Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 17/492
17. Wahlperiode 20. 01. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken,
Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/326 –
Bewaffnete Gruppen in Afghanistan
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Obwohl die Frage des Umgangs mit bewaffneten Gruppen zentral für die
Verbesserung der Sicherheitslage der afghanischen Bevölkerung und die Chancen
auf einen tragfähigen Friedensprozess in Afghanistan ist, spielte diese in den
bisherigen Afghanistan-Konzepten der jeweiligen Bundesregierung nur eine
untergeordnete Rolle. Weder wurde die Öffentlichkeit in Deutschland über den
Iststand informiert noch wurden Konzepte für den zukünftigen Umgang mit
bewaffneten Gruppen und dem damit verbundenen Aspekt der Verbreitung von
Kleinwaffen und anderen Rüstungsgütern in Afghanistan diskutiert.
Bereits auf der Petersberger Konferenz im Dezember 2002 wurde die
Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration der verschiedenen bewaffneten
Verbände in Afghanistan als ein wichtiges Ziel der Wiederaufbaubemühungen in
Afghanistan hervorgehoben. Diese Bemühungen standen jedoch kontinuierlich
im Schatten der Machtkonsolidierung der Regierung Karsai und den
Erfordernissen der militärischen Eskalationsstrategie der NATO. Zwar gelang es im
Rahmen des Disarmament, Demobilisation and Reintegration (DDR)-
Programms offiziell zwischen 2003 und 2005 etwa 62 000 Angehörigen der
früheren afghanischen Militärstreitkräfte (Afghan Military Forces – AMF) zu
demobilisieren und etwa 63 000 Waffen einzusammeln. Viele alte AMF-
Kommandeure wechselten jedoch in die neuen Streitkräfte oder die Polizei und
behielten weiterhin Kontakte zu ihren ehemaligen Soldaten. Außerdem wurde
die Vielzahl anderer bewaffneter Gruppen, z. B. lokaler Milizen und frühere
Mudjahedin-Einheiten, von der Maßnahme nicht erfasst.
Mit dem 2005 begonnenen Programm „Disbandment of Illegal Armed Groups“
(DIAG) sollte das korrigiert werden. Allerdings wurde schnell deutlich, dass
auf Seiten der afghanischen Regierung und der NATO-Staaten der Umgang mit
bewaffneten Gruppen bestimmt war von dem militärischen Kalkül, lokal und
regional Verbündete gegen die Taliban zu gewinnen. In mehrfacher Hinsicht
leistete dieses Kalkül einen erheblichen Beitrag dazu, dem DIAG-Prozess die
Grundlage zu entziehen. Zum einen begannen immer mehr bewaffnete
Gruppen, inklusive der sogenannten Stammesmilizen, als Reaktion auf das rigorose
Vorgehen im Rahmen der Aufstandsbekämpfung sich wenigstens sporadisch an Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 18. Januar
2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/492 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeden Kämpfen gegen die afghanische Regierung und die ISAF-Truppen (ISAF =
International Security Assistance Force) zu beteiligen. Zum anderen förderten
die afghanische Regierung und die ISAF das Fortbestehen von irregulären
bewaffneten Gruppen, indem sie diese auf lokaler Ebene als Partner gegen die
Taliban einbinden wollten und wollen und damit auch eine Wiederbewaffnung
in Kauf nehmen. Einige Gruppen sollten auch als „reguläre Milizen“ an die
afghanischen Sicherheitsbehörden angebunden werden, wie z. B. 2006 in Form
der Afghan National Auxiliary Police. Im April 2009 wurden außerdem
erstmals lokale Milizen als sogenannte Public Protection Units aufgestellt. Es ist zu
befürchten, dass bei solchen Strukturen der Verbleib der ausgehändigten
Waffen oder des ausgebildeten Personals noch weniger gewährleistet werden kann,
als es ohnehin schon bei den afghanischen Streitkräften und der afghanischen
Polizei der Fall ist.
1. Wie viele Mitglieder von bewaffneten Gruppen wurden seit 2005 entwaffnet
und demobilisiert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Zugehörigkeit zu
den einzelnen Gruppierungen)?
Laut Angaben des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (United
Nations Development Programme/UNDP) wurden seit 2005 689 illegal
bewaffnete Gruppen (Illegal Armed Groups/IAG) entwaffnet. Angaben zur Anzahl
der Mitglieder dieser Gruppen liegen nicht vor.
2. Welche Tätigkeitsfelder wurden diesem Personenkreis im Rahmen von
sozialen Reintegrationsmaßnahmen angeboten, und für welche haben sie
sich jeweils entschieden?
