Kontrollierte Abgabe von Cannabis
der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Konstantin Elias Kuhle, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Jahr 2015 beschied das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg negativ, in dem ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis vorgesehen war (vgl. www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/ serviceund-organisationseinheiten/qualitaetsentwicklung-planung-und-koordination- desoeffentlichen-gesundheitsdienstes/aktuelles/artikel.158549.php).
Seitdem hat es immer wieder Anläufe für Modellprojekte gegeben, zuletzt etwa im Bundesrat durch die Länder Bremen und Thüringen (vgl. Bundesratsdrucksache 500/17). Aktuell versuchen Münster und Düsseldorf, ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe genehmigt zu bekommen, wobei der Antrag für ein Modellprojekt in Münster vor kurzem vom BfArM ebenfalls abgelehnt wurde (vgl. www.stadt-muenster.de/gesundheit/koordination-und-gesundheitsfoerderung/ projekte-und-massnahmen-zur-gesundheitsfoerderung.html#c71153, www.rp- online.de/nrw/staedte/duesseldorf/cannabis-legalisierung-in-duesseldorf- studiesoll-klarheit-bringen-aid-1.7120938).
Anfang 2017 beschloss der Deutsche Bundestag, Cannabis als Medizin zuzulassen. Es ist verschreibungspflichtig in Apotheken zu bekommen und kann von den Krankenkassen erstattet werden.
Trotzdem bleibt Cannabis als Genussmittel weiterhin verboten. Der Handel bleibt größtenteils strafbewehrt, was für den Staat Kosten bei der Strafverfolgung verursacht und Konsumenten einem strafrechtlichen Risiko aussetzt. Zudem kann die Qualität des auf dem Schwarzmarkt erworbenen Cannabis nicht kontrolliert werden.
Eine kontrollierte Abgabe von Cannabis könnte diese Probleme lösen, hierfür setzt sich die Fraktion der FDP ein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis wurden bislang beim BfArM beantragt, und wie sind sie beschieden worden, bzw. wann wird über die Anträge entschieden?
Welche Gründe hat das BfArM bei den abgelehnten Anträgen aufgeführt?
Unter welchen Voraussetzungen wäre ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis genehmigungsfähig?
Welche Gründe sieht die Bundesregierung, eine kontrollierte Abgabe von Cannabis weiter zu verbieten?
Was unterscheidet Cannabis nach Auffassung der Bundesregierung von anderen Rauschmitteln wie Tabak oder Alkohol?
Hat Cannabis nach Auffassung der Bundesregierung im Vergleich zu Alkohol und Tabak schlimmere Folgen für die Gesundheit der Konsumenten, und wenn ja, welche?
Welche positiven Effekte kann Cannabis nach Auffassung der Bundesregierung auf die Gesundheit haben, und welche positiven Effekte können Alkohol und Tabak haben?
Welche Anzahl an Personen ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2017 jeweils an den Folgen von Cannabis-, Alkohol- und Tabakkonsum in Deutschland verstorben?
Welche Kosten entstanden dem Bund und den Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2017 durch die Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit Cannabiskonsum, -verkauf oder -anpflanzung/-produktion standen?
Welche Anzahl an Vollzeitäquivalenten mussten Polizei, Justiz, Staatsanwaltschaft und weitere Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Verfolgung von Cannabisdelikten in den Jahren von 2015 bis 2017 aufwenden?
Welche Anzahl an Personen konsumiert nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland regelmäßig Cannabis?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge an Cannabis in Kilogramm, die in Deutschland jährlich konsumiert wird?
Wie hoch wären nach Einschätzung der Bundesregierung auf Grundlage der Daten aus der vorhergehenden Frage die jährlichen Einnahmen, wenn Cannabis analog zu Rohtabak besteuert werden würde?
Welche zusätzlichen Einnahmen wären für den Staat etwa durch Steuern und Gebühren erzielbar, wenn Cannabis auch als Genussmittel in Deutschland regulär angebaut werden dürfte?
Welche Mittel hat der Bund in den Jahren von 2015 bis 2017 für die Suchtprävention bereitgestellt und ausgegeben?
Plant der Bund, in Zukunft mehr Mittel für die Suchtprävention auszugeben, und wenn ja, in welcher Höhe, und ab wann?