[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
24. Januar 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/544
19. Wahlperiode 26.01.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Marc Bernhard,
Tino Chrupalla, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/405 –
Bürgschaften für die MV Werften
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anfang September 2017 berichtete die „Ostsee-Zeitung“, die Bundesregierung
und die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hätten sich auf ein
gemeinsames Bürgschaftspaket von 800 Mio. Euro für die MV Werften (MV für
Mecklenburg-Vorpommern) geeinigt, das je zur Hälfte von Bundes- und
Landesregierung getragen würde (
www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Rostock/
Politik/Bund-und-Land-einig-Bis-zu-800-Millionen-fuer-MV-Werften).
1. Hat die Bundesregierung der Landesregierung von Mecklenburg-
Vorpommern eine verbindliche Beteiligung an einem Bürgschaftspaket zugesagt
(falls ja, bitte die Höhe angeben)?
Im Bereich der Exportkreditgarantien des Bundes wurde keine verbindliche
Deckungszusage ausgesprochen.
Bei der Rückgarantie des Bundes für Landesbürgschaften (Erläuterung in der
Antwort zu Frage 2) erfolgt keine Rückverbürgung einzelner Landesbürgschaften
durch den Bund. Über einzelne Landesbürgschaften für Schiffbaufinanzierungen
entscheidet das Land Mecklenburg-Vorpommern (Land MV) allein, der Bund ist
an der Einzelfallprüfung nicht beteiligt.
2. Unter welchen Voraussetzungen würde sich die Bundesregierung an
Bürgschaften für die MV Werften beteiligen?
Exportkreditgarantien
Der Bund gewährt im Rahmen des Instrumentes Exportkreditgarantien keine
Bürgschaft zugunsten der Werft. Es wird die Übernahme einer
Exportkreditgarantie zur Absicherung der Bankenfinanzierung für den Besteller, der Genting
Hong Kong, geprüft. Die Übernahme einer Exportkreditgarantie setzt
risikomäßige Vertretbarkeit und Förderungswürdigkeit des zugrundeliegenden
Exportgeschäftes voraus. Bei der Prüfung der risikomäßigen Vertretbarkeit wird dabei in
erster Linie auf die Bonität und wirtschaftliche Perspektive von Genting Hong
Kong abgestellt.
Inlandsbürgschaften
Im regulären Programm der Bundesbürgschaften unter Einbindung paralleler
Landesbürgschaften (
www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/
Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=8184&typ=RL) ist eine
Werftenförderung nicht vorgesehen. Der Bund hat aber im Jahr 2014 gegenüber
dem Land MV eine auf § 3 Absatz 1 Nummer 5 Haushaltsgesetz 2013 basierende
und bis Ende 2019 befristete ausfallbasierte Rückgarantie für
Projektbauzeitfinanzierungen auf den Werften in Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Die
Entscheidung erfolgte vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des
Schiffbaus als Kernindustrie für das Land MV. Die Eckpunkte der Rückgarantie
gestalten sich wie folgt: Das Land MV stellt zur Bauzeitfinanzierung auf seinen
Werften einen Bürgschaftsrahmen von 400 Mio. Euro zur Verfügung
(Werftenförderungsgesetz WFG M-V). Ausfälle aus Landesbürgschaften, die in den
Landesbürgschaftsrahmen von 400 Mio. Euro einbezogen werden, trägt das Land bis
zu einem Schadensvolumen von 200 Mio. Euro vollständig selbst (Sockelbetrag).
Erst an Ausfällen des Landes von mehr als 200 Mio. Euro beteiligt sich der Bund
zu 50 Prozent, max. mit 100 Mio. Euro (zzgl. Zinsen und Kosten). Die
Rückgewährleistung bezieht sich auf eventuelle Ausfälle aus dem
Landesbürgschaftsrahmen. Es erfolgt also keine Rückverbürgung einzelner Landesbürgschaften durch
den Bund. Über einzelne Landesbürgschaften für Schiffbaufinanzierungen
entscheidet das Land MV allein, der Bund ist an der Einzelfallprüfung nicht beteiligt.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurde am 4. September
2013 über die beabsichtigte befristete modifizierte ausfallbasierte Rückgarantie
des Bundes unterrichtet und hatte keine Einwände erhoben.
