Deutscher Bundestag Drucksache 21/6314
21. Wahlperiode 05.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Marcel Emmerich,
Lukas Benner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5872 –
Personalmaßnahmen und neue Verwaltungskultur in Modernisierungsvorhaben
der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesverwaltung steht vor einer historischen Transformationsaufgabe.
Wie auch unsere gesamte Gesellschaft muss sich die Bundesverwaltung an
den demografischen Wandel anpassen und die Chancen der Digitalisierung
nutzen. Gerade in Zeiten komplexer globaler Krisen ist eine leistungsfähige,
repräsentative und bürgerorientierte Verwaltung essenziell für die Resilienz
unserer Demokratie.
Die Bundesverwaltung ist bei ihrer Aufgabenwahrnehmung auf ausreichend
qualifiziertes Personal angewiesen. Die baldige Ruhestandswelle der
Babyboomer, die angespannte Haushaltslage, neue digitale Instrumente und die
stetige Bewältigung neuer Aufgaben machen eine Umstrukturierung der
Bundesverwaltung unausweichlich. In manchen Teilen der Bundesverwaltung
herrscht bereits großer Personalmangel. Laut Beamtenbund und Tarifunion
(dbb) fehlen z. B. 6 000 Personen beim Zoll (
www.dbb.de/fileadmin/user_upl
oad/globale_elemente/pdfs/2025/250808_dbb_Personalbedarfe_oeD.pdf). Das
hat Folgen für die effektive und effiziente Bekämpfung von Steuerbetrug oder
die Kontrolle des Mindestlohns. Auch führen fehlende Personalkapazitäten zu
längeren Wartezeiten bei der Beantragung von Fördermitteln beim Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Eine moderne Verwaltungskultur ist untrennbar mit Diversität und
Chancengerechtigkeit verbunden. Eine Verwaltung, die die Vielfalt unserer
Gesellschaft nicht widerspiegelt, verliert den Anschluss an die Lebensrealitäten der
Bürgerinnen und Bürger. Studien wie die des Deutschen Zentrums für
Integrations- und Migrationsforschung e. V. (DeZIM) zur Diversität in
Bundesministerien zeigen jedoch, dass weiterhin strukturelle Hürden für Menschen mit
Migrationsgeschichte, von Rassismus betroffene Menschen, Menschen mit
Behinderungen oder LGBTIQ*-Personen bestehen. Auch das gesetzlich
verankerte Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Führungspositionen
in der Bundesverwaltung bis Ende 2025 wurde nicht erreicht (
www.bmbfsfj.b
und.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/frauenanteil-an-fuehrungspositione
n-der-bundesverwaltung-weiter-gestiegen-282400). Die Anzahl von
Führungskräften mit ostdeutscher Biografie in der Bundesverwaltung, bundesei-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 4. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
genen Unternehmen und ausschließlich durch den Bund geförderte
Zuwendungsempfänger zeigt auch hier Handlungsbedarf.
Als Reaktion auf die aktuellen Herausforderungen in der Bundesverwaltung
hat die Bundesregierung im Oktober 2025 die Modernisierungsagenda für
Staat und Verwaltung (Bund) beschlossen. Die „Modernisierungsagenda
Bund“ identifiziert zwar zukunftsgerichtete Personalentwicklung und
strategisches Personalmanagement als ein zentrales Handlungsfeld bei den
Reformvorhaben, lässt jedoch in der Umsetzung entscheidende Detailfragen offen.
Insbesondere werfen die Pläne der Bundesregierung zur pauschalen
Personalreduktion um mindestens 8 Prozent bis zum Jahr 2029 kritische Fragen auf.
Während Effizienzsteigerungen durch Digitalisierung und Vereinfachung
grundsätzlich zu begrüßen sind, darf ein Stellenabbau nicht zu einer
Überlastung der verbleibenden Beschäftigten, strukturellen Unterdeckungen oder
einem Qualitätsverlust staatlichen Handelns führen.
Mit der Kleinen Anfrage möchten die Fragestellenden Klarheit über den
konkreten Umsetzungsstand der Personalmaßnahmen, die empirische Basis für
einzelne Maßnahmen sowie die Strategien der Bundesregierung zur Förderung
einer modernen, inklusiven und leistungsfähigen Verwaltungskultur schaffen.
1. Welche Maßnahmen aus dem Handlungsfeld „Zukunftsgerichtete
Personalentwicklung und Strategisches Management“ der
Modernisierungsagenda Bund wurden bereits umgesetzt, und wie ist der Status
(Umsetzungsstand, Zieldatum) der noch nicht umgesetzten Maßnahmen?
Alle Maßnahmen des Handlungsfelds wurden bereits gestartet und sind in
Umsetzung. Die Maßnahmen unterteilen sich in mehrere kleinere Zielwerte, wobei
die folgenden Zielwerte bereits abgeschlossen sind: 4.1.1 „Novelle der
Bundeslaufbahnverordnung“, 4.6.1 „Kick Off und Aktivierung der Multiplikatoren“,
4.6.2 „Etablierung Sounding-Board“ und 4.3.1 „Einführung bedarfsorientiertes
Trainingsprogramm für Projekt-, Digital und Management-Skills“. 17 Zielwerte
sind derzeit in der Umsetzung mit unterschiedlichen Zielhorizonten. Die
näheren Einzelheiten können der Übersicht entnommen werden.
Maßnahme Zielwerte der Maßnahme
Umsetzungsstand
Dauer ab
Beginn der
Maßnahme
1. Modernisiertes
Dienstrecht
1.1 Novelle der Bundeslaufbahnverordnung abgeschlossen 6 Monate
1.2 Vereinheitlichung des Beurteilungsrechts in Bearbeitung -
1.3 Tabellenreform der Besoldung in Bearbeitung -
2. Einsparung von
8 Prozent des Personals
2.1 Einführung und Verstetigung eines
Demografie-Navigators als Informationsbasis
in Bearbeitung -
2.2 Pilotierung kompetenzbasierter
Personalbedarfsplanung im Kontext Personalreduktion
in Bearbeitung -
2.3 Aufbau einer Arbeitseinheit für Reskilling
und einer Plattform für den internen Stellenmarkt
in Bearbeitung -
3. Kompetenz-
und
Transformationsoffensive
3.1 Einführung bedarfsorientiertes
Trainingsprogramm für Projekt-, Digital und Management-
Skills
abgeschlossen/
wird fortgeführt
9 Monate
3.2 Weiterentwicklung und Implementierung
eines ressortübergreifenden Programms für
Führungskräfte
in Bearbeitung -
Maßnahme Zielwerte der Maßnahme
Umsetzungsstand
Dauer ab
Beginn der
Maßnahme
4. Gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen in
Führungspositionen
4.1 Fortführung und Ausbau Monitoring und
Austausch zu gleichberechtigter Teilhabe
in Bearbeitung -
4.2 Ausbau von Führungsmodellen in Teilzeit
(alleiniges Führen in Teilzeit und Jobsharing/
Tandem)
in Bearbeitung -
4.3 Gleichstellung in Behördenkultur stärken in Bearbeitung -
4.4 Vereinbarkeitsfreundliche
Rahmenbedingungen ausbauen (Familien- und
Pflegeverantwortung)
in Bearbeitung -
4.5 Ressortübergreifendes Mentoring etablieren
und Frauennetzwerke stärken
in Bearbeitung -
5. Strategisches und
effizientes
Personalmanagement sowie
Maßnahmen des
Personalmarketings
5.1 Erarbeitung eines Zielbilds und eines
Umsetzungsplans künftiger Personalverwaltung
in Bearbeitung -
5.2 Umsetzung prioritärer Maßnahmen des
Umsetzungsplans
in Bearbeitung -
5.3 Optimierung der Personalgewinnung und
Pilotierung
in Bearbeitung -
5.4 Personal- und Studienplatzmarketing in Bearbeitung -
6. Transformations-
HUB
6.1 Kick-off und Aktivierung der Multiplikatoren abgeschlossen 3 Monate
6.2 Etablierung eines Sounding Boards abgeschlossen 12 Monate
6.3 Verstetigung von Netzwerken und
Nachwuchsförderung
in Bearbeitung -
Der Auskunftsbitte kann mit Blick auf das Zieldatum der noch laufenden
Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachgekommen werden. Sie betrifft den
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch
grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich
einschließt. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich grundsätzlich
nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in
laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen.
