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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fragen zur Tätigkeit des EU-Asylbüros und zur aktuellen Situation in den sogenannten Hotspots in Griechenland und Italien

Personaleinsatz, Aufgaben und rechtlicher Status der Mitarbeiter des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen in Griechenland und Italien, Qualifikationsmängel, Arbeitssprache, Schlussfolgerungen aus der Kritik des European Center for Constitutional and Human Rights, Dauer und Qualität der Asylverfahren, griechische Rechtsprechung zur Türkei als sicherem Drittstaat, Asylverfahren in EU-Verantwortung, Aufnahme- und Unterbringungsbedingungen auf den griechischen Ägäisinseln, Todesfälle, Beurteilung des EU-Türkei-Abkommens, Rückführung von Geflüchteten auf das Festland, Altersfeststellungen<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

20.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/62425.01.2018

Fragen zur Tätigkeit des EU-Asylbüros und zur aktuellen Situation in den sogenannten Hotspots in Griechenland und Italien

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Heike Hänsel, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Arbeit von insbesondere nach Griechenland und Italien entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) war bereits mehrfach Thema parlamentarischer Anfragen (vgl. z. B. die Bundestagsdrucksachen 18/9283 und 18/10691).

Es gibt aufgrund aktueller Entwicklungen weiteren Klärungsbedarf. Insbesondere überprüft inzwischen auch der Europäische Bürgerbeauftragte das Vorgehen von EASO in den sogenannten Hotspots in Griechenland (www.ecchr.eu/de/voelkerstraftaten-und-rechtliche-verantwortung/migration-und-flucht/hotspots-griechenland.html). Damit reagiert der Ombudsmann auf eine Beschwerde des European Center for Constitutional and Human Rights e. V. (ECCHR) und von „Brot für die Welt – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.“ über Missstände bei den Asyl-Zulässigkeitsentscheidungen im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens. Entscheidungen der griechischen Behörden beruhten zum Teil ausschließlich auf Einschätzungen von EASO, was vom EU-Recht nicht gedeckt sei. Zudem würden Interviewstandards für faire Anhörungen missachtet, die Einschätzung der Frage, ob die Türkei als sicherer Drittstaat gelten könne, werde nicht kritisch evaluiert.

Derweil spitzt sich die Lage in den sogenannten Hotspots insbesondere auf den griechischen Ägäis-Inseln wieder zu: Von Zelten im Morast, unzumutbaren hygienischen Bedingungen, Suiziden, psychischen und physischen Erkrankungen wird berichtet, der griechische Migrationsminister Ioannis Mouzalas mochte angesichts des Wintereinbruchs nicht einmal Todesfälle ausschließen (vgl. www.proasyl.de/hintergrund/aegaeis-eine-humanitaere-katastrophe-mit-ansage/).

Zu einem Generalstreik von Behörden, Geschäften und Schulen mit der Forderung nach einer Entlastung der griechischen Inseln kam es Ende November 2017, „Lesbos ist kein offenes Gefängnis“, erklärte Bürgermeister Spyros Galinos (dpa vom 20. November 2017). Es könne nicht sein, dass im Raum der Inselhauptstadt Mytilini mehr als 8 000 Migranten in zwei Lagern zusammengepfercht leben müssten. Das sei das Dreifache der Kapazität der Aufnahmelager, dringend müssten die Menschen zum Festland gebracht werden. Wegen der unzumutbaren Aufnahmebedingungen kommt es auch immer wieder zu, zum Teil gewaltsamen, Protesten von Geflüchteten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EASO sind aktuell mit welchen Aufgaben in Griechenland und Italien befasst (bitte so genau wie möglich nach konkreter Tätigkeit und dem Einsatzort und nach dem Land der Entsendung differenzieren), wie war der Stand Anfang 2017, und welche weitere Entwicklung ist geplant?

2

Welche darüber hinausgehenden Angaben kann die Bundesregierung machen zu dem von Deutschland nach Griechenland und Italien entsandten EASO-Personal, etwa zur Qualifikation/Ausbildung, zur/zum vorherigen Tätigkeit/Arbeitsort, zu den übernommenen Aufgaben, zum Verantwortungsbereich usw. (bitte so detailliert wie möglich ausführen), und in welchem zeitlichen Turnus und unter welchen Unterbringungs- und Arbeitsbedingungen wird Personal aus Deutschland in welcher Größenordnung wohin entsandt?

3

Wieso sind die „personelle[n] Ressourcen in Griechenland, etwa bei EASO, [...] in der Sommerzeit rückläufig“ (Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern Dr. Günter Krings vom 19. Oktober 2017 an die Abgeordnete Ulla Jelpke zur Antwort auf die Schriftliche Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/12441), wieso kann dies „zeitweise zu geringeren Überstellungszahlen“ (von Griechenland nach Deutschland) führen (ebd.), gilt der rückläufige Personaleinsatz in der Sommerzeit auch für EASO-Personal auf den griechischen Ägäisinseln, und wie ist dies gegebenenfalls zu bewerten vor dem Hintergrund steigender Ankunftszahlen in der Sommerzeit (bitte ausführen)?

