarmaßnahmen von Amts wegen und so schnell wie möglich durchzuführen, und dem vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungsgebot, den Beamtenapparat von Verfassungsfeinden freizuhalten?
Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung über den am 20. Juni 1980 getroffenen Beschluß hinaus angeordnet hat, bis zur höchstrichterlichen Entscheidung in den Fällen gegen die beiden DKP-Beamten überhaupt keine Disziplinarverfahren gegen aktive DKP-Beamte im Bundesdienst mehr durchzuführen, und welche Gründe haben die Bundesregierung zu dieser Entschließung bewogen?
Wann ist frühestens mit einer abschließenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in beiden genannten Fällen gegen DKP-Beamte im Bundesdienst zu rechnen?
Gegen wie viele Beamte des Bundes sind disziplinarrechtliche Verfahren wegen des Verdachts der Verletzung der politischen Treuepflicht eingeleitet worden, und in wieviel Fällen kann wegen des „Stillhaltebeschlusses" der Bundesregierung das Bundesdisziplinargericht nicht angerufen werden?