„Migrant Smuggling Information Clearing House“ zur Verarbeitung militärischer Daten bei Europol
der Abgeordneten Andrej Hunko, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das „Migrant Smuggling Information Clearing House“ bei der Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union (Europol) wurde am 11. September 2017 als Teil des „European Migrant Smuggling Centre (EMSC)“ bei Europol eingerichtet (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 14). Es soll der Verarbeitung von Daten dienen, die unter anderem aus militärischen Quellen stammen. Als Teilnehmende des Informationsaustausches im „Migrant Smuggling Information Clearing House“ werden die Militärmission EUNAVFOR MED und die paramilitärische, nicht zur Europäischen Union gehörende EUROGENDFOR genannt (http://gleft.de/22A). Fünf EU-Mitgliedstaaten sind der Kommission zufolge bereits an Bord, darunter außer Deutschland auch Griechenland, Italien, Spanien und Großbritannien; weitere Mitgliedstaaten sind demnach unterstützend tätig (Kommissionsdokument COM(2017) 669 final vom 15. November 2017).
Außerdem wollen die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) sowie die internationale kriminalpolizeiliche Organisation (INTERPOL) mitarbeiten. Zu den im „Information Clearing House“ genutzten Datenquellen von INTERPOL existieren keine öffentlichen Angaben, jedoch betreibt die Polizeiorganisation mit den Projekten VENNLIG und HAMAH selbst einen polizeilich-militärischen Austausch von „daten von Kriegsschauplätzen“ („battlefield data“) mit dem US-Militär (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 8). Zu dem ähnlichen Projekt „Gallant Phoenix“, das vom US-Militär in Syrien und vom Irak durchgeführt wird (Bundestagsdrucksache 18/12451), hat Europol nach Kenntnis der Fragesteller mittlerweile einen Verbindungsbeamten entsandt. Welche deutschen Geheimdienste bei „Gallant Phoenix“ mitarbeiten, will die Bundesregierung nicht öffentlich mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/159, Antwort zu Frage 20c).
Das zivil-militärische „Migrant Smuggling Information Clearing House“ bei Europol wird auch von der Bundespolizei unterstützt, die eine Mitarbeiterin zum EMSC entsandt hat (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 14). Europol bietet an, wie bereits zwischen der Agentur und EUNAVFOR MED praktiziert, für die Kommunikation sein verschlüsseltes SI-ENA-Netzwerk zu nutzen (http://gleft.de/22A).
Zur Verbesserung des polizeilich-militärischen Datentauschs plant die Europäische Union die Einrichtung einzelner „Kriminalitätsinformationszellen“ („crime information cells“) (Bundestagsdrucksache 19/353). So soll die interne und externe Dimension der inneren Sicherheit verbunden und gestärkt werden. Neben den Teilnehmenden mehrerer militärischer EU-Missionen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sollen Akteure aus dem Bereich Justiz und Inneres (JI), darunter auch die EU-Agenturen, eingebunden werden. Ein erstes Pilotprojekt einer „Kriminalitätsinformationszelle“ zur Verfolgung des „Migrantenschmuggels“ soll mit zehn Beamten aus dem Bereich der Strafverfolgung bei der Militärmission EUNAVFOR MED auf einem italienischen Flugzeugträger angesiedelt werden (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 2). Ihre Ausgestaltung ist derzeit Gegenstand weiterer Verhandlungen und Beratungen im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK). Die „Kriminalitätsinformationszelle“ würde vermutlich dem „Migrant Smuggling Information Clearing House“ bei Europol zuarbeiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wo ist das „Migrant Smuggling Information Clearing House“, an dem auch die Bundesregierung beteiligt ist, beim EMSC angesiedelt (Kommissionsdokument COM(2017) 669 final vom 15. November 2017), und von welchen Abteilungen werden die organisatorischen und administrativen Aufgaben erledigt?
Welchen Zweck verfolgt das „Migrant Smuggling Information Clearing House“ bei Europol nach Kenntnis der Bundesregierung, und mit welchen Maßnahmen wird dieser Zweck verfolgt?
Welchen Zeitplan haben die Kommission oder Europol den Beteiligten zur Umsetzung des „Migrant Smuggling Information Clearing House“ mitgeteilt?
Für welche Regionen soll das „Migrant Smuggling Information Clearing House“ nach Kenntnis der Bundesregierung zuständig sein?
Welche Einrichtungen welcher Mitgliedstaaten, Drittstaaten oder der Europäischen Union nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit am „Migrant Smuggling Information Clearing House“ teil, und welche weiteren Teilnehmenden werden anvisiert (bitte deutlich machen, welche Beteiligten mit Polizei-, Gendarmerie- oder Militärbehörden teilnehmen)?
Welche einzelnen Aufgaben übernehmen die beteiligten EU-Mitgliedstaaten Deutschland, Griechenland, Italien, Spanien und Großbritannien nach Kenntnis der Bundesregierung im „Migrant Smuggling Information Clearing House“?
Auf welche Weise wird das „Migrant Smuggling Information Clearing House“ von der Bundespolizei unterstützt, die eine Mitarbeiterin zum EMSC entsandt hat (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 14)?
Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilnahme der EU-Grenzagentur Frontex sowie von INTERPOL am „Migrant Smuggling Information Clearing House“ inzwischen erfolgt, und welche Daten aus welchen Quellen steuern diese bei?
Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung für den Informationsaustausch zwischen Frontex, Europol und beteiligten Militärbehörden das Frontex-System zur Übermittlung auch personenbezogener Daten „Processing Personal Data for Risk Analysis (PeDRA)“ genutzt (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 22)?
Welche Drittstaaten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in das im „Migrant Smuggling Information Clearing House“ eingebunden werden, bzw. welche Überlegungen existieren hierzu?
Welchen Mehrwert soll nach Ansicht der Bundesregierung die Einbindung der paramilitärischen, nicht zur Europäischen Union gehörenden Europäischen Gendarmerie Force (EUROGENDFOR) in das „Migrant Smuggling Information Clearing House“ erzielen, und worin besteht die Mitarbeit der Truppe derzeit?
Welchen Fortgang nahm nach Kenntnis der Bundesregierung die Diskussion um die Einrichtung einer „Kriminalitätsinformationszelle“ zur Verfolgung des „Migrantenschmuggels“, die mit zehn Beamten aus dem Bereich der Strafverfolgung bei der Militärmission EUNAVFOR MED auf einem italienischen Flugzeugträger angesiedelt werden sollte, deren Ausgestaltung aber Gegenstand weiterer Verhandlungen und Beratungen im PSK sein soll (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 2)?
a) Inwiefern hat EUNAVFOR MED inzwischen die Bereitschaft zur Einrichtung einer „Kriminalitätsinformationszelle“ signalisiert, und welche Bedingungen existieren hierfür?
b) Welche Fragen hat die Bundesregierung nach Anmeldung eines Prüfvorbehaltes zum Vorschlag der „Kriminalitätsinformationszelle“ geprüft, und welches Ergebnis kann sie hierzu mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 15)?
c) Inwiefern soll nach Kenntnis der Bundesregierung die „Kriminalitätsinformationszelle“ dem „Migrant Smuggling Information Clearing House“ bei Europol zuarbeiten?
Welche Informationen aus welchen Quellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem „Migrant Smuggling Information Clearing House“ verarbeitet (bitte die eingebundenen Datenbanken der einzelnen Teilnehmenden benennen bzw. die Herkunft der von ihnen beigesteuerten Daten so konkret wie möglich darlegen)?
a) Welche Einstufung tragen nach Kenntnis der Bundesregierung die im „Migrant Smuggling Information Clearing House“ ausgetauschten Informationen?
b) Welche weiteren Einzelheiten sind der Bundesregierung zur Sammlung, Verarbeitung, Analyse und Verteilung von Informationen im „Migrant Smuggling Information Clearing House“ bekannt, und wie wird dies zu dem ebenfalls bei Europol angesiedelten Joint Operational Team Mare (JOT MARE) abgegrenzt?
c) Welche Einheit bei Europol ist nach Kenntnis der Bundesregierung bislang bzw. zukünftig für das Aufspüren und Analysieren von Accounts in sozialen Medien zu „Migrantenschmuggel“ zuständig?
d) Wie viele Accounts bzw. Postings wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezüglich der Meldestelle für Internethalte zur Entfernung gemeldet?
Was ist der Bundesregierung Könntnis darüber bekannt, inwiefern INTERPOL aus den Projekten VENNLIG und HAMAH auch „daten von Kriegsschauplätzen“ („battlefield data“) beisteuert, die vom US-Militär stammen (Bundestagsdrucksache 19/353, Antwort zu Frage 8)?
a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob Europol inzwischen einen Verbindungsbeamten zum Projekt „Gallant Phoenix“ entsandt hat, das vom US-Militär in Syrien und im Irak durchgeführt wird (Bundestagsdrucksache 18/12451)?
b) Inwiefern werden Daten aus „Gallant Phoenix“ auch im „Migrant Smuggling Information Clearing House“ verarbeitet, bzw. welche Überlegungen existieren hierzu?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entsendung von Europol-Verbindungsbeamten in Drittstaaten grundsätzlich und im vorliegenden Einzelfall hinsichtlich des Projekts „Gallant Phoenix“, und inwiefern hat sie dies auf Ebene der Ratsarbeitsgruppen problematisiert?
Welche Stellen der Bundesregierung (Polizei, Militär, Geheimdienste) können unter welcher Maßgabe auf die „NATO’s Biometric Enhanced Watch list“ zugreifen (http://gleft.de/1Wy)?
Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen bekannt, auch hinsichtlich anderer GSVP-Missionen (etwa der multinationalen „G5-Sahel-Truppe“), ein „Information Clearing House“ einzurichten, welcher Zweck würde dort verfolgt, und wer könnte daran teilnehmen?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ähnlich wie in Pakistan und Nigeria auch in nordafrikanischen Ländern eine „EU Cooperation Platform against migrant smuggling“ einzurichten (Kommissionsdokument COM(2017) 669 final vom 15. November 2017)?
Welche weiteren Details sind der Bundesregierung zu den Beteiligten an einer „Libyan task force“ bekannt („Meeting of the Joint AU-EU-UN Taskforce to Address the Migrant Situation in Libya“, Pressemitteilung des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 14. Dezember 2017)?
a) Mit welchen Maßnahmen soll die „Libyan task force“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch polizeiliche Ermittlungen in Libyen unterstützen, und welche Aufgaben werden hierzu von Italien übernommen?
b) Auf welche Weise wird die „Libyan task force“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch vom „Migrant Smuggling Information Clearing House“ unterstützt?