2. Wie groß ist der Personalbestand der Bundesbehörden mit Ausnahme
von Sicherheitsbehörden, dem Bundesnachrichtendienst und der
Sonderlaufbahn des Auswärtigen Dienstes (bitte nach Monaten von Mai 2025
bis April 2026 aufschlüsseln)?
Die der Bundesregierung vorliegenden Daten zu den Beschäftigten im
Bundesbereich können dem Statistischen Bericht – Personal des öffentlichen Dienstes,
Tabelle 74111-15 und der alten Fachserie 14 Reihe 6, Tabelle 3.1.1 des
Statistischen Bundesamtes (StBA) entnommen werden.
Die Daten zu den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes werden durch das
Statistische Bundesamt jährlich zum Stichtag 30. Juni – zuletzt zum 30. Juni
2024 – erhoben. Die aktuelle Fassung, jetzt ein Statistischer Bericht – Personal
des öffentlichen Dienstes kann unter dem folgenden Link (
www.destatis.de/D
E/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/_inhalt.html#_yo6mlaub9) unter
Publikationen und Personal des öffentlichen Dienstes abgerufen werden. Die älteren
Ausgaben der Fachserie 14 Reihe 6 sind auch allgemein zugänglich und
befinden sich unter dem folgenden Link (
www.statistischebibliothek.de/mir/receive/
DESerie_mods_00000140).
3. Wie viele Stellen im unmittelbaren Bundesdienst sind zum jeweils
aktuellen Stichtag unbesetzt (bitte nach Ressort, Laufbahngruppe,
Beschäftigungsart [Beamtenverhältnis, Tarifbeschäftigung] sowie nach
Bundesoberbehörden und nachgeordnetem Bereich aufschlüsseln)?
Die Zahl der unbesetzten Stellen im öffentlichen Dienst des Bundes ergibt sich
aus der Differenz der Planstellen/Stellen (Soll des jeweiligen Haushaltsjahres)
und der Ist-Besetzung. Das Soll und die Ist-Besetzung befinden sich in den
Einzelplänen unter dem Personalhaushalt der einzelnen Ressorts. Den Übersichten
des Bundeshaushaltsplans des jeweiligen Jahres kann außerdem das Soll
getrennt nach obersten Bundesbehörden und nachgeordnetem Bereich sowie nach
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen aus dem Teil Personalübersicht Abschnitte A
bis E entnommen werden.
Unter folgendem Link finden sich alle Bundeshaushaltspläne:
www.bundeshau
shalt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html.
4. Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung dazu, in welchen
Bundesbehörden wie viel Personal in den kommenden (5, 10, 15) Jahren in den
Ruhestand gehen (bitte nach Behörde und Anzahl der Personen
aufschlüsseln)?
Daten in Bezug auf die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nach
Altersstruktur können der öffentlich zugänglichen Datenbank des Statistischen
Bundesamtes „GENESIS-Online“ (
www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche
r-Dienst/Tabellen/beschaeftigen-alter.html) entnommen werden. Aufgrund der
angegebenen Altersstruktur können Rückschlüsse auf die altersbedingten
Abgänge von Bundesbeamten und Tarifbeschäftigten in der Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder (VBL) gezogen werden.
Eine aktuelle Prognose zur Zahl aller Beschäftigten, die in den kommenden
fünf Jahren aus dem öffentlichen Dienst in den Ruhestand eintreten, liegt
allerdings nicht vor. Folgende Zahlen auf Basis der Personalstandstatistik des
Bundes lassen jedoch eine grobe Einordnung zu. So waren zum Stichtag 30. Juni
2024 rund zwölf Prozent der Bundesbeschäftigten (ohne Streitkräfte) älter als
60 Jahre. Bei insgesamt etwa 359 000 Bundesbeschäftigten entspricht dies
ungefähr 42 000 Personen. Diese Zahl basiert auf einer Betrachtung der
Bundesbeschäftigten, die bis zum Jahr 2030 ein Alter von über 66 Jahren erreichen
werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen
Ruhestandseintritte hiervon abweichen können, beispielsweise durch frühzeitigen
Ruhestand.
5. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung für den
Wissenstransfer zwischen ausscheidenden erfahrenen Kräften und
Nachwuchskräften?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Wissen und Erfahrungswissen
ausscheidender Beschäftigter systematisch zu sichern und an die Nachwuchskräfte
weiterzugeben. Hierzu wurden bereits Konzepte für einen strukturierten
Wissenstransfer entwickelt, die u. a. Übergabegespräche, Nachfolgegespräche,
Dokumentationsinstrumente sowie begleitende Leitfäden und Arbeitshilfen
vorsehen. Ergänzend sollen digitale Wissensmanagementlösungen, moderne
Onboardingformate sowie ressortübergreifende Austausch- und Lernformate weiter
ausgebaut werden, um Wissenstransfer stärker strukturell in der
Bundesverwaltung zu verankern.
Bereits im Zuge der Arbeitsgruppenarbeit zur Ausgestaltung der
Demografiestrategie der Bundesregierung (2012 bis 2017) wurde – unter Federführung des
Bundesministeriums des Innern (BMI) – die Einführung eines systematischen
Wissenstransfers in allen Behörden empfohlen. Im Jahr 2019 hat BMI dazu für
die gesamte Bundesregierung ein Musterkonzept für den strukturierten
Wissenstransfer bei Altersabgängen einschließlich Arbeitshilfen entwickelt.
Ergänzend wurde ein Erklärfilm „Wissenstransfer leicht gemacht“ erstellt, der kurz
und anschaulich in das Thema einführt.
6. Aus welchen Gründen verlassen Beschäftigte nach Kenntnis der
Bundesregierung den Bundesdienst (bitte auf Grundlage vorliegender
Austrittsbefragungen oder Evaluationen antworten)?
Zu den Ergebnissen der Evaluation zum Altersgeld aus dem Jahr 2016 und den
in diesem Kontext gewonnenen Informationen zu den Austrittsgründen wird
auf S. 49 der Bundestagsdrucksache 18/10680 verwiesen. Da die in der
Fragestellung genannten Informationen nicht systematisch erhoben werden, liegen
der Bundesregierung weitergehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung
nicht vor.