4

Wie ist der genaue rechtliche Status des aus Deutschland entsandten EASO-Personals, inwieweit ist es weiterhin (auch) dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. dem Bundesministerium des Innern oder einer anderen Stelle gegenüber verpflichtet, ist es für eventuelles Fehlverhalten nach deutschem Recht haftbar zu machen, bzw. inwieweit können etwaige Beschwerden in Bezug auf das deutsche Personal (auch) an deutsche Stellen gerichtet werden, bzw. inwieweit sind (ausschließlich) griechische oder Stellen der EU zuständig/ansprechbar (bitte detailliert darlegen)?

5

Ist es insbesondere zutreffend, dass EASO-Personal in Griechenland nicht nur im Zusammenhang mit der Zulässigkeitsprüfung von Asylanträgen befasst ist, sondern auch bei Anhörungen zur Begründetheit von Asylanträgen und in Widerspruchsverfahren tätig ist, und in welchem genauen Umfang ist dies gegebenenfalls der Fall, bzw. wird auch Personal aus Deutschland dabei eingesetzt?

Wenn ja, bitte genau den jeweiligen Arbeitsbereich, die Verantwortung und die jeweilige Rechtsgrundlage (im EU-Recht und im griechischen Asylrecht) für diese Tätigkeit des EASO-Personals benennen, und inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung diese Tätigkeit vom EU-Recht gedeckt (bitte nachvollziehbar begründen)?

6

Sind der Bundesregierung Hinweise oder Berichte zu etwaigen qualitativen Mängeln der Tätigkeit des EASO-Personals, insbesondere bei Anhörungen, bekannt, etwa durch Rückmeldungen des entsandten deutschen Personals oder durch Berichte von Nichtregierungsorganisationen (wenn ja, bitte darlegen und einschätzen)?

7

Inwieweit arbeitet das nach Griechenland entsandte EASO-Personal (ausschließlich) in englischer bzw. in anderer Sprache, inwieweit ist dadurch eine klare und widerspruchsfreie Verständigung mit griechischem Personal bzw. griechischen Rechtsanwältinnen und -anwälten gewährleistet, was sind die Erfahrungen und Berichte des aus Deutschland entsandten EASO-Personals zu etwaigen Verständigungsschwierigkeiten, und inwieweit ist es nichtenglischsprachigen griechischen Rechtsanwältinnen und -anwälten möglich, Geflüchtete in Zulässigkeitsprüfungen, die in der Praxis vor allem durch EASO-Personal vorgenommen werden, wirksam zu vertreten (bitte darlegen)?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des ECCHR an der Arbeit von EASO in den sogenannten Hotspots auf den griechischen Inseln (www.ecchr.eu/de/voelkerstraftaten-und-rechtlicheverantwortung/migration-und-flucht/hotspots-griechenland.html), sind diese Vorwürfe nach Ansicht der Bundesregierung ernst zu nehmen, nachdem der Europäische Bürgerbeauftragte die Beschwerde des ECCHR und von „Brot für die Welt“ als zulässig bewertet und zum Anlass für eine eigenständige Untersuchung genommen hat (vgl. a. a. O.), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus (bitte darlegen, auch, warum gegebenenfalls keine Schlussfolgerungen gezogen werden sollen)?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insbesondere aus der Kritik des ECCHR, dass EASO-Personal faktisch Asylentscheidungen treffe, indem Anhörungen durchgeführt und Vorschläge für entsprechende Entscheidungen gemacht werden, die vom griechischen Personal ungeprüft übernommen werden (müssen), weil sie keinen eigenständigen unmittelbaren Kontakt zu den Schutzsuchenden haben und dies rechtlich nicht vom EASO-Mandat gedeckt sei (bitte ausführlich antworten, auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung auf entsprechende frühere Anfragen hierzu erklärte, sie habe keine Erkenntnisse dazu, wie oft den Empfehlungen des EASO-Personals widersprochen werde; vgl. Bundestagsdrucksache 18/9283, Antwort zu Frage 9)?

10

Inwiefern teilt die Bundesregierung insbesondere die Kritik des ECCHR, dass EASO-Personal eigene Interviewstandards zu Fairness missachten würde und keine kritische Evaluation erfolge, inwieweit die Türkei als sicherer Drittstaat angesehen werden könne (a. a. O.), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

11

Welche Angaben oder Einschätzungen kann die Bundesregierung machen zur Dauer und Qualität der Asylverfahren in den sogenannten Hotspots auf den griechischen Ägäisinseln, und worauf sind etwaige Missstände ihres Erachtens vor allem zurückzuführen (bitte ausführen)?

