Terrorverdächtige nichtdeutsche Staatsangehörige und Flüchtlinge
des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Zuge der sogenannten Flüchtlingskrise sind in den letzten Jahren nachweislich auch islamistische Terroristen wie Anis Amri illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingereist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Gegen wie viele nichtdeutsche Staatsangehörige und Asylbewerber, vollziehbar Ausreisepflichtige, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Asylberechtige gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes, subsidiär Schutzbedürftige, sonstige sich aus humanitären Gründen in der Bundesrepublik Deutschland aufhaltende Ausländer mit Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis aus welchen Herkunftsstaaten wurde bzw. wird wegen Bildung und/oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a des Strafgesetzbuches ermittelt (bitte gemäß der Fragestellung jeweils zum 1. Januar seit dem Jahr 2010 bis heute aufschlüsseln; für das laufende Jahr bitte auch den Stand zum 1. November angeben)?
Wann und von wem (Behörde) wurden die nichtdeutschen Staatsangehörigen und Flüchtlinge die in Frage 1 Benannten das erste Mal in der Bundesrepublik Deutschland erkennungsdienstlich erfasst?
Haben Bundesregierung und Sicherheitskreise Kenntnis, mit welchem Ergebnis gegen die nichtdeutschen Staatsangehörigen und die in Frage 1 Benannten ermittelt wurde beziehungsweise wird (Einstellung des Ermittlungsverfahrens, Einleitung eines Gerichtsverfahrens, Haftbefehl; falls es zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist, bitte das Ergebnis angeben)?