7. Auf welchen empirischen Daten basiert aus Sicht der Bundesregierung
die Notwendigkeit, den Personalbestand in der Ministerial- und
Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum
Jahr 2029 um mindestens 8 Prozent zu reduzieren?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode (Zeilen 1684 bis 1685) sieht einen Stellenabbau in der
Bundesverwaltung um acht Prozent (zwei Prozent/Jahr) (Ausnahme Sicherheitsbehörden) vor.
Die konkrete Ausgestaltung des Stellenabbaus erfolgt dabei durch Regelungen
im jeweiligen jährlichen Haushaltsgesetz.
8. Wie verteilt sich die geplante Personalreduktion konkret auf einzelne
Ressorts, Behörden und Aufgabenbereiche?
a) Wie viele Stellen sind davon Beamtenstellen?
b) Wie viele Stellen sind davon Tarifbeschäftigte des öffentlichen
Dienstes?
c) Welche Kriterien liegen diesen Verteilungen zugrunde?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Die Stelleneinsparung für das Haushaltsjahr 2026 ist in § 17 des Gesetzes über
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
(Haushaltsgesetz 2026 – HG 2026) geregelt. Danach sind im Bundeshaushaltsplan
ausgebrachte Planstellen für Beamtinnen und Beamte und Stellen für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dem finanziellen Umfang einzusparen, der
sich ergäbe, wenn 2,2 Prozent dieser Planstellen und Stellen kegelgerecht
eingespart würden. Dieser Wert ist damit jeder im Kernhaushalt des Bundes
etatisierten Behörde vorgegeben, außer den in § 17 Absatz 2 HG 2026 aufgeführten
Ausnahmebereichen.
Das Verhältnis der Wertigkeiten der eingesparten Planstellen und Stellen soll
sich dabei am Verhältnis der Wertigkeiten im Haushaltsplan 2026 orientieren.
Vorgaben zur Verteilung zwischen Planstellen und Stellen werden nicht
getroffen.
9. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf
Arbeitsverdichtung, Überstunden und Krankheitsstände in der Bundesverwaltung
infolge des beabsichtigten und durch den demografischen Wandel ggf.
darüber hinausgehenden Personalabbaus?
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Aus den Daten des Gesundheitsförderungsberichtes 2024 der unmittelbaren
Bundesverwaltung können u. a. die folgenden Erkenntnisse weitergegeben
werden:
Die Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung waren im Jahr 2024 im
Durchschnitt 43,9 Jahre alt. Das durchschnittliche Alter lag bei den
Beamtinnen und Beamten bei 42,6 Jahren und bei den Tarifbeschäftigten bei 45,7
Jahren.
Die Entwicklung der krankheitsbedingten Fehlzeiten seit dem Jahr 2010 zeigt,
dass sich die Zahl der krankheitsbedingten Abwesenheitstage zwischen 17,20
im Jahr 2021 und dem Höchstwert von 21,71 Tagen 2022 bewegen. Seit 2010
stiegen die krankheitsbedingten Abwesenheitstage je Beschäftigten
kontinuierlich bis 2016 an und verharrten seitdem auf einem höheren Niveau. Mit Beginn
der Corona-Pandemie 2020 gab es einen deutlichen Rückgang der
krankheitsbedingten Abwesenheiten bis 2021. Im Jahr 2022 stiegen die
krankheitsbedingten Abwesenheitstage auf das vorpandemische Niveau und sind seitdem leicht
rückläufig auf das Niveau etwa vom Jahr 2015.
Die Auswertung zeigt eine Wechselwirkung zwischen der Laufbahn und dem
damit verbundenen Tätigkeitsprofil mit der Höhe der krankheitsbedingten
Abwesenheitszeiten. Eine vergleichbare Wechselwirkung zwischen
Tätigkeitsprofilen und krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten wird auch in der
einschlägigen Literatur beschrieben. Gefahrgeneigte Tätigkeiten und körperlich
herausfordernde Aufgaben sind eher im einfachen und mittleren Dienst angesiedelt.
Zusätzlich zu bedenken ist, dass in den Arbeitsfeldern des einfachen und des
mittleren Dienstes häufig zumeist Anwesenheit vor Ort erforderlich und
ortsflexibles Arbeiten damit weitgehend ausgeschlossen ist.
10. Welcher Anteil des geplanten Personalabbaus soll nach Einschätzung der
Bundesregierung tatsächlich durch Automatisierung oder
Effizienzgewinne kompensiert werden, und auf welcher Datengrundlage basiert
diese Annahme?
Derzeit lässt sich kein konkreter Anteil beziffern, der künftig durch
Automatisierung oder Effizienzgewinne kompensiert werden kann. Die Bundesregierung
geht jedoch davon aus, dass Digitalisierung, Standardisierung, KI-gestützte
Verfahren sowie eine stärkere Bündelung administrativer Aufgaben
perspektivisch erhebliche Entlastungspotenziale bieten können. Dabei steht nicht der
kurzfristige Ersatz von Beschäftigten im Vordergrund, sondern die langfristige
Sicherung der Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung vor dem Hintergrund
des demografischen Wandels.
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der geplante Personalabbau
nicht zu strukturellen Unterdeckungen führt, insbesondere solange die
kompetenzbasierte Personalbedarfsplanung zunächst nur pilotiert wird?
Die Entscheidung über die personelle Ausstattung der einzelnen Behörden des
Bundes trifft abschließend das Parlament als Haushaltsgesetzgeber.
12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der vorgesehene
Kompetenzaufbau zeitlich und organisatorisch umgesetzt werden kann, wenn keine
zusätzlichen Haushaltsmittel für den Prozess vorgesehen sind?
Der vorgesehene Kompetenzaufbau kann grundsätzlich nur im Rahmen der
vorhandenen Haushaltsmittel umgesetzt werden. Die Bundesakademie für
öffentliche Verwaltung (BAköV) im BMI ist bei der Maßnahmenumsetzung auf
eine ressortübergreifende Kooperation angewiesen.
13. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet, den
Beratereinsatz entsprechend der Zielvorgabe der Modernisierungsagenda
(Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund), Oktober
2025) nachhaltig und messbar zu reduzieren?
Anhand einer einheitlichen Definition sind allgemeingültige Kriterien für den
Einsatz von externen Beratungen für die gesamte Bundesverwaltung mit dem
Ziel zu definieren, den Einsatz von externen Beratungen auf das notwendige
Maß zu begrenzen. Erste Hilfestellungen bietet der innerhalb der
Bundesregierung eingeführte „Beraterführerschein“. Konkrete Maßnahmen der
Reduzierung des Beratereinsatzes können Volumenbegrenzungen der
Beratungsleistungen, Kostendeckelungen und eine Ausweitung der Beauftragung von
Beratungsleistungen aufgrund einheitlicher gebündelter Rahmenverträge sein, wie
dies z. B. im Drei-Partner-Modell des Bundesverwaltungsamtes (BVA) der Fall
ist. Auch der gezielte Kompetenzaufbau in der Verwaltung, wie z. B. mit dem
Digitalservice, kann dazu beitragen, den Einsatz von Beratungen zu reduzieren.
