BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Europäische Zusammenarbeit mit US-Behörden im Bereich der Luftfahrtsicherheit

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/43212.01.2018

Europäische Zusammenarbeit mit US-Behörden im Bereich der Luftfahrtsicherheit

der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im sogenannten Pre-Clearance-Programm haben die Einwanderungsbehörden der Vereinigten Staaten ihre Einreisekontrollen in einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorverlagert (Bundestagsdrucksachen 18/7262, 18/9266, 18/11952). Das Personal wird hierfür an europäischen Flughäfen stationiert und mit hoheitlichen Rechten ausgestattet. Die Passagiere können in einer zweiten Kontrolllinie befragt und durchsucht werden, im Zweifel dürfen die Beamtinnen und Beamten auch Reiseverbote verhängen.

Zu den Pionieren dieser Kooperation gehören die irischen Flughäfen Dublin und Shannon (http://gleft.de/22s). Im Jahr 2015 hatte das US-Heimatschutzministerium mehrere europäische Flughäfen für eine Erweiterung des Programms ins Auge gefasst (http://gleft.de/1AO). Unter ihnen sind Brüssel (Belgien), Oslo (Norwegen), Madrid-Barajas (Spanien), Heathrow und Manchester (Großbritannien) sowie Istanbul Atatürk (Türkei).

Nach der jüngsten Wahl in den USA hatte die Trump-Administration die Liste abermals erweitert (http://gleft.de/1AN). Das Heimatschutzministerium wollte demnach auch mit den Flughäfen Edinburgh (Schottland), Keflavik (Island), Malpensa und Fiumicino (Italien) sowie dem Flughafen auf dem niederländischen Archipel St. Maarten verhandeln.

Die ebenfalls kontaktierte französische Regierung wollte ihre Zustimmung von einer Beteiligung der USA an der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen abhängig machen (Bundestagsdrucksache 18/2472, Antwort zu Frage 32). Ähnliche Anfragen sind an die Flughäfen Manchester, Brüssel-Zaventem, Paris-Charles de Gaulle und London Heathrow gerichtet worden (Bundestagsdrucksache 18/9266, Antwort zu Frage 7). Die Flughäfen Madrid-Barajas und Warschau hätten demzufolge „Interesse signalisiert“.

Auch die Bundesregierung war bereits zu Kontrollen am Flughafen Frankfurt Airport kontaktiert worden. Als Reaktion auf das umstrittene Trump-Dekret zur Einführung von Reiseverboten für Menschen aus sieben mehrheitlich muslimischen Ländern hatte die irische Regierung eine Überprüfung der Praxis im Pre-Clearance-Programm beschlossen (The Irish Times vom 31. Januar 2017, „Irish airport pre clearance may be contributing to rights violations“), dieses jedoch unbeanstandet fortgeführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Regierungen in Schweden, Großbritannien und Norwegen nach einer Kontaktaufnahme hinsichtlich eines US-Pre-Clearance-Programms in weitere Verhandlungen mit der US-Regierung eingetreten sind (Bundestagsdrucksache 18/11952, Antwort zu Frage 7)?

2

Welche weiteren EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11460 „offizielle Angebote“ oder sonstige Vorschläge von US-Behörden für vorgelagerte US-Einreisekontrollen erhalten?

3

Welchen Fortgang nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungen der niederländischen Regierung mit der US-Seite über das Pre-Clearance-Programm, die zwischenzeitlich ausgesetzt worden waren (Bundestagsdrucksache 18/11460, Antwort zu Frage 1)?

4

Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/11460 über den Sachstand zur Aufhebung einer Genehmigung zur Durchführung von hoheitlichen Kontrollen in Irland bzw. seit dem Ergebnis einer von der irischen Regierung angeordneten Überprüfung der Teilnahme am US-Pre-Clearance-Programm?

5

Was ist der Bundesregierung über den Fortgang einer „Kontaktaufnahme der US-Seite“ gegenüber Italien hinsichtlich eines US-Pre-Clearance-Programms an den Flughäfen Rom-Fiumicino und Mailand bekannt (Bundestagsdrucksache 18/11952, Antwort zu Frage 7)?

6

Inwiefern ist die U.S. Customs and Border Protection nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11460 erneut an einen deutschen Flughafen herangetreten, um die Möglichkeit einer Teilnahme am „Preclearance Border Control“-Programm zu erörtern?

7

Wie viele Bedienstete der U.S. Customs and Border Protection (CBP), des Secret Service (USSS), der Immigration and Customs Enforcement (ICE), der Transportation Security Administration (TSA) und des Department of Homeland Security (DHS) sind derzeit ohne hoheitliche Befugnisse in Deutschland mit US-Einreisekontrollen befasst, etwa im Rahmen einer „Beratung“ von in die USA verkehrenden Luftfahrtunternehmen oder des Aussprechens von Einreiseverboten („No-board-Empfehlungen“, siehe Bundestagsdrucksache 18/244, Antworten zu den Fragen 1 und 7)?

a) Inwieweit ist für Durchsuchungen des Gepäcks oder elektronischer Geräte aus Sicht der Bundesregierung zwingend eine hoheitliche Befugnis erforderlich, und was ist ihr darüber bekannt, ob diese Praxis im Rahmen von Luftsicherheitskontrollen durch US-amerikanisches oder von israelischen Firmen angestelltes Personal an deutschen Flughäfen vorgenommen wird?

b) Worin bestehen die von israelischem Personal durchgeführten „besondere[n] Sicherheitsmaßnahmen, die vor dem Beginn der behördlichen (bundespolizeilichen) Kontrollmaßnahmen abgeschlossen sind und keine hoheitlichen Maßnahmen der Gepäck- und Passagierkontrolle darstellen“, im Einzelnen (Bundestagsdrucksache 18/11952, Antwort zu Frage 6)?

8

Welche Aufgabe übernimmt der Vertreter der Bundespolizei im EU-Sicherheitsforschungsprojekt FLYSEC, das dieser auf Bitten der Generaldirektion Migration und Inneres der Europäischen Kommission als Gutachter („Reviewer“) „begleitet“ (Bundestagsdrucksache 18/11952, Antwort zu Frage 16)?

9

Was ist dem begleitenden Bundespolizisten darüber bekannt, wo und in welchem Rahmen Ergebnisse von FLYSEC präsentiert wurden oder werden?

10

Welche Ergebnisse kann die Bundesregierung zu Gesprächen mitteilen, die das Bundeskriminalamt, die Generalzolldirektion und die deutschen Zollkriminalämter bzw. deren Ministerien zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und der Fluggastdatenzentralstelle geführt haben (Bundestagsdrucksache 18/13326, Antwort zu Frage 1)?

11

Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, auf welche Weise die Niederlande, Belgien, Frankreich und Großbritannien eine Verarbeitung von Passagierdaten auch für Fernzüge oder Fernbusse umsetzen oder umsetzen wollen, wozu zunächst eine Arbeitsgruppe zu Hochgeschwindigkeitszügen gegründet worden war, die direkte Gespräche mit den Unternehmen Thalys International, Eurostar Group und Eurotunnel führt und wozu die Bundesregierung bislang nicht kontaktiert wurde, obwohl der Fernzug Thalys auch im deutschen Schienennetz verkehrt (Bundestagsdrucksache 18/13326, Antwort zu Frage 11)?

12

Was ist der Bundesregierung über ein Ergebnis oder den Stand der Verhandlungen der Europäischen Kommission bzw. des Rates über die Weitergabe von auf Vorrat gespeicherten Fluggastdaten mit der mexikanischen Regierung bekannt, die gedroht hatte, europäische Airlines mit Strafzahlungen zu belegen, wenn jene die gewünschten Personendaten nicht vor jedem Flug an die zuständigen Grenzbehörden übermitteln (Bundestagsdrucksache 18/9266, Antwort zu Frage 23)?

a) Inwiefern besteht die mexikanische Zollbehörde weiterhin auf der Verpflichtung zur Übermittlung von PNR-Daten (Passenger Name Records), welche Frist ist hierfür gesetzt, und welche Sanktionen werden angedroht?

b) Welche weiteren Länder fordern derzeit PNR-Daten vor An- oder Überflug ihres Territoriums, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9266 ergeben?

c) Welche dieser Länder drohen im Falle von Nichterfüllung der Verpflichtung Sanktionen an, und worin bestehen diese?

13

Was ist der Bundesregierung nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11460 über neue Maßnahmen zur Verschärfung des US-Visa-Waiver-Programms bekannt, wann sollen diese Maßnahmen greifen, und wie sollen diese umgesetzt werden?

14

Welche sonstigen neuen Verschärfungen der US-Einreisebestimmungen sind der Bundesregierung nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11460 bekannt geworden, und hinsichtlich welcher Verfahren ist sie davon betroffen?

15

Was ist der Bundesregierung zur Umsetzung der abermals angekündigten Praxis von US-Behörden bekannt, einzelne Reisende vor Einreise in die USA zur Preisgabe ihrer Nutzerdaten für soziale Medien zwingen zu wollen („USA erwägen offenbar Social-Media-Kontrolle“, n-tv.de vom 4. April 2017)?

16

Wann trat der Gemeinsame Ausschuss aus Vertragsparteien zum Luftverkehrsabkommen der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt zusammen, und welche Themen wurden dort behandelt (Bundestagsdrucksache 18/11952, Antwort zu Frage 8)?

a) Sofern seit dem 16. November 2016 keine weiteren Sitzungen stattfanden, welche Gründe sind der Bundesregierung hierzu bekannt?

b) Welche Aspekte wurden bei der Sitzung am 16. November 2016 hinsichtlich des Themas „Aktuelles zur Luftsicherheit“ behandelt?

17

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche EU-Mitgliedstaaten die Kontrollen bei Grenzübertritten nicht nur an den Land-Binnengrenzen wieder eingeführt haben, sondern auch an ihren Flughäfen?

a) Welche Flüge aus welchen Ländern sind hiervon besonders betroffen?

b) Inwiefern und in welchem Umfang trifft es zu, dass Flugreisende aus Griechenland bei der Ankunft in Deutschland gesondert kontrolliert werden, und bezüglich welcher Länder wird ähnlich verfahren („Griechische Kritik an deutschen Flughafenkontrollen“, dw.com vom 29. November 2017)?

18

Was ist der Bundesregierung über den Zeitpunkt und den Ort von Kontrollaktionen der Europäischen Union im Rahmen des Operational Action Plans 2018, die auf unerwünschte Migration sowie Schleusungskriminalität zielen, bekannt (sofern der Termin und die beteiligten Grenzkontrollstellen noch nicht endgültig feststehen, bitte möglichst genau eingrenzen)?

Berlin, den 11. Januar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen