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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Erkenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich ukrainischer Drohnen im Luftraum über der Europäischen Union in Finnland und im Baltikum

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

25.08.2026

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

01.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/738128.07.2026

Erkenntnisse und Maßnahmen der Bundesregierung bezüglich ukrainischer Drohnen über dem Luftraum der Europäischen Union in Finnland und im Baltikum

der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Peter Boehringer, Micha Fehre, Tobias Teich, Pierre Lamely, Dr. Maximilian Krah, Christoph Grimm, Boris Gamanov, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz, Hannes Gnauck, Dr. Rainer Rothfuß und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Kämpfe zwischen den Streitkräften der Russischen Föderation und der Ukraine bedrohen für die Fragesteller immer mehr Frieden, Sicherheit und Stabilität in Europa.

Nicht zuletzt aufgrund des europäischen Vertragswerkes besteht in ihren Augen die Gefahr, dass Staaten der Europäischen Union in die Feindseligkeiten hineingezogen werden und es zum Krieg mit Russland kommt: So besteht der Verdacht, dass in der Nacht zum 3. Mai 2026 zwei ukrainische Drohnen den finnischen Luftraum verletzt haben. Der finnische Grenzschutz berichtete, dass eine der Drohnen in den frühen Morgenstunden in Virolahti beobachtet worden sei, die andere im Seegebiet südöstlich von Hamina vor Ulko-Tammio; die Drohnen hätten sich auf dem Weg aus dem finnischen Luftraum heraus befunden, hieß es („Finnish PM to Zelenskyy: Drone violations of our airspace are unacceptable“ in: Ukrainska Pravda vom 3. Mai 2026, www.pravda.com.ua/eng/news/2026/05/03/8032958/). Der finnische Ministerpräsident Petteri Orpo teilte daraufhin dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj während eines Treffens in der armenischen Hauptstadt Jerewan mit, dass Verletzungen des finnischen Luftraums durch Drohnen inakzeptabel seien (ebenda).

Am 7. Mai sind auch in Lettland, in der Region Latgale, zwei Drohnen abgestürzt, die vermutlich aus der Ukraine stammten und gegen Ziele in Russland eingesetzt werden sollten, wie der lettische Verteidigungsminister Andris Sprūds sagte („Zwei mutmaßlich ukrainische Drohnen in Lettland abgestürzt“ in: Die Zeit vom 7. Mai 2026, www.zeit.de/politik/ausland/2026-05/lettland-drohnenabsturz-russland-ukraine-latgale-gxe?utm_source=chatgpt.com).

Bereits seit Ende März gingen ukrainische Drohnen in Lettland, Estland und Litauen nieder; so schlug ein Flugkörper in den Schornstein eines Kraftwerkes im Baltikum ein; ein weiterer traf auf einen zugefrorenen See und explodierte (ebenda).

In Russland führten die Drohnenvorfälle zu einer breiten Diskussion in der Öffentlichkeit: Es wurde der Vorwurf laut, die Ukraine nutze den Luftraum der baltischen Länder für ihre Angriffe auf Russland – „mit Billigung der Regierungen in Vilnius, Riga und Tallinn“ („Schafft sich Russland hier ein Einfallstor im Osten der EU?“ in: „DER SPIEGEL“ vom 11. April 2026, www.spiegel.de/ausland/ukraine-krieg-wut-auf-baltische-staaten-schafft-sich-russland-hier-ein-einfallstor-im-osten-der-eu-a-231eef7b-1f0d-40f2-9bea-14a510478b27). Russische Militärexperten gehen sogar davon aus, dass viele der Drohnen „nicht in der Ukraine, sondern im Baltikum gestartet“ würden (ebenda). Für die russische Seite erhebt sich die Frage, wie die Ukrainer die Drohnen über den 1 450 Kilometer langen Weg von Charkow bis in die Gegend von Sankt Petersburg überhaupt in ihr Ziel steuern könnten (ebenda). Stelle man in Rechnung, so Wladimir Popow, eine der in diesen Zusammenhang zitierten Autoritäten, dass „bestimmte Kampfdrohnen für eine solche Strecke noch bis zu 100 Kilogramm Treibstoff transportieren müssten, dann sei das kaum zu bewältigen“ (ebenda). Beweis für diese These sei, dass einige der Drohnen bei ihren Angriffen auf das russische Ust‑Luga, unweit der estnischen Grenze, vom Kurs abgewichen und in den baltischen Staaten und in Finnland niedergegangen seien (ebenda).

Die Außenminister der drei baltischen EU-Staaten teilten im April jedoch mit, sie hätten ihre Staatsgebiete und ihren Luftraum nie für Drohnenangriffe auf russische Ziele zur Verfügung gestellt („Zwei mutmaßlich ukrainische Drohnen in Lettland abgestürzt“ in: Die Zeit vom 7. Mai 2026, www.zeit.de/politik/ausland/2026-05/lettland-drohnenabsturz-russland-ukraine-latgale-gxe?utm_source=chatgpt.com).

Offenbar mit Blick auf internationale Abkommen wie die Landkriegskonvention V von Den Haag wonach es den Kriegsführenden untersagt ist, „Truppen oder Munitions- oder Verpflegungskolonnen durch das Gebiet einer neutralen Macht zu führen“ (Artikel 2 des Abkommens betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs“ vom 18. Oktober 1907, www.fedlex.admin.ch/eli/cc/26/499_376_481/de) sowie der damit verbundenen Gefahr bei Zuwiderhandlungen, als sogenannter „cobelligerent“ (Mitkriegführender) angesehen zu werden, hieß es aus dem Moskauer Außenministerium, dass Russland die baltischen Länder „gewarnt“ habe, „sollten sie das nicht verstehen, werden sie eine Antwort bekommen“ (Schafft sich Russland hier ein Einfallstor im Osten der EU?“ in: Der Spiegel vom 11. April 2026, www.spiegel.de/ausland/ukraine-krieg-wut-auf-baltische-staaten-schafft-sich-russland-hier-ein-einfallstor-im-osten-der-eu-a-231eef7b-1f0d-40f2-9bea-14a510478b27).

Verschiedene russische Zeitungen werteten dies als eine Ankündigung, dass die baltischen Staaten zu „direkten Teilnehmern an den Kampfhandlungen (zwischen Russland und der Ukraine, Anmerkung der Fragesteller) – mit all den entsprechenden Konsequenzen“ würden, wenn sie „dem Selenskyj-Regime“, wie es heißt, bewusst ihren Luftraum für dessen „terroristischen Krieg“ gegen Russland zur Verfügung stellten (ebenda).

Ob es sich jedoch hierbei um bloße Propaganda handelt oder nicht, es kann zu Unfällen, Missverständnissen oder anderen Zwischenfällen kommen.

In den Augen der Fragesteller besteht insofern die Gefahr, dass, nicht zuletzt aufgrund der Beistandsklausel des Vertrags über die Europäische Union (EUV) von 1992 wonach „im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats … die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“ schulden, es durch vom Kurs abgekommene oder willentlich über den baltischen Luftraum nach Russland geschossene Drohnen zu Feindseligkeiten zwischen der Russischen Föderation und den Staaten der Europäischen Union kommt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Hat sich die Bundesregierung mit Blick auf die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union und die Landkriegskonvention V von Den Haag eine Position zur möglichen Verletzung des finnischen Luftraums durch zwei ukrainische Drohnen am 3. Mai 2026 eine Position erarbeitet,

a) wenn ja, was beinhaltet diese Position,

b) wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Position erarbeitet?

2

Stand bzw. steht die Bundesregierung angesichts der möglichen Verletzung des finnischen Luftraums durch zwei ukrainische Drohnen am 3. Mai 2026 mit der finnischen Regierung darüber in Kontakt?