„Disbandment of Illegal Armed Groups“ (DIAG) ist ein Programm der
afghanischen Regierung zur Schaffung eines sicheren Umfelds durch Abrüstung und
Auflösung von IAG als Voraussetzung für Recht und Ordnung. Es setzt auf
Überzeugungsarbeit zur freiwilligen Abgabe von Waffen und Auflösung der IAG, bei
Widerstand allerdings auch auf Einsatz polizeilicher und notfalls auch
militärischer Gewalt. Entwaffnete Kämpfer erhalten aus diesem Programm keine
individuelle Kompensation. Distrikte, die als frei von IAG erklärt werden, können
Entwicklungsprojekte erhalten. Laut Angaben von UNDP wurden bisher 13
derartige Projekte abgeschlossen, 72 weitere sind in der Umsetzung oder Planung.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den dauerhaften Verbleib
dieser Personen in den von ihnen gewählten Tätigkeitsfeldern, und wie
bewertet die Bundesregierung die Nachhaltigkeit der Maßnahmen?
Da es im DIAG-Programm keine Maßnahmen für einzelne ehemalige Kämpfer
gibt, liegen dazu auch keine Erkenntnisse vor.
4. Wie viele Waffen welchen Typs wurden seit 2005 von den verschiedenen
bewaffneten Gruppen eingesammelt, und wie wurde anschließend mit den
Waffen verfahren (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Das UNDP berichtet, dass seit 2005 im Rahmen des DIAG-Programms mehr
als 46 000 Waffen eingesammelt und dem afghanischen
Verteidigungsministerium übergeben wurden. Nach Jahren aufgeschlüsselte Zahlen liegen dazu
nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4925. Wie viele Geldmittel wurden im Rahmen der Vereinten Nationen, der
NATO, der EU, anderer internationaler Organisationen und durch einzelne
Staaten für die Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration von
Mitgliedern bewaffneter Gruppen seit 2005 bereitgestellt, und welchen Beitrag
hat Deutschland geleistet (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Dem DIAG-Programm wurden von Februar 2005 bis Dezember 2008 26,83 Mio.
US-Dollar zugesagt und zugewiesen. Die Geber waren Japan (10,24 Mio.
US-Dollar), Kanada (5 Mio. US-Dollar), Großbritannien (4,7 Mio. US-Dollar),
Schweiz (1,5 Mio. US-Dollar), Dänemark, Italien und Niederlande (je ca.
1,3 Mio. US-Dollar), Norwegen (0,7 Mio. US-Dollar), die Vereinigten Staaten
von Amerika (0,2 Mio. US-Dollar) sowie die Vereinten Nationen (etwa 0,5 Mio.
US-Dollar).
6. Welche Maßnahmen und Programme für die Entwaffnung, Demobilisierung
und Reintegration bewaffneter Gruppen wurden seit 2006 im
Zuständigkeitsbereich des Regionalkommandos Nord durchgeführt, und welchen
Beitrag hat Deutschland dazu geleistet?
Im Rahmen von DIAG wurden über die Jahre zahlreiche Projekte landesweit
durchgeführt, so auch im Norden Afghanistans. Beispiele dazu sind der Bau
von Sozial- und Kulturzentren, die Errichtung von Basis- und
Gesundheitsversorgungsstationen, Grabenbefestigungen und Brücken, aber auch Reparaturen
von Traktoren, die Wasserversorgung oder der Aufbau von Kanal- und
Grenzbefestigungen. Diese Projekte begünstigten zahlreiche Familien und sorgten für
eine breite Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung. Allein im September 2009
wurden weitere sieben Grundversorgungsprogramme beschlossen, die
gemeinsam durch das UNDP-unterstützte „Afghanistans New Beginnings Programme
(ANBP)“ und die „Disarmament and Reintegration Commission“ geführt
werden. Begünstigt werden dabei u. a. im Verantwortungsbereich des
Regionalkommandos Nord die Distrikte Keshem (Provinz Badakhshan), Dowlatabad
(Provinz Faryab), Shirintagab (Provinz Faryab), Sancharak (Provinz Sar-e Pol)
und Chal (Provinz Takhar).
Außerhalb des DIAG-Programms unterstützt das Auswärtige Amt gezielte
Projekte zur Zerstörung von Waffen und Munition, schwerpunktmäßig im Norden
Afghanistans. Seit 2004 hat des Auswärtige Amt rund 3,5 Mio. Euro für diesen
Zweck zur Verfügung gestellt.
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich im Bereich der
Reintegrationsprogramme für ehemalige Mitglieder bewaffneter Gruppen in Zukunft zu
engagieren, und wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln, und an welchen
Projekten in welchem Zeitraum?
Zur Unterstützung des innerafghanischen Versöhnungsprozesses sowie zur
Verbesserung der Sicherheitslage sollten ehemaligen sowie aktiven
regierungsfeindlichen Kämpfern Alternativen zum bewaffneten Kampf angeboten werden,
beispielsweise in Form von Ausbildungsprogrammen oder Förderung von
Einkommensmöglichkeiten. Die Bundesregierung setzt sich hierfür ein und unterstützt
entsprechende politische Initiativen. Einzelheiten können erst nach dem
zentralen Geberkoordinierungstreffen (Joint Coordination and Monitoring Board/
JCMB) Mitte Januar in Kabul, der Londoner Konferenz Ende Januar und
gegebenenfalls nach der durch Staatspräsident Hamid Karzai angekündigten Loya Jirga
festgelegt werden.
Drucksache 17/492 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. In wie vielen Provinzen wurden bislang im Rahmen des DIAG-Programms
entsprechende Maßnahmen umgesetzt, und konnte dadurch die Existenz
der bewaffneten Gruppen beseitigt werden?
Laut Angaben von UNDP haben bisher 88 Distrikte die DIAG-Auflagen erfüllt,
d. h. in diesen Distrikten sind keine IAG mehr verzeichnet.
9. Wie viele afghanische Regierungsangestellte unterhalten nach Kenntnis
der Bundesregierung Kontakt mit bewaffneten Gruppen, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung sowohl bilateral als auch im Rahmen
von ISAF für die Zusammenarbeit mit der afghanischen Regierung?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Zahl der mit bewaffneten
Gruppen in Kontakt stehender afghanischer Staatsbediensteter. Sie wird sich
weiter für den Aufbau und die Stärkung der afghanischen Regierung und ihrer
legitimen Sicherheitskräfte einsetzen.
10. Wie beurteilt die Bundesregierung den Verlauf des DIAG-Programms, und
in welchen Bereichen sieht sie einen Verbesserungsbedarf?
Das Kernziel des DIAG-Programms, die Auflösung von illegalen bewaffneten
Gruppen, ist bisher landesweit nicht erreicht worden. Hauptursachen dürften in
der mangelnden Durchsetzungsfähigkeit der afghanischen Regierung in Teilen
des Landes und dem im Rahmen des DIAG-Programms angebotenen, nicht
ausreichenden Anreizsystem für Mitglieder illegaler Gruppen liegen.
11. Wie hat sich die Anzahl und Stärke der bewaffneten Gruppen seit 2001
verändert, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für
ihre Afghanistan-Politik?
Eine Quantifizierung nach Anzahl und Stärke der bewaffneten Gruppen in
Afghanistan kann weder für den aktuellen Zustand, noch für den Zeitverlauf seit
2001 belastbar erfolgen. Für regierungsfeindliche Kräfte lässt sich über die
Anzahl der gemeldeten sicherheitsrelevanten Zwischenfälle für den Bereich des
Regionalkommandos Nord der vergangenen fünf Jahre feststellen, dass die
Aktivitäten und damit mutmaßlich auch deren quantitative Stärke zugenommen hat.
Für Milizen liegen keine belastbaren Zahlen, aber Hinweise und Erkenntnisse
vor, wonach deren Stärke insbesondere im Verlaufe des Jahres 2009 deutlich
angewachsen ist.
Daneben ist anzumerken, dass es eine afghanische Initiative des Frühsommers
2009 zur Rekrutierung von zusätzlichem Wachpersonal zur Absicherung der
Präsidentschaftswahlen war, die auch im Regionalkommando Nord zum Aufbau
zahlreicher Milizstrukturen führte. Diese Initiative wurde aufgrund von
Bedenken der unabhängigen Wahlkommission (Independent Election Commission/
IEC) kurze Zeit später widerrufen.
12. Wie viele bewaffnete Gruppierungen (inklusive der sogenannten
Regierungsfeindlichen Kräfte und sogenannten Opposing Militant Forces) sind
nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. nach ISAF-Informationen in
Afghanistan derzeit aktiv (bitte aufgeschlüsselt nach Provinzen/
Regionalkommandos und Stärke der Gruppen)?
Entgegen ihrer Außendarstellung sind die regierungsfeindlichen Kräfte keine
geschlossene Organisation, sondern ein Gemenge sehr vieler Gruppen und einer
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/492Vielzahl von Netzwerken mit regional unterschiedlicher Ausprägung. Der
Großteil dieser Gruppen ist lokal in Stammesstrukturen verwurzelt. Eine genaue
Gruppenbestimmung ist nicht möglich. Der aktive Kern besteht aus etwa 20 000
bis 30 000 bewaffneten Kämpfern. Deren Anzahl beträgt schätzungsweise in
● Süd- und Südwest-Afghanistan ca. 10 000 bis 15 000,
● Ost-Afghanistan ca. 10 000 und in
● Nord- und Nordwest-Afghanistan (in den Provinzen Kunduz, Baghlan,
Badghis und Balkh) ca. 1 500 bis 2 500.
Die Kämpfer verfügen zudem über einen zahlenmäßig nicht zu erfassenden
Unterstützerkreis. Dazu gehören Familien- und Stammesangehörige,
Sympathisanten und Geschäftspartner, die auf unterschiedliche Art und Weise, teilweise auch
nur zeitweilig, deren Kampf unterstützen.
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung jeweils über die Strukturen,
Kommandoebenen und Ziele der verschiedenen bewaffneten
Gruppierungen, und worauf stützen sich diese Erkenntnisse (bitte soweit möglich
aufgeschlüsselt nach bewaffneten Gruppen)?
Das formale Führungsorgan der Taliban ist der oberste Führungsrat, der sich um
zwei Personen rankt. Deren Einfluss liegt überwiegend in Süd- und Südwest-
Afghanistan, im Kernland der Taliban-Bewegung. Obwohl auch hier größere
Taliban-Fraktionen und stammesgebundene Klientelnetzwerke dominieren, sind
die Taliban hier organisierter und verfügen zumindest über eine rudimentäre
Kommandostruktur.
In Ost-Afghanistan ist der bewaffnete Widerstand wegen zersplitterter
Stammesstrukturen unorganisiert. Die Loyalität der lokalen Gruppierungen zur obersten
Taliban-Führung oder zur Herzb-e Islami Gulbuddin (HIG) ist oberflächlich
und zielt auf den Erhalt finanzieller Unterstützung ab. Die formal zuständige
„Peschawar-Shura“ der Taliban ist derzeit wegen interner Streitigkeiten gelähmt.
Die früher dominierende Organisation der HIG hat stark an Bedeutung verloren.
In den nichtpaschtunischen Siedlungsgebieten in Nord- und Nordwest-
Afghanistan ist der Einfluss der Taliban gering, da die hier bestimmenden Ethnien der
Tadschiken, Usbeken und Hazaras sowie ihrer Führer vergleichsweise gut in den
politischen Prozess eingebunden sind.
14. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der
Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen in diesen bewaffneten
Gruppierungen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die eigene
Einsatzstrategie und den Umgang mit Gefangenen?
Die Einstufung von Kindern und Jugendlichen in die Gruppe der Erwachsenen
hängt im afghanischen Kulturkreis häufig nicht vom tatsächlichen Alter ab. Nach
traditioneller Auffassung gilt es als selbstverständlich, dass Familien- und
Stammesangehörige die bewaffneten Kämpfer unterstützen. Deshalb ist nicht
auszuschließen, dass Kinder und Jugendliche auch als Kämpfer in
regierungsfeindlichen Gruppen eingesetzt werden, da sie in Afghanistan eine andere
gesellschaftliche Rolle bekleiden als gleichaltrige Kinder oder Jugendliche in
Mitteleuropa. Nach Ansicht der Bundesregierung sind alle Minderjährigen, die in
Gewahrsam genommen werden, zu jeder Zeit im Einklang mit dem Humanitären
Völkerrecht und den Menschenrechten zu behandeln.
Drucksache 17/492 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Auf wie viele Mitglieder schätzt die Bundesregierung jeweils die Stärke
der bewaffneten Gruppierungen im Regionalkommando Nord, und
welchen Aktionsbereich haben diese jeweils?
In den nichtpaschtunischen Siedlungsgebieten in Nord- und Nordwest-
Afghanistan ist der Einfluss der Taliban gering, da die hier bestimmenden Ethnien der
Tadschiken, Usbeken und Hazaras sowie ihrer Führer vergleichsweise gut in den
politischen Prozess eingebunden sind.
Bei den regierungsfeindlichen Kräften handelt es sich nicht um streng
hierarchisch organisierte und lokal eng zugeordnete Gruppierungen. Vielmehr ist von
kleineren Gruppen von etwa fünf bis 20 Kämpfern auszugehen, welche
anlassbezogen und häufig auf Basis entsprechender Entlohnung zeitlich begrenzt
miteinander kooperieren. Diese unterstützen sich gegenseitig, agieren dann aber auch
wieder autark. Ferner existieren zahlreiche Unterstützer, die nur temporär für
diese Gruppen aktiv sind.
In den paschtunischen „Siedlungsinseln“ (Kunduz, Baghlan, Badghis und
Balkh) sind lokale Taliban-Gruppierungen mit verschiedenen Beziehungen in
andere Regionen von Afghanistan aktiv, welche in den vergangenen Jahren
verstärkt Zulauf erhalten haben. In diesen Bereichen sind etwa 1 500 bis 2 500
Kämpfer aktiv, davon 500 bis 1 000 im Raum Kunduz/Baghlan.
Bei den Milizen gibt es unterschiedlich ausgeprägte Formen, welche nicht selten
anlassbezogen mit- bzw. ineinander übergehen können. Für den aus deutscher
Sicht am intensivsten aufgeklärten Raum der Provinz Kunduz ist von bis zu
1 600 Milizionären auszugehen.
Allerdings unterliegen alle Zahlen aufgrund der Rahmenbedingungen einer sehr
hohen Ungenauigkeit.
16. Über wie viele Kämpfer verfügen die den Taliban zugerechneten
bewaffneten Gruppen nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Bundesregierung?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
17. Trifft es zu, dass das deutsche Einsatzkontingent mit einigen bewaffneten
Gruppierungen kooperiert, z. B. indem afghanisches Personal für die
Bewachung von Liegenschaften angestellt wird?
a) Wenn ja, mit welchen bewaffneten Gruppen bzw. ihren Anführern
findet eine solche Zusammenarbeit statt?
b) Wer entscheidet auf Seiten des deutschen Einsatzkontingents über die
Aufnahme von Gesprächen und die Zusammenarbeit mit bewaffneten
Gruppen, und inwieweit geschieht dies in Abstimmung mit der
Bundesregierung, dem ISAF-Hauptquartier und den afghanischen Behörden?
Es gibt keine Kooperation des deutschen Einsatzkontingents ISAF mit
bewaffneten Gruppen. Auch das als mögliches Beispiel angeführte afghanische Personal
für die Bewachung eigener Liegenschaften bedeutet keine Kooperation. Bei dem
angesprochenen Wachpersonal handelt es sich ausschließlich um
Einzelanstellungen und nicht um angemietete Dienstleistungen bei lokalen Machthabern
oder Gruppierungen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/49218. Wie viel afghanisches Wachpersonal wird von der Bundeswehr beschäftigt
(bitte aufgeschlüsselt nach Standorten)?
Mit Stand Dezember 2009 werden insgesamt 264 afghanische Arbeitnehmer als
Wachpersonal durch die Bundeswehr beschäftigt (61 in Feyzabad, 77 in Mazar-e
Sharif, 79 in Kunduz, 47 in Taloqan).
19. Wie viele ausländische und afghanische private Sicherheitsunternehmen
sind in Afghanistan aktiv, und wie viel Personal beschäftigen diese?
Über die Gesamtheit der in Afghanistan aktiven ausländischen und afghanischen
privaten Sicherheitsunternehmen liegen keine Angaben vor.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle privater
Sicherheitsunternehmen in Afghanistan?
Seit Anfang 2009 gibt es ein Lizenzierungsverfahren für private
Sicherheitsfirmen unter Federführung des afghanischen Innenministeriums. 52 private
Sicherheitsfirmen verfügen mittlerweile über eine staatliche Lizenz. Das afghanische
Innenministerium strebt an, reguläre Polizeieinheiten für das Spezialgebiet
„Objektschutz“ aufzustellen und auszubilden.
21. Unterscheidet die Bundesregierung zwischen bewaffneten Gruppierungen
und sogenannten afghanischen privaten Sicherheitsdienstleistern sowie
externen bzw. internationalen privaten Sicherheitsdienstleistern in
Afghanistan, und wenn ja, nach welchen Kriterien?
Nach Auffassung der Bundesregierung sind afghanische Sicherheitskräfte sowie
durch afghanische Regierungsstellen legitimierte Gruppen legal. Dazu zählen
nationale und internationale „Sicherheitsdienstleister“, sofern sie staatlich
lizenziert sind (siehe Antwort zu Frage 20). Eine Differenzierung erfolgt nicht.