14. In welchem Umfang sieht die Bundesregierung die Auslagerung
grundlegender strategischer Aufgaben an private Dritte vor, etwa im Rahmen
einer „strategischen Top-Management-Beratung“, und inwieweit dient
dies diesem in Nummer 13 in Bezug genommenen Ziel?
Eine Beauftragung von Beratungen mit grundlegend strategischen Aufgaben
erfolgt in der Regel nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen. Die Ressorts
entscheiden nach eigenem Ermessen über die Beauftragung privater Dritter.
15. An welchen Kennzahlen soll sich die gewünschte „messbare“
Reduzierung des Berateraufwandes bemessen?
Maßgebliche und einfachste Kennzahl zur Messung des Beratereinsatzes ist die
Summe der dafür eingesetzten Haushaltsmittel. In Teilen enthält der vom
Bundesministerium der Finanzen (BMF) erstellte Bericht an den Haushaltsauschuss
zum Einsatz externer Berater entsprechende Zahlen.
16. Welche Behörden haben an der Pilotierung des Trainingsprogramms für
Projekt-, Digital- und Management-Skills teilgenommen, und welche
ersten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der Pilotierung vor?
Seit Oktober 2025 wurden im Rahmen der Kompetenz- und
Transformationsoffensive bislang fünf Kompetenztrainings mit insgesamt rund 150
Teilnehmenden durchgeführt. Beteiligt waren Beschäftigte aus insgesamt 21 Ressorts und
Behörden, darunter Bundeskanzleramt (BKAmt), BMF, Auswärtiges Amt
(AA), BMI, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV),
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS),
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Verkehr
(BMV), Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMUKN), Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat (BMLEH), Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR), Bundespresseamt (BPA), BVA,
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bundesnetzagentur (BNetzA), Bundesanstalt für
Verwaltungsdienstleistungen (BAV), Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) und StBA.
Die Trainings vermitteln insbesondere Kompetenzen in den Bereichen Projekt-
und Prozessmanagement, Objectives and Key Results, Digitalisierung,
Künstliche Intelligenz (KI) sowie Change-Management. Ziel ist es, Beschäftigte und
Führungskräfte stärker zur Umsetzung konkreter Modernisierungsvorhaben zu
befähigen und ressortübergreifende Zusammenarbeit zu fördern.
Die bisherigen Erkenntnisse zeigen eine hohe Nachfrage und einen erheblichen
Bedarf an ressortübergreifenden Kompetenzformaten. Die bislang geplanten
Trainings sind bereits bis November 2026 ausgebucht. Nach Einschätzung der
Bundesregierung trägt insbesondere die direkte ressort- und
behördenübergreifende Vernetzung der Teilnehmenden zu stärkerer Zusammenarbeit, höherer
Effizienz und einer verbesserten Umsetzung der Modernisierungsagenda bei. Für
das Jahr 2026 sind fünf weitere Kompetenztrainings geplant, darunter auch ein
Sonderformat für Beschäftigte, die Vorhaben über den Effizienzfonds in die
Modernisierungsagenda einbringen.
17. Plant die Bundesregierung weitere Änderungen der
Bundeslaufbahnverordnung zur Verbesserung der Personalgewinnung und
Personalentwicklung?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Die laufbahnrechtlichen Instrumente zur Personalgewinnung und -entwicklung
werden fortlaufend überprüft und soweit erforderlich bedarfsgerecht
fortentwickelt.
Als Ergebnis dieses Prozesses wurde die Bundeslaufbahnverordnung zuletzt im
März 2026 umfassend novelliert. Konkrete weitere Änderungen der
Bundeslaufbahnverordnung zur Verbesserung der Personalgewinnung und -
entwicklung sind daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.
18. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für das
Bundesalimentationsgesetz vor?
Die Bundesregierung strebt zu diesem Vorhaben weiterhin einen möglichst
zeitnahen Kabinettbeschluss an.
19. Wie wird die Bundesregierung die Kosten in Höhe von 707 Mio. Euro
rückwirkend für 2025, 3,4 Mrd. Euro für das Jahr 2026 und 3,5 Mrd.
Euro für 2027 im Haushalt berücksichtigen?
Für den Gesetzentwurf wurde – wie in der vergangenen Legislaturperiode
bereits der Fall – erneut die erforderliche Haushaltsvorsorge getroffen.
20. Wie begründet die Bundesregierung das Doppelverdienermodell?
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es nicht zu Nachteilen bei
Alleinerziehenden und Personen, deren Partner oder Partnerin nicht
arbeitet oder weniger verdient, kommt?
b) Wenn diese Nachteile gewollt sind, wie rechtfertigt die
Bundesregierung sie?
c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass alleinerziehende Beamte,
Richter und Soldaten mit einem zu berücksichtigenden Kind nach
§ 41a des Bundesbesoldungsgesetzes in Verbindung mit
Anhang VII.2 keinen ergänzenden Familienzuschlag erhalten?
Die Fragen 20 bis 20c werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu wird auf die erläuternde Begründung des Gesetzentwurfs hingewiesen.
Dieser ist abzurufen unter:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfa
hren/DE/D3/amtsangemessene-alimentation.html.
21. Da die Referentenentwürfe des Bundesalimentationsgesetzes aus 2023
und 2024 vorsahen, dass es alimentative Ergänzungszuschläge gibt, die
sich an den jeweiligen Wohnort der Beamtinnen und Beamten
orientieren, angepasst an die Wohngeldverordnung, warum hat die
Bundesregierung von der individuellen Berücksichtigung des Wohnortes wieder
abgesehen?
Mit Beschluss vom 17. September 2025 (der zwar eine Entscheidung zu den
Vorschriften zur Besoldungsordnung A des Landes Berlin betraf, wegen ihrer
grundlegenden Feststellungen aber auch den Bund sowie die übrigen Länder
betrifft) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine vollkommene Abkehr
vom bisherigen besoldungsrechtlichen Referenzsystem vollzogen und damit
auch die Berechnungsmaßstäbe und -methoden für eine amtsangemessene
Alimentation grundlegend verändert. Seither kann – anders als bisher und wie
auch noch in den Referentenentwürfen zu einem Bundesalimentationsgesetz
aus 2023 und 2024 zugrunde gelegt – eine Prüfung der Mindestalimentation
nicht mehr am Maßstab des Grundsicherungsniveaus erfolgen, denn die
Alimentation des Beamten und seiner Familie ist laut BVerfG (vgl. o. g.
