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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Möglichkeiten einer Finanzierung der deutschen Seehäfen durch Bundesmittel

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

07.09.2026

Aktualisiert

09.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/788507.09.2026

Möglichkeiten einer Finanzierung der deutschen Seehäfen durch Bundesmittel

der Abgeordneten Alexis L. Giersch, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Lars Haise, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Stefan Henze, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Hans-Jürgen Goßner, Volker Scheurell, Otto Strauß, Andreas Mayer, Carsten Becker und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die deutschen Seehäfen sind nach Ansicht der Fragesteller von herausragender Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sie dienen dem Außenhandel, der Energieversorgung und der Versorgungssicherheit und gewinnen darüber hinaus im Hinblick auf die nationale Sicherheit, die militärische Mobilität und die Resilienz kritischer Infrastruktur zunehmend an Bedeutung.

Nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen stellt der Bund gegenwärtig jährlich insgesamt 38,3 Mio. Euro für besonders bedeutsame Investitionen im Bereich der Seehäfen zur Verfügung (www.gesetze-im-internet.de/bfinhbruag/__1.html; https://zds-seehaefen.de/2026/08/20/rechtsgutachten-schafft-klarheit-bund-kann-mehr-verantwortung-fuerseehaefen-uebernehmen/).

Angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs in den deutschen Seehäfen wird diese Summe von Vertretern der Hafenwirtschaft und der norddeutschen Wirtschaft seit Langem als unzureichend angesehen. Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe beziffert den prioritären Investitionsbedarf nach Medienberichten auf rund 15 Mrd. Euro. Gefordert wird unter anderem eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Hafeninfrastruktur in Höhe von mindestens 500 Mio. Euro jährlich (www.noz.de/lebenswelten/themenspezial/emsupdate/emsupdate-wirtschaft/artikel/warum-seehaefen-jetzt-500-millionen-euro-vom-bund-fordern-51216717).

Die Bundesregierung hat bislang darauf verwiesen, dass eine erhebliche Aufstockung der bestehenden Bundesfinanzhilfen aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich sei. Nach einem von der IHK-Nord vorgestellten Rechtsgutachten wird diese Auffassung jedoch infrage gestellt. Danach soll eine deutlich stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der deutschen Seehäfen bereits innerhalb des bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmens möglich sein. Insbesondere soll eine einfachgesetzliche Änderung des bestehenden Seehafenfinanzierungsgesetzes eine Grundlage für höhere Bundesmittel schaffen können (https://hansa-online.de/haefen/gutachten-hafenfinanzierung/308771/).

Vor dem Hintergrund der nationalen Bedeutung der deutschen Seehäfen für Wirtschaft, Versorgungssicherheit, Energieversorgung, Verteidigungsfähigkeit und militärische Mobilität stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage, ob die bisherige Position der Bundesregierung zur Finanzierung der Seehafeninfrastruktur noch aufrechterhalten werden kann.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie hoch waren die Finanzhilfen des Bundes für Investitionen in die Infrastruktur der deutschen Seehäfen in den Jahren 2015 bis 2025 jeweils, aufgeschlüsselt nach Jahr und Bundesland?

2

Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2026 sowie in der Finanzplanung des Bundes bis 2030 für die Finanzierung bzw. Unterstützung der deutschen Seehäfen vorgesehen?

3

Wie bewertet die Bundesregierung den nach Angaben des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe bestehenden prioritären Investitionsbedarf von rund 15 Mrd. Euro in den deutschen Seehäfen (vgl. Vorbemerkung)?

4

Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Investitionsbedarf der deutschen Seehäfen bis zum Jahr 2030 bzw. 2035 vor?

5

Hält die Bundesregierung die gegenwärtige jährliche Finanzhilfe des Bundes von insgesamt 38,346 Mio. Euro angesichts des bestehenden Investitionsbedarfs weiterhin für ausreichend, und wenn ja, warum (vgl. Vorbemerkung)?

6

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Forderung der Hafenwirtschaft und der norddeutschen Wirtschaft, die dauerhafte Bundesbeteiligung an der Finanzierung der Seehafeninfrastruktur auf mindestens 500 Mio. Euro jährlich anzuheben?

7

Auf welche konkreten verfassungsrechtlichen Bestimmungen und welche Rechtsprechung stützt die Bundesregierung ihre bisherige Auffassung, wonach eine deutliche Erhöhung der Bundesfinanzhilfen für die Seehäfen aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich sei (vgl. Vorbemerkung)?

8

Ist der Bundesregierung das von der IHK-Nord vorgestellte Rechtsgutachten zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer stärkeren Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der deutschen Seehäfen bekannt (vgl. Vorbemerkung)?

9

Wenn die Vorfrage bejaht wird, hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur in diesem Gutachten vertretenen Auffassung, dass eine deutlich stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Seehäfen bereits auf Grundlage des bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmens möglich sei, und wenn ja, wie lautet ihre Auffassung?

10

Teilt die Bundesregierung insbesondere die Auffassung der Fragesteller, dass eine einfachgesetzliche Änderung des bestehenden Seehafenfinanzierungsgesetzes eine Grundlage für eine deutliche Erhöhung der Finanzhilfen des Bundes schaffen könnte?

Wenn nein, aus welchen konkreten verfassungsrechtlichen Gründen widerspricht die Bundesregierung dieser Auffassung?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des genannten Rechtsgutachtens (vgl. Vorfragen und Vorbemerkung), ihre bisherige Auffassung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit höherer Bundesfinanzhilfen erneut zu prüfen oder durch ein eigenes Rechtsgutachten überprüfen zu lassen?

12

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung oder Weiterentwicklung des bestehenden Seehafenfinanzierungsgesetzes, und wenn nein, warum nicht?

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

13

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung unabhängig vom bestehenden Seehafenfinanzierungsgesetz gegebenenfalls, um Investitionen des Bundes in die Seehafeninfrastruktur oder entsprechende Finanzhilfen an die Küstenländer erheblich zu erhöhen?

14

In welchem Umfang können nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls Mittel aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ für Investitionen in deutsche Seehäfen eingesetzt werden?

15

Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, welche Hafenprojekte aus dem den Ländern zur Verfügung stehenden Anteil des Sondervermögens finanziert werden können und wenn ja, welche Projekte sind dies?

16

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den deutschen Seehäfen für die Versorgungssicherheit und die Resilienz der Bundesrepublik Deutschland bei?

17

Welche deutschen Seehäfen besitzen nach Einschätzung der Bundesregierung eine besondere Bedeutung für die militärische Mobilität, die Landes- und Bündnisverteidigung sowie die Umsetzung des Operationsplans Deutschland?

18

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzliche Investitionen in Hafenanlagen und Hafeninfrastruktur erforderlich, um die deutschen Seehäfen für Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung sowie militärische Transporte ausreichend zu ertüchtigen, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

19

In welchem finanziellen Umfang beteiligt sich der Bund derzeit unmittelbar oder mittelbar an sicherheits- und verteidigungsrelevanten Investitionen in deutschen Seehäfen?

20

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Investitionen in Hafeninfrastruktur, die unmittelbar der Landes- und Bündnisverteidigung oder der militärischen Mobilität dienen, ausschließlich von den jeweiligen Küstenländern finanziert werden sollten?

21

Welche Möglichkeiten bestehen nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls, entsprechende sicherheits- und verteidigungsrelevante Investitionen vollständig oder teilweise aus Bundesmitteln zu finanzieren?

22

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die deutschen Seehäfen aufgrund ihrer gesamtstaatlichen Bedeutung nicht lediglich als regionale Infrastruktur der Küstenländer betrachtet werden können?

23

Beabsichtigt die Bundesregierung, gemeinsam mit den Küstenländern, der Hafenwirtschaft und den Wirtschaftsverbänden ein langfristiges Finanzierungskonzept für die deutschen Seehäfen vorzulegen?

24

Wenn die Vorfrage bejaht wird, bis wann soll ein solches Finanzierungskonzept vorgelegt werden, und wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung hierfür keinen Handlungsbedarf?

Berlin, den 2. September 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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