3

Hat die Bundesregierung zur möglichen Verletzung des finnischen Luftraums durch zwei ukrainische Drohnen am 3. Mai 2026 mit Blick auf die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union, die Landkriegskonvention V von Den Haag sowie das vom russischen Militärexperten Wladimir Popow vorgebrachte Argument, bestimmte Kampfdrohnen könnten eine über 1 450 Kilometer lange Strecke (die Strecke von Charkow bis ins finnische Virolahti bzw. das Seegebiet von Hamina vor Ulko-Tammio) kaum bewältigen, wenn sie noch „bis zu 100 Kilogramm Treibstoff transportieren müssten“, Kenntnis vom Stand der Ermittlungen der finnischen Regierung, ob es sich bei den Verletzungen des finnischen Luftraums durch zwei Drohnen am 3. Mai 2026 tatsächlich um zwei ukrainische Drohnen gehandelt hat,

a) wenn ja, was geht daraus über die Herkunft der Drohnen, den Hergang der Luftraumverletzung sowie zur Frage hervor, ob sie intendiert oder nicht intendiert war,

b) wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis vom Stand der Ermittlungen der finnischen Regierung?

4

Hat sich die Bundesregierung zur möglichen Verletzung des finnischen Luftraums durch zwei ukrainische Drohnen am 3. Mai 2026 mit Blick auf die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union und die Landkriegskonvention V von Den Haag eine Position zur Frage erarbeitet, ob sie versuchen sollte, solche Luftraumverletzungen durch die Androhung von Sanktionen auszuschließen, beispielsweise, indem sie ankündigt, künftig die finanzielle und militärische Hilfe für die Ukraine eizustellen,

a) wenn ja, hat sie der finnischen Regierung davon Kenntnis gegeben,

b) wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung keine Position zu dieser Frage erarbeitet?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Überlegungen der finnischen Regierung mit Blick auf eine mögliche Verletzung des finnischen Luftraums durch zwei ukrainische Drohnen am 3. Mai 2026, die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union und die Landkriegskonvention V von Den Haag, ob die finnische Regierung versuchen sollte, solche Luftraumverletzungen durch die Androhung von Sanktionen auszuschließen, etwa indem die finnische Regierung ankündigt, künftig die finanzielle und militärische Hilfe für die Ukraine einzustellen,

a) wenn ja, hat sie der finnischen Regierung dafür ihre Unterstützung zugesichert,

b) wenn nein, hat sie der finnischen Regierung vorgeschlagen, zu versuchen, durch die Androhung von Sanktionen solche Luftraumverletzungen auszuschließen, etwa indem die finnische Regierung ankündigt, künftig die finanzielle und militärische Hilfe für die Ukraine eizustellen?

6

Hat sich die Bundesregierung zum Absturz zweier, vermutlich aus der Ukraine stammender Drohnen in der lettischen Region Latgale am 7. Mai 2026 sowie den Umstand, dass bereits Ende März ukrainische Drohnen in Lettland niedergegangen sind mit Blick auf die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union sowie die Landkriegskonvention V von Den Haag eine Position erarbeitet,

a) wenn ja, was beinhaltet diese Position,

b) wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Position erarbeitet?

7

Stand bzw. steht die Bundesregierung angesichts des Absturzes zweier, vermutlich aus der Ukraine stammender Drohnen in der lettischen Region Latgale am 7. Mai 2026 sowie des Umstands, dass bereits Ende März 2026 ukrainische Drohnen in Lettland niedergegangen sind mit der lettischen Regierung in Kontakt?

8

Hat die Bundesregierung zum Absturz zweier, vermutlich aus der Ukraine stammender Drohnen in der lettischen Region Latgale am 7. Mai 2026 , die gegen Russland eingesetzt werden sollten mit Blick auf die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union, die Landkriegskonvention V von Den Haag sowie das vom russischen Militärexperten Wladimir Popow vorgebrachte Argument, bestimmte Kampfdrohnen könnten die 1 450 Kilometer Strecke bis in die Gegend von Sankt Petersburg kaum bewältigen, wenn sie noch „bis zu 100 Kilogramm Treibstoff transportieren müssten“, Kenntnis vom Stand der Ermittlungen der lettischen Regierung zu den Vorfällen,

a) wenn ja, was geht daraus über die Herkunft der Drohnen vom 7. Mai 2026, den Hergang der Luftraumverletzung sowie zur Frage hervor, ob sie intendiert oder nicht intendiert war,

b) wenn nein, warum hat die Bundesregierung dazu keine Kenntnis vom Stand der Ermittlungen der lettischen Regierung?

