Systematische Überwachung des Postverkehrs aus der DDR in die BRD durch bundesdeutsche Sicherheitsbehörden
der Abgeordneten Petra Pau, Roland Claus, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Sendung „Frontal 21“ (ZDF) am 10. November 2009 wurde berichtet, dass ehemalige Bürger der DDR, die aus Ostdeutschland geflohen waren, strafrechtlich verfolgt wurden, weil ihnen regelmäßig Zeitungen aus der DDR zugeschickt worden waren. Diese Zeitungen wurden von den Sicherheitsbehörden beschlagnahmt, da es sich um „Schriften mit staatsgefährdendem Inhalt“ handelte (Frontal 21, 10. November 2009). Die Betroffenen sollten damals der Vernichtung zustimmen, ansonsten hätte ihnen ein Prozess wegen Staatsgefährdung gedroht.
„Frontal 21“ bilanziert: „Tatsächlich überwachten die westdeutschen Behörden systematisch den Postverkehr von Ost nach West – grundgesetzwidrig. Was sie nicht kontrollieren können, vernichten Zoll, Post und Polizei – zwischen 1955 und 1968 schätzungsweise 100 Millionen Poststücke“ (Frontal 21, 10. November 2009).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde damals der Postverkehr von der DDR in die BRD von welchen Sicherheitsbehörden kontrolliert?
In welchem Zeitraum fand diese Überwachung des Postverkehrs statt, und wer oder welche Behörde hat ihre Einstellung mit welcher Begründung veranlasst?
Nach welchen Verdachtsmomenten wurde die Post von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland beschlagnahmt oder geöffnet?
Wie viele Bürger waren durch diese Kontrollmaßnahmen betroffen?
Wie häufig fanden die Kontrollen bei den einzelnen Bürgern statt?
Wie viele der betroffenen Bürger waren davor Bürger der DDR?
Wie viele Poststücke wurden beschlagnahmt und geöffnet?
Bei wie vielen Bürgern waren beschlagnahmte oder geöffnete Poststücke Ausgangspunkt von weitergehenden Ermittlungen, und wie viele Bürger wurden auf dieser Grundlage tatsächlich verurteilt?
Bei wie vielen Bürgern wurden Poststücke geöffnet oder beschlagnahmt im Rahmen von bereits laufenden Ermittlungsverfahren, und wie viele dieser Bürger wurden verurteilt?
In wie vielen Gerichtsverfahren wurden in dem entsprechenden Zeitraum beschlagnahmte oder geöffnete Poststücke als Beweismittel eingebracht?
Trifft es zu, dass die entsprechenden Akten zu diesem Vorgang im Postministerium, im Bundesministerium des Innern, im Bundesministerium der Justiz und bei den bundesdeutschen Sicherheitsbehörden öffentlich und für Forschungszwecke nicht zugänglich sind, und wenn ja, mit welcher Begründung geschieht das?