12

Welche Angaben oder Einschätzungen kann die Bundesregierung machen zum aktuellen Stand der Rechtsprechung in Griechenland zu der Frage, ob die Türkei als sicherer Drittstaat oder erster Asylstaat im Sinne des EU-Rechts angesehen werden kann, in welchen Fallkonstellation ist mit welcher Begründung eine entsprechende Einschätzung erfolgt, und wie werden diese Entscheidungen in der Praxis umgesetzt (bitte darlegen)?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung generell den bisherigen Einsatz von EASO in Griechenland und in Italien, und wie positioniert sie sich zu Überlegungen (z. B. www.tagesschau.de/ausland/macron-rede-107.html), Asylverfahren in EU-Verantwortung durchzuführen, und welche Vor- bzw. Nachteile hätte dies aus Sicht der Bundesregierung (bitte darlegen)?

14

Welche Angaben oder Einschätzungen kann die Bundesregierung zu den aktuellen Aufnahme- und Unterbringungsbedingungen auf den griechischen Ägäisinseln machen (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte genau ausführen), wie bewertet sie die Lage dort, und inwieweit ist die oft als verzweifelt beschriebene Lage der Geflüchteten in den sogenannten Hotspots Thema in EU-Gremien bzw. wird von der Bundesregierung dort zum Thema gemacht (bitte ausführen)?

15

Ist der Bundesregierung die Äußerung des Vorsitzenden des Hellenischen Zentrums für Seuchenkontrolle und Prävention (KEELPNO), Agis Terzidis, nach der Inspektion von 16 Flüchtlingslagern in Nordgriechenland bekannt, wonach die langfristige Unterbringung von Menschen unter solchen Bedingungen per se zu Todesfällen führe, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/2017-06-14-RSA-Policy-Paper_Greek-Hotspots_Deaths-not-to-be-forgotten.pdf)?

16

Welche Konsequenzen wurden aus den Todesfällen in Hotspots auf den griechischen Inseln im Winter 2016/2017 nach Kenntnis der Bundesregierung gezogen, und haben sich die Bedingungen vor Ort nach Kenntnis der Bundesregierung für diesen Winter substanziell verbessert (www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-in-griechenland-ich-kann-todesopfer-nicht-ausschliessen-a-1181673.html)?

17

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung insbesondere aus den Berichten zum Lager Moria (vgl. z. B. junge Welt vom 3. Januar 2018: „Wir sind alle Flüchtlinge“), wonach Moria „die Hölle“ und das Leben insbesondere für Familien eine Katastrophe sei, Frauen würden in Plastikwindeln schlafen, weil sie Angst vor nächtlichen Toilettengängen hätten, sexuelle Ausbeutung breite sich aus usw.?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Vial Hotspot in Chios zumindest bis zum 12. Juni 2017 über keine Brandschutzzertifizierung verfügte, und falls ja, hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere solche Fälle und hält die Bundesregierung solche Hotspots für die Unterbringung von Schutzsuchenden für geeignet (www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/2017-06-14-RSA-Policy-Paper_Greek-Hotspots_Deaths-not-to-be-forgotten.pdf)?

19

Inwieweit sind bei der Frage, ob das sogenannte Hotspot-Konzept und die Umsetzung des EU-Türkei-Abkommens vom März 2016 als erfolgreich zu bewerten sind oder nicht, nach Auffassung der Bundesregierung auch die oftmals verzweifelten Lebensbedingungen für Geflüchtete in den sogenannten Hotspots (siehe Vorbemerkung) mit einzubeziehen, und inwieweit sieht die Bundesregierung als eine wesentliche Unterstützerin des EU-Türkei-Abkommens eine politische Mitverantwortung für die aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller unzumutbaren Lebensbedingungen in den sogenannten Hotspots auf den griechischen Inseln?

20

Finden in den Hotspots in Griechenland und Italien nach Kenntnis der Bundesregierung Altersfeststellungen statt, und falls ja, mit welchen Methoden?

21

Inwieweit ist es nach Einschätzung der Bundesregierung im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens untersagt bzw. zulässig, dass Geflüchtete von den griechischen Inseln auf das Festland verbracht werden, und inwieweit sind griechische Behörden insbesondere zur Abwendung von Notlagen dazu berechtigt, dies zu tun, und inwieweit hat sich die Bundesregierung gegenüber den griechischen Stellen oder der Regierung hierfür eingesetzt, bzw. aus welchen Gründen nicht (bitte ausführen)?

22

Inwieweit üben nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung andere EU-Mitgliedstaaten und/oder die EU-Kommission Einfluss dahingehend aus, dass Geflüchtete nicht von den griechischen Ägäisinseln auf das Festland verbracht werden, und teilt sie insbesondere die Einschätzung der Bürgermeister von Lesbos, Chios und Samos, dass es „politisch gewollt“ sei, dass die Geflüchteten in Griechenland festsitzen (vgl. junge Welt vom 3. Januar 2018: „Wir sind alle Flüchtlinge“, bitte ausführen)?

23

Welche Einschätzungen oder Kenntnisse hat die Bundesregierung zum ungefähren Anteil von Geflüchteten aus der Türkei unter den neu ankommenden Asylsuchenden auf den griechischen Ägäisinseln?

Berlin, den 25. Januar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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