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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Neuausrichtung der bisherigen Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus

Ausweitung der Leitlinien der Bundesprogramme "Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie" und "Kompetent für Demokratie - Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus" auf die Bereiche "Linksextremismus" und "islamistische Bestrebungen"; Ansprechpartner für das Vorhaben, Kritik

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

23.12.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/16204. 12. 2009

Neuausrichtung der bisherigen Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus

der Abgeordneten Petra Pau, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Sevim Dağdelen, Heidrun Dittrich, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Jan Korte, Wolfgang Neskovic, Jens Petermann, Richard Pitterle, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die seit 2001 vom Bund geförderten Programme gegen Rechtsextremismus sollen laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP in „Extremismusbekämpfungsprogramme“ umgewandelt werden (S. 87), die sich gleichermaßen gegen rechten und linken „Extremismus“ sowie gegen Islamismus richten sollen. Im gleichen Sinne soll das „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ (BfDT) einen stärkeren Schwerpunkt im Bereich „Linksextremismus“ bilden, die bisherigen Aussteigerprogramme Rechtsextremismus zu Aussteigerprogrammen Extremismus und schließlich der Fonds für Opfer rechtsextremer Gewalt zu einem Fonds für Opfer des Extremismus werden.

Diese inhaltliche Verschiebung ist rein ideologisch motiviert, denn nach wie vor wird niemand begründet bestreiten können, dass die extreme Rechte in zahlreichen Regionen des Landes die primäre reale und alltägliche Bedrohung für zahlreiche Menschen darstellt. 140 Tote und ungezählte Verletzte durch rechte Gewalt seit 1990 sprechen eine deutliche Sprache.

Faktisch bedeuten die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag mehr als eine Halbierung der Mittel im Kampf gegen die extreme Rechte. Wenn mit den gleichen Mitteln (bisher 24 Mio. Euro für zwei Bundesprogramme, ca. 1 Mio. Euro BfDT, ca. 300 000 Euro Opferfonds) jetzt Projekte im gesamten Bereich „Extremismus“ gefördert werden sollen, handelt es sich in jedem Fall um eine massive Kürzung für den Bereich Rechtsextremismus.

Die hier angekündigten Veränderungen sind nicht das Ergebnis einer wissenschaftlichen Evaluation der bisherigen Bundesprogramme. Völlig unabhängig von einer solchen Evaluation nimmt die Bundesregierung hier politisch motivierte Veränderungen vor, die im Ergebnis die Auseinandersetzung mit der extremen Rechten schwächen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Plant die Bundesregierung die Überarbeitung der Leitlinien der Bundesprogramme „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und „Kompetent für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Ausweitung der Arbeit der Bundesprogramme auf die Bereiche „Linksextremismus“ und „islamistische Bestrebungen“ umzusetzen?

a) Welche konkreten Vorschläge zur Veränderung der Leitlinien gibt es bisher, und bis wann will die Bundesregierung hier konkrete Vorschläge machen?

2

Will die Bundesregierung die Ausweitung der Arbeit der Bundesprogramme auf die Bereiche „Linksextremismus“ und „islamistische Bestrebungen“ im Rahmen der bestehenden Lokalen Aktionspläne, Modellprojekte, Mobilen Beratungen und Opferberatungen umsetzen, oder will sie hierfür auf die Etablierung neuer Projekte, Aktionspläne etc. setzen?

a) Wenn die Bundesregierung auf eine Aufgabenausweitung im Rahmen der bestehenden Projekte setzt, wird sie dann den finanziellen und personellen Rahmen der jeweiligen Projekte entsprechend der Aufgabenerweiterung anpassen, oder ist an eine solche Aufstockung der Mittel nicht gedacht?

b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass für die von ihr vorgeschlagene Ausweitung des Themengebiets der Bundesprogramme neues Fachpersonal gewonnen werden muss, oder geht sie davon aus, dass alle Bereiche des „Extremismus“ vom selben Personal bearbeitet werden können?