9

Hat die Bundesregierung zum Umstand, dass bereits Ende März ukrainische Drohnen in Lettland niedergingen mit Blick auf die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union, die Landkriegskonvention V von Den Haag sowie das vom russischen Militärexperten Wladimir Popow vorgebrachte Argument, bestimmte Kampfdrohnen könnten die 1 450 Kilometer Strecke bis in die Gegend von Sankt Petersburg kaum bewältigen, wenn sie noch „bis zu 100 Kilogramm Treibstoff transportieren müssten“, Kenntnis vom Stand der Ermittlungen der lettischen Regierung zu den Vorfällen,

a) wenn ja, was geht daraus über den Hergang der Verletzung des lettischen Luftraums durch die ukrainischen Drohnen Ende März sowie zur Frage hervor, ob sie intendiert oder nicht intendiert war,

b) wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis vom Stand der Ermittlungen der lettischen Regierung?

10

Hat sich die Bundesregierung angesichts der möglichen Verletzung des lettischen Luftraums durch zwei ukrainische Drohnen, die gegen Russland eingesetzt werden sollten am 7. Mai sowie zum Umstand, dass bereits Ende März ukrainische Drohnen in Lettland niedergingen mit Blick auf die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union und die Landkriegskonvention V von Den Haag eine Position zur Frage erarbeitet, ob sie versuchen sollte, solche Luftraumverletzungen durch die Androhung von Sanktionen auszuschließen, beispielsweise, indem sie ankündigt, künftig die finanzielle und militärische Hilfe für die Ukraine eizustellen,

a) wenn ja, hat sie der lettischen Regierung davon Kenntnis gegeben,

b) wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung keine Position zu dieser Frage erarbeitet?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Überlegungen der lettischen Regierung angesichts der möglichen Verletzung des lettischen Luftraums durch zwei ukrainische Drohnen, die gegen Russland eingesetzt werden sollten am 7. Mai 2026 sowie zum Umstand, dass bereits Ende März ukrainische Drohnen in Lettland niedergingen mit Blick auf die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union und die Landkriegskonvention V von Den Haag, ob sie versuchen sollte, solche Luftraumverletzungen durch die Androhung von Sanktionen auszuschließen, beispielsweise, indem die lettische Regierung ankündigt, künftig die finanzielle und militärische Hilfe für die Ukraine eizustellen,

a) wenn ja, hat sie der lettischen Regierung dafür ihre Unterstützung zugesichert,

b) wenn nein, hat sie der lettischen Regierung vorgeschlagen, zu versuchen, durch die Androhung von Sanktionen solche Luftraumverletzungen auszuschließen, etwa indem die lettische Regierung ankündigt, künftig die finanzielle und militärische Hilfe für die Ukraine eizustellen?

12

Hat sich die Bundesregierung mit Blick auf die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union und die Landkriegskonvention V von Den Haag eine Position zur Verletzung des estnischen und litauischen Luftraums durch ukrainische Drohnen Ende März 2026 eine Position erarbeitet,

a) wenn ja, was beinhaltet diese Position,

b) wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung dazu keine Position erarbeitet?

13

Stand bzw. steht die Bundesregierung angesichts dieser Luftraumverletzungen mit den Regierungen Estlands und Litauens in Kontakt?

14

Hat die Bundesregierung angesichts der Verletzung des estnischen und litauischen Luftraums durch ukrainische Drohnen Ende März 2026 mit Blick auf die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union, die Landkriegskonvention V von Den Haag sowie das vom russischen Militärexperten Wladimir Popow vorgebrachte Argument, bestimmte Kampfdrohnen könnten die 1 450 Kilometer Strecke bis in die Gegend von Sankt Petersburg kaum bewältigen, wenn sie noch „bis zu 100 Kilogramm Treibstoff transportieren müssten“, Kenntnis vom Stand der Ermittlungen der estnischen und litauischen Regierungen zu den Vorfällen, wenn ja,

a) was geht daraus über den Hergang der Luftraumverletzungen sowie zur Frage hervor, ob sie intendiert oder nicht intendiert waren, wenn nein,

b) warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis vom Stand der Ermittlungen der Regierungen Estlands und Litauens?

15

Hat sich die Bundesregierung angesichts der Verletzung des Luftraums Estlands und Litauens durch ukrainische Drohnen Ende März 2026 mit Blick auf die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union und die Landkriegskonvention V von Den Haag eine Position zur Frage erarbeitet, ob sie versuchen sollte, solche Luftraumverletzungen durch die Androhung von Sanktionen auszuschließen, etwa indem sie ankündigt, künftig die finanzielle und militärische Hilfe für die Ukraine eizustellen,

a) wenn ja, hat sie den Regierungen Estlands und Litauens davon Kenntnis gegeben,

b) wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung keine Position zu dieser Frage erarbeitet?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Überlegungen der Regierungen Estlands und Litauens mit Blick auf die Verletzung des Luftraums beider Länder durch ukrainische Drohnen Ende März 2026, die Beistandsverpflichtung des Vertrags über die Europäische Union und die Landkriegskonvention V von Den Haag, ob sie versuchen sollten, solche Luftraumverletzungen durch die Androhung von Sanktionen auszuschließen, etwa indem sie ankündigen, künftig die finanzielle und militärische Hilfe für die Ukraine eizustellen,

a) wenn ja, hat sie den Regierungen Estlands und Litauens dafür ihre Unterstützung zugesichert, wenn nein,

b) wenn nein, hat sie den Regierungen Estlands und Litauens vorgeschlagen, zu versuchen, durch die Androhung von Sanktionen solche Luftraumverletzungen auszuschließen, etwa indem sie ankündigen, künftig die finanzielle und militärische Hilfe für die Ukraine eizustellen?

17

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Verletzung des EU-Luftraums durch russische Drohnen seit dem 24. Februar 2022 vor und wenn ja, welche (bitte nach Staaten, Datum und Drohnenvorfällen aufschlüsseln)?

18

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den politischen und militärischen Schlussfolgerungen aus der mutmaßlich russischen Drohne, die in Rumänien einschlug, gebildet und wenn ja, wie lauten diese (vgl. www.t-online.de/nachrichten/ukraine/id_101268584/ukraine-news-i-rumaeniens-staatschef-drohne-war-zweifelsfrei-russisch.html)?

19

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, welche Versionen zum Einschlag der mutmaßlich russischen Drohne in Rēzekne zutreffen und wenn ja, wie lautet diese (bitte begründen):

a) Umleitung ukrainischer Drohnen, die eigentlich hätten Ziele in Russland angreifen sollen, nach Lettland;

b) geplanter Angriff auf die belarussische Raffinerie in Navapalazk (vgl. https://globalbridge.ch/waffenstillstand-oder-eskalation/)?

20

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zum Bruch der Regierungskoalition in Lettland aufgrund der geschilderten Drohnenvorfälle und der Stabilität der innenpolitischen Situation Lettlands gebildet und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.tagesschau.de/ausland/europa/lettland-regierungschefin-100.html)?

21

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung darüber gebildet, welche Kosten Deutschland im Rahmen der Europäischen Drohnenabwehrinitiative (EDDI) bis wann entstehen, welche EU- und gegebenenfalls Nicht-EU-Staaten sich daran beteiligen und ob der Termin der Fertigstellung dieses sogenannten Drohnenwalls (Ende 2027) realistisch gesehen eingehalten werden kann (wenn nein, bitte den voraussichtlichen Termin der Fertigstellung aus Sicht der Bundesregierung darstellen; vgl. https://militaeraktuell.at/eu-drohnenwall-was-er-kann-und-was-er-kostet/)?

Berlin, den 7. Juli 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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