Beschluss, Rn. 73, juris) qualitativ etwas anderes als staatliche Hilfe zur Erhaltung
eines Mindestmaßes sozialer Sicherung. Zudem wurde die Prüfung und
Berücksichtigung von an die Bedürftigkeit der Betroffenen anknüpfenden
Grundsicherungsbedarfen (z. B. Heizkosten, Mieten, Bildung und Teilhabe etc.),
deren Kosten regional variieren und auf denen der in den Referentenentwürfen
zu einem Bundesalimentationsgesetz aus 2023 und 2024 vorgesehene
alimentative Ergänzungszuschlag fußte, vom BVerfG als zu aufwendig und zu
kleinteilig befunden (vgl. o. g. Beschluss, Rn. 63, juris). Stattdessen ist bei der Prüfung
der Mindestbesoldung nunmehr die Prekaritätsschwelle in Höhe von 80 Prozent
des Median-Äquivalenzeinkommens nach OECD-Faktorgewichtung zu
beachten, dieser also ein statistischer Ansatz zugrunde zu legen, mit dem nominale
Netto-Haushaltseinkommen einer Gesellschaft durch differenzierte Gewichtung
nach Zahl und Alter der Haushaltsmitglieder miteinander vergleichbar gemacht
werden. Für diesen neuen Prüfungsmaßstab besteht laut BVerfG nicht nur eine
bessere Datenverfügbarkeit, dieser sei auch praktikabler und hätte einen
erheblich geringeren Ermittlungsaufwand zur Folge (vgl. o. g. Beschluss, Rn. 63,
juris).
22. Wie haben sich die Bewerberzahlen an der Hochschule des Bundes für
öffentliche Verwaltung (HS Bund) in den Jahren 2015 bis 2025
entwickelt (bitte nach Jahren, Studiengängen und Geschlecht aufschlüsseln),
und welche Erklärung hat die Bundesregierung für den Rückgang der
Bewerberzahlen?
Angaben im Sinne der Fragestellung lassen sich den nachstehenden
Übersichten entnehmen. Bewerberzahlen von 2015 bis 2020 liegen nicht vor, da sie bei
der HS Bund im Regelfall nur für fünf Jahre vorgehalten werden. Eine Abfrage
bei den anderen Fachbereichen war aufgrund der Kürze der Bearbeitungszeit
nicht möglich.
Verwaltungsmanagement (Allgemeine und
Innere Verwaltung –
AIV)
Bewerberzahl
(BZ)
Einstellung 2021
BZ
Einstellung
2022
BZ
Einstellung
2023
BZ
Einstellung
2024
BZ
Einstellung
2025
BZ
Einstellung
2026
Weiblich 633 529 610 657 603 587
Männlich 395 359 366 394 378 392
Divers 1 1 2 0 0 1
Gesamt 1 029 889 978 1 051 981 980
Digital Administration
and Cyber Security
(DACS)
Bewerberzahl
(BZ)
Einstellung 2021
BZ
Einstellung
2022
BZ
Einstellung
2023
BZ
Einstellung
2024
BZ
Einstellung
2025
BZ
Einstellung
2026
Weiblich 195 197 152 166 204 215
Männlich 434 468 386 401 541 599
Divers 1 1 0 2 1 4
k. a. 1 2 0 1 0 0
Gesamt 631 668 538 570 746 818
Die Bewerberzahlen für den Studiengang Digital Administration and Cyber
Security (DACS) sind zuletzt gestiegen. Im Studiengang
Verwaltungsmanagement sind die Bewerberzahlen aktuell leicht rückläufig.
Der Rückgang der Bewerberzahlen im öffentlichen Dienst hängt nach
Einschätzung der Bundesregierung mit der demografischen Entwicklung und
verschärftem Wettbewerb zusammen. 2026 wird es darüber hinaus in Nordrhein-
Westfalen keine Abiturientinnen und Abiturienten aus allgemeinbildenden Schulen
geben. Aufgrund der Rückkehr zu „G9“ entfällt dieser Jahrgang. Nur die
Abiturientinnen und Abiturienten von Berufskollegs werden zur Verfügung stehen.
Dies dürfte nicht ohne Auswirkungen auf die Bewerberzahlen bleiben, da ein
erheblicher Teil der üblichen Bewerbergruppe fehlen wird.
23. Liegen bereits erste Erkenntnisse zur Wirksamkeit der beschlossenen
Maßnahmen zur Steigerung der Bewerberzahlen an der HS Bund vor,
und welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung?
In die am 1. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossene
„Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund)“ wurden Maßnahmen zur
Steigerung der Bewerberzahlen aufgenommen.
Mit der im Frühjahr 2025 gestarteten Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA)
sollen durch passgenaue Maßnahmen die Bewerberzahlen gesteigert werden,
um so qualifizierten Nachwuchs für die Bundesverwaltung auch künftig zu
sichern.
Es wurden u. a. Kooperationsmöglichkeiten zwischen HS Bund und
verschiedenen Bundesressorts erarbeitet und die teilnehmenden Ministerien um
Zusammenarbeit entlang dieser Maßnahmen gebeten. Beim Tag der offenen Tür der
Bundesregierung am 20. und 21. Juni 2026 wird die HS Bund mit den DACS
und Verwaltungsmanagement zum Zwecke der Studierendengewinnung an den
Ständen von sieben Bundesbehörden vertreten sein bzw. entsprechende
Werbematerialien auslegen.
Es wurde eine Social-Media-Werbekampagne unter der Arbeitgeberdachmarke
www.karriere.bund.de für die Studiengänge DACS und
Verwaltungsmanagement am Standort Brühl entwickelt. Die Ausspielung ist für Juni 2026
vorgesehen und soll mit kurzen Unterbrechungen bis Ende des Jahres 2026 laufen.
Die Produktion von Werbevideos für die Studiengänge DACS und
Verwaltungsmanagement wurde bereits gestartet. Mit der Fertigstellung der Videos
kann im Herbst 2026 gerechnet werden. Die Videos sollen auf Social-Media-
Kanälen und Homepages der Bundesbehörden einsetzbar sein und dienen der
Bewerbung der Studiengänge.
Da die dargestellten Maßnahmen noch nicht ausgespielt bzw. final umgesetzt
wurden, liegen noch keine Erkenntnisse über deren Wirksamkeit vor.
24. Welche Bundesbehörden nahmen an der Pilotierung des
Führungskräfteentwicklungsprogramms teil, und wie wurde die Auswahl der
Behörden getroffen?
Das Führungskräfteentwicklungsprogramm wird als Qualifizierungsprogramm
von der BAköV im BMI in Abstimmung mit dem BMDS entwickelt.
Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Ein Teil dieses Programms
wird in Form einer neuen Basisfortbildung für Führungskräfte „Führung 5.0“
im modernen Blended-Learning-Format ab 18. Mai 2026 pilotiert. Hieran
nehmen u. a. teil BMJV, BMV, BMFTR, Bundesrat (BR), Bundeskriminalamt
(BKA), Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen
mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Bundespolizei (BPOL) und Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV). Diese Auswahl erfolgte auf Grundlage der
Teilnahmebedingungen der Bundesakademie.
25. Welche Maßnahmen erachtet die Bundesregierung im Rahmen des
Führungskräfteentwicklungsprogramms als prioritär, und wie wird der Erfolg
dieser Transformation definiert und evaluiert?
Aus Sicht der Bundesregierung sind die Etablierung einer modernen
Führungskultur und die Umsetzung der Modernisierungsagenda prioritär. Hierzu sollen
erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen beitragen. Die Erfolgsevaluation
dieser Maßnahmen wird im Führungskräfteentwicklungsprogramm festgelegt.
Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Es wird auf die Antwort zu
Frage 24 verwiesen.