3

Welche zivilgesellschaftlichen Ansprechpartner im Bereich der „Linksextremismusprävention“ hat die Bundesregierung bisher ausgemacht, welche zivilgesellschaftlichen Ansprechpartner sind ihr bekannt?

Kann die Bundesregierung Modellprojekte, Bürgerinitiativen, Runde Tische, Elternzusammenschlüsse, Vereine etc. nennen, die sich mit aktuellem „Linksextremismus“ befassen und als mögliche Ansprechpartner für entsprechende Projekte in Frage kommen?

Um welche Projekte, Initiativen etc. handelt es sich hier?

4

Kann die Bundesregierung konkrete Schwerpunktregionen des „Linksextremismus“ benennen in denen analog zur extremen Rechten ein Klima der Einschüchterung und Angst vorherrscht?

Um welche Regionen handelt es sich, und haben sich hier bürgerschaftliche Strukturen entwickelt, die jetzt gezielt unterstützt werden sollen?

5

Welche zivilgesellschaftlichen Ansprechpartner im Bereich der Bekämpfung des Islamismus hat die Bundesregierung bisher ausgemacht, welche zivilgesellschaftlichen Ansprechpartner sind ihr bekannt?

Kann die Bundesregierung Modellprojekte, Bürgerinitiativen, Runde Tische, Elternzusammenschlüsse, Vereine etc. nennen, die sich mit Islamismus befassen und als mögliche Ansprechpartner für entsprechende Projekte in Frage kommen?

Um welche Projekte, Initiativen etc. handelt es sich hier?

6

Kann die Bundesregierung konkrete Schwerpunktregionen des Islamismus benennen, in denen analog zur extremen Rechten ein Klima der Einschüchterung und Angst vorherrscht?

Um welche Regionen handelt es sich, und haben sich hier bürgerschaftliche Strukturen entwickelt, die jetzt gezielt unterstützt werden sollen?

7

Hat die Bundesregierung die Kritik zahlreicher Wissenschaftler an der Umwandlung der Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus in Extremismusbekämpfungsprogramme (vgl. z. B. Frankfurter Rundschau vom 10. November 2009) zur Kenntnis genommen, und spielt diese Kritik für die weiteren Entscheidungen der Bundesregierung eine Rolle?

8

Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Neuausrichtung der Bundesprogramme auch Bestrebungen und Haltungen sog. gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in größeren Teilen der Bevölkerung (wie sie in zahlreichen Studien wissenschaftlich belegt sind: z. B. Prof. Wilhelm Heitmeyer: „Deutsche Zustände“; Dr. Oliver Decker/ Prof. Elmar Brähler: „Vom Rand zur Mitte“ u. a.) in den Fokus zu nehmen, oder sieht die Bundesregierung hier keinen Handlungsbedarf?

9

Welche Aussagen der durch die Bundesregierung geförderten Evaluation der Bundesprogramme „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und „Kompetent für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ haben den Anlass für eine generelle Veränderung des Ansatzes der Programme gegeben?

Gibt es in der Evaluation der Bundesprogramme überhaupt die Empfehlung, die Bundesprogramme auf die anderen „Extremismusbereiche“ auszudehnen?

Wenn nein, auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung dann diese Entscheidung getroffen, und hat sie mit den von ihr finanzierten Evaluatoren über diese Ausweitung gesprochen?

10

Teilt die Bundesregierung die von Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ (21./22. November 2009) geäußerte Ansicht, die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus seien zu wenig koordiniert gewesen, und wenn die Bundesregierung diese Auffassung teilt, wie und bis wann will sie hier konkrete Abhilfe schaffen?

11

Ist in diesem Zusammenhang an eine neue und gebündelte Zuständigkeit für die verschiedenen Bundesprogramme gedacht, und wo sollte diese Zuständigkeit liegen?

Berlin, den 4. Dezember 2009

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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