Das Land MV kann das in dem Presseartikel erwähnte
Kreuzfahrtschiffbauprojekt auf den MV-Werften in den Rückgarantierahmen einbeziehen, wenn die
entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Einbeziehungskriterien lassen sich
grob in folgende drei Kategorien unterteilen:
Voraussetzungen des Werftenförderungsgesetzes des Landes MV;
Technische, vertragliche sowie liquiditäts- und ertragsmäßige
Anforderungen an das Projekt und an das Unternehmen (Werft);
Anforderungen an den Kreditgeber.
Diverse technische und vertragliche Details sind dabei von sachverständigen
Dritten zu überprüfen.
3. Hat die Genting-Hong-Kong-Gruppe Kontakt mit der Bundesregierung
bezüglich möglicher Bürgschaften für die MV Werften aufgenommen (falls ja,
bitte Datum und Ziel der Kontaktaufnahme angeben)?
Im Rahmen der Antragsprüfung findet auf Fachebene (insb. Mandatare der
Bundesregierung und des Landes MV) ein kontinuierlicher Austausch zwischen
Bundesregierung und MV-Werften statt. Darüber hinaus fanden folgende Termin
statt:
9. August 2017
Besuch der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Brigitte Zypries bei
MV-Werften in Wismar, u. a. Besprechung zu Finanzierungsmöglichkeiten,
Hermes-Deckungen und Landesbürgschaften für die Global-Class-Kreuzfahrtschiffe.
2. Juni 2017
MV-Werften zu Gespräch im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
bzgl. der Absicherung der Bauzeitfinanzierung für MV-Werften/Genting.
2. Mai 2017
Besuch des Parlamentarischen Staatssekretärs und Maritimen Koordinators der
Bundesregierung Uwe Beckmeyer bei MV-Werften in Stralsund; dabei Gespräch
u. a. zu Finanzierung der Schiffbauprojekte.
12. Februar 2017
Gespräch des Parlamentarischen Staatssekretärs und Maritimen Koordinators der
Bundesregierung Uwe Beckmeyer mit Genting/MV-Werften in Berlin u. a. zu
Absicherung der Bauzeitfinanzierung durch Bund und Land MV.
25. Oktober 2016
Gespräch des Parlamentarischen Staatssekretärs und Maritimen Koordinators der
Bundesregierung Uwe Beckmeyer mit Genting/MV-Werften in Berlin u. a. zur
Finanzierung der Schiffbauprojekte.
12. Juli 2016
Gespräch des Parlamentarischen Staatssekretärs und Maritimen Koordinators der
Bundesregierung Uwe Beckmeyer mit Genting/Lloyd Werft Bremerhaven in
Berlin u. a. zum Schiffbauprogramm der Genting-Gruppe.
4. Welche Werftstandorte hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 durch
Bürgschaften unterstützt (bitte nach Jahr, betroffenen Unternehmen und der
Bürgschaftssumme aufschlüsseln)?
Im Zeitraum von 2000 bis 2016 hat der Bund Exportkreditgarantien für
Schiffsfinanzierung in Höhe von insgesamt rd. 41,5 Mrd. Euro gewährt. Über die
einzelnen Jahre verteilt sich das Deckungsvolumen wie folgt:
Jahr Deckungsvolumen
2000 1.869
2001 808
2002 403
2003 611
2004 777
2005 1.458
2006 2.413
2007 564
2008 2.619
2009 2.725
2010 3.007
2011 4.716
2012 4.206
2013 1.937
2014 5.515
2015 5.035
2016 2.853
Gesamtergebnis
(Mio. EUR) 41.516
Eine Aufteilung nach Werftenstandorten in Kombination mit dem jeweiligen
Deckungsvolumen ist im Hinblick auf die Wahrung der verfassungsrechtlich
geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen
nicht möglich. Die Nennung dieser Angaben könnte Rückschlüsse auf die von
dem Garantienehmer getroffenen Liefervereinbarungen und Preiskonditionen
ermöglichen, die für nationale als auch internationale Wettbewerber von Interesse
sein könnten.
Im Bereich Inlandsbürgschaften
Die Bundesregierung hat im Rahmen des zeitlich befristeten Konjunkturpaketes,
das Anfang 2009 zur Abmilderung der Folgen der internationalen Finanz-
und Wirtschaftskrise beschlossen wurde, Schiffbaufinanzierungen mit einem
Bürgschaftsvolumen von insgesamt 231 Mio. Euro (2009: 26 Mio. Euro;
2010: 205 Mio. Euro) begleitet.
Eine Aufteilung nach Werftenstandorten in Kombination mit dem jeweiligen
Bürgschaftsvolumen ist im Hinblick auf die Wahrung der verfassungsrechtlich
geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen
nicht möglich. Die Nennung dieser Angaben könnte Rückschlüsse auf die
Finanzsituation des Garantienehmers bzw. Geschäftsnachfolgers ermöglichen, die für
nationale als auch internationale Wettbewerber von Interesse sein könnten.
Der in der Antwort zu Frage 2 erwähnte bedingte ausfallbasierte
Rückgarantierahmen gegenüber dem Land MV aus 2014 ist bisher nicht belegt.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die im August 2017 bekanntgewordene
Gewinnwarnung der Genting-Hong-Kong-Gruppe (vgl.
www.ndr.de/
nachrichten/mecklenburg-vorpommern/MV-Werften-Neue-
Gewinnwarnungvon-Genting,mvwerften138.html), dem Eigentümer der MV Werften, mit
Blick auf mögliche Bürgschaften durch den Bund?
Dieser Aspekt wird in die Bewertung der risikomäßigen Vertretbarkeit bei der
Übernahme einer Exportkreditgarantie einfließen, welche noch nicht
abgeschlossen ist.
6. Wäre die Bundesregierung grundsätzlich bereit, Werft-Betreiber mit
Bürgschaften für den Schiffbau zu unterstützen, die gleichzeitig auch Käufer der
Schiffe sind?
Exportkreditgarantien
Grundsätzlich können Bestellerfinanzierungen auch dann mit
Exportkreditversicherungen abgesichert werden, wenn der Besteller gleichzeitig der Werft-
Betreiber ist, wobei etwaige Risiken und Chancen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung
eingehend zu prüfen und gegeneinander abzuwägen sind.
Inlandsbürgschaften
Im regulären Programm der Bundesbürgschaften unter Einbindung paralleler
Landesbürgschaften ist eine Werftenförderung nicht vorgesehen (siehe Antwort
zu Frage 2). Im Sonderfall der Rückgarantie gegenüber dem Land MV ist die
Einhaltung der im Werftenförderungsgesetz des Landes geregelten
Förderkriterien Voraussetzung für die Einbeziehung einer Ausfallbürgschaft des Landes in
den Rückgarantierahmen. Die Einhaltung der Förderkriterien ist durch das Land
zu prüfen.
7. Ist der Bundesregierung ein Konzept bekannt, wonach die Genting-Hong-
Kong-Gruppe auch über das Jahr 2022 hinaus den Bau von Passagierschiffen
auf den MV Werften für die konzerneigenen Reedereien plant?
Nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt die Unternehmensgruppe, das
Produktionsprogramm der MV-Werften nach 2021 zu erhöhen und dort für die
konzerneigenen Reedereien Star Cruises und Crystal Yacht Cruises jährlich je
zwei Ozeankreuzfahrtschiffe der „Global-Klasse“ und zwei Expeditions-
Megayachten der „Endeavour-Klasse“ zu bauen.
8. Liegen der Bundesregierung Informationen zur Liquidität der Genting-
Hong-Kong-Gruppe vor (falls ja, bitte vorliegende Daten angeben)?
Die Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse von Genting Hong Kong ist Teil
des Prüfungsverfahrens zur Übernahme von Exportkreditgarantien des Bundes.
Diese Daten unterliegen den verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens, befinden sich in der laufenden Prüfung
und werden nur dem Entscheidungsgremium bekannt gegeben. Als
börsennotiertes Unternehmen veröffentlicht Genting Hong Kong Jahresabschlüsse auf seiner
Website.
9. Ist der Bundesregierung die Projektkalkulation der MV Werften bekannt, auf
die sich die Landesregierung auf Drucksache 7/947 (
www.dokumentation.
landtag-mv.de/Parldok/dokument/39704/f%C3%B6rderung-der-mv-werften-
wismar-gmbh.pdf) des Landtags bezieht?
Nein.
10. Liegt nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit ein grundsätzliches
volkswirtschaftliches Interesse im Hinblick auf die nachhaltige Sicherung
von Arbeitsplätzen sowie den Ausbau von Zukunftstechnologien vor, das
eine Beteiligung an Bürgschaften für die MV Werften rechtfertigt?
Die Bundesregierung sieht im Einstieg von Genting in die drei Werftstandorte in
Mecklenburg-Vorpommern ein beschäftigungs-, regional- und
industriepolitisches Entwicklungspotenzial. Die betroffenen Werften in Wismar, Warnemünde
und Stralsund zählen jeweils zu den größten regionalen Arbeitgebern. Auch für
die maritime Zulieferindustrie können die Aufträge der MV-Werften-Gruppe
dazu beitragen, Arbeitsplätze neu zu schaffen oder zu erhalten. Das
volkswirtschaftliche Interesse wird eingehend im Rahmen des Prüfungsverfahrens des
Landes analysiert werden.
Exportkreditgarantien
Entscheidungskriterium für die Übernahme einer Exportkreditgarantie ist – neben
der risikomäßigen Vertretbarkeit – auch die Förderungswürdigkeit eines
Exportvorhabens. In diesem Zuge werden u. a. auch die Arbeitsplatzeffekte bewertet
werden.
Inlandsbürgschaften
Bei der Übernahme der in Frage 2 dargestellten Rückgarantie gegenüber dem
Land MV (siehe Antwort zu Frage 2) ist der Bund von einer besonderen
volkswirtschaftlichen Bedeutung des Schiffbaus in diesem Küstenbundesland
ausgegangen.
11. Muss die Plausibilität und Tragfähigkeit des Geschäftsmodells sowie der
Unternehmensplanung bei der Erteilung von Bürgschaften von der
Bundesregierung geprüft werden, wenn dies bereits durch einen Landesmandatar
(vgl. § 4 Nummer 1 des Werftenförderungsgesetzes – WFG M-V) bestätigt
wurde?
Exportkreditgarantien
Im Rahmen der Exportkreditgarantien führt der Bund über die Mandatare eine
eigenständige Prüfung durch. Der besondere Fokus der Prüfung liegt auf Genting
Hong Kong. Im Hinblick auf mögliche Werftenrisiken während der Bauphase
erfolgt ein enger Austausch mit dem Land.
Inlandsbürgschaften
Im Rahmen der Rückgarantie des Bundes gegenüber dem Land MV (siehe
Antwort zu Frage 2) ist eine Beteiligung des Bundes an der Einzelfallprüfung nicht
vorgesehen. Das Land entscheidet allein über die Übernahme einer
Landesbürgschaft und meldet die Belegung des Rückgarantierahmens beim Bund an.
12. Ist die Bundesregierung in die aktuell laufenden Gespräche zwischen der
KfW IPEX-Bank Gesellschaft mit beschränkter Haftung und dem Land
Mecklenburg-Vorpommern involviert (falls ja, bitte den aktuellen
Verhandlungsstand angeben)?
In die bilateralen Gespräche zwischen der KfW IPEX-Bank und dem Land MV
ist die Bundesregierung nicht involviert. Im Hinblick auf mögliche
Werftenrisiken während der Bauphase erfolgt ein enger Austausch mit dem Land.
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