26. Wie ist die Zusammensetzung des Multiplikatorinnen- und
Multiplikatorennetzwerks des TransformationsHubs Bund, und welche
Vernetzungsveranstaltungen fanden bereits statt?
Der TransformationsHub bündelt verschiedene bestehende ressortübergreifende
Netzwerke der Bundesverwaltung und unterstützt deren Zusammenarbeit im
Kontext der Modernisierungsagenda Bund. Zu den beteiligten Netzwerken
gehören unter anderem die AG Personal in der digitalen Verwaltung (PersDiV),
die Agilen Coaches, die Transformationspatinnen und Transformationspaten,
das Netzwerk „digital-journey“, das Peer-to-Peer-Netzwerk sowie das Once-
Only-Netzwerk. Insgesamt umfassen die eingebundenen Netzwerke derzeit
rund 3 000 Personen aus Bund, Ländern und Kommunen.
Im Jahr 2026 fanden bislang zwei TransformationsWerkstätten zu den Themen
Personal sowie bessere Rechtsetzung statt. Eine weitere Transformations
Werkstatt zum Thema effiziente Arbeitsweisen in der Bundesverwaltung ist noch im
zweiten Quartal 2026 geplant.
27. Welche konkreten Effekte werden vom TransformationsHub Bund
erwartet, und wie wird seine Wirksamkeit systematisch evaluiert?
Der Transformationshub ist als Scharnier zwischen Verwaltung und
Modernisierungsagenda angelegt. Es werden Rückmeldungen aus der
Verwaltungspraxis aufgenommen, gebündelt und die Erkenntnisse an die Handlungsfelder
geleitet. Der TransformationsHub verbindet die Modernisierungsagenda mit der
Verwaltungspraxis und trägt Impulse in die Breite der Verwaltung. Es werden
bestehende Verwaltungsnetzwerke gebündelt und Multiplikatoren aus allen
Ressorts und Verwaltungsebenen aktiviert. Der TransformationsHub liefert
außerdem praxisnahe Methoden aus den Netzwerken und unterstützt die
Umsetzung der Modernisierungsagenda Bund.
Alle TransformationsWerkstätten werden nach Durchführung von den
Teilnehmenden durch Nutzerfeedback bewertet. Eine Evaluation der Wirksamkeit ist
für das dritte Quartal 2026 geplant.
28. Welches Konzept liegt der Errichtung des geplanten Sounding Boards
zur kontinuierlichen Rückkopplung von Praxisimpulsen in die
Modernisierungsagenda zugrunde?
a) Inwieweit wurde bereits ein Sounding Board eingerichtet?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 28 bis 28b werden gemeinsam beantwortet.
Dem Sounding-Board-Prozess liegt das Ziel zugrunde, Erkenntnisse und
Praxisimpulse aus der Verwaltung systematisch in die Weiterentwicklung der
Modernisierungsagenda Bund zurückzuspiegeln. Das Sounding Board ist dabei
kein eigenständiges Gremium, sondern ein standardisierter Prozess zur
Dokumentation, Bündelung und Weiterleitung der Ergebnisse aus den
TransformationsWerkstätten.
Im Rahmen der TransformationsWerkstätten erarbeiten interdisziplinäre Teams
aus bestehenden Verwaltungsnetzwerken konkrete Erkenntnisse,
Umsetzungshemmnisse und Handlungsempfehlungen. Diese werden strukturiert
dokumentiert und an die zuständigen Handlungsfelder weitergeleitet. Gleichzeitig
werden die Ergebnisse transparent an die rund 3 000 Teilnehmenden des
TransformationsHub zurückgespiegelt und veröffentlicht.
29. Welchen Änderungsbedarf zur Modernisierung und Weiterentwicklung
der Personalentwicklungspläne hat die Bundesregierung identifiziert, und
wie ist hier der Umsetzungsstand (bitte nach Ressort aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung sieht im Bereich der Personalentwicklungsplanung
weiteren Modernisierungs- und Weiterentwicklungsbedarf. Ziel ist es, die
Personalentwicklung künftig stärker strategisch auszurichten und enger mit den
zukünftigen Kompetenzanforderungen, neuen Arbeitsformen sowie den
Herausforderungen durch Digitalisierung, KI und demografischen Wandel zu verknüpfen.
Dabei sollen insbesondere die Zukunftskompetenzen, Mobilität, Reskilling und
lebenslanges Lernen stärker berücksichtigt werden. Die konkrete Ausgestaltung
findet derzeit bedarfsgerecht in den jeweiligen Ressorts statt; eine
ressortscharfe Gesamtübersicht liegt der Bundesregierung aktuell nicht vor.
30. Hält die Bundesregierung das bestehende System der Regelbeurteilung
nach § 21 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) für zeitgemäß, und welche
Reformüberlegungen verfolgt sie im Bereich der Personalbeurteilung
und Leistungsanreize?
Dienstliche Beurteilungen sind nach wie vor und im Einklang mit der ständigen
Rechtsprechung – rechtlich wie tatsächlich – das entscheidende Instrument der
Personalsteuerung, mit dem über das grundrechtsgleiche Recht der Beamtinnen
und Beamten auf ein angemessenes berufliches Fortkommen entschieden wird.
Durch Regelbeurteilungen wird das primäre Ziel von dienstlichen
Beurteilungen, den Vergleich mehrerer Beamtinnen und Beamter miteinander bei
Auswahlentscheidungen zu ermöglichen, am besten erreicht. Denn
Regelbeurteilungen beruhen grundsätzlich auf einem gleichen Beurteilungszeitraum mit
einem gemeinsamen Stichtag. Dadurch werden die für alle Beamtinnen und
Beamten gleichmäßig zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern
auch in ihrer zeitlichen Entwicklung unabhängig von einer konkreten
Auswahlentscheidung erfasst.
Die Bundesregierung hat am 1. Oktober 2025 Eckpunkte zur Modernisierung
des Dienstrechts beschlossen. Bestandteil dieser Eckpunkte ist auch eine
Vereinheitlichung der derzeitigen heterogenen Beurteilungsregelungen, um den
Personalaustausch und die Rotation zwischen verschiedenen Behörden zu
fördern und zu vereinfachen.
31. Welche Behörden sind von der in der Modernisierungsagenda
angekündigten Erleichterung des Personalwechsels zwischen unterschiedlichen
Behörden betroffen, und wie soll der Personalwechsel erleichtert
werden?
Der Personalwechsel wird bereits heute durch die am 1. März 2026 in einem
Pilotprogramm in Kraft getretenen „Eckpunkte dauerhafter Personalwechsel“
erleichtert. Diese wurden durch die AG PersDiV erarbeitet und durch die
Leiterinnen und Leiter der Zentralabteilungen der obersten Bundesbehörden im
Dezember 2025 abschließend gebilligt. Es steht jeder obersten Bundesbehörde
frei, ob und in welchem Umfang sie am Wechselprogramm teilnimmt.
Teilnehmende oberster Bundesbehörden verpflichten sich grundsätzlich zur
Veröffentlichung der sogenannten „Interessenbekundungsverfahren“ (IBV) der jeweils
anderen teilnehmenden obersten Bundesbehörde. Die Veröffentlichungen
erfolgen wie entsprechende hausinterne Bekanntmachungen. Das
Wechselprogramm findet Anwendung für „ranggleiche Verfahren“.
