Einheitlicher Standard im Bereich mobiler audio-visueller Dienste (Handy-TV)
der Abgeordneten Christoph Waitz, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Hellmut Königshaus, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Technologie zum mobilen Empfang von Fernsehsignalen steht auch in Deutschland vor dem Durchbruch. Im Sommer 2006 werden in verschiedenen Großstädten Deutschlands anlässlich der Fußballweltmeisterschaft erstmals Handy-Fernsehprogramme ausgestrahlt. Hierbei werden Leistungsfähigkeit und Nutzbarkeit dieser neuen Fernsehstandards erstmals zu testen sein. Die Einführung dieser Fernsehstandards ist mit beträchtlichen Wachstumschancen für die deutsche Industrie verbunden. Aktuell werden drei Standards für die Verbreitung des mobilen Fernsehangebots angeboten: DMB, DVB-H oder UMTS.
Die Vergabe der Frequenzen für die neuen Standards DMB und DVB-H erfolgt jeweils für das Gebiet einzelner Bundesländer. Die getrennte Vergabe hat in der Vergangenheit bereits zu Streit zwischen Bundesländern über die Frage geführt, welcher technische Standard zu bevorzugen sei. Die Standards DMB und DVB-H sind untereinander nicht kompatibel.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche mobile Fernsehtechnologie eignet sich nach Meinung der Bundesregierung für ein langfristig gesichertes und qualitativ hochwertiges mobiles Fernsehangebot, und welcher Standard ist nach Auffassung der Bundesregierung aus industriepolitischer Sicht zu favorisieren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bevorzugung unterschiedlicher Standards in verschiedenen Bundesländern?
Wie kann die sich abzeichnende „digitale Kluft“, die durch die alleinige oder parallele Erteilung von Frequenzen für die Standards DMB und DVB-H verursacht wird, in Deutschland verhindert werden?
Wie kann sichergestellt werden, dass bis zum Ende des Jahres 2006 eine flächendeckende Vergabe von Lizenzen für mobile audiovisuelle Dienste erreicht wird?
Was wird gegenwärtig von Seiten der Bundesregierung dafür getan, um Investitionen für mobile audiovisuelle Dienste im DVB-H-Standard zu ermöglichen und zu fördern?
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der flächendeckenden Einführung des mobilen Fernsehens in Deutschland?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung verschiedener Telekommunikationsanbieter, Frequenzen für DVB-H müssten aus einer Hand – und nicht durch jede Landesmedienanstalt getrennt – vergeben werden, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Warum ist die bundesweite Verwaltung und Zuweisung von Frequenzen, die dem Rundfunk zugewiesen sind, nicht Gegenstand der Beratungen zur Föderalismusreform?
Welchen Einfluss nimmt die Bundesregierung, um die Einführung eines bundeseinheitlichen Standards für mobiles Fernsehen zu fördern?
Welche Probleme sind nach Auffassung der Bundesregierung noch bis zur Einführung des neuen Standards zu lösen?
Sieht die Bundesregierung mit der Einführung des mobilen Fernsehens einen neuen Markt im Sinne des § 9a TKG-E für gegeben, und welche Erwägungen liegen dieser Auffassung zugrunde?
Wie beurteilt die Bundesregierung Einschätzungen, nach denen die Einführung des neuen mobilen Fernsehstandards und die unterschiedliche Behandlung der Zulassungsverfahren in den einzelnen Bundesländern belege, dass es in Deutschland einer zentralen Zulassungsstelle nach dem Vorbild der britischen Ofcom bedürfe?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Frage im Hinblick auf die fortschreitende Konvergenz der Medien, die sich u. a. in den Angeboten mobiler audiovisueller Dienste manifestiert?
Setzt nach Auffassung der Bundesregierung das europarechtliche Gebot der effektiven Frequenznutzung nicht zugleich voraus, dass die Bundesnetzagentur die tatsächliche Nutzung von reservierten Frequenzen festlegt und regelmäßig überprüft?