Entwicklung der berufsständischen Versorgungswerke
der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die berufsständischen Versorgungswerke sind im gegliederten System der Altersversorgung öffentliche-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtungen für die verkammerten freien Berufe. Ursprünglich entstanden, um die Alterssicherung von Selbständigen zu gewährleisten, die keine Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besaßen, sind im Laufe der Zeit die berufsständischen Vesorgungswerke auch für Angestellte in diesen Berufen, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen konnten, geöffnet worden.
Die berufsständischen Versorgungswerke sind dabei in der Ausgestaltung ihrer Leistungen autonom und legen diese in eigenen Satzungen fest. Außerdem unterliegen sie sowohl der Rechts- als auch der Versicherungsaufsicht des jeweiligen Landes, in dem sie tätig sind. Hier stellt sich grundsätzlich die Frage, ob diese Organisationsform gesellschafts-, sozial- und wirtschaftspolitisch sinnvoll ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Entwicklung der Zahl der berufsständischen Versorgungswerke
II. Entwicklung der Zahl der beitragszahlenden Personen
III. Entwicklung der Zahl der Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger
IV. Entwicklung der Rentenleistungen
V. Finanzierung der Leistungen
Wie hat sich in den Jahren seit 1990 der Anteil von festverzinslichen Wertpapieren einerseits und Aktien andererseits am Vermögensbestand entwickelt?
VI. Verbesserte Regulierung der berufsständischen Versorgungswerke
Fragen25
Wie hat sich die Zahl der berufständischen Versorgungswerke in den Jahren seit 1990 (jeweils differenziert nach Bundesländern) entwickelt?
Sind der Bundesregierung Überlegungen bekannt, aktuell neue berufsständische Versorgungswerke zuzulassen?
Wie hat sich die Zahl der versicherten Personen in den berufsständischen Versorgungswerken in den Jahren seit 1990 (jeweils differenziert nach Bundesländern) entwickelt?
Wie war jeweils das Verhältnis von Selbständigen zu Angestellten?
Nach welchen Einkommensgruppen lassen sich die Versicherten (jeweils differenziert nach Geschlecht und Bundesländern) erfassen?
Wie hoch war jeweils der Anteil der dort versicherten Personen an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen?
Wie hat sich in den Jahren seit 1990 jeweils die Zahl der Rentenempfängerinnen und Rentenempfänger (jeweils differenziert nach alten und neuen Bundesländern) entwickelt?
Wie hoch sind die durchschnittlichen Rentenzahlungen (jeweils differenziert nach Geschlecht und Bundesländern)?
Wie hoch war jeweils der Anteil derjenigen, die eine Leistung aufgrund einer Berufsunfähigkeit erhalten haben?
Wie hoch war jeweils der Anteil derjenigen, die eine Hinterbliebenenversorgung erhalten haben?
Wie viel Beitragsjahre zum Zeitpunkt des Rentenzugangs können die Versicherten im Durchschnitt aufweisen (jeweils differenziert nach Geschlecht und Bundesländern)?
Wie hat sich die durchschnittliche Dynamisierungsrate der Renten seit 1990 entwickelt?
Wie hat sich jeweils die durchschnittliche Bezugsdauer einer a) Altersrente, b) Berufsunfähigkeitsrente und c) Hinterbliebenenrente seit 1990 entwickelt?
Wie hoch ist das Volumen der gegenwärtig erworbenen Anwartschaften, und wie hoch ist die Summe der aktuell ausgezahlten Leistungen?
Wie hat sich der durchschnittliche Beitragssatz in den berufsständischen Versorgungswerken in den Jahren seit 1990 entwickelt?
Wie groß war jeweils die Spannweite zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Beitragssatz?
Welchen Einfluss hat das unterschiedlich hohe Risiko der Berufsunfähigkeit auf die Beitragsgestaltung der einzelnen Versorgungswerke?
Hat sich in der Finanzierung der Leistungen das Verhältnis von Umlagekomponente zu Kapitaldeckung verändert?
Welche Informationen liegen über die Vermögensanlage der berufsständischen Versorgungswerke vor?
Mit welchen Auswirkungen infolge der Finanzmarktkrise ist nach Ansicht der Bundesregierung bei den berufsständischen Versorgungswerken zu rechnen? Sind einzelne Versorgungswerke aufgrund der Finanzmarktkrise bzw. der Wertverluste ihrer Anlage in eine Finanzierungskrise geraten? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf den Beitragssatz und/oder die Rentenleistungen?
Welche Vorkehrungen bestehen, um grundsätzlich zu verhindern, dass Versorgungswerke aufgrund massiver Wertverluste ihrer Anlagen ihre Rentenleistungen nicht mehr zahlen können? Wie hoch ist die Zahl der Versorgungswerke, die z. B. nicht über die Auffanggesellschaft „Protektor“ der Versicherungswirtschaft abgesichert sind?
Beabsichtigt die Bundesregierung, zusammen mit den Bundesländern dafür zu sorgen, dass die Definition von Leistungen – wie z. B. der Invalidität oder die Anerkennung von Kindererziehungszeiten – nach einheitlichen Kriterien erfolgt?
Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass berufsständische Versorgungswerke verpflichtend der Auffanggesellschaft „Protektor“ der Versicherungswirtschaft beitreten?
Nach welchen rechtlichen Bestimmungen wird bei den Finanzanlagen der Versorgungswerke der Anteil an Aktien begrenzt? Hält die Bundesregierung diese Regelungen für ausreichend, oder beabsichtigt sie, zusammen mit den Bundesländern hier eine verminderte Höchstgrenze von Aktienanteilen zu erreichen?
Wie steht die Bundesregierung dazu, die Versicherungsaufsicht von den Ländern auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen, um so eine einheitliche und wirksame Kontrolle des Risikomanagements der Versorgungswerke zu erreichen?