Deutscher Bundestag Drucksache 21/6109
21. Wahlperiode 22.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann,
Christopher Drößler, Jochen Haug, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus
Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, und der Fraktion der AfD
Ergänzungsfragen zu Tatverdächtigenbelastungszahlen in Bezug auf
ausgewählte Bevölkerungsgruppen
Die vorliegende Kleine Anfrage soll an die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 21/5881 anknüpfen mit der Besonderheit, dass als
Ausgangspunkt für weitere Aufschlüsselungen nach den jeweils 15 führenden
Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) "TVBZ insgesamt" in Bezug auf
nichtdeutsche Staatsangehörigkeiten und in Bezug auf den jeweiligen Polizeiliche
Kriminalstatistik (PKS)-Schlüssel gefragt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche TVBZ ergeben sich im Hinblick auf deutsche Tatverdächtige (TV)
und nichtdeutsche Tatverdächtige mit Wohnsitz in Deutschland (erfragt
wird eine Aufschlüsselung nach den jeweils 15 führenden "TVBZ
insgesamt" in Bezug auf nichtdeutsche Staatsangehörigkeiten) in Bezug auf den
PKS‑Schlüssel 899000 „Straßenkriminalität“ (bitte jeweils neben den
"TVBZ insgesamt" anschließend auch nach "TVBZ männlich", "TVBZ
weiblich" sowie danach in einer gesonderten Tabelle jeweils nach
folgenden Altersgruppen im Hinblick auf die sich ergebenden
Staatsangehörigkeiten und Deutsche aufschlüsseln: Kinder ab 8 bis unter 14 Jahren,
Jugendliche 14 bis unter 18 Jahren, Heranwachsende 18 bis unter 21 Jahren und
Erwachsene ab 21 Jahren jeweils mit der Differenzierung männlich,
weiblich in Bezug auf die erfragten Staatsangehörigkeiten)?
2. Welche TVBZ ergeben sich unter entsprechender Anwendung der
Aufschlüsselung aus Frage 1 in Bezug auf den PKS-Schlüssel ****00
„Diebstahl insgesamt“?
3. Welche TVBZ ergeben sich unter entsprechender Anwendung der
Aufschlüsselung aus Frage 1 in Bezug auf den PKS-Schlüssel *26*00
„Ladendiebstahl insgesamt“?
4. Welche TVBZ ergeben sich unter entsprechender Anwendung der
Aufschlüsselung aus Frage 1 auf den PKS-Schlüssel 435*00
„Wohnungseinbruchdiebstahl gemäß § 244 Absatz 1 Nummer 3 StGB“?
5. Welche TVBZ ergeben sich unter entsprechender Anwendung der
Aufschlüsselung aus Frage 1 auf den PKS-Schlüssel *50*00 „Diebstahl
insgesamt an/aus Kraftfahrzeugen“?
6. Welche TVBZ ergeben sich unter entsprechender Anwendung der
Aufschlüsselung aus Frage 1 in Bezug auf den PKS-Schlüssel *90*00
„Taschendiebstahl insgesamt“?
7. Welche TVBZ ergeben sich unter entsprechender Anwendung der
Aufschlüsselung aus Frage 1 in Bezug auf den PKS-Schlüssel 510000 „Betrug
gemäß den §§ 263, 263a, 264, 264a, 265, 265a bis 265e StGB“?
8. Welche TVBZ ergeben sich unter entsprechender Anwendung der
Aufschlüsselung aus Frage 1 in Bezug auf den PKS-Schlüssel 515000
„Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a StGB“?
9. Welche TVBZ ergeben sich unter entsprechender Anwendung der
Aufschlüsselung aus Frage 1 in Bezug auf die Einfuhr, den Handel und
Schmuggel von Rauschgiften und Betäubungsmitteln?
Berlin, den 19. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333