Darüber hinaus wird die Vereinheitlichung des Beurteilungsrechts den
Personalwechsel zwischen den Bundesbehörden erleichtern.
32. Plant die Bundesregierung, den (auch temporären) Personalwechsel
zwischen Bund- und Landesbehörden sowie zu EU- und internationalen
Institutionen zu erleichtern?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 32 bis 32b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesverwaltung prüft die Bereitstellung einer Plattform, auf der
Behörden aller deutschen Verwaltungsebenen fachliche Kurzzeit-Hospitationen
einstellen können. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes können sich hier
bewerben und ihr Wissen in anderen Kontexten einbringen.
Dies sorgt auf der Seite der Behörden für die Bereitstellung benötigter
fachlicher Expertise zur gegenseitigen Unterstützung und auf Seiten der
Beschäftigten für eine Stärkung der Personalentwicklung.
33. Plant die Bundesregierung, den (auch temporären) Personalwechsel
zwischen Behörden und Privatwirtschaft zu erleichtern?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nicht, warum nicht?
Die Fragen 33 bis 33b werden gemeinsam beantwortet.
Um den Austausch von Personal zwischen der Verwaltung und Privatwirtschaft
zu erleichtern – insbesondere, um mehr digitale, agile und
managementbezogene Kompetenzen in den öffentlichen Dienst zu holen – gibt es ein konkretes
Instrument: das Fellowship- und Hospitationsprogramm Work4Germany des
DigitalService des Bundes. Das Programm bringt erfahrene Fachkräfte aus
Privatwirtschaft und Non-Profit-Sektor für sechs Monate als sogenannte
„Fellows“ in Bundesministerien und oberste Bundesbehörden. Dort arbeiten sie
gemeinsam mit Verwaltungsteams an konkreten Projekten, neuen Arbeitsweisen
und der digitalen Transformation.
Statt eines dauerhaften Wechsels in den öffentlichen Dienst können
Expertinnen und Experten befristete Verwaltungserfahrung sammeln und gleichzeitig
modernes Projektmanagement, agile Methoden oder nutzerzentrierte
Arbeitsweisen einbringen. Genau solche Modelle gelten inzwischen als wichtiger
Hebel, um die Durchlässigkeit zwischen Staat und Wirtschaft zu erhöhen und
Fachkräfte für den öffentlichen Sektor zu gewinnen. Work4Germany ist daher
ein Beispiel für eine moderne „Austauschplattform“ zwischen Verwaltung und
Wirtschaft.
34. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Steigerung der
Arbeitgeberattraktivität des Bundes ergriffen, und wie bewertet sie deren
Wirksamkeit (bitte auf Evaluationen, Kennzahlen oder Befragungen stützen)?
Ziel ist, die Bundesverwaltung als modernen und attraktiven Arbeitgeber
bekannter und sichtbarer zu machen sowie die Attraktivität für bestehende und
potenzielle Beschäftigte weiter zu steigern.
Dazu tragen insbesondere der Auf- und Ausbau des gemeinsamen
Arbeitgeberauftritts der Bundesbehörden und -organisationen über die Karrierewebsite
karriere.bund.de sowie zielgruppenspezifische Werbe-, Kampagnen- und
Social-Media-Maßnahmen bei.
Zur Bewertung der Maßnahmen werden insbesondere Reichweiten,
Zugriffszahlen, Interaktionen sowie weitere Kennzahlen digitaler
Kommunikationsmaßnahmen herangezogen und fortlaufend in die Weiterentwicklung des
Arbeitgeberauftritts einbezogen.
Für das Jahr 2025 konnten organisch – also ohne bezahlte Werbung – u. a.
folgende Kennzahlen verzeichnet werden: insgesamt 1 362 766 Seitenaufrufe von
karriere.bund.de, 474 882 Aufrufe von Stellenanzeigen, eine durchschnittliche
Verweildauer von rund zwei Minuten sowie rund 66 000 Anmeldungen zum
Job Alert.
Die Kennzahlen deuten auf eine hohe Reichweite sowie ein relevantes Interesse
an den Angeboten und Informationen der Arbeitgeber-Dachmarke
Bundesverwaltung hin und sind positive Indikatoren.
Auch in rechtlicher Sicht wurden bereits wichtige Weichen für den Bund
gestellt, um die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen
Dienstes zu stärken und somit die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes
zu sichern. Dieser Weg wird konsequent weiterverfolgt. So wurden
beispielsweise im Hinblick auf die Gewinnung und langfristige Bindung von
Fachkräften für den öffentlichen Dienst in den letzten Jahren – in enger Abstimmung
mit den Bedarfsträgern aus der Praxis – vielfältige Instrumente zur Gewinnung
und Bindung von Fachkräften eingeführt. Dazu gehören beispielsweise
teilweise höher bezahlte Eingangsämter, Personalgewinnungs- und -bindungsprämien
im Beamtenbereich bzw. verschiedene Zulagen im Tarifbereich mit vielfältigen
Kombinationsmöglichkeiten und die verbesserte Anerkennung von beruflichen
Erfahrungszeiten.
Durch die Staatsmodernisierung – sowohl auf Bundesebene sowie gemeinsam
mit den Ländern – werden die Personal- und Dienstrechtsstrukturen weiter
modernisiert. Verschiedene Vorhaben, wie zum Beispiel Änderungen im
Besoldungsrecht sowie im Beurteilungswesen und die Reform der
Bundeslaufbahnverordnung, werden dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit des Staates zu
erhalten. Als Ergebnis dieses Prozesses wurde die Bundeslaufbahnverordnung
zuletzt im März 2026 umfassend novelliert.
35. Wie lange dauern Einstellungsverfahren im Bundesdienst im
Durchschnitt – gerechnet vom Zeitpunkt der Ausschreibung bis zu dem
Dienstantritt –, und wie hat sich diese Dauer in den vergangenen zehn Jahren
entwickelt (bitte nach Ressort und Laufbahngruppe darstellen)?
36. Wie lange dauern Einstellungsverfahren im Bundesdienst im
Durchschnitt für mit dem Haushalt neu ausgebrachte Stellen – gerechnet vom
Zeitpunkt der Gültigkeit des Haushaltsbeschlusses und der jeweiligen
Personallisten bis zum Dienstantritt –, und wie hat sich diese Dauer in
den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Die Fragen 35 und 36 werden gemeinsam beantwortet.
Da keine systematische Erfassung der genannten Angaben erfolgt, liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
37. Wie bewertet die Bundesregierung die Handlungsempfehlungen aus der
2024 veröffentlichten Studie „Diversität in der Bundesverwaltung am
Beispiel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend“ vom Deutschen Zentrum für Integrations- und
Migrationsforschung DeZIM e. V., und inwiefern setzt die Bundesregierung die
Handlungsempfehlungen um?
Die Studie „Diversität in der Bundesverwaltung am Beispiel des BMFSFJ“ des
Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)
liefert umfangreiche Erkenntnisse zur Diversität im damaligen BMFSFJ sowie
zum Umgang mit Fragen von Vielfalt und Chancengleichheit im Arbeitsalltag.