22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Existenz und die
Aktivitäten der bewaffneten Gruppierungen den Aufbau funktionierender
staatlicher Sicherheitsbehörden sowie die Effektivität und Wirksamkeit
der afghanischen Sicherheitsbehörden schwächen?
Vorwiegendes Interesse der afghanischen Regierung, nachhaltig unterstützt von
der internationalen Gemeinschaft, ist der Aufbau der staatlichen afghanischen
Sicherheitskräfte. Damit wird der Existenz von bewaffneten Gruppen außerhalb
der legalen Strukturen der Boden entzogen.
23. Mit welchen bewaffneten Gruppen hat ISAF in der Vergangenheit
Gespräche geführt über einen möglichen lokalen oder regionalen
Waffenstillstand, über ein gemeinsames Vorgehen gegen die Taliban und/oder über die
Integration in die staatlichen afghanischen Sicherheitsbehörden, und mit
welchem Ergebnis?
Gespräche des deutschen Einsatzkontingents ISAF mit bewaffneten Gruppen
haben nicht stattgefunden. Ob es entsprechende Gespräche anderer ISAF-Kräfte
gab oder gibt, ist nicht bekannt.
Drucksache 17/492 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Mit welchen Stammesmilizen bzw. lokalen bewaffneten Gruppen hat
ISAF wann eine Vereinbarung über welche Formen der Zusammenarbeit
getroffen?
Vereinbarungen des deutschen Einsatzkontingents ISAF mit Stammesmilizen
oder bewaffneten Gruppen wurden nicht getroffen. Ob es Vereinbarungen
anderer ISAF-Kräfte gab oder gibt, ist nicht bekannt.
25. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag der Afghan National
Auxiliary Police zur Verbesserung der Sicherheit vor Ort?
Die Afghanische Nationale Hilfspolizei (Afghan National Auxiliary Police/
ANAP) sollte als Verstärkungseinheit mit einer Sollgröße von 11 251
„Hilfspolizisten“ in den südlichen Provinzen, vorzugsweise in Helmand und Kandahar,
einen Beitrag zur Stabilisierung der Sicherheitslage vor Ort leisten. Die
Angehörigen der ANAP haben ein Basistraining über einen Zeitraum von zehn Tagen
erhalten und wurden mit finanzieller Unterstützung der USA ausgerüstet und
eingekleidet.
Die ANAP hat nach übereinstimmender Meinung der afghanischen Seite als
auch der internationalen Gemeinschaft, insbesondere aus Sicht der USA, die
dieses Projekt maßgeblich begleitet und gefördert haben, keinen wesentlichen
Beitrag zur Verbesserung der Sicherheitslage leisten können. Dieses Projekt wurde
daher auch im Jahre 2007 nicht weiter verfolgt. Die Angehörigen der ANAP
wurden nach einem Auswahlverfahren in die afghanische Polizei (Afghan National
Police/ANP) eingegliedert.
26. Wie bewertet die Bundesregierung das Vorhaben von ISAF und
afghanischer Regierung Public Protection Units aufzustellen bzw. im Rahmen der
Community Defense Initiative erneut in Süd- und Ostafghanistan lokale
Gruppen zu bewaffnen und als Hilfstruppen einzusetzen?
Die afghanische Regierung möchte die Bevölkerung durch ihre „Community
Defence Initiative“ (CDI) mehr in Sicherheitsfragen einbinden. Die
Koordinierung der CDI solle durch örtliche Shuras erfolgen, die für qualifiziertes Personal
sorgen sollen. Absicht des Programms ist, dass Sicherheit durch alle Mitglieder
einer Gemeinschaft herbeigeführt werden müsse, wovon dann die Gemeinschaft
profitiere. Die Befugnisse der CDI blieben deshalb räumlich auf ihre Gemeinde
beschränkt. Die afghanische Regierung verspreche sich von den CDI eine
größere Wachsamkeit auf lokaler Ebene sowie eine „Frühwarnfunktion“, falls
Personen in einer Gemeinde auftauchten, die dort nicht hingehörten. Die Shuras
würden CDI-Angehörige auswählen (Local Protectors/LP). Die LP würden von
der afghanischen Regierung überprüft und erhalten anschließend eine ID-Card.
Längerfristig – und sobald die Sicherheitslage dies zulasse – sollen CDI in die
ANP überführt werden.
Grundsätzlich obliegt es der afghanischen Regierung, eigene
Sicherheitsstrukturen einzuführen. Die Bundesregierung setzt sich in den entsprechenden Gremien
für eine einheitliche, klar strukturierte, gut ausgerüstete und ausgebildete Polizei
ein. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass eine
einheitliche Sicherheitsarchitektur vorliegt und keine Parallelstrukturen gebildet
werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/49227. In welcher Form war Deutschland in den Entscheidungsprozess über die
Aufstellung der in den Fragen 10, 11, 12 und 13 erwähnten Verbände bzw.
der Zusammenarbeit von ISAF mit Stammesmilizen beteiligt?
Die Bundesrepublik Deutschland war an den Entscheidungsprozessen zur
Aufstellung illegaler Gruppierungen in Afghanistan nicht beteiligt.
28. Welche Gefahren sieht die Bundesregierung durch die Einbindung von
einzelnen lokalen bewaffneten Gruppen seitens der afghanischen Regierung,
der Provinzgouverneure und/oder der ISAF
a) hinsichtlich einer Stärkung der Aufständischen bzw. der Opposing
Militant Forces;
b) hinsichtlich einer möglichen Eskalation von Konflikten zwischen den
verschiedenen Gruppen;
c) hinsichtlich der unkontrollierten Verbreitung von Kleinwaffen in
Afghanistan?
Die Einbindung lokaler bewaffneter Gruppen seitens der afghanischen
Regierung an sich führt nicht zwangsläufig zur Stärkung der regierungsfeindlichen
Kräfte, sondern kann ein Vakuum an eigenen Sicherheitskräften füllen und zu
mehr Sicherheit beitragen. Dabei muss aber sichergestellt sein, dass diese Kräfte
unter Leitung der afghanischen Regierung in einen rechtlichen Rahmen
eingebunden sind.
Lokale Gruppen, die ohne festgelegtes Mandat und ohne Steuerung durch die
afghanische Regierung eingesetzt werden, können Konflikte zwischen
verschiedenen Gruppen schüren. Letztendlich obliegt es der afghanischen
Regierung, Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen und eine Entscheidung zu
treffen.
Nach Auffassung der Bundesregierung hat die Einbindung lokaler
Gruppierungen einen zu vernachlässigenden Einfluss auf die Verbreitung von Kleinwaffen.
Nach drei Jahrzehnten bewaffneter Auseinandersetzung sind trotz verschiedener
Abrüstungsprogramme noch zahlreiche Waffen und die entsprechende Munition
im Lande vorhanden. Gesetze zur Regelung des Waffenbesitzes wurden erlassen,
mangelnde oder schlecht ausgebildete Sicherheitskräfte vermögen diese Gesetze
aber noch nicht in allen Landesteilen umzusetzen.
29. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung im Rahmen der NATO
und der Vereinten Nationen diese Gefahren minimieren?
Die NATO-Außenminister haben bei ihrem Treffen am 4. Dezember 2009 einen
Beschluss über Richtlinien der Einbindung von einzelnen lokalen bewaffneten
Gruppen (Reintegration) gefasst. Zur Minimierung der Gefahren von
Reintegrationsmaßnahmen wird in erster Linie auf die Eigenverantwortung der
afghanischen Regierung hingewiesen. ISAF hat hier lediglich eine unterstützende
Aufgabe. Zudem soll sich ISAF bei der Unterstützung von
Reintegrationsmaßnahmen eng mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in
Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan/UNAMA) abstimmen.
Auch soll seitens ISAF dezentral über die einzelnen regionalen
Wiederaufbauteams (Provincial Reconstruction Teams/PRT) auf regionale und lokale
Besonderheiten Rücksicht genommen werden.
Drucksache 17/492 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode30. Welche Ausstattung wurde den Stammesmilizen bzw. den lokalen
bewaffneten Gruppen seit 2002 von der NATO bzw. einzelnen NATO-Staaten
sowie der afghanischen Regierung zur Verfügung gestellt (bitte
aufgeschlüsselt nach Gruppierungen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Ausstattung der
Stammesmilizen bzw. der lokalen bewaffneten Gruppen seitens der NATO bzw.
einzelner NATO-Staaten vor.
31. Welchen Umfang hatte die deutsche Ausstattungshilfe bislang für die ANP
und ANA (bitte unter Angabe der Stückzahl und Bezeichnung des
gelieferten Materials und der gelieferten Rüstungsgüter)?
Die deutsche Ausstattungshilfe umfasste bislang die Überlassung von sechs
Lastkraftwagen (Lkw) 5to DB 1017, zwei Lkw 2to
(Krankentransportfahrzeuge), ein Kraftomnibus DB 303, zwei Lkw DB 1213 (Werkstattwagen), ein
geländegängiger Lkw WOLF (Ausbildungsfahrzeug) und ein VW-Bus. Als
Länderabgabe wurden zwei Krankenkraftwagen und Sanitätsmaterial abgegeben.
Aus „vor Ort Beständen“ erfolgte die Übergabe von zwei Lkw mit Anhängern.
32. An welche afghanischen Polizei- und Armeeeinheiten wurden die
deutschen Waffen wann ausgehändigt, und wie viele davon befinden sich
derzeit noch im Besitz der entsprechenden Einheiten?
Im Rahmen der Ausstattungshilfe wurden keine Waffen an afghanische Polizei-
und Armeeeinheiten übergeben.
Im Rahmen einer Länderabgabe wurden 10 000 Pistolen P1 aus
Bundeswehrbeständen als Länderabgabe an die Afghan National Security Forces (Afghan
National Army/ANA und Afghan National Police/ANP) übergeben. Die
Übergabe in Kabul erfolgte am 24. Januar 2006 vom deutschen militärpolitischen
Berater an das afghanische Innenministerium u. a. im Beisein von Vertretern des
afghanischen Verteidigungsministeriums und des „United States Office for
Security Cooperation in Afghanistan“ (US OSC-A) organisiert. Die Verteilung
erfolgte jeweils hälftig an die ANA und die ANP. Der afghanische Innenminister
hatte, neben dem afghanischen Verteidigungsminister, die Einhaltung des
Endverbleibs zugesichert. Nach der Übernahme ist der Umgang mit den Waffen
Aufgabe des Aufnahmestaates. Mit der Übergabe endet die Verantwortung der
Bundesregierung für den innerstaatlichen Verbleib der Waffen.
33. Falls zum aktuellen Verbleib keine Kenntnisse vorliegen, warum wurde
bislang versäumt, entsprechende Endverbleibskontrollen regelmäßig
durchzuführen?
Auf die Antwort zu Frage 32 wird verwiesen.
34. Welche Rüstungsgüter will die Bundesregierung im nächsten Jahr an
welche afghanischen Sicherheitsbehörden liefern, und welche
Maßnahmen werden ergriffen, um den Endverbleib dort zu gewährleisten (bitte
ggf. aufgeschlüsselt nach belieferten Einheiten)?
Es sind derzeit keine weiteren Materialabgaben oder Ausstattungshilfen von
Rüstungsgütern beabsichtigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/49235. Wie viele Waffen des deutschen ISAF-Einsatzkontingents wurden seit
2002 als verloren oder gestohlen gemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahren), und welche Anstrengungen hat die Bundeswehr jeweils
unternommen und mit welchem Erfolg, um den Verbleib der Waffen
herauszufinden?
Im Zeitraum 2008 bis 2009 wurden insgesamt elf Pistolen P8, zwei Gewehre
G36 A2, ein Abschussgerät AG36, eine Maschinenpistole MP7, ein Gewehr
G3 ZF und eine Signalpistole als Verlust gemeldet. Von diesen Waffen wurden
vier Pistolen P8 wiedergefunden. Eine weitergehende Aufschlüsselung der
Verluste zurück bis 2002 ist nicht möglich, da keine langfristige Erfassung erfolgt.
Die Verluste entstanden im Rahmen von Ausbildung, militärischen
Auseinandersetzungen und Patrouillen. Die Entscheidung, welche Maßnahmen zum
Wiederauffinden einer verlorenen oder gestohlenen Waffe getroffen werden, liegt
stets beim Führer vor Ort – Vorrang hat der Schutz von Leben und Gesundheit der
eingesetzten Soldaten.
36. Wie viel Munition des deutschen ISAF-Einsatzkontingents wurde seit
2002 als verloren oder gestohlen gemeldet (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahren), und welche Anstrengungen hat die Bundeswehr jeweils
unternommen und mit welchem Erfolg, um den Verbleib der Munition
herauszufinden?
Im Zeitraum 2008 bis 2009 wurden insgesamt 1 166 Patronen als Verlust
gemeldet. Davon wurden 45 Patronen wiedergefunden. Eine weitergehende
Aufschlüsselung der Verluste zurück bis 2002 ist nicht möglich, da keine langfristige
Erfassung erfolgt.
Die Verluste entstanden im Rahmen von Ausbildung, militärischen
Auseinandersetzungen und Patrouillen. Die Entscheidung, welche Maßnahmen zum
Wiederauffinden der Munition getroffen werden, liegt stets beim Führer vor Ort –
Vorrang hat der Schutz von Leben und Gesundheit der eingesetzten Soldaten.
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