Die Handlungsempfehlungen der Studie sind in die Erarbeitung der 2026
verabschiedeten Diversitätsstrategie des BMBFSFJ eingeflossen und diese wird
schrittweise umgesetzt.
38. Plant die Bundesregierung auf Bundesebene ein Partizipationsgesetz, wie
es bereits einige Bundesländer eingeführt haben?
a) Wenn ja, was ist der Zeitplan dafür?
b) Wenn nein, warum nicht?
39. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zum Partizipationsgesetz, und
wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für ein
Partizipationsgesetz auf Bundesebene?
Die Fragen 38 bis 39 werden gemeinsam beantwortet.
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht die Einführung eines
solchen Gesetzes nicht vor.
40. Da die Bundesregierung das in § 1 Absatz 2 Satz 2 des
Bundesgleichstellungsgesetzes festgeschriebene Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen und Männern an Führungspositionen bis zum 31. Dezember 2025
zu erreichen, verpasst hat, plant die Bundesregierung neue Ziele zur
gleichberechtigten Teilhabe?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn ja, werden sie gesetzlich verankert?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 40 bis 40c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung weist zunächst darauf hin, dass das gesetzliche Ziel in § 1
Absatz 2 Satz 3 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) geregelt ist und
wie folgt lautet: „Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und
Männern an Führungspositionen nach Maßgabe dieses Gesetzes bis zum
31. Dezember 2025 zu erreichen.“ Ob das gesetzliche Ziel zum Stichtag
31. Dezember 2025 erreicht worden ist, lässt sich der zitierten Meldung nicht
entnehmen, da dieser die Daten zum Stichtag 30. Juni 2025 zugrunde liegen.
Zu den Fragen kann die Bundesregierung noch nicht abschließend Stellung
nehmen, da zum Stichtag 31. Dezember 2025 derzeit noch keine abschließende
Auswertung vorliegt. Die Bundesregierung verweist im Übrigen auf die in der
„Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund)“ von Oktober
2025 verankerten Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in
Führungspositionen (
https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Mode
rnisierungsagenda_barrierefrei.pdf, S. 28). Darin wird ausgeführt: „Die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen ist und
bleibt gesetzliches Ziel (§ 1 Absatz 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes). Auf
Grundlage des „Plans FüPo 2025“ und im Hinblick auf die Deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) werden Maßnahmen und Rahmenbedingungen sowie
die Standards für ressortübergreifende Ansätze definiert.
41. Plant die Bundesregierung, die gleichberechtigte Teilhabe und
Aufstiegschancen innerhalb der Bundesverwaltung von anderen diskriminierten
Personengruppen außer Frauen (z. B. Menschen mit
Migrationsgeschichte, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Rassismuserfahrungen,
Angehörige der Minderheit der Sinti und Roma, LGBTIQ*-Personen,
Personen, die in den sogenannten neuen Bundesländern bzw. auf dem
Staatsgebiet der ehemaligen DDR geboren wurden) zu verbessern?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 41 bis 41b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die
Vielfalt der Gesellschaft besser in der öffentlichen Verwaltung abzubilden (1844 f.),
was alle Personengruppen einschließt. Erreicht wird dies u. a. durch die
Umsetzung der am 29. Januar 2025 im Bundeskabinett beschlossenen
Diversitätsstrategie der Bundesregierung „Gemeinsam für mehr Vielfalt in der
Bundesverwaltung“, welche die Förderung einer wertschätzenden, diskriminierungsfreien
Verwaltungskultur sowie die Erhöhung der Vielfalt in der Bundesverwaltung
zum Ziel hat (S. 5 der Strategie). Die Strategie gewährleistet u. a. eine
Verbesserung der Teilhabe und Aufstiegschancen von Personengruppen, die aufgrund
ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer ethnischen bzw. ostdeutschen Herkunft,
ihrer Nationalität, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung oder
ihrer sexuellen Orientierung besonders häufig Diskriminierung erfahren. Sie
sieht verpflichtende und freiwillige Maßnahmen in den Bereichen
vielfaltsbewusste Personalentwicklung und -gewinnung sowie
Diskriminierungsprävention und -intervention vor und wird derzeit von den Bundesbehörden umgesetzt.
42. In welcher Form wurden die Hauptpersonalräte und Gewerkschaften in
die Ausarbeitung der personalpolitischen Maßnahmen einbezogen?
Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften werden nach § 118
des Bundesbeamtengesetzes (BBG) bei der Vorbereitung allgemeiner
Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse beteiligt. Der Hauptpersonalrat
wird einbezogen, wenn Angelegenheiten des jeweiligen nachgeordneten oder
gesamten Geschäftsbereichs zu entscheiden sind und in dieser Angelegenheit
eine Beteiligung nach § 92 Absatz 3 in Verbindung mit Kapitel 4 des
Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) vorgesehen ist.
43. Plant die Bundesregierung ein Monitoringsystem, das den Fortschritt der
Personalmodernisierung in den einzelnen Ressorts vergleicht, und wenn
nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Fortschritte bei der Modernisierung des
Personalmanagements künftig stärker datenbasiert und indikatorengestützt zu
begleiten. Das Ziel ist insbesondere mehr Transparenz über die Entwicklungen,
Bedarfe und Wirkungen zentraler Modernisierungsvorhaben. Ein
ressortübergreifendes Benchmarking im Sinne eines vergleichenden Rankings der Ressorts
steht dabei derzeit nicht im Vordergrund.
Vielmehr geht es um eine bessere gemeinsame Steuerungs- und
Entscheidungsgrundlage für die Weiterentwicklung des Personalmanagements in der
Bundesverwaltung.
44. Welche Steuerungsmöglichkeiten hat das Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), und wie werden die
Zuständigkeiten für die Koordinierung der Umsetzung der Personalmaßnahmen im
Sinne eines Whole‑of‑Government‑Ansatzes zwischen den Ressorts
verteilt?
Die Steuerung der Personalmodernisierung erfolgt im Rahmen der
Modernisierungsagenda Bund ressortübergreifend und in enger Abstimmung zwischen den
beteiligten Ressorts. Das BMDS übernimmt hierbei insbesondere
koordinierende, impulsgebende und vernetzende Funktionen. Für die ressortübergreifende
Zusammenarbeit werden bestehende interministerielle Arbeitsgruppen und
Austauschformate genutzt, insbesondere die AG PersDiV, in der zentrale
Fragen des strategischen Personalmanagements, der Digitalisierung und der
Personalentwicklung gemeinsam bearbeitet werden. Ziel ist ein stärker abgestimmtes
Vorgehen im Sinne eines „Whole of Government“-Ansatzes.
45. Welche Evaluationsmaßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zu messen?
Die Evaluation der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen folgt einem
mehrstufigen, evidenzbasierten Ansatz. Durch den Aufbau eines Monitorings für die
Zielerreichung wird in einem ersten Schritt die Grundlage für die langfristige
Wirkungsmessung der Staatsmodernisierung gelegt. Um die Wirksamkeit
messbar zu machen, unterstützt das BMDS zentrale Maßnahmen der
Modernisierungsagenda Bund dabei, logische Wirkungsmodelle zu entwickeln und diese
mit spezifischen, aussagekräftigen Indikatoren